Videoüberwachung im Zug – So sorgt die Präventivmaßnahme für Ihre Sicherheit

Im Jahr 2019 wurden in Bahnhöfen Wartende vor Züge gestoßen. Daraufhin forderte die Politik mehr Videoüberwachung und Sicherheitskräfte. Wir schauen uns die Präventivmaßnahmen genauer an.

Für mehr Sicherheit: Videoüberwachung am Bahnhof und im Zug

Nach den Vorfällen wollen Bundesinnenminister Horst Seehofer, Verkehrsminister Andreas Scheuer und die Bahn die Überwachung an Bahnhöfen und in den Zügen ausweiten. So sollen Videoüberwachung und eine verstärkte Polizeipräsenz dazu dienen, Strafftaten wie Vandalismus oder Angriffe auf Personen in den Fahrzeugen aufzuklären. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen auch abschreckend wirken.

Insgesamt 130 Millionen Euro wollen die CSU-Minister für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einsetzen. Durch diese Förderung sollen bis Ende 2024 nahezu alle großen Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Die Bundespolizei hat bereits jetzt mehr als 70 Millionen Euro eingeplant. Weitere 50 Millionen Euro will das Verkehrsministerium bereitstellen. Von der Deutschen Bahn sollen zusätzlich 12,5 Millionen Euro in die Ausweitung der Präventivmaßnahmen fließen.

Speicherdauer der Videoüberwachung

§ 6b Abs. 5 BDSG regelt die Speicherdauer bei Videoaufzeichnungen. So sind die Daten „unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.“ Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang aufgehoben werden. Mitschnitte aus Zügen werden hingegen in der Regel nur bis zu 72 Stunden gespeichert. Im begründeten Einzelfall ist jedoch eine Speicherdauer von 10 Tagen zulässig. Detaillierte Informationen finden sich in den Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen, die in der Regel im Zug zugänglich sind.

Intelligente Videoüberwachung für optimale Sicherheit

Im Zuge der intensivierten Videoaufzeichnung sollen die Präventivmaßnahmen durch intelligente Verfahren wie die biometrische Gesichtserkennung ausgeweitet werden. Mithilfe dieser Verfahren könnten beispielsweise zur Fahndung ausgeschriebene Personen identifiziert werden. Skepsis gegenüber des Einsatzes der Gesichtserkennung meldeten hingegen Datenschützer an.

Neben der Gesichtserkennung soll die sogenannte intelligente Videoüberwachung auffällige Verhaltensmuster wie Schlagen, Treten oder Hinfallen erkennen. Die vorsortierten Aufnahmen müssen anschließend von Polizisten gesichtet und bewertet werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Pläne. So beschreibt GdP-Vize Jörg Radek die Videoüberwachung als einen Baustein für mehr Sicherheit. Dennoch strebt Radek weitere Schritte an. Zusätzlich zur Überwachung der Bahnsteigkante solle die Videoüberwachung auf andere Bahnhofsbereiche ausgedehnt werden. Dadurch könnten etwa Taschendiebe besser verfolgt werden.

Für ein bestmögliches Sicherheitsgefühl im Bahnhof und in den Zügen sollte zusätzlich das ansprechbare Personal verstärkt werden. Denn Videotechnik allein reicht nicht, um das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen.

Wie sicher fühlen Sie sich am Bahngleis und in den Zügen? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und verraten Sie uns, ob und wie Videoüberwachung Ihnen ein besseres Gefühl auf Ihrer Bahnreise gibt.

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