Das Bild zeigt eine Kundenbetreuerin vor einem Zug.

Kundenbetreuer: Tägliche Aufgaben im Überblick

Die Kontrolle von Fahrkarten, die Betreuung von Fahrgästen sowie die Unterstützung des Lokführers: Das Berufsbild des Kundenbetreuers ist ziemlich abwechslungsreich. Sie sind immer mit an Board – trotzdem wissen viele Fahrgäste nicht, welche vielseitigen Aufgaben Kundenbetreuer Tag für Tag ausführen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Alltag von Kundenbetreuern und Kundenbetreuerinnen aussieht und welche Voraussetzungen für diesen Beruf notwendig sind.

Der Alltag des Kundenbetreuers

Bahnfahren als Beruf? Ja, das geht: als Kundenbetreuer im Zug. Der Alltag in diesem Beruf ist vor allem davon geprägt, viel unterwegs zu sein. Geeignet ist er also besonders für diejenigen, die Abwechslung schätzen und gerne neue Orte entdecken. Somit ist der Beruf auch eine tolle Alternative zu Tätigkeiten im Büro.

Züge fahren in vielen Städten rund um die Uhr. Daher ist es in diesem Beruf möglich und oft auch notwendig, in flexiblen Schichten zu arbeiten. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte dies also nicht außer Acht lassen. Ein großer Anreiz können hierbei die verschiedenen Gehalts-Zuschläge sein, die Mitarbeiter in Schichten zum Beispiel bei der Arbeit an Sonntagen oder in der Nacht erhalten.

„Wie lange noch, bis der Zug abfährt?”,  „Wo muss ich umsteigen?”: Diese oder ähnliche Fragen hören Kundenbetreuer täglich. Der Kontakt zu Kunden und Fahrgästen gehört zu den wesentlichen Kundenbetreuer-Aufgaben. Sie sind die Ansprechpartner für jede Situation auf der Zugfahrt. Ob am Bahnhof, im Service-Center oder direkt im Zug: Beratung, das Beantworten von Fragen sowie die Kontrolle von Fahrscheinen sind hier an der Tagesordnung. Freude an zwischenmenschlicher Kommunikation sowie ein sicheres und souveränes Auftreten ist in diesem Beruf daher sicherlich von Vorteil.

Kundenbetreuer sind gefragt! Die Chancen, eine passende Stelle zu finden, stehen für Kundenbetreuer also ziemlich gut. Der Verdienst eines Kundenbetreuers beläuft sich auf etwa 30.800 bis 41.200 € Bruttogehalt.

So sorgen Kundenbetreuer für Sicherheit

Auch das Wahren von Ordnung und Sicherheit an Board des Zuges fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kundenbetreuer. Da sie vor Ort meist die ersten Ansprechpartner sind, müssen sie auch in unerwarteten Situationen richtig handeln und stets die passende Antwort auf verschiedene Fragen parat haben.

Bei diesen Aufgaben sind Kundenbetreuer aber keinesfalls auf sich alleine gestellt. Wenn eine Frage oder eine Situation mal komplizierter ist, zum Beispiel bei Verspätung eines Zuges oder Streitigkeiten zwischen Fahrgästen, können Kundenbetreuer sich auf ihr Team verlassen und auch diese Herausforderungen mit der Hilfe ihrer Kollegen bewältigen.

Mit deeskalierenden Kommunikationsstrategien sowie in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst des Bahnunternehmens oder der Bundespolizei können Kundenbetreuer Konflikte oder potenziell gefährliche Situationen schnell entschärfen. Videoüberwachung in den Zügen sorgt außerdem für die Sicherheit der Fahrgäste sowie der Kundenbetreuer.

Voraussetzungen für das Berufsbild Zugbegleitung

Sie finden das Berufsbild interessant und fragen sich, welche Voraussetzungen man als Kundenbetreuer oder Kundenbetreuerin mitbringen muss? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Um Kundenbetreuer zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau für Verkehrsservice notwendig. Wer diese Ausbildung absolvieren möchte, sollte die Mittlere Reife besitzen.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten für Quereinsteiger jeglichen Alters. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung zum Kundenbetreuer machen möchte, sollte bestenfalls eine Ausbildung in einem kaufmännischen oder serviceorientierten Beruf abgeschlossen haben. Es gibt auch Quereinsteiger, die alternativ bereits viele Erfahrungen im Kundenkontakt sammeln konnten, zum Beispiel als Flugbegleiter.

Das Berufsbild Zugbegleitung ist abwechslungsreich, menschenorientiert und keinesfalls langweilig. Wenn Sie mehr über die verschiedenen Berufsbilder im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel.

Foto von transdevMRB

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Das Bild zeigt eine schlafende Frau im Zug.

Anti-Motion-Sickness-Brille: Sicher gegen Reiseübelkeit

Ob im Flugzeug, auf dem Schiff oder im Zug: Mit etwa 85 % ist ein großer Teil der Menschen von Reiseübelkeit betroffen. Diese äußert sich meist durch Schwindel, Übelkeit oder sogar Erbrechen. Für Betroffene kann das eine große Belastung darstellen und die Freude am Reisen mindern. Neben verschiedenen Präventionsmaßnahmen oder Medikamenten können Sie Reiseübelkeit auch mit einer speziellen Brille vorbeugen – der Anti-Motion-Sickness-Brille.

Wie entsteht Reiseübelkeit?

Aber wie entsteht Reiseübelkeit überhaupt? Diese Frage haben Sie sich vielleicht schon einmal gestellt. Wir erklären es Ihnen: Die Reiseübelkeit (auch bekannt als Reisekrankheit oder Seekrankheit) kann durch ungewohnte, passive Bewegungen entstehen. Die Symptome reichen von Blässe über Schwindelgefühl und Kopfschmerzen bis hin zu Übelkeit und Erbrechen. Reisekrankheit entsteht dann, wenn die Sinnesorgane widersprüchliche Eindrücke bezüglich der Bewegung des Körpers und dessen räumlicher Lage liefern. Dies kann auch bei einer Zugfahrt vorkommen. Beispielsweise vertragen daher einige Fahrgäste keine Reisen mit dem Rücken in Fahrtrichtung.

Bei dem Auftreten erster Symptome können folgende Maßnahmen helfen:

  • Die Augen schließen, um optische Reize auszublenden
  • Den Kopf ruhig halten, um die Bewegung des Zuges auszublenden

Was ist eine Anti-Motion-Sickness-Brille?

Eine Anti-Motion-Sickness-Brille könnte für Betroffene die Lösung bei Reiseübelkeit sein. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine Art Brille aus Kunststoff, die Reiseübelkeit vorbeugen soll. Das Besondere ist, dass sie anstatt von Brillengläsern einen Flüssigkeitsbrillenkreis hat. Erstmals wurde die Brille gegen Reiseübelkeit von dem französischen Autohersteller Citroën unter dem Namen “Seetroën” vorgestellt. Die Wirkungsweise der Brille basiert auf der „Boarding-RingTM“-Technologie, welche von einem französischen Start-up-Unternehmen entwickelt wurde. Aber wie funktioniert die Brille genau?

Wie funktioniert die Anti-Motion-Sickness-Brille?

Das Prinzip hinter der Wirkungsweise der Anti-Motion-Sickness-Brille ist simpel: Der Füllstand der Flüssigkeit im Brillenkreis passt sich während der Reise an die Bewegungen des Fahrzeugs an. Dadurch erzeugt die Brille einen künstlichen Horizont, welcher der Störung des Gleichgewichtssystems des Betroffenen entgegenwirkt.

Wie hilft die Anti-Motion-Sickness-Brille gegen Übelkeit?

Wie erwähnt, wird Reiseübelkeit durch widersprüchliche Sinneseindrücke ausgelöst. Bei einer Reise mit dem Zug bedeutet das konkret: Während der Reisende still im Zug sitzt, nehmen seine Augen die Bewegungen des Zuges visuell wahr. Hier setzt die Anti-Motion-Sickness-Brille an: Der künstliche Horizont wirkt diesem Widerspruch entgegen. Dadurch kann die Reiseübelkeit vermindert werden. Ziehen Sie die Brille auf, wenn Sie merken, dass die Übelkeit einsetzt. Nach etwa 10 Minuten sollten sich die Symptome merklich bessern.

Überblick: Anti-Motion-Sickness-Brillen im Test

Sie möchten eine Brille gegen Reisekrankheit kaufen? Mittlerweile haben neben Citroën auch verschiedene andere Hersteller eine Anti-Motion-Sickness-Brille in ihrem Sortiment. Bei dieser großen Auswahl kann es schwierig sein, sich für ein passendes Modell zu entscheiden. Ein Produktvergleich kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Eine Alternative zu Reisemedikamenten

Die Brille gegen Reisekrankheit ist eine mögliche Alternative für diejenigen unter Ihnen, die bei der nächsten Zugfahrt auf Reisetabletten und Co. verzichten wollen. Die Brille ist auch für Kinder mit Reisekrankheit ab zehn Jahren gut geeignet. Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie sich bei medizinischen Notfällen im Zug am besten verhalten können oder wie sicher die Reise mit dem Zug während der Corona-Pandemie wirklich ist. 

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Foto einer Familie auf einem Bahnsteig.

Kinder alleine im Zug: So reisen sie sicher

Es gibt allerlei Gründe, warum Kinder auch ohne Eltern mit dem Zug reisen. Die erste Bahnfahrt alleine ist für viele Kinder besonders aufregend. Für die Eltern ist es eine umso größere Nervenprobe. Doch mit einigen Tipps können Sie die Sicherheit Ihres Kindes auch bei einer alleinigen Zugreise gewährleisten.

Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren?

Ihr Kind darf aus rechtlicher Sicht ab sechs Jahren alleine mit dem Zug fahren. Der richtige Zeitpunkt, Ihr Kind alleine Zug fahren zu lassen, ist jedoch individuell einzuschätzen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sollten entscheiden, ob das Kind dafür schon bereit ist. Beachten Sie, dass Sie als Eltern jedoch die elterliche Fürsorgepflicht beachten müssen, da Sie als Erziehungsberechtigte für Ihr Kind verantwortlich sind. In allererster Linie sollten Sie es Ihrem Kind also auch zutrauen, alleine mit dem Zug zu reisen. Ein Gespräch mit Ihrem Kind kann helfen, seine Grenzen kennenzulernen.

Hat Ihr Kind zu große Angst vor der Zugfahrt, dann sollten Sie es in keinem Fall dazu zwingen. Gerade bei längeren Fahrten kann Ihr Kind in Panik geraten und schlimmstenfalls verloren gehen, da die unbekannte Umgebung im Zug oder fremde Menschen für Angst sorgen können. Es spricht jedoch nichts dagegen, das Zugfahren weiterhin mit Ihrem Kind gemeinsam oder in einer Gruppe zu üben und ihm dadurch die Angst zu nehmen. Sie möchten die erste Zugfahrt Ihres Kindes planen? Wir verraten Ihnen vier hilfreiche Tipps.

Übersicht: So planen Sie eine sichere Zugreise für Kinder

Wenn Sie Ihr Kind alleine auf eine Reise mit dem Zug schicken, ist eine gute Planung das A und O. Damit an alles gedacht ist, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt.

  1. Reiseverlauf genau erklären

Damit Ihr Kind gut vorbereitet ist, sollten Sie den Reiseverlauf genau mit Ihrem Kind durchsprechen. Erklären Sie Ihrem Kind, wo und wann es aus- oder umsteigen muss und an wen es sich bei Fragen wenden kann.

  1.   Das richtige Gepäck

Statten Sie Ihr Kind für die Zugfahrt mit dem richtigen Gepäck aus. Denken Sie an ausreichend Getränke und Snacks. Bei längeren Reisen mit dem Zug kann ein Buch oder Ähnliches gegen aufkommende Langeweile helfen. Ein Fahrplan kann ebenfalls sehr hilfreich sein. Ihr Kind sollte außerdem ein Mobiltelefon für Notfälle dabei haben.

  1. Probefahrt zur Vorbereitung

Versuchen Sie es mit einer Probefahrt, bevor Sie Ihr Kind alleine reisen lassen. So lernt es die Abläufe kennen und gewinnt Sicherheit. Während der Fahrt können Sie Ihr Kind auch die Stationen aufmalen lassen und ihm zeigen, wo es aussteigen muss.

  1. Notfallplan zurechtlegen

Die Reise verläuft nicht nach Plan? Besprechen Sie mit Ihrem Kind vorab einen Notfallplan. Um Unsicherheiten und Stress zu vermeiden, sollten Sie es zudem darauf vorbereiten, dass bei der Reise unerwartete Dinge, wie z. B. Verspätungen eintreten können. In einem solchen Fall ist es gut, wenn Ihr Kind weiß, wie es sich verhalten soll. Es ist zudem empfehlenswert, über das Handy mit Ihrem Kind in Kontakt zu bleiben.

Die Reise kann losgehen

Wenn der Zeitpunkt gekommen ist und Ihr Kind das erste Mal alleine mit dem Zug reist, sind Sie mit unseren Tipps bestens darauf vorbereitet.

Sie möchten mehr über das Thema Zugfahren mit Kindern erfahren? Wir haben Ihnen auf unserem Blog weitere Ratschläge für die Zugreise mit Kindern zusammengestellt.

Foto von transdevMRB

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Foto eines Bahnübergangs.

Sicher über den Bahnübergang: 5 Tipps 

An rund 19.400 Stellen in Deutschland sorgen Bahnübergänge für eine reibungslose Begegnung von Zug- und Straßenverkehr. Wir haben uns angeschaut, wie Bahnübergänge funktionieren und für Ihre Sicherheit sorgen.

Was ist ein Bahnübergang?

Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnstrecken mit Straßen, Wegen oder Plätzen. Bahnübergänge werden auch als Eisenbahnkreuzung oder Niveauübergang bezeichnet.

Im Überblick: Bahnübergang sicher überqueren

Bei der sicheren Überquerung eines Bahnübergangs gibt es einiges zu beachten. Wir geben Ihnen eine Übersicht:

  1. Tipp: Schilder beachten

Andreaskreuz: In der Regel sehen Sie am Bahnübergang das Andreaskreuz. Das Zeichen räumt dem Schienenverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr ein. Aufgrund der großen Masse von Zügen und der hohen Geschwindigkeiten haben diese nämlich einen viel längeren Bremsweg als PKWs. Eine Ausnahme sind Bahnübergänge an Fußwegen. Hier sind die Übergänge mit Umlaufsperren ausgestattet.

Achtung Bahnübergang: Dieses Schild kündigt einen Bahnübergang an. Es ist dabei egal, ob dieser technisch gesichert ist oder nicht. Sobald Autofahrer das dreieeckige, weiß-rote Hinweisschild passieren, müssen sie sich dem Bahnübergang mit entsprechender Geschwindigkeit nähern. Außerdem gilt ab dem Schild ein Überholverbot.

  1. Tipp: Entfernung richtig einschätzen

An verkehrsarmen Strecken werden die Bahnübergänge nicht technisch gesichert. Das bedeutet, dass Sie sich vor dem Überqueren des Bahnübergangs selbst versichern müssen, ob ein Zug naht. Schauen Sie sorgfältig in beide Richtungen, wenn Sie sich dem Bahnübergang nähern. Achten Sie auch auf hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge.

Im Bahnübergang gefangen: Was tun?

Für viele Menschen ein absolutes Horror-Szenario: Die Schranken schließen sich und sie sind im Bahnübergang gefangen. In diesem Fall ist schnelles Handeln angesagt!

Vorwarnzeit

Bevor sich die Schranken des Bahnübergangs schließen, gibt es einige Sekunden Vorwarnzeit. Sobald die Warnsignale ertönen, sollten Sie nicht lange zögern und sich schnell vom Bahnübergang entfernen. Achten Sie dabei unbedingt auf Fußgänger und Radfahrer.

Zwischen den Bahnschranken

Was, wenn die Schranken bereits geschlossen sind? Wenn Sie zwischen geschlossenen Bahnschranken stehen, sollten Sie losfahren und die Bahnschranken mit Ihrem Auto durchbrechen. Die Schranken haben sogenannte Sollbruchstellen, welche größere Schäden an Ihrem Auto beim Durchbrechen verhindern.

Im absoluten Notfall

Wenn Sie in Panik geraten und Ihnen das Durchbrechen der Bahnschranken nicht gelingt, sollten Sie umgehend Ihr Fahrzeug verlassen. Nehmen Sie nichts mit und begeben Sie sich in eine sichere Entfernung, da Fahrzeugteile Sie sonst treffen könnten. Informieren Sie außerdem umgehend den Notruf.

Was für Arten von Bahnübergängen gibt es?

Die Art der Bahnstrecke bestimmt, mit welchem Sicherungssystem der Bahnübergang gesichert wird. Dies hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Handelt es sich um eine Hauptbahn oder Nebenbahn?
  • Mit welcher Geschwindigkeit dürfen Züge die Strecke befahren?
  • Wie ist die Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße?

Hieraus ergibt sich eine Staffelung an Sicherheitsvorkehrungen.

Signalgesteuerte Bahnübergänge und nicht technisch gesicherte Bahnübergänge

An eingleisigen Nebenstrecken, die mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h befahren werden dürfen, sind nicht technisch gesicherte Bahnübergänge zulässig.

Darf die Strecke jedoch von Zügen mit einer Geschwindigkeit von max. 160 km/h befahren werden, so sind technisch gesicherte Bahnübergänge notwendig. Auf Schnell- und Neubaustrecken, also auf Strecken mit Geschwindigkeiten über 160 km/h sind hingegen Bahnübergänge generell nicht erlaubt. Hier gibt es ausschließlich Über- und Unterführungen.

Technisch gesicherte Bahnübergänge sind ausgestattet mit:

  • (Voll-)Schranken, mit und ohne Lichtzeichen
  • Halbschranken mit Lichtzeichen bzw. Blinklicht
  • Blinklicht oder Lichtzeichen
  • Anrufschranken

Was sind Bahnübergangssicherungsanlagen (Büsa)?

Besonders verkehrsreiche Kreuzungspunkte werden zusätzlich mit sogenannten Bahnübergangssicherungsanlagen (Büsa) betrieben. 62 Prozent der 19.423 Bahnübergänge verfügen über eine technische Sicherung. Man unterscheidet zwei Kategorien: die signalgesteuerte Büsa mit Anbindung an ein Stellwerk und die zuggesteuerte Büsa.

Zuggesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage

Bei der zuggesteuerten Sicherung löst der Zug selbst die Sicherung aus. Der Lokführer oder der Fahrdienstleiter überwachen den Vorgang. Fährt der Zug in den sogenannten Einschaltabschnitt vor dem Bahnübergang ein, wird ein Signal ausgelöst. Nun schließen die Halbschranken. Somit ist der Bahnübergang für den Straßenverkehr blockiert. Zusätzlich warnen Lichtzeichen den Straßenverkehr vor dem nahenden Zug: Erst leuchten sie gelb, kurz danach rot.

Bereits einen Kilometer vor dem Bahnübergang wird dem Lokführer durch ein weißes Standlicht-Signal angezeigt, ob die Sicherung erfolgt ist. Dieser Vorlauf ist wichtig, um den Zug rechtzeitig abbremsen zu können. Bleibt das Signal aus, muss der Lokführer vor dem Übergang halten.

Kurz nach dem Passieren gibt der Zug den Bahnübergang automatisch wieder frei, in dem er den Ausschaltabschnitt befährt. Die Schranken öffnen sich wieder und die roten Lichtzeichen erlöschen.

Signalgesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage

Die signalgesteuerte Büsa ist mit einem Stellwerk verbunden und wird von dort bedient. Dabei steuert und überwacht das Stellwerk den Vorgang. Ist der Bahnübergang gesichert, wird dem Lokführer das Hauptsignal „Fahrt“ angezeigt.

Sie möchten mehr über da Thema Sicherheit am Nahnübergang erfahren? Auf unserem Blog finden Sie viele weitere Artikel rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die Sicherheit automatischer Zug-Türen oder die Sicherheitseinrichtungen und Nothilfemittel im Zug.

Foto von Artem Labunsky auf Unsplash

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Foto eines Bahngleises.

Zugsicherheit: Alles zum Thema Sicher im Zug

Wie sicher ist eigentlich das Zugfahren? Diese Frage stellen sich viele Menschen vor ihrer Zugreise. Wir beleuchten verschiedenste Aspekte zum Thema Sicherheit im Zug – und stellen fest: Die Bahn ist ein ziemlich sicheres Fahrzeug.

Sicherheit im Zug

Nach dem Flugzeug gelten Züge als das sicherste Verkehrsmittel im Alltag. Statistisch betrachtet stehen Züge in Bezug auf die Verkehrssicherheit damit vor Bussen und Autos. Um mehr Sicherheit in Zügen gewährleisten zu können, sind verschiedenste Systeme, Sicherheitseinrichtungen und Nothilfemittel in Zügen vorhanden. Automatische Türöffnungen an Zügen sind beispielsweise durch Sicherungssysteme ausgestattet. Auch die Notbremsung in Zügen dient Ihrer Sicherheit. Wann eine Notbremsung sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Die Notbremse – Ziehen oder nicht Ziehen?“.

Auf unserem Blog finden Sie weitere Artikel zu den wichtigsten Sicherheitsfragen Ihrer Zugreise.

Sicherheit am Bahnsteig und am Gleis

Für eine sichere und reibungslose Bahnfahrt sind Gleisarbeiten, Bahnübergangssicherungsanlagen (Büsa) und automatische Sicherheitseinrichtungen unerlässlich. Durch regelmäßige Gleisinspektionen können Ausbesserungen und Reparaturen an beschädigten Schienen vorgenommen werden. Doch auch die punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) und die Linienzugbeeinflussung (LZB) tragen zur Sicherheit während Ihrer Bahnfahrt bei. Mehr zu den Sicherheitssystemen erfahren Sie hier.

Signalbilder für Sicherheit beim Zugfahren

Verschiedene Signalarten sind notwendig, um für Sicherheit während der Bahnfahrt zu sorgen. Hauptsignale geben dem Zugführer Auskunft darüber, ob in den nachfolgenden Streckenabschnitt eingefahren werden darf oder nicht. Bei hohen Zuggeschwindigkeiten werden zusätzlich Vorsignale benötigt, um das Lokpersonal vor einer Streckenänderung zu warnen. Welche Signalbilder es als Vorsignale gibt, können Sie in diesem Beitrag lesen: „Diese Vorsignale sorgen für Sicherheit bei Ihrer Bahnfahrt“.

Foto von transdevMRB

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Bild eines Rollstuhlfahrers.

Tickets für Begleitpersonen: Tipps für Menschen mit Behinderung

Barrierefreies Reisen – Für Menschen mit Behinderung kann die Reise mit dem Zug besondere Herausforderungen mit sich bringen. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen sowie hilfreiche Tipps für Ihre nächste Zugfahrt.

Besondere Angebote für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es spezielle Angebote, die bei einer sicheren und barrierefreien Reisegestaltung helfen können. Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.

Eine Begleitperson mitnehmen

Sie sind nicht auf sich alleine gestellt – Wussten Sie schon, dass Sie unter bestimmten Umständen kostenfrei eine Begleitperson mitnehmen können? Diese kann Ihnen beim Ein- und Aussteigen helfen oder Ihnen in Notfällen zur Seite stehen. Voraussetzung hierfür ist, dass in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “B” sowie der Vermerk “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen” eingetragen oder der Vermerk “Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen” nicht gelöscht ist. Das gilt auch, wenn Sie keine Wertmarke besitzen.

Diese Regelung betrifft Buslinien sowie alle Züge des innerdeutschen Nah- und Fernverkehrs. Beachten Sie, dass Ihre Begleitperson nur mit Ihnen gemeinsam kostenfrei reisen kann. Wenn Ihre Begleitperson die Strecke alleine zurückfährt, benötigt sie daher eine eigene Fahrkarte.

Einen Begleithund mitnehmen

Wenn Sie auf einen Begleithund angewiesen sind, können Sie diesen selbstverständlich auch kostenfrei auf Ihre Reise mit dem Zug mitnehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie für die Mitnahme einer Begleitperson. Ihr Begleithund muss im Zug keinen Maulkorb tragen.

Kostenfrei Reisen

Menschen mit Behinderung, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen “BI” (Blindheit) und “H” (Hilflosigkeit) sowie eine Wertmarke mit sich führen, können den innerdeutschen Nahverkehr kostenfrei nutzen. Mit folgenden Verkehrsmitteln können Sie so kostenfrei reisen:

  • Busse
  • Straßenbahnen
  • S-Bahnen
  • U-Bahnen
  • Stadtbahnen

Für den Fernverkehr gilt diese Regelung nicht. Hier besteht für Menschen mit Behinderung jedoch die Möglichkeit, Ermäßigungen zu erhalten, zum Beispiel beim Kauf einer Bahncard.

Hilfsmittel mitnehmen

Auch für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung gibt es spezielle Angebote. So besteht selbstverständlich die Möglichkeit, orthopädische Hilfsmittel kostenfrei mitzunehmen. Dies gilt jedoch nicht für alle Verkehrsverbünde, deshalb sollten Sie sich vorab unbedingt bei einer Service-Stelle vor Ort oder der Service-Hotline des entsprechenden Verkehrsverbundes informieren. Für einen reibungslosen Reiseablauf empfiehlt es sich außerdem, Ihre Reise mit dem Rollstuhl vorab telefonisch bei dem Verkehrsverbund anzumelden.

Reisen mit viel Gepäck

Der Transport von Gepäck kann umständlich sein: besonders für Senioren und Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung. Für die Beförderung von schweren Koffern bietet sich daher der DB-Gepäckservice an. Bei Reisen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr Gepäck im Rahmen dieses Service zu einem Hermes-Paketshop bringen oder von einem Fahrer bei Ihnen zu Hause abholen lassen. Die Zustellung Ihres Gepäcks erfolgt dann in der Regel am übernächsten Werktag.

Wo gibt es weitere Informationen?

Bei Fragen zum Thema barrierefreies Reisen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Vor Ort können Sie sich in einem DB-Reisezentrum über alle Angebote informieren und beraten lassen. Natürlich steht Ihnen bei Fragen auch das Zugpersonal zur Seite. Telefonische Unterstützung erhalten Sie bei der Hotline des entsprechenden Verkehrsverbundes oder der Mobilitätsservice-Zentale. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 65212888.

Titelbild von Freepik

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Frau sitzt mit Maske und Handy im Zug

Aktuelle Corona-Bestimmungen auf Ihrer Reise mit der MRB

In den letzten zwei Jahren gab es eine Vielzahl verschiedener Hygiene- und Schutzmaßnahmen, um das Corona-Virus einzudämmen. Auch das Reisen mit dem Zug hat sich durch die neue Situation verändert. So häufig wie die Schutzmaßnahmen schon angepasst und verändert wurden, ist es nicht immer einfach, einen Überblick zu behalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Corona-Bestimmungen auf Ihrer Reise mit der MRB.

Welche Regeln gelten im Nahverkehr?

Bei den aktuellen Corona-Bestimmungen im Nahverkehr gilt: Jedes Bundesland hat eigene Regeln. Deshalb ist es bei Reisen in der Region ratsam, sich beim Service-Personal vor Ort zu informieren. Wenden Sie sich hier an das Personal eines DB-Reisezentrums oder Service-Points. Natürlich hilft Ihnen auch das Zugpersonal direkt am Gleis bei Fragen zu den aktuellen Corona-Regelungen weiter.

Einen Überblick zu den Regelungen im Nahverkehr in Ihrem Bundesland erhalten Sie online auf den entsprechenden Websites der einzelnen Bundesländer oder der Bundesregierung.

Welche Regeln gelten im Fernverkehr?

Auch im Fernverkehr unterscheiden sich die aktuellen Corona-Bestimmungen je nach Bundesland. Bei einer Reise über Bundesländergrenzen hinweg ist es daher ebenfalls ratsam, sich vorab auf den Websites der Bundesländer über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren.

Wie sicher ist Zugfahren während der Pandemie?

Der öffentliche Verkehr ist sicherer, als die meisten Menschen vielleicht denken würden – das zeigen sogar wissenschaftliche Studien. Eine Studie der Medizinischen Universität Wien konnte belegen, dass das Covid-19-Infektionsrisiko im öffentlichen Verkehr nicht höher ist, als in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Für Reisende bedeutet das Entwarnung: bei Einhaltung der Hygiene-Schutzmaßnahmen und einem rücksichtsvollen Miteinander ist Zugfahren auch zu Zeiten der Corona-Pandemie eine sichere Möglichkeit zu reisen.

Wo kann ich mich informieren?

Bei Fragen rund um das Thema Corona und die aktuellen Bestimmungen gibt es verschiedene Anlaufstellen. Sie haben die Möglichkeit, sich online über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Besuchen Sie hierfür die Informations-Website der Deutschen Bahn für einen allgemeinen Überblick, insbesondere bei Reisen im Fernverkehr. Wenn Sie regional reisen, bieten die Informations-Websites der regionalen Verkehrsverbände oder der Bundesländer eine gute Übersicht.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt vor Ort beim Service-Personal an Ihrem Bahnhof über die aktuellen Corona-Regelungen zu informieren.

Wie geht es in Zukunft weiter?

Maske, Sicherheitsabstand und Co. – Die Corona-Pandemie ist seit fast drei Jahren ein Teil unseres Lebens. Viele Reisende stellen sich nach dieser langen Zeit die Frage, wie es in Zukunft mit den Corona-Schutzmaßnahmen bei Reisen mit dem Zug weitergeht.

In Bayern gilt seit dem 09. Dezember 2022 keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt hier nur noch eine Empfehlung. Bayern ist damit bisher das einzige Bundesland, dass diesen Schritt geht.

Auch im Jahr 2023 wird es neue Regelungen geben, und nach Bayern könnten auch andere Bundesländer die Maßnahmen reduzieren. Die genauen Entwicklungen sind jedoch schwer voraussehbar, weshalb es für Reisende auch in Zukunft wichtig sein wird, sich vor einer Zugreise ausführlich über die aktuelle Lage zu informieren.

 

Foto von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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rote Leuchtspuren eines vorbeifahrenden Zuges und Schienen

Batterieelektrische Züge: Volle Fahrt in die Zukunft

Der batterieelektrische Antrieb ist in der Autowelt schon ein voller Erfolg. Jetzt soll die Technik auch ihren Teil zu einem klimafreundlichen Bahnbetrieb beitragen. So können endlich sollen auch Langstreckenreisen mit batterie-elektrifizierten Zügen realisiert werden. Ein Batterietriebwagen oder auch Battery-electric multiple unit (BEMU) erhält seine Antriebsenergie aus Akkumulatoren, welche Elektromotoren antreiben. Batterie-Hybrid-Züge werden also vom Strom einer Batterie angetrieben. Diese wird auf Streckenabschnitten mit Oberleitung wieder aufgeladen. Doch welche Vorteile haben batterieelektrische Züge nun gegenüber Dieselantrieben?

Vorteile batterieelektrischer Züge

Die Umstellung auf batterieelektrische-Antriebe als Alternative zu Dieselzügen bietet viele Vorteile. Der batterieelektrische Betrieb der Eisenbahn und des Schienenpersonennahverkehrs tragen nämlich einen entscheidenden Teil zum Klimaschutz bei: Durch die Nutzung regenerativ erzeugten Stroms werden Klima und Umwelt geschont.

Im Gegensatz zu Dieselmotoren werden durch elektrische Triebzüge deutlich weniger Emissionen verursacht. Da sich aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht alle Bahnstrecken mit Oberleitungen ausstatten lassen, sind batterieelektrische Fahrzeuge eine klimafreundliche Alternative zu Dieselantrieben. Diese eignen sich insbesondere auf nicht- und teilelektrifizierten Strecken.

In einer Studie zu Alternativen zum Dieselantrieb des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg haben sich Batterie-Hybrid-Züge auch gegen Wasserstoff-Hybrid-Züge durchgesetzt. Diese werden vom Strom einer Brennstoffzelle angetrieben, welche den Strom aus Sauerstoff und Wasserstoff erzeugt. Für den Betrieb dieser Züge müssten erst entsprechende Produktionsstandorte für grünen Wasserstoff und eine Tankstelleninfrastruktur errichtet werden.

Weitere Vergleiche zu elektrischen und alternativen Antrieben finden Sie hier.

 

Fortschritt in Deutschland

Ein nachhaltiger Schienenverkehr ist auf dem Vormarsch, das zeigt sich im ganzen Land. Das Niederrhein-Münsterland-Netz will statt des Dieselbetriebs künftig lokal emissionsfreie Triebzüge nutzen. Die Umstellung soll im Jahr 2025 erfolgen und beinhaltet die Beschaffung von 63 Batterietriebwägen. Das spanischen Unternehmens CAF (Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A.) nimmt sich der Produktion, der Lieferung und der Instandhaltung der batterieelektrischen Züge an.

Auch das Land Baden-Württemberg möchte in Zukunft keine dieselbetriebenen Fahrzeuge mehr beschaffen. Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge (SFBW) hat deshalb über Siemens Mobility 20 emissionsfreie Nahverkehrszüge bestellt. Eingesetzt werden sollen die batterieelektrischen Züge im Ortenau-Netz. Die zweiteiligen elektrischen Triebzüge sind mit jeweils 120 Sitzplätzen ausgestatten und können mit ihrem Batteriehybridantrieb sowohl auf Strecken mit und ohne Oberleitung fahren. Bis Dezember 2023 soll die Auslieferung der Züge erfolgen. Für die Instandhaltung der neuen Züge wird das Unternehmen Siemens Mobility voraussichtlich knapp 30 Jahre lang sorgen.

Pünktlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 ist die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der Zugstrecke Chemnitz – Leipzig (RE 6) geplant. Elf batterieelektrische Coradia Continental (Dreiteiler) des Fahrzeugherstellers „Alstom Transport Deutschland GmbH“ werden dem beauftragen Eisenbahnunternehmen dafür durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen bereitgestellt. Alstom übernimmt die Instandhaltung der Fahrzeuge im Eisenbahnbetriebshof am Chemnitzer Hauptbahnhof.

Es zeigt sich, dass batterieelektrische Züge einen klimafreundlichen Personenverkehr ermöglichen. Auf nicht elektrifizierten Strecken bieten sie im Sinne der Nachhaltigkeit eine gute Alternative zu Dieseltriebzügen an. In den kommenden Jahren sind also einige interessante Veränderungen auf unseren Schienen zu beobachten – wir sind gespannt. Wie stehen Sie zur Umstellung auf batterieelektrische Züge?

 

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

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Streik im Bahnverkehr: Welche Rechte haben Fahrgäste?

Bei Streiks, Verspätungen und verpassten Anschlüssen gibt es im Bahnverkehr bestimmte Rechte, die Ihnen als Fahrgast zustehen. Wir geben Ihnen eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen.

Streik im Bahnverkehr – Welche Rechte haben Fahrgäste?

 Wenn Sie regelmäßig mit der Bahn unterwegs sind, haben Sie womöglich schon einmal die Auswirkungen eines Streiks erlebt. Züge verspäten sich und fallen aus, möglicherweise verpassen Sie dadurch sogar Ihren Anschluss. In solchen Situationen haben Fahrgäste besondere Rechte.

Wo kann ich mich über anstehende Streiks informieren?

 Streiks werden oft schon im Voraus angekündigt. Diese Informationen können Sie auf den Websites oder Apps der jeweiligen Bahngesellschaft einsehen. Dort erfahren Sie meistens auch, welche Verbindungen genau betroffen sind und auf welche Alternativen Sie ausweichen können. Ansonsten können Sie sich natürlich auch vor Ort an Ihrem Bahnhof beim Servicepersonal über anstehende Streiks und mögliche Fahrplanänderungen informieren.

Unterwegs während eines Streiks: Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie zum Zeitpunkt eines Bahnstreiks als Fahrgast unterwegs sind und bereits ein Ticket gebucht haben, sollten Sie für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche, darauf achten, Ihre Original-Fahrkarte aufzubewahren. Diese muss gegebenenfalls beim Antrag mit eingereicht werden.

Eine Entschädigung einfordern

Bei Verspätungen und Zugausfällen haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern. Hierbei werden Teile des ursprünglichen Fahrpreises erstattet. Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent, bei einer Verspätung von 120 Minuten oder höher erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises. Das wird durch die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007 geregelt.

Handelt es sich bei Ihrer Fahrt um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, beantragen Sie die Verspätung immer bei dem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen ist oder verspätet war. Eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.

Die Reklamation erfolgt bei den meisten Bahngesellschaften über ein Fahrgastrechte-Formular, welches Sie ebenfalls von einem Zugbegleiter, in einer Service-Stelle vor Ort oder online auf der Seite des jeweiligen Eisenbahnunternehmens erhalten.

Für Verspätungen in Zügen der MRB können Sie Ihre Fahrgastrechte zum Beispiel wie folgt geltend machen:

  • Bei der Transdev Service GmbH, Passage 3-5, 17034 Neubrandenburg, wenn die Verspätung von der Transdev Regio Ost oder Transdev Mitteldeutschland GmbH zu verantworten ist. Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular sowie die Originalbelege/Nachweise ein.
  • Beim Servicecenter Fahrgastrechte, wenn die Verspätung nicht von der Transdev Regio Ost oder Transdev Mitteldeutschland GmbH zu verantworten ist. Für die Erstattung erforderlicher Kosten reichen Sie bitte zusammen mit dem Fahrgastrechte-Formular die Originalbelege beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main ein.

Viele Zugunternehmen bieten Ihnen dabei ein Online-Formular wie beispielsweise dieses von der MRB. Auch von Ihrem Zugbegleiter können Sie sich ein entsprechendes Formular aushändigen lassen und postalisch oder an einem Serviceschalter des jeweiligen Unternehmens einreichen.

Was passiert, wenn ich mein Reiseziel aufgrund des Streiks am gewählten Tag nicht erreichen kann?

Sie müssen aufgrund einer Zugverspätung, eines Zugausfalls oder einem verpassten Anschlusszug auf ein anderes Verkehrsmittel zum Erreichen Ihres Reiseziels zurückgreifen oder vor Ort übernachten? Dann besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Weiterreise von der Bahngesellschaft teilweise oder ganz erstattet zu bekommen.

Da es bei der Erstattung von Kosten für alternative Verkehrsmittel oder Übernachtungen viele spezielle Regelungen gibt, sollten Sie sich unbedingt vorab an das Zugpersonal oder eine Service-Stelle vor Ort wenden. Wenn eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist, informieren Sie sich am besten auf der Website der jeweiligen Bahngesellschaft über die genauen Regelungen.

Ausblick: Ab dem 7. Juni 2023 gilt eine neue Fahrgastrechteverordnung. Darin werden die Rechte aller Bahnreisenden, insbesondere aber von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gestärkt.

 

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Weibliche Schaffnerin kontrolliert die Fahrkarte eines weiblichen Fahrgasts

Zugfahren ohne gültiges Ticket: Das sollten Sie wissen!

Monatskarte vergessen, Ticket verloren oder falschen Tarif erwischt: Es gibt viele Möglichkeiten, plötzlich als „Schwarzfahrer“ zu gelten. Das Ergebnis ist meist das Gleiche: Denn wenn Sie ohne gültiges Ticket Zug fahren, haben Sie im wahrsten Sinne des Wortes schlechte Karten. Auch Diskutieren hilft da wenig: In der Regel müssen Sie dann 60 Euro Strafe zahlen und zusätzlich noch den fehlenden Fahrschein für die zu fahrende Strecke – auch wenn es Ausnahmen gibt. Wie Sie das „Knöllchen“ im Zug vermeiden und was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was ist „Schwarzfahren“ genau?

Das Fahren ohne gültiges Ticket ist in Deutschland alles andere als ein Kavaliersdelikt. Rechtlich wird es als ein „Erschleichen von Leistungen“ angesehen. Damit gilt es nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Im Extremfall können Sie dafür sogar ins Gefängnis kommen. Das ist aber eher selten der Fall.

Normalerweise verlangen Verkehrsunternehmen von Ticket-Sündern stattdessen eine Geldstrafe, die in der Regel 60 Euro beträgt – ergänzt um den Fahrscheinpreis. Die Mitteldeutsche Regiobahn und viele ÖPNV-Unternehmen sprechen vom „erhöhten Beförderungsentgelt“ (EBE). Die Deutsche Bahn nennt es „Fahrpreisnacherhebung“. Eines ist bei allen gleich: Es kommt nicht darauf an, warum Sie ohne gültiges Ticket unterwegs sind.

Was sind die häufigsten Stolperfallen beim „Schwarzfahren“?

Bei der Frage, ob die Fahrkarte im Moment der Kontrolle gültig ist, liegt der Teufel oft im Detail:

  • So müssen einfache Tickets oft entwertet werden – bereits auf dem Bahnsteig oder teilweise im Zug. Wer das vergisst, fährt schwarz. Gleiches gilt, wenn Sie es verlieren oder kurzzeitig verlegen. Finden Sie ein Einzel- oder Mehrfachticket für einfache Fahrten erst nach der Kontrolle wieder, lässt sich das Bußgeld nicht mehr abwenden.
  • Aber auch das Vergessen von Abo-, Monatskarte & Co schützt nicht vorm Schwarzfahren – auch wenn sich die Strafe hier nachträglich verringern lässt. Personengebundene Fahrscheine müssen mitunter eigenhändig vor Fahrtantritt mit bestimmten Informationen ausgefüllt werden, um sie nicht weitergeben zu können. Fehlen die Angaben, gilt das Ticket als ungültig.
  • In einigen Verkehrsverbünden oder auf bestimmten Streckenabschnitten benötigt man zusätzlich noch Tickets für Fahrrad, Hund & Co.

Was ist, wenn ich meine Monatskarte vergessen habe?

Bei bestimmten Ticketarten, wie z. B. der persönlichen Monatskarte, können Sie das erhöhte Beförderungsentgelt verringern, wenn Sie Ihren Fahrschein nachträglich beim Verkehrsunternehmen vorlegen. Beachten Sie dabei unbedingt die zeitlichen Fristen, die die ABB des Verkehrsunternehmens vorsehen. Meist sind das nur 7 bis 14 Tage. Wichtig dabei: der Kontrolltag zählt mit.

Was passiert, wenn ich ohne gültiges Ticket erwischt werde?

Zunächst nimmt der Zugbegleiter oder Kontrolleur Ihre Personalien auf. Dafür darf er nach Ihrem Ausweis fragen. Zwar sind Sie prinzipiell nicht verpflichtet, Ihren „Perso“ jederzeit bei sich zu haben, aber viele Verkehrsunternehmen schreiben in ihren ABB fest, dass Sie sich nach Aufforderung ausweisen müssen. Kommen Sie dem nicht nach, holt der Zugbegleiter die Bundespolizei zur Feststellung der Personalien dazu. Und das kann mitunter dauern.

Hat der Zugbegleiter alle Daten aufgenommen, können Sie die Geldstrafe sofort bezahlen oder sich den Bescheid per Post zustellen lassen. Ob und wie Sie danach weiterfahren können, regelt jedes Verkehrsunternehmen individuell. Bei der Mitteldeutschen Regiobahn zum Beispiel gilt der Bescheid als Fahrkarte, bis Sie den Zug verlassen. Üblich ist es aber auch, dass Ihnen der geltende Fahrpreis für die Weiterfahrt bis zu Ihrem Zielort zusätzlich in Rechnung gestellt wird, wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn.

Was ist, wenn der Fahrkartenautomat kaputt ist?

Das kann schon mal passieren. Es sollte Sie jedoch prinzipiell nicht vom Zugfahren abhalten. Der Zugbegleiter kann den Defekt natürlich schlecht nachprüfen. An einem Strafbescheid werden Sie daher zunächst nicht vorbeikommen.

Sie sollten dann jedoch beim Verkehrsunternehmen schriftlich Widerspruch einlegen. Günstig ist, wenn Sie den Ausfall dokumentieren können. Mit Automaten-Nummer, Orts- und Zeitangabe haben Sie gute Chancen, dass Sie nur den Fahrpreis zahlen müssen. Ist Vandalismus im Spiel, ist auch ein Foto nicht vom Nachteil. Halten Sie auch hier die Fristen ein.

Doch Vorsicht: Nimmt der Automat bestimmte Scheine nicht an oder gibt kein Wechselgeld heraus, gilt er nicht als defekt. Und gibt es in der unmittelbaren Umgebung weitere Verkaufsstellen oder Servicecenter, sind Sie verpflichtet, diese zu nutzen, wie die Verbraucherzentrale darauf hinweist.

Manche Verkehrsunternehmen sind bei kaputten Fahrautomaten auch kulant, wenn Sie vor der Kontrolle aktiv auf einen Zugbegleiter zugehen und ihn um eine Fahrkarte bitten.

Unser Tipp: Verwenden Sie am besten digitale Tickets, die viele Verkehrsunternehmen und -verbände in ihren Apps anbieten. Das macht Sie unabhängig von den Fahrkartenautomaten. Sie sollten jedoch auch hier sicherstellen, dass Sie vor Fahrtantritt über ein gültiges E-Ticket verfügen. Denn eine fehlende Internetverbindung schützt Sie nicht vorm Schwarzfahren.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine professionelle Rechtsberatung zum Thema „Zugfahren ohne gültiges Ticket“ ist. Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr zu Aktualität und Korrektheit der Angaben. Sollten Sie rechtliche Schritte gegen ein Verkehrsunternehmen erwägen, suchen Sie vorher unbedingt einen Rechtanwalt oder eine andere Rechtsberatung auf.

Verweis: Strafgesetzbuch § 265a sowie Eisenbahnverkehrsordnung § 5.

 

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