Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl, welcher mit dem Zug reist.

Reisen mit Rollstuhl

Rollstuhlfahrer stehen bei ihrer Reise mit dem Zug oft vor besonderen Herausforderungen. Damit Ihre Bahnreise mit Mobilitätseinschränkung möglichst entspannt und barrierefrei stattfinden kann, sollten Sie einige Aspekte bei der Reiseplanung beachten. Wir verraten Ihnen hilfreiche Tipps für Ihre Bahnreise mit dem Rollstuhl.

Mit dem Rollstuhl reisen: Vorab planen

Damit bei Ihrer Bahnfahrt mit dem Rollstuhl alles möglichst reibungslos funktioniert, sollten Sie Ihre Reise vorab gut durchplanen. Für die Inanspruchnahme von behindertengerechten Sitzplätzen und weiteren Services sollten Sie die Planung mindestens 24 Stunden vor Reisebeginn durchführen.

Es empfiehlt sich außerdem, sich im Voraus über die Barrierefreiheit der Bahnhöfe, an welchen Sie Ein-, Aus- oder Umsteigen möchten, zu informieren. Ein stufenloser Zugang zum Bahnsteig und eine überbrückbare Einstiegshöhe sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die technische Ausstattung des jeweiligen Zuges gilt es zu beachten: Durch technische Einstiegshilfen kann der Zugang in unterschiedlichen Situationen ermöglicht werden.

In der Regel sind die meisten Züge für mobilitätseingeschränkte Personen und Rollstuhlfahrer geeignet. Dennoch gilt es einige Richtlinien in Bezug auf Ihre barrierefreie Reise zu beachten. Die Deutsche Bahn hat beispielsweise einen „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ entwickelt, in welchem festgelegt ist, welche Hilfsmittel mobilitätseingeschränkte Reisende kostenlos im Zug mitnehmen dürfen. Die Abmessungen für die Mitnahme von Rollstühlen sind hierin auf folgende Maße festgelegt:

  • Länge: 120 cm + 5 cm für die Füße
  • Breite: 70 cm + mind. 10 cm für die Hände am Rad

Die Abmessungen gewährleisten einen reibungslosen Zutritt und die Bewegung im Zug, beispielsweise in den Mehrzweckbereichen. Die Angaben im Leitfaden gelten für alle Nah- und Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands. Die Bedingungen anderer Verkehrsbetreiber können abweichen. Deutschlandweit gilt jedoch, dass schwerbehinderte Personen, welche einen Schwerbehindertenausweis mit einer Wertmarke besitzen, kostenfrei im Nahverkehr fahren dürfen.

Anmeldung und Mobilitätsservice-Zentrale

Auch die Mitteldeutsche Regiobahn möchte allen Fahrgästen mit Rollstuhl einen reibungslosen Reiseablauf ermöglichen. Hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. So bleibt genügend Zeit, unsere Mitarbeiter vor Ort zu informieren und Ihnen Ihre Reise so angenehm und bequem wie möglich zu gestalten. Melden Sie Ihre Reise daher bitte mindestens 24 Stunden vorher unter der Telefonnummer 0341 231898288 (24 h, Ortstarif) an.

Wenn Sie für Ihre Reise nicht nur die Mitteldeutsche Regiobahn nutzen, unterstützt Sie die bundesweite Hotline der Mobilitätsservice-Zentrale unter 030 65212888 bei Ihrer Reiseplanung. Informieren Sie den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn ebenfalls mindestens einen Tag vor Antritt Ihrer Reise.

Dort erhalten Sie zudem Antworten auf Ihre Fragen rund um die Reiseorganisation und die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen. Des Weiteren können Sie hier Hilfeleistungen, zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen, organisieren. Um Ihre Reise mit dem Rollstuhl zu organisieren, brauchen die Mitarbeitenden folgende Informationen:

  • Name und Anschrift
  • Telefonnummer
  • Reisetag, Abfahrts- bzw. Ankunftszeit oder Zugnummer
  • Abfahrts- bzw. Zielbahnhof
  • Information über die Mitnahme Ihres Rollstuhls und ggf. Gepäck

Auch die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Aufzügen am Gleis und behindertengerechten Toiletten können Sie telefonisch von der Mobilitätsservice-Zentrale erfragen.

Alternativ können Sie sich auch an die Mitarbeiter der Service-Zentrale am entsprechenden Bahnhof wenden. Bei einer kurzfristigen Änderung oder Absage Ihrer Reisepläne genügt eine Nachricht, um die Hilfe zu stornieren.

Eine Begleitperson oder einen Assistenzhund mitnehmen

Menschen mit Behinderung, welche über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ und den Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“  verfügen, sind dazu berechtigt, eine Begleitperson und einen Blindenführhund oder gekennzeichneten Assistenzhund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitzunehmen. Die Begleitperson reist in der Wagenklasse in den Zügen unentgeltlich, für die der schwerbehinderte Reisende eine Fahrkarte besitzt.

Sie interessieren sich für barrierefreies Reisen mit der Bahn? Auf unserem Blog finden Sie viele interessante Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie zum Beispiel mehr über das Reisen mit Mobilitätseinschränkung, die sichere Bahnfahrt mit dem Rollator oder das Blindenleitsystem.

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Das Bild zeigt einen Zug, welcher an einer Haltestelle vorbeifährt.

Faktenwissen über Züge

Wir als Fahrgäste erhalten auf unseren Zugfahrten häufig nur einen oberflächlichen Blick darauf, was im alltäglichen Bahnverkehr alles geschieht. Viele technische Hintergründe sowie interessante Fakten über Züge sind den meisten Menschen daher nicht bekannt. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick zu allerlei spannendem Faktenwissen auf unserem Blog rund um das Thema Sicherheit im Zug.

Gut vernetzt – National und international

Europaweit legen täglich tausende von Zügen eine Vielzahl an Kilometern zurück. Damit das möglich ist, bedarf es eines großen Netzes an Bahnstrecken. Aber wie werden diese überhaupt gebaut? In unserem Artikel “So wird eine neue Bahnstrecke gebaut” erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen sollten. Bei so vielen Zügen und befahrenen Strecken wird im täglichen Zugbetrieb zudem ein hohes Maß an Organisation benötigt. Diese findet zum Beispiel in Form von sorgfältig erstellten Zugfahrplänen statt. Wie ein Zugfahrplan entsteht, lesen Sie ebenfalls auf unserem Blog.

Damit auch im internationalen Zugverkehr nichts schief läuft, darf das Thema Sicherheit nicht zu kurz kommen. Jedes Land verfügt deshalb über eigene Sicherheitssysteme, die einen reibungslosen und sicheren Zugverkehr garantieren. Etwas komplizierter wird es beim länderübergreifenden Zugverkehr, da die Sicherheitssysteme der verschiedenen Länder in der Regel nicht aufeinander abgestimmt sind. Für eine europaweit sichere Zugfahrt sorgt daher das European Train Control System (ECTS). Alle Details dazu lesen Sie in unserem Artikel.

Nach der Zugfahrt ist vor der Zugfahrt

Auch wenn ein Zug gerade nicht im Einsatz ist, gibt es für das Bahnpersonal einiges zu tun. Von der Reinigung bis hin zur Wartung – In unserem Artikel “Was passiert mit dem Zug nach der Fahrt?” erfahren Sie alles rund um dieses Thema.

Technische Grundlagen im Bahnverkehr

Abgesehen von ausführlicher Planung sowie einem starken Streckennetz kommt es im Zugverkehr vor allem auf technische Details an. Dass Züge von Starkstrom angetrieben werden, ist wohl allseits bekannt. Weniger bekannt ist wiederum, wie der Strom sicher in die Oberleitungen kommt. Ergänzend zu einer Erklärung dazu finden Sie auf unserem Blog auch einen Artikel rund um das Thema “Elektrische Oberleitungen: Gefahr und Sicherheit des Bahnstromnetzes”. So sind Sie nicht nur über die Funktionsweise, sondern auch über  mögliche Gefahren von Oberleitungen bestens informiert.

Zusätzlich zu elektrischen Oberleitungen bilden auch Schienen eine wichtige Grundlage für einen reibungslosen und sicheren Bahnverkehr. Vielleicht haben Sie sich ja schon einmal gefragt, wie ein Zug trotz schneller Geschwindigkeiten fest auf den Schienen bleibt? In unserem Artikel “So bleibt der Zug auf den Schienen” finden Sie eine ausführliche Erklärung dazu.

Ein Blick in die Zukunft

Mobilität von Morgen – Auch in Zukunft wird das Reisen mit dem Zug sicherlich von großer Bedeutung sein. Wer weiß, vielleicht sieht der Zugverkehr von Morgen ganz anders aus, als wir es heute kennen? Wie die Züge der Zukunft aussehen könnten, haben wir in unserem Artikel “Die Züge der Zukunft” zusammengefasst. Forschung ist dabei ein unverzichtbarer Aspekt, um die Züge der Zukunft innovativ und nachhaltig zu gestalten. In sogenannten Forschungszügen werden mögliche Neuerungen direkt auf den Schienen getestet.

Neben spannendem Faktenwissen rund um die Zugfahrt finden Sie auf unserem Blog noch viele weitere, interessante Artikel rund um die Themen Sicherheit am Bahnhof und im Zug. Informieren Sie sich beispielsweise über Ihre Rechte als Fahrgast oder lesen Sie alles über das Thema Gesundheit auf Zugreisen.

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Das Bild zeigt das Rad eines Zuges in Nahaufnahme.

Warum entgleisen auch schnelle Züge nicht?

Züge fahren teilweise mit Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Kilometern pro Stunde durch ganz Deutschland. Eine besondere Bauweise der Räder ist dabei für einen sicheren Halt auf den Schienen verantwortlich. Wie genau das funktioniert und weshalb auch schnelle Züge nicht entgleisen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wieso entgleist ein Zug auch in einer Kurve nicht?

Vielleicht haben Sie sich während einer Zugfahrt schon einmal gefragt, wieso ein Zug auch in Kurven trotz hoher Geschwindigkeiten nicht entgleist. Grundlage dafür ist ein interessanter Mechanismus, den wir Ihnen im Folgenden erklären.

Die Räder eines Zuges befinden sich an sogenannten Radsätzen. Diese sind bei Zügen auf Starrachsen montiert, weshalb sich die Räder rechts und links während der Fahrt gleich schnell um diese Achse drehen. Zusätzlich sind die Räder kegelförmig – das bedeutet, sie haben in Richtung der Zugmitte einen größeren Durchmesser als auf der Außenseite. Dieser Größenunterschied zwischen beiden Radseiten sorgt dafür, dass der Zug fest auf den Schienen bleibt, da er der Fliehkraft entgegenwirkt.

Befindet sich der Zug nämlich in einer Kurve, dann drängt ihn die Fliehkraft nach außen. Das in der Kurve äußere Rad rollt deswegen auf der Radseite mit dem höheren Radius, während das innere Rad auf der Radseite mit dem niedrigeren Radius rollt. So kann die Wegdifferenz in der Kurve ausgeglichen und ein Entgleisen verhindert werden.

Warum entgleisen Züge in seltenen Fällen trotzdem?

Leider kommt es in seltenen Fällen trotz aller Sicherheitsvorkehrung zu Eisenbahnunfällen durch Entgleisung. Der Zug verlässt dabei unkontrolliert die Schienen und wird je nach Ausgangsgeschwindigkeit stark beschädigt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, die nicht zwingend etwas mit technischen Begebenheiten zu tun haben müssen.

Ein unbeabsichtigtes Entgleisen kann einerseits durch fahrzeugbedingte Faktoren verursacht werden, zum Beispiel wenn Fahrzeuge eine für ihren Fahrweg zu hohe Geschwindigkeit aufnehmen. Dank automatischer Sicherheitseinrichtungen ist es jedoch unmöglich, dass der Zugführer mit einer zu hohen Geschwindigkeit in eine Kurve fährt. Auch ein Achsbruch oder Schäden an den Rädern oder am Schienenwerk können die Ursache für eine fahrzeugbedingte Entgleisung sein.

Sie möchten noch mehr interessante Fakten rund um das Thema Züge lesen und alles rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl spannender Artikel. Lesen Sie zum Beispiel, wie eine neue Bahnstrecke gebaut wird oder wie ein Zugfahrplan entsteht.

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Das Bild zeigt drei Personen bei einer Erste-Hilfe-Maßnahme.

Medizinischer Notfall im Zug – So verhalten Sie sich richtig

„Ist ein Arzt an Board?“ – Vielleicht haben Sie eine solche Durchsage vom Personal im Zug schon einmal gehört. Leider ereignen sich medizinische Notfälle von Zeit zu Zeit auch während einer Zugfahrt. So kann es passieren, dass auch Sie während einer Bahnfahrt selbst einmal Zeuge von einem solchen Notfall werden. Was in dieser Situation zu tun ist und wie Sie bestmöglich helfen können, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Im Notfall Erste Hilfe leisten

Sie bemerken während der Zugfahrt, dass es einem Ihrer Mitreisenden nicht gut geht. Die Person sinkt vielleicht zu Boden oder macht den Eindruck, keine Luft mehr zu bekommen – Ein medizinischer Notfall kann sich auf verschiedene Art und Weise äußern. Was ist jetzt zu tun? In dieser Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Falle eines gesundheitlichen Notfalls sollten Sie zunächst Erste Hilfe leisten. Dies sollten Sie tun, noch bevor Sie das Zugpersonal informieren oder einen Rettungswagen rufen. Im Idealfall können Sie mit den Erste-Hilfen-Maßnahmen beginnen, während ein anderer Fahrgast sich um die weiteren Schritte kümmert. Vergewissern Sie sich, wie es um den Zustand der betroffenen Person steht und wie Sie ihr bestmöglich weiterhelfen können. In jedem Zug steht ein Erste-Hilfe-Koffer zur Verfügung, dessen Inhalt Sie bei ersten Hilfemaßnahmen unterstützen kann.

Der letzte Erste-Hilfe-Kurs ist schon eine Weile her? Das Deutsche Rote Kreuz bietet viele Informationen zum Thema Erste Hilfe.

Das Zugpersonal informieren

Ihr direkter Ansprechpartner bei allen Problemen an Board ist das Zugpersonal. Der Kundenbetreuer kann im Notfall den Lokführer informieren und einen eventuell nötigen Halt veranlassen. Außerdem hat er die Möglichkeit, sich bei einem medizinischen Notfall über eine Durchsage zu vergewissern, ob sich ärztliches Personal an Board des Zuges befindet.

Befindet sich kein Kundenbetreuer in der Nähe, können Sie auch den Notknopf betätigen. Dieser befindet sich in der Regel im Bereich der Tür des jeweiligen Zuges und ist entsprechend gekennzeichnet. Der Notknopf baut eine Sprechverbindung zum Zugführer auf, welcher dann das Zugpersonal oder die Betriebsstelle über den medizinischen Notfall informieren kann.

Notrufnummer wählen

Sollte eine Person im Zug bewusstlos sein oder in ernsthafter Lebensgefahr schweben, rufen Sie so schnell wie möglich die Notrufnummer 112. Beantworten Sie die Fragen des Mitarbeiters der Notrufzentrale gewissenhaft und bewahren Sie auch bei diesem Schritt Ruhe. Sie sollten sich vorab informieren, in welchem Zug Sie sich befinden, in welche Richtung Sie fahren und welche die nächste Station ist. Die Notrufstelle nimmt dann Kontakt zu einer Notfallleitstelle der Bahn auf, welche dann das Personal an Board des Zuges informiert. Bei einer Schlägerei oder anderen Bedrohung wählen Sie den polizeilichen Notruf 110. Die Polizei sollte dann am nächsten Bahnhof bereitstehen.

Medizinischer Notfall: Ziehen Sie nicht die Notbremse

Im Falle eines medizinischen Notfalls sollten Sie auf keinen Fall die Notbremse ziehen. Bleibt der Zug auf freiem Terrain stehen, verzögert sich die Ankunft am nächsten Bahnhof. Bei einem medizinischen Notfall könnte diese Zeit lebenswichtig sein – Die betroffene Person sollte schließlich schnellstmöglich medizinisch versorgt oder mit einem Krankenwagen in das nächste Krankenhaus transportiert werden. Verzichten Sie daher in einer solchen Situation darauf, die Notbremse zu ziehen und halten Sie sich an die hier empfohlene Handlungsabfolge.

Sie möchten mehr über die Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele interessante Artikel, zum Beispiel zur sicheren Zugreise bei Hitze, der Anti-Motion-Sickness-Brille gegen Reiseübelkeit oder Ihre Fahrgastrechte im Falle eines Streiks.

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Das Bild zeigt das Werk für Fahrzeuginstandhaltung der DB in Cottbus.

Wie oft werden Züge gewartet?

Inspektionen, Mängelbeseitigung und Reparaturen: Nicht nur Autos, sondern auch Züge müssen zugunsten der Sicherheit von Fahrgästen und Personal regelmäßig gewartet werden. Aber wie läuft die Wartung von Zügen eigentlich ab? Häufigkeit, Inspektionsstufen, Orte – In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Wartung und Instandhaltung von Zügen.

Warum werden Züge gewartet?

Die Züge der verschiedenen Bahngesellschaften bringen Fahrgäste Tag für Tag von A nach B. Dabei ist ganz klar, dass sich die Fahrzeugteile mit der Zeit langsam abnutzen und gegebenenfalls repariert oder sogar erneuert werden müssen. Geschieht dies nicht, entsteht eine Gefahr für Fahrgäste und Zugpersonal. Bei regelmäßigem Einsatz auf verschiedenen Strecken ist es daher wichtig, die Züge regelmäßig auf Ihren Zustand zu kontrollieren. So kann sichergestellt werden, dass der Bahnbetrieb weiterhin reibungslos stattfinden kann und keine Gefahren entstehen.

Wie oft werden Züge gewartet?

In regelmäßigen Intervallen erfolgt die Wartung der Züge, welche regelmäßig im Einsatz sind. Diese Intervalle legen die Wartungsabstände mithilfe von Kilometerzahlen fest. Hat ein Zug eine bestimmte Anzahl an Kilometern zurückgelegt, muss er in die Wartung. Die Art der Wartung unterscheidet sich ebenfalls, je nach Anzahl gefahrener Kilometer. Wenn während oder unmittelbar nach der Fahrt eines Zuges ein möglicher Defekt festgestellt wird, erfolgt vor der Weiterfahrt selbstverständlich eine Prüfung dessen und die Wartung kann entsprechend vorgezogen werden.

Was passiert bei der Wartung?

Neben der Anzahl gefahrener Kilometer des jeweiligen Zuges unterscheidet sich die Art der Wartung auch je nach Zugtyp. Ein Beispiel sind die Wartungsintervalle von den ICE-Zügen der Deutschen Bahn. Dabei unterscheidet man zwischen routinemäßigen Kontrollen und mehreren umfangreichen Inspektionsstufen. Da ICE-Züge Hochgeschwindigkeitszüge sind, welche für hohe Geschwindigkeiten auf Fernstrecken ausgelegt sind, können die Wartungsanforderungen bei Zügen im Regionalverkehr abweichen. Regionalzüge sind in der Regel für niedrigere Geschwindigkeiten und kürzere Strecken konzipiert. Die Unterschiede in der Wartung von ICE-Zügen im Vergleich zu Regionalzügen ist auf die jeweiligen technischen Anforderungen, Betriebsbedingungen und die Rolle, die diese Züge im Bahnverkehr spielen, zurückzuführen.

Bei den Hochgeschwindigkeitszügen findet alle 8.000 Kilometer eine sogenannte Laufwerkskontrolle statt. Hierbei werden zudem kleine Mängel entfernt und die Sanitäranlagen sowie Türen überprüft. Nachdem ein Zug 24.000 Kilometer zurückgelegt hat, wird schließlich eine genauere Überprüfung der Züge (Nachschau) vollzogen. Über einen Zeitraum von mehreren Stunden werden hierbei unter anderem die Leit- und Sicherheitstechnik und die Bremsen einer sorgsamen Kontrolle unterzogen.

Erste Inspektionsstufe

Nach 144.000 Kilometern ist es dann Zeit für die erste Inspektionsstufe. In rund acht Stunden werden bei dieser Inspektion vor allem Bremsen, Fahrgastinformationssysteme, Sitze sowie die Klimaanlage genauer unter die Lupe genommen.

Zweite Inspektionsstufe

Die zweite Inspektionsstufe erfolgt nach 288.000 zurückgelegten Kilometern. Hierbei werden neben den Funktionen aus der ersten Inspektionsstufe auch Batterien, Kupplungen, Lager, Fahrmotoren und Wellen inspiziert.

Dritte Inspektionsstufe

Hat ein Zug insgesamt 576.000 Kilometer zurückgelegt, werden ebenfalls die Luftpresser, die Fahrgasträume sowie die Trafo-Kühlungen einer sorgsamen Untersuchung unterzogen.

Mit insgesamt 1,2 Millionen gefahrenen Kilometern erfolgt schließlich eine sogenannte Revision des Zuges. Hierbei werden allerlei Zugteile untersucht, repariert oder gegebenenfalls erneuert. Die letzte und intensivste Instandhaltungsmaßnahme findet nach ca. 2,4 Millionen gefahrenen Kilometern statt. Dabei wird der Zug gründlich auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft, weshalb er größtenteils sogar auseinandergebaut wird. Auch die Drehgestelle werden bei dieser Instandhaltung ausgewechselt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens dauert die “schwere Instandhaltung” in der Regel zweimal fünf Tage.

Wo werden Züge gewartet?

Die Wartung erfolgt meist in speziellen Werken, welche für eine gründliche Untersuchung der Züge bestens ausgestattet sind. Große Werke sind in ganz Deutschland gut verteilt und befinden sich zum Beispiel in Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Berlin und München.

Die Wartung von Zügen ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Bahnbetriebs in Deutschland. Wenn Sie mehr über die technischen Details im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel zu diesen Themen.

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

 

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Das Bild zeigt den Innenraum eines Zuges bei Nacht.

Nachts im Zug: So werden Züge gereinigt

Mehrere tausend Menschen nutzen täglich den Zugverkehr, um von A nach B zu kommen. Ganz klar, dass bei so vielen Fahrgästen auch einiges an Schmutz anfällt. Damit sich trotzdem alle auf ihrer Reise wohlfühlen, werden die Züge regelmäßig von innen und von außen gereinigt. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Reinigung von Zügen.

Wie werden Züge gereinigt?

Eine intensive Reinigung von Zügen ist regelmäßig sowohl von innen als auch von außen notwendig. Wir verraten Ihnen, wer für die Reinigung verantwortlich ist und welche Methoden dafür verwendet werden.

Reinigung von Innen

Die Reinigung der Innenräume von Zügen erfolgt in der Regel täglich, unabhängig von der entsprechenden Bahngesellschaft. Reinigungsteams von mehreren Personen machen sich dafür gemeinsam an die Arbeit.

Zuerst wird grober Schmutz wie in den Gängen herumliegende Papiertüten oder Plastikverpackungen entfernt. Anschließend säubert das Putz-Team die Oberflächen im Innenraum des Zuges. Dazu gehören Ablagen, Griffe, Böden sowie Fenster. Dafür werden keimhemmende Putzmittel verwendet. Als Nächstes sind die Sitze dran: Dafür wird ein Extraktionsgerät verwendet, welches die Sitzpolster zugleich befeuchtet und absaugt. So kann garantiert werden, dass die Sitze schnell wieder trocken sind. Bei starken, punktuellen Verschmutzungen werden die Sitzpolster teilweise auch ausgebaut und mit einer Luftdruckmaschine und Trockeneis gereinigt. Diese Methode ist effektiv, sorgt aber auch für eine Menge Lärm und erfolgt deshalb einer speziellen Strahlkabine. Die Sanitäranlagen werden meist ganz zum Schluss gereinigt – oft dauert dieser Schritt am längsten.

Reinigung von Außen

Wind und Wetter sorgen dafür, dass die Außenwände und Fenster von Zügen im Laufe der Zeit verschmutzen. Selbstverständlich werden die Züge daher auch von außen gereinigt. Die Reinigung von außen erfolgt etwa alle zwei Wochen in einer Waschanlage. Diese funktioniert ähnlich wie eine Waschanlage für Autos, ist aufgrund der Größe des Zuges jedoch deutlich länger und höher. Diese Reinigungsmethode garantiert, dass kein Schmutz übersehen wird und die Züge möglichst schnell und effektiv von außen gesäubert werden.

Wo und wann werden Züge gereinigt?

Es gibt keinen festen Ort, an dem Züge gereinigt werden. Die Innenräume werden häufig bei der Ankunft am Zielbahnhof gereinigt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Reinigungspersonal bereits während der Fahrt zur Tat schreitet. Dabei werden überwiegend grobe Verschmutzungen wie beispielsweise Müll in den Gängen entsorgt. Es gibt zudem spezielle Werke, in welchen die Züge instand gehalten und intensiv gereinigt werden.

Die Innenräume der Züge werden häufig – jedoch nicht immer – nachts gereinigt. Dies bietet sich an, da nachts häufig eine Betriebspause herrscht und die Triebwagen in der Abstellung gereinigt werden können.

Sie möchten noch mehr spannendes Faktenwissen rund um den Zugverkehr lesen? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele informative Artikel. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über den Bau neuer Bahnstrecken, die Stromversorgung durch elektrische Oberleitungen oder das European Train Control System (ETCS).

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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Das Bild zeigt ein Thermometer bei hoher Temperatur.

Sicher Reisen im Sommer: Hitze während der Bahnfahrt

Sommer, Sonne, Sonnenschein: Bei sommerlichen Rekordtemperaturen wird alles zur Belastungsprobe, auch eine Bahnfahrt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie trotz Sommerhitze sicher mit der Bahn reisen und was es mit dem Projekt „weiße Schiene“ auf sich hat.

Herausforderung Klimaanlage: Bei Hitze Bahn fahren

In einigen Zügen gibt es Klimaanlagen. Diese sind jedoch nur für Außentemperaturen bis 32 Grad ausgelegt. Steigt das Thermometer über diese Marke, kann es sein, dass die Kühlung im Zug ausfällt.

Wie gut die Anlagen arbeiten, hängt zudem vom Alter und Typ des Zuges sowie der Passagierzahl ab. Die Klimaanlagen sind also voll funktionsfähig, solange kein technischer Defekt vorliegt. Sitzen jedoch besonders viele Fahrgäste im Zug, wird dadurch die effektive Kühlwirkung reduziert. Selbst wenn kein technischer Defekt vorliegt, wird es also wärmer im Zug.

In Zügen ohne Klimaanlage können Fahrgäste zur Abkühlung in der Regel nur das Fenster öffnen. Doch auch in diesem Fall können Sie sich gegen die Hitze auf Ihrer Bahnfahrt wappnen und sich auf das Zugfahren bei extremen Wetterlagen vorbereiten. Im Folgenden finden Sie nützliche Tipps, um sich gegen Hitze im Zug einzustellen.

Im Sommer Bahn fahren: Diese Utensilien dürfen in Ihrem Gepäck nicht fehlen

Sie können zwar nicht die Sommerwärme verhindern, jedoch Ihr Gepäck entsprechend vorbereiten. Wir verraten Ihnen, mit welchen Utensilien Sie optimal für Ihre nächste Bahnreise bei tropischen Temperaturen ausgerüstet sind.

Ausreichend Wasser

Achten Sie bei hohen Temperaturen darauf, dass Sie ausreichend trinken. Mindestens 2 bis 3 Liter pro Tag sollten Sie an Flüssigkeit aufnehmen. Denn Ihr Körper leistet Schwerstarbeit, um Ihre Körpertemperatur durch Schwitzen abzukühlen oder konstant zu halten. Dadurch verlieren Sie stetig Wasser. Steigt die Außentemperatur, steigt auch Ihr Wasserverlust. Sorgen Sie also für Nachschub. Hierfür sind Wasser und Fruchtschorlen am besten geeignet.

Seit dem Extremsommer 2018 stehen an großen Bahnhöfen Wasservorräte zur Verfügung, mit denen Reisende im Notfall versorgt werden können. In einigen Zügen gibt es ebenfalls in Tetra Paks abgefülltes Notfallwasser. Über das Austeilen dieses Wassers wird jedoch situativ entschieden. Denn es gibt keine Vorschriften, wann es ausgeteilt werden soll.

Neben dem Trinken ist auch die richtige Ernährung auf Ihrer Bahnreise wichtig. Ein idealer Snack sind Nüsse oder Wassermelone. Stark gewürzte Speisen sollten Sie hingegen meiden. Denn diese verstärken nur das Durstgefühl.

Kühltasche

Ist es warm, sind gekühlte Snacks eine Wohltat. Wasserreiches Obst wie Wassermelone, Erdbeeren oder Pfirsiche bleiben in einer Kühltasche über mehrere Stunden lang kühl. In den robusten Taschen lässt sich das Obst besser transportieren. Außerdem bleibt es hier länger frisch.

Fächer oder Mini-Ventilator

Mit einem Fächer oder einem kleinen Hand-Ventilator sorgen Sie unterwegs für Abkühlung. Durch die kompakte Größe passen die kleinen Hilfsmittel bequem in fast jede Tasche.

Sprühflasche

Mit fein zerstäubtem Wasser können Sie sich abkühlen und erfrischen. Hierfür eignen sich Sprühflaschen. Kleine Modelle passen gut ins Handgepäck und sind wiederbefüllbar.

Hinweis: Falls Sie während Ihrer Bahnfahrt unerträgliche Kopfschmerzen bekommen, Schwindel einsetzt oder Übelkeit auftritt, sollten Sie beim nächsten Halt den Zug verlassen. Es könnte ein Hitzeschlag drohen. Suchen Sie umgehend eine kühlere Umgebung auf und suchen Sie sich im Notfall Hilfe.

Hitze-Schutzverfahren „Weiße Schiene“

Um Hitzeperioden künftig einzukalkulieren, weitet die Bahn ihre Hitze-Schutzverfahren für Bahnschienen aus. Im Zuge des Projekts „Weiße Schiene“ werden derzeit kühlende „Sunblocker“ für Bahnschienen getestet. Hierbei wird die kühlende Wirkung eines weißen Farbanstrichs auf den Schienen im Praxistest überprüft. Labortests ergaben, dass weiße Schienen zwischen sieben und acht Grad kühler blieben als Schienen ohne Anstrich. Durch den Farbanstrich soll verhindert werden, dass sich die Schiene beziehungsweise der Stahl ausdehnt, da sich diese Ausdehnung stark auf die Schienen und das Gleisbett auswirkt.

Seit September 2019 läuft der Praxistest auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover-Würzburg. Im Halbstundentakt fahren tagsüber ICE-Züge und nachts Güterzüge, über die Gleise. Um einen Vergleich zu haben, wurde eines der beiden Gleise auf der Brücke weiß angestrichen. Das zweite blieb hingegen unverändert. Seit März 2020 messen Temperatursensoren an den Gleisen rund um die Uhr die Temperatur des Stahls.

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Das Bild zeigt eine lächelndeFrau mit Handy im Zug.

Gesundheit und Zugreisen

Auf Reisen mit dem Zug sollte Ihre Gesundheit stets an erster Stelle stehen. Statistisch gesehen ist Zugfahren eines der sichersten Transportmittel – trotzdem kann eine Zugfahrt auch bestimmte gesundheitliche Risiken bergen. Reiseübelkeit, medizinische Notfälle und die richtige Hygiene: Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Gesundheit auf Ihrer Reise mit dem Zug bestmöglich schützen können.

Reiseübelkeit: So wirken Sie dem tückischen Unwohlsein entgegen

Etwa 85 % der Menschen sind von Reiseübelkeit (Kinetose) betroffen. Aufgrund der konstanten Fahrgeschwindigkeit und den geraden Strecken tritt das unangenehme Gefühl auf Reisen mit dem Zug seltener auf als beispielsweise im Auto oder auf dem Schiff. Besonders anfällige Menschen sollten für ihr eigenes Wohlbefinden jedoch auch beim Zugfahren auf Übelkeit vorbereitet sein.

Hilfreiche Tipps

Oft helfen bereits kleine Tricks, um Reiseübelkeit zu vermeiden. Vor Antritt der Reise können Sie beispielsweise darauf achten, genügend zu schlafen. So vermeiden Sie Stress und können Ihre Reise entspannt und angstfrei starten. Es kann außerdem helfen, vor der Fahrt auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten. Konsumieren Sie lieber keine Lebensmittel, die einen Einfluss auf Ihre Herzfrequenz oder Ihren Blutdruck haben können. Auch auf Alkohol und Zigaretten sollten Sie deshalb kurz vor Fahrtantritt verzichten. Empfehlenswert sind hingegen fettarme, leicht verdauliche Lebensmittel sowie Wasser: Ein leerer Magen ist nämlich besonders anfällig für Reiseübelkeit. Sind die Beschwerden stark ausgeprägt, können auch entsprechende Medikamente helfen. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, diese rechtzeitig vor Fahrtantritt zu nehmen.

Falls die Übelkeit während der Zugfahrt auftritt, sollten Sie zusätzliche Irritationen vermeiden. Suchen Sie sich dafür am besten einen Sitzplatz in Fahrtrichtung des Zuges und in der Mitte des Wagens. Zudem sollten Sie Ihr Buch oder Handy weglegen und stattdessen beim Blick aus dem Fenster einen Punkt am Horizont fixieren. Ablenkung durch Musik oder Hörspiele, etwas leichte Bewegung durch den Gang sowie das Kauen von Kaugummi können ebenfalls bei akuter Reiseübelkeit helfen.

Anti-Motion-Sickness-Brille

Eine weitere Lösung für das Problem der Reiseübelkeit verspricht dieses neue Gadget: die Anti-Motion-Sicknes-Brille. Diese funktioniert folgendermaßen: In ihrem Brillenkreis befindet sich eine Flüssigkeit, welche sich während der Reise an die Bewegungen des Fahrzeugs anpasst. Dadurch erzeugt die Brille eine Art künstlichen Horizont, welcher der Störung des Gleichgewichts des Betroffenen visuell entgegenwirkt. Ob als mögliche Ergänzung oder sogar als Ersatz für Medikamente gegen Reiseübelkeit – Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Was tun bei medizinischen Notfällen im Zug?

Betroffene von Reiseübelkeit wissen häufig schon vorher, dass die anstehende Zugfahrt zu einer Herausforderung werden kann. Nicht vorhersehbar sind jedoch medizinische Notfälle während der Zugfahrt. Diese können sowohl Sie selbst, als auch andere Fahrgäste betreffen. Auch wenn solche Situationen glücklicherweise recht unwahrscheinlich sind, ist es im Ernstfall gut über die richtige Vorgehensweise Bescheid zu wissen. Bei einem medizinischen Notfall im Zug können Sie folgende Schritte beachten:

  • Erste Hilfe: Befindet sich ein Fahrgast in Not, sollten Sie zunächst Erste Hilfe leisten. Wenn Sie Ihr Erste-Hilfe-Wissen etwas auffrischen möchten, finden Sie auf der Website vom Deutschen Roten Kreuz hilfreiche Informationen zu diesem Thema.
  • Das Zugpersonal informieren: Das Zugpersonal ist auch bei einem medizinischen Notfall Ihr Ansprechpartner. Dieses kann über eine Durchsage nach Fachpersonal an Board fragen oder im Notfall einen Halt des Zuges veranlassen.
  • Notrufnummer wählen: Ist ein Passagier bewusstlos oder in Lebensgefahr, können Sie auch im Zug den Notruf (112) kontaktieren. Dieser wird relevante Informationen wie die Fahrtrichtung und den nächsten Halt des Zuges bei Ihnen erfragen. Über die Notfallleitstelle der Bahn kann so auch das zuständige Zugpersonal informiert werden.

Hinweis: Betätigen Sie bei einem medizinischen Notfall nicht die Notbremse. Dies kann zu Komplikationen im Bahnverkehr führen und so schlimmstenfalls hinderlich für die Versorgung des Betroffenen sein.

Ansteckungsgefahr vermeiden: Was wir aus der Corona-Pandemie mitnehmen können

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben. Auch der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte die Corona-Krise im April für beendet. Infolgedessen sind die Hygiene-Maßnahmen am Bahnhof und im Zug für Reisende in Deutschland entfallen.

Was können Zugreisende auch nach Aufhebung der Corona-Bestimmungen tun, um die Ansteckungsgefahr am Bahnhof und im Zug zu minimieren? Damit Sie und andere Fahrgäste gesund bleiben, empfehlen wir die Einhaltung grundlegender Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge. So helfen Sie weiterhin dabei, die Verbreitung von Viren und Bakterien zu vermeiden.

Sie möchten mehr zu dem Thema Gesundheit auf Zugreisen erfahren? Auf unserem Blog finden Sie viele weitere Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie außerdem mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig, technische Details im Zugverkehr sowie hilfreiche Reisetipps.

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Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

Titelbild von Pixabay auf Pexels

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