Streik im Bahnverkehr: Welche Rechte haben Fahrgäste?

Bei Streiks, Verspätungen und verpassten Anschlüssen gibt es im Bahnverkehr bestimmte Rechte, die Ihnen als Fahrgast zustehen. Wir geben Ihnen eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen.

Streik im Bahnverkehr – Welche Rechte haben Fahrgäste?

 Wenn Sie regelmäßig mit der Bahn unterwegs sind, haben Sie womöglich schon einmal die Auswirkungen eines Streiks erlebt. Züge verspäten sich und fallen aus, möglicherweise verpassen Sie dadurch sogar Ihren Anschluss. In solchen Situationen haben Fahrgäste besondere Rechte.

Wo kann ich mich über anstehende Streiks informieren?

 Streiks werden oft schon im Voraus angekündigt. Diese Informationen können Sie auf den Websites oder Apps der jeweiligen Bahngesellschaft einsehen. Dort erfahren Sie meistens auch, welche Verbindungen genau betroffen sind und auf welche Alternativen Sie ausweichen können. Ansonsten können Sie sich natürlich auch vor Ort an Ihrem Bahnhof beim Servicepersonal über anstehende Streiks und mögliche Fahrplanänderungen informieren.

Unterwegs während eines Streiks: Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie zum Zeitpunkt eines Bahnstreiks als Fahrgast unterwegs sind und bereits ein Ticket gebucht haben, sollten Sie für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche, darauf achten, Ihre Original-Fahrkarte aufzubewahren. Diese muss gegebenenfalls beim Antrag mit eingereicht werden.

Eine Entschädigung einfordern

Bei Verspätungen und Zugausfällen haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern. Hierbei werden Teile des ursprünglichen Fahrpreises erstattet. Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent, bei einer Verspätung von 120 Minuten oder höher erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises. Das wird durch die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007 geregelt.

Handelt es sich bei Ihrer Fahrt um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, beantragen Sie die Verspätung immer bei dem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen ist oder verspätet war. Eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.

Die Reklamation erfolgt bei den meisten Bahngesellschaften über ein Fahrgastrechte-Formular, welches Sie ebenfalls von einem Zugbegleiter, in einer Service-Stelle vor Ort oder online auf der Seite des jeweiligen Eisenbahnunternehmens erhalten.

Für Verspätungen in Zügen der MRB können Sie Ihre Fahrgastrechte zum Beispiel wie folgt geltend machen:

  • Bei der Transdev Service GmbH, Passage 3-5, 17034 Neubrandenburg, wenn die Verspätung von der Transdev Regio Ost oder Transdev Mitteldeutschland GmbH zu verantworten ist. Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular sowie die Originalbelege/Nachweise ein.
  • Beim Servicecenter Fahrgastrechte, wenn die Verspätung nicht von der Transdev Regio Ost oder Transdev Mitteldeutschland GmbH zu verantworten ist. Für die Erstattung erforderlicher Kosten reichen Sie bitte zusammen mit dem Fahrgastrechte-Formular die Originalbelege beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main ein.

Viele Zugunternehmen bieten Ihnen dabei ein Online-Formular wie beispielsweise dieses von der MRB. Auch von Ihrem Zugbegleiter können Sie sich ein entsprechendes Formular aushändigen lassen und postalisch oder an einem Serviceschalter des jeweiligen Unternehmens einreichen.

Was passiert, wenn ich mein Reiseziel aufgrund des Streiks am gewählten Tag nicht erreichen kann?

Sie müssen aufgrund einer Zugverspätung, eines Zugausfalls oder einem verpassten Anschlusszug auf ein anderes Verkehrsmittel zum Erreichen Ihres Reiseziels zurückgreifen oder vor Ort übernachten? Dann besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Weiterreise von der Bahngesellschaft teilweise oder ganz erstattet zu bekommen.

Da es bei der Erstattung von Kosten für alternative Verkehrsmittel oder Übernachtungen viele spezielle Regelungen gibt, sollten Sie sich unbedingt vorab an das Zugpersonal oder eine Service-Stelle vor Ort wenden. Wenn eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist, informieren Sie sich am besten auf der Website der jeweiligen Bahngesellschaft über die genauen Regelungen.

Ausblick: Ab dem 7. Juni 2023 gilt eine neue Fahrgastrechteverordnung. Darin werden die Rechte aller Bahnreisenden, insbesondere aber von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gestärkt.

 

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