Das Bild zeigt den Innenraum eines Zuges bei Nacht.

Nachts im Zug: So werden Züge gereinigt

Mehrere tausend Menschen nutzen täglich den Zugverkehr, um von A nach B zu kommen. Ganz klar, dass bei so vielen Fahrgästen auch einiges an Schmutz anfällt. Damit sich trotzdem alle auf ihrer Reise wohlfühlen, werden die Züge regelmäßig von innen und von außen gereinigt. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Reinigung von Zügen.

Wie werden Züge gereinigt?

Eine intensive Reinigung von Zügen ist regelmäßig sowohl von innen als auch von außen notwendig. Wir verraten Ihnen, wer für die Reinigung verantwortlich ist und welche Methoden dafür verwendet werden.

Reinigung von Innen

Die Reinigung der Innenräume von Zügen erfolgt in der Regel täglich, unabhängig von der entsprechenden Bahngesellschaft. Reinigungsteams von mehreren Personen machen sich dafür gemeinsam an die Arbeit.

Zuerst wird grober Schmutz wie in den Gängen herumliegende Papiertüten oder Plastikverpackungen entfernt. Anschließend säubert das Putz-Team die Oberflächen im Innenraum des Zuges. Dazu gehören Ablagen, Griffe, Böden sowie Fenster. Dafür werden keimhemmende Putzmittel verwendet. Als Nächstes sind die Sitze dran: Dafür wird ein Extraktionsgerät verwendet, welches die Sitzpolster zugleich befeuchtet und absaugt. So kann garantiert werden, dass die Sitze schnell wieder trocken sind. Bei starken, punktuellen Verschmutzungen werden die Sitzpolster teilweise auch ausgebaut und mit einer Luftdruckmaschine und Trockeneis gereinigt. Diese Methode ist effektiv, sorgt aber auch für eine Menge Lärm und erfolgt deshalb einer speziellen Strahlkabine. Die Sanitäranlagen werden meist ganz zum Schluss gereinigt – oft dauert dieser Schritt am längsten.

Reinigung von Außen

Wind und Wetter sorgen dafür, dass die Außenwände und Fenster von Zügen im Laufe der Zeit verschmutzen. Selbstverständlich werden die Züge daher auch von außen gereinigt. Die Reinigung von außen erfolgt etwa alle zwei Wochen in einer Waschanlage. Diese funktioniert ähnlich wie eine Waschanlage für Autos, ist aufgrund der Größe des Zuges jedoch deutlich länger und höher. Diese Reinigungsmethode garantiert, dass kein Schmutz übersehen wird und die Züge möglichst schnell und effektiv von außen gesäubert werden.

Wo und wann werden Züge gereinigt?

Es gibt keinen festen Ort, an dem Züge gereinigt werden. Die Innenräume werden häufig bei der Ankunft am Zielbahnhof gereinigt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Reinigungspersonal bereits während der Fahrt zur Tat schreitet. Dabei werden überwiegend grobe Verschmutzungen wie beispielsweise Müll in den Gängen entsorgt. Es gibt zudem spezielle Werke, in welchen die Züge instand gehalten und intensiv gereinigt werden.

Die Innenräume der Züge werden häufig – jedoch nicht immer – nachts gereinigt. Dies bietet sich an, da nachts häufig eine Betriebspause herrscht und die Triebwagen in der Abstellung gereinigt werden können.

Sie möchten noch mehr spannendes Faktenwissen rund um den Zugverkehr lesen? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele informative Artikel. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über den Bau neuer Bahnstrecken, die Stromversorgung durch elektrische Oberleitungen oder das European Train Control System (ETCS).

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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Das Bild zeigt Schienen.

Welche Schienensysteme gibt es in Europa?

Mit nur einem einzigen Zug durch ganz Europa – Diese Wunschvorstellung vieler Reisenden entspricht bisher leider noch nicht der Realität. Warum das so ist? Um das zu verstehen, bedarf es eines genaueren Blicks auf die Schienensysteme innerhalb Europas. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede die Schienennetze der europäischen Länder prägen und was geschehen muss, damit wir zukünftig ganz ohne Umsteigen verschiedene europäische Länder passieren können.

Was ist ein Schienensystem?

Ohne Schienen würde der Bahnbetrieb nicht funktionieren. Sie bilden die Grundlage dafür, dass Züge überhaupt fahren können. Genauer handelt es sich bei Schienen um lineare Trag- und Führungselemente, die meistens parallel zueinander angeordnet sind. In einem Eisenbahnnetz angeordnet, bilden Schienen den Fahrweg für die Züge. Den Abstand zwischen zwei Schienen bezeichnet man auch als Spurweite. Diese wird in der Regel anhand der Innenkanten der Schienenköpfe eines Gleises bestimmt. Für den internationalen Schienenverkehr in Europa ist die Spurweite von großer Bedeutung.

Welche Eisenbahnnetze gibt es?

Europaweit gibt es verschiedene Eisenbahnnetze. Diese unterscheiden sich primär in ihrer Spurweite. Die abweichenden Spurweiten in Europa sind auf verschiedene geschichtliche Gründe zurückzuführen. So können wirtschaftliche, technische oder auch militärische Faktoren für die Unterschiede verantwortlich sein. Eine abweichende Spurbreite diente in Kriegszeiten beispielsweise dazu, das eigene Land vor potenziellen Gegnern zu schützen.

In der Nutzung der Eisenbahnnetze unterscheidet man außerdem zwischen Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr. Beim Schienenpersonenverkehr handelt es sich um Personenzüge, welche zwischen Personenbahnhöfen wie zum Beispiel dem Berliner, Hamburger und Leipziger Hauptbahnhof verkehren. Der Schienengüterverkehr wird von Güterzügen betrieben, welche primär zum Transport von Waren und Rohstoffen genutzt werden. Sie werden an sogenannten Güter- oder Containerbahnhöfen be- und entladen.

Das Eisenbahnnetz in Deutschland

Das deutsche Eisenbahnnetz hat eine Streckenlänge von etwa 33.399 km. Mit einer Spurbreite von 1435 mm entspricht Deutschland dem europäischen Normalmaß. Im weltweiten Vergleich befindet sich Deutschland auf Platz sieben der längsten Eisenbahnnetze. Platz eins belegen hier die Vereinigten Staaten von Amerika.

Das Eisenbahnnetz in Europa

In Europa gibt es kein einheitliches Eisenbahnnetz. Hierbei unterscheiden sich vor allem die Spurweiten – in den Ländern auf dem europäischen Festland gibt es davon neben dem Normalmaß von 1430 mm zwei weitere, abweichende Spurweiten:

Spanien und Portugal

Das Schienennetz der Länder Spanien und Portugal hat eine Spurweite von 1668 Millimetern (iberische Breitspur). Damit unterscheidet sie sich um etwa 241 mm vom europäischen Normalmaß.

Russland, Osteuropa und Finnland

Auch das russische Schienennetz unterscheidet sich in seiner Spurweite von dem europäischen Normalmaß: dort beträgt sie 1524 mm (russische Breitspur) und damit 111 mm mehr als beispielsweise in Deutschland. Andere Nachfolgestaaten der Sowjetunion haben die gleiche Spurweite wie Russland.

Kurioserweise entspricht die Spurweite in Finnland ebenfalls den Maßen der russischen Breitspur. Das hat folgenden Grund: 1862 wurde in Finnland die erste Eisenbahnstrecke zwischen der Hauptstadt Helsinki und Hämeenlina eröffnet. Damals war Finnland ein Großfürstentum, welches dem Kaiserreich Russland zugehörig war. Der damalige Kaiser Russlands, Zar Alexander II. bestimmte für die Strecke eine Spurweite von 1524 mm. Dies geschah im Hinblick auf einen geplanten Anschluss an das russische Bahnnetz.

Ein Zug für ganz Europa

Damit ein einziger Zug problemlos die Grenzen aller europäischer Länder passieren kann, muss noch einiges passieren. Eine einheitliche europäische Spurweite könnte die Lösung sein. Die Vereinheitlichung der europäischen Spurweiten ist jedoch mit vielen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen verknüpft. Dadurch kann es noch einige Jahre dauern, bis ein europaweit harmonisierendes Eisenbahnnetz entsteht.

Wenn ein Zug von einem Land mit einer Spurweite auf ein Land mit einer anderen Spurweite übergeht, muss er normalerweise an einem bestimmten Punkt an der Grenze den sogenannten „Spurwechsel“ durchführen. Dieser Prozess erfordert, dass der Zug die Schienen wechselt, um auf das Schienennetz des anderen Landes zu gelangen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Spurwechsel durchgeführt werden kann. Eine Methode besteht darin, dass die Fahrgäste den Zug verlassen und ihre Reise in einem anderen Zug fortsetzen, der für die andere Spurweite ausgelegt ist. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Bahnhöfen an der Grenze ermöglicht werden, an denen die Passagiere umsteigen können.

Eine andere Methode ist der Einsatz von speziellen Spurwechselanlagen. Diese Anlagen bestehen aus Schienen, die sich bewegen lassen, um den Spurwechsel zu ermöglichen. Der Zug fährt langsam über diese Anlagen, und währenddessen werden die Schienen unter dem Zug angepasst, um die Spurweite zu ändern.

Wenn Sie mehr über die technischen Details im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel zu diesen Themen.

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Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

Titelbild von Pixabay auf Pexels

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Neues zum 49-Euro-Ticket

Das Deutschland-Ticket ist in aller Munde und das Interesse am bundesweit gültigen 49-Euro-Ticket ist groß. Seit dem 1. Mai sind die Monatsfahrscheine im Abo erhältlich und deutschlandweit gültig. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum neuen 49-Euro-Ticket.

Ab wann ist das 49-Euro-Ticket gültig?

Das Deutschland -Ticket ist seit dem offiziellen Starttermin am 1. Mai 2023 gültig und im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar. Um dieses erwerben zu können, muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Das Abo wird automatisch verlängert, ist jedoch monatlich kündbar.

Sie können Ihr Abo für das 49-Euro-Ticket zu jedem gewünschten Monatsbeginn starten. Aber wo kann das Deutschland-Ticket erworben werden? Das 49-Euro-Ticket kann über die Internetseiten oder Apps der Verkehrsunternehmen und Verbünde gekauft werden.

Kann das 49-Euro-Ticket übertragen werden?

Da das Deutschland-Ticket personengebunden ist, kann dieses nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei möglichen Ticketkontrollen müssen Fahrgäste gegebenenfalls ihre Identität nachweisen.

Mitnahme von Erwachsenen, Kindern und Hunden mit dem 49-Euro-Ticket

Eine einheitliche Regelung für die Mitnahme anderer Menschen, Hunde oder Fahrräder gibt es mit dem Deutschland-Ticket nicht. Lediglich Kinder unter sechs Jahren fahren mit Ihrem Ticket kostenlos mit. Jedoch sind regionale Ausnahmen möglich: Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erlaubt in seinem Tarifgebiet beispielsweise die Mitnahme eines Hundes.

Auch bezüglich der Mitnahme von Fahrrädern ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Hier können die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde selbst entscheiden, ob ein Zusatzticket benötigt wird.

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Mit Ihrem Deutschland-Ticket können Sie also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind Fernbusse und Fernzüge sowie Fahrten in der ersten Klasse.

49-Euro-Ticket vs. Jobticket – Wo ist der Unterschied?

Bei dem Jobticket handelt es sich um ein Monats- oder Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr für Arbeitnehmer. Arbeitgeber kaufen dieses in der Regel vergünstigt beim jeweiligen Verkehrsbetrieb und überlassen es den Arbeitnehmern vergünstigt oder als Teil des Lohns. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen.

Bezuschusst das Unternehmen das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent. Durch eine Bezuschussung des Unternehmens und Bund und Länder, können Arbeitnehmer insgesamt mindestens 30 Prozent Nachlass auf das Jobticket erhalten. Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro.

Für wen ist das 49-Euro-Ticket geeignet?

Wenn Sie bisher mehr als 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr für Ihr Abonnement bezahlen, profitieren Sie von dem neuen Deutschland-Ticket. Ein großer Vorteil besteht in der bundesweiten Nutzung des 49-Euro-Tickets. Kostet Ihre Monatskarte weniger als 49 Euro, sollten Sie jedoch prüfen, ob sich das Deutschland-Ticket für Sie lohnt. In diesem Fall ist das Deutschland-Ticket vor allem während der Urlaubszeit und am Wochenende geeignet.

Bleibt das Deutschland-Ticket bei 49 Euro?

Laut der Bundesregierung ist der aktuelle Preis des Deutschland-Tickets lediglich als „Einführungspreis“ angesetzt. Für das 49-Euro-Ticket ist also eine Einführungsphase von zwei Jahren in Form einer Preisdynamisierung geplant: Die Abogebühr würde damit automatisch mit der Inflationsrate steigen.

Foto von VDV

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Das Bild zeigt eine Kundenbetreuerin vor einem Zug.

Kundenbetreuer: Tägliche Aufgaben im Überblick

Die Kontrolle von Fahrkarten, die Betreuung von Fahrgästen sowie die Unterstützung des Lokführers: Das Berufsbild des Kundenbetreuers ist ziemlich abwechslungsreich. Sie sind immer mit an Board – trotzdem wissen viele Fahrgäste nicht, welche vielseitigen Aufgaben Kundenbetreuer Tag für Tag ausführen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Alltag von Kundenbetreuern und Kundenbetreuerinnen aussieht und welche Voraussetzungen für diesen Beruf notwendig sind.

Der Alltag des Kundenbetreuers

Bahnfahren als Beruf? Ja, das geht: als Kundenbetreuer im Zug. Der Alltag in diesem Beruf ist vor allem davon geprägt, viel unterwegs zu sein. Geeignet ist er also besonders für diejenigen, die Abwechslung schätzen und gerne neue Orte entdecken. Somit ist der Beruf auch eine tolle Alternative zu Tätigkeiten im Büro.

Züge fahren in vielen Städten rund um die Uhr. Daher ist es in diesem Beruf möglich und oft auch notwendig, in flexiblen Schichten zu arbeiten. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte dies also nicht außer Acht lassen. Ein großer Anreiz können hierbei die verschiedenen Gehalts-Zuschläge sein, die Mitarbeiter in Schichten zum Beispiel bei der Arbeit an Sonntagen oder in der Nacht erhalten.

„Wie lange noch, bis der Zug abfährt?”, „Wo muss ich umsteigen?”: Diese oder ähnliche Fragen hören Kundenbetreuer täglich. Der Kontakt zu Kunden und Fahrgästen gehört zu den wesentlichen Kundenbetreuer-Aufgaben. Sie sind die Ansprechpartner für jede Situation auf der Zugfahrt. Ob am Bahnhof, im Service-Center oder direkt im Zug: Beratung, das Beantworten von Fragen sowie die Kontrolle von Fahrscheinen sind hier an der Tagesordnung. Freude an zwischenmenschlicher Kommunikation sowie ein sicheres und souveränes Auftreten ist in diesem Beruf daher sicherlich von Vorteil.

Kundenbetreuer sind gefragt! Die Chancen, eine passende Stelle zu finden, stehen für Kundenbetreuer also ziemlich gut. Der Verdienst eines Kundenbetreuers beläuft sich auf etwa 30.800 bis 41.200 € Bruttogehalt.

So sorgen Kundenbetreuer für Sicherheit

Auch das Wahren von Ordnung und Sicherheit an Board des Zuges fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kundenbetreuer. Da sie vor Ort meist die ersten Ansprechpartner sind, müssen sie auch in unerwarteten Situationen richtig handeln und stets die passende Antwort auf verschiedene Fragen parat haben.

Bei diesen Aufgaben sind Kundenbetreuer aber keinesfalls auf sich alleine gestellt. Wenn eine Frage oder eine Situation mal komplizierter ist, zum Beispiel bei Verspätung eines Zuges oder Streitigkeiten zwischen Fahrgästen, können Kundenbetreuer sich auf ihr Team verlassen und auch diese Herausforderungen mit der Hilfe ihrer Kollegen bewältigen.

Mit deeskalierenden Kommunikationsstrategien sowie in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst des Bahnunternehmens oder der Bundespolizei können Kundenbetreuer Konflikte oder potenziell gefährliche Situationen schnell entschärfen. Videoüberwachung in den Zügen sorgt außerdem für die Sicherheit der Fahrgäste sowie der Kundenbetreuer.

Voraussetzungen für das Berufsbild Zugbegleitung

Sie finden das Berufsbild interessant und fragen sich, welche Voraussetzungen man als Kundenbetreuer oder Kundenbetreuerin mitbringen muss? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Um Kundenbetreuer zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau für Verkehrsservice notwendig. Wer diese Ausbildung absolvieren möchte, sollte die Mittlere Reife besitzen.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten für Quereinsteiger jeglichen Alters. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung zum Kundenbetreuer machen möchte, sollte bestenfalls eine Ausbildung in einem kaufmännischen oder serviceorientierten Beruf abgeschlossen haben. Es gibt auch Quereinsteiger, die alternativ bereits viele Erfahrungen im Kundenkontakt sammeln konnten, zum Beispiel als Flugbegleiter.

Das Berufsbild Zugbegleitung ist abwechslungsreich, menschenorientiert und keinesfalls langweilig. Wenn Sie mehr über die verschiedenen Berufsbilder im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel.

Foto von transdevMRB

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Foto eines Bahngleises.

Zugsicherheit: Alles zum Thema Sicher im Zug

Wie sicher ist eigentlich das Zugfahren? Diese Frage stellen sich viele Menschen vor ihrer Zugreise. Wir beleuchten verschiedenste Aspekte zum Thema Sicherheit im Zug – und stellen fest: Die Bahn ist ein ziemlich sicheres Fahrzeug.

Sicherheit im Zug

Nach dem Flugzeug gelten Züge als das sicherste Verkehrsmittel im Alltag. Statistisch betrachtet stehen Züge in Bezug auf die Verkehrssicherheit damit vor Bussen und Autos. Um mehr Sicherheit in Zügen gewährleisten zu können, sind verschiedenste Systeme, Sicherheitseinrichtungen und Nothilfemittel in Zügen vorhanden. Automatische Türöffnungen an Zügen sind beispielsweise durch Sicherungssysteme ausgestattet. Auch die Notbremsung in Zügen dient Ihrer Sicherheit. Wann eine Notbremsung sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Die Notbremse – Ziehen oder nicht Ziehen?“.

Auf unserem Blog finden Sie weitere Artikel zu den wichtigsten Sicherheitsfragen Ihrer Zugreise.

Sicherheit am Bahnsteig und am Gleis

Für eine sichere und reibungslose Bahnfahrt sind Gleisarbeiten, Bahnübergangssicherungsanlagen (Büsa) und automatische Sicherheitseinrichtungen unerlässlich. Durch regelmäßige Gleisinspektionen können Ausbesserungen und Reparaturen an beschädigten Schienen vorgenommen werden. Doch auch die punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) und die Linienzugbeeinflussung (LZB) tragen zur Sicherheit während Ihrer Bahnfahrt bei. Mehr zu den Sicherheitssystemen erfahren Sie hier.

Signalbilder für Sicherheit beim Zugfahren

Verschiedene Signalarten sind notwendig, um für Sicherheit während der Bahnfahrt zu sorgen. Hauptsignale geben dem Zugführer Auskunft darüber, ob in den nachfolgenden Streckenabschnitt eingefahren werden darf oder nicht. Bei hohen Zuggeschwindigkeiten werden zusätzlich Vorsignale benötigt, um das Lokpersonal vor einer Streckenänderung zu warnen. Welche Signalbilder es als Vorsignale gibt, können Sie in diesem Beitrag lesen: „Diese Vorsignale sorgen für Sicherheit bei Ihrer Bahnfahrt“.

Foto von transdevMRB

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Bild eines Rollstuhlfahrers.

Tickets für Begleitpersonen: Tipps für Menschen mit Behinderung

Barrierefreies Reisen – Für Menschen mit Behinderung kann die Reise mit dem Zug besondere Herausforderungen mit sich bringen. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen sowie hilfreiche Tipps für Ihre nächste Zugfahrt.

Besondere Angebote für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es spezielle Angebote, die bei einer sicheren und barrierefreien Reisegestaltung helfen können. Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.

Eine Begleitperson mitnehmen

Sie sind nicht auf sich alleine gestellt – Wussten Sie schon, dass Sie unter bestimmten Umständen kostenfrei eine Begleitperson mitnehmen können? Diese kann Ihnen beim Ein- und Aussteigen helfen oder Ihnen in Notfällen zur Seite stehen. Voraussetzung hierfür ist, dass in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “B” sowie der Vermerk “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen” eingetragen oder der Vermerk “Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen” nicht gelöscht ist. Das gilt auch, wenn Sie keine Wertmarke besitzen.

Diese Regelung betrifft Buslinien sowie alle Züge des innerdeutschen Nah- und Fernverkehrs. Beachten Sie, dass Ihre Begleitperson nur mit Ihnen gemeinsam kostenfrei reisen kann. Wenn Ihre Begleitperson die Strecke alleine zurückfährt, benötigt sie daher eine eigene Fahrkarte.

Einen Begleithund mitnehmen

Wenn Sie auf einen Begleithund angewiesen sind, können Sie diesen selbstverständlich auch kostenfrei auf Ihre Reise mit dem Zug mitnehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie für die Mitnahme einer Begleitperson. Ihr Begleithund muss im Zug keinen Maulkorb tragen.

Kostenfrei Reisen

Menschen mit Behinderung, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen “BI” (Blindheit) und “H” (Hilflosigkeit) sowie eine Wertmarke mit sich führen, können den innerdeutschen Nahverkehr kostenfrei nutzen. Mit folgenden Verkehrsmitteln können Sie so kostenfrei reisen:

  • Busse
  • Straßenbahnen
  • S-Bahnen
  • U-Bahnen
  • Stadtbahnen

Für den Fernverkehr gilt diese Regelung nicht. Hier besteht für Menschen mit Behinderung jedoch die Möglichkeit, Ermäßigungen zu erhalten, zum Beispiel beim Kauf einer Bahncard.

Hilfsmittel mitnehmen

Auch für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung gibt es spezielle Angebote. So besteht selbstverständlich die Möglichkeit, orthopädische Hilfsmittel kostenfrei mitzunehmen. Dies gilt jedoch nicht für alle Verkehrsverbünde, deshalb sollten Sie sich vorab unbedingt bei einer Service-Stelle vor Ort oder der Service-Hotline des entsprechenden Verkehrsverbundes informieren. Für einen reibungslosen Reiseablauf empfiehlt es sich außerdem, Ihre Reise mit dem Rollstuhl vorab telefonisch bei dem Verkehrsverbund anzumelden.

Reisen mit viel Gepäck

Der Transport von Gepäck kann umständlich sein: besonders für Senioren und Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung. Für die Beförderung von schweren Koffern bietet sich daher der DB-Gepäckservice an. Bei Reisen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr Gepäck im Rahmen dieses Service zu einem Hermes-Paketshop bringen oder von einem Fahrer bei Ihnen zu Hause abholen lassen. Die Zustellung Ihres Gepäcks erfolgt dann in der Regel am übernächsten Werktag.

Wo gibt es weitere Informationen?

Bei Fragen zum Thema barrierefreies Reisen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Vor Ort können Sie sich in einem DB-Reisezentrum über alle Angebote informieren und beraten lassen. Natürlich steht Ihnen bei Fragen auch das Zugpersonal zur Seite. Telefonische Unterstützung erhalten Sie bei der Hotline des entsprechenden Verkehrsverbundes oder der Mobilitätsservice-Zentale. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 65212888.

Bild von Freepik

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Verschneiter Bahnsteig

Sicher Zugfahren im Winter

Minusgrade, Schneechaos und Eisglätte: Der Winter bringt einige Herausforderungen mit sich. Besonders auf Reisen können die winterlichen Wetterbedingungen zu Schwierigkeiten führen. Damit Sie Ihre Reise trotzdem bequem und sicher antreten können, haben wir Ihnen eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps für die winterliche Zugfahrt zusammengestellt.

 

Wie wird im Winter für die Sicherheit der Fahrgäste gesorgt?

Zur Winterzeit werden Züge, Schienen und Stromleitungen besonders sorgsam unter die Lupe genommen. Regelmäßige Inspektionen garantieren, dass die Prozesse im Zugbetrieb trotz eisiger Temperaturen einwandfrei funktionieren. Außerdem werden die Züge zusätzlich winterfest gemacht, indem beispielsweise Türgummis installiert oder die Kupplungen und Stromabnehmer eingefettet werden. Die Schienen werden mit Frostschutzmittel eingesprüht, wodurch eine sicherheitsgefährdende Vereisung verhindert wird.

Neben den Fahrzeugen und den Schienen werden auch die Strecken, auf denen die Züge fahren, kontrolliert. Bäume und Äste werden zurechtgeschnitten, damit sie sich bei starkem Schneefall nicht über die Schienen oder die Oberleitungen beugen. Das Personal bekommt eine besondere Schulung und lernt, wie es bei winterlichen Wetterverhältnissen am besten für Sicherheit sorgen kann. Für den Ernstfall werden Einsatzpläne erstellt: So ist zu jedem Zeitpunkt klar, wer zur Stelle ist und mit Schneeschleudern und -pflügen dem Schnee entgegenwirken kann.

 

Wie kann ich zusätzlich für Sicherheit sorgen?

Zusätzlich zu den Sicherheitsvorkehrungen durch das Bahnpersonal können auch Sie als Fahrgast ein paar Dinge zu beachten, um Ihre Reise möglichst sicher zu gestalten. Das fängt schon bei Ihrer Anreise zum Bahnhof an: Seien Sie vorsichtig und planen Sie lieber etwas mehr Zeit ein. Mit dem lokalen ÖPNV kommen Sie sicher an Ihr Ziel, da auch hier viel Wert auf die Sicherheit der Fahrgäste gelegt wird. Rutschfestes Schuhwerk sorgt außerdem dafür, dass Sie bei Schnee und Glatteis beim Ein- und Ausstieg nicht ausrutschen. Für noch mehr Sicherheit können Sie Freunde oder Familie bitten, Sie zum Bahnhof zu begleiten.

Auch im weiteren Verlauf Ihrer Reise mit dem Zug empfiehlt es sich, bei winterlichen Verhältnissen etwas mehr Zeit einzuplanen als sonst. Durch die oft unvorhersehbaren Wetteränderungen kann es zu Zugverspätungen oder Ausfällen kommen. Grund dafür ist die sorgfältige Absicherung der Strecken bei Schnee und Eis. Bei Fragen zu Fahrplanänderungen und Ausfällen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Kunden-Service des entsprechenden Bahn-Unternehmens gerne weiter. Auch online können Sie sich vorab über aktuelle Verkehrsmeldungen für den Bahnverkehr informieren.

 

Wo kann ich mich informieren?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um sich bei der Reiseplanung oder bei Fragen zum Reiseablauf zu informieren. Es gibt eine Vielzahl praktischer Apps, die Sie in verschiedenen Situationen mit Informationen versorgen und unterstützen.

Wenn Sie vor Ort am Bahnhof Hilfe brauchen, eine Frage zu den Sicherheitsvorkehrungen oder dem Fahrplan haben, steht Ihnen das Personal des DB-Reisezentrums oder des DB-Service-Points zur Seite. Auch der Kunden-Service des entsprechenden Bahn-Unternehmens hilft Ihnen bei Fragen weiter. Wenn es vor Ort kein Reisezentrum gibt, kann Ihnen natürlich auch das Zugpersonal am Gleis Auskunft zu Fahrplänen, Verspätungen und Sicherheitsvorkehrungen geben.

Tipp: Bei der Planung Ihrer Reise ist es oft nicht möglich, die Wetterbedingungen zum Reisezeitpunkt einzuschätzen. Bei wetterbedingten Verspätungen oder Ausfällen gelten bestimmte Fahrgastrechte, weshalb Sie mit Ihrem Ticket oft auf alternative Verbindungen ausweichen können. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf fahrgastrechte.info.

Titelbild von YeoulShin/Unsplash

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Bahnmitarbeiter steht vor demonstrierender Gruppe

Demonstrationen auf den Bahngleisen

Protestaktionen auf Bahngleisen oder an Bahnanlagen sind ein heikles Thema. Sie erfordern in den meisten Fällen einen Großeinsatz der Polizei und legen den Schienenverkehr für längere Zeit lahm. Für die Fahrgäste an den Bahnhöfen sind solche Protestaktionen mit Verspätungen, Umleitungen und Zugausfällen verbunden. Doch warum sind Bahngleise so häufig das Ziel entsprechender Aktionen? Besteht eine Gefahr für Reisende und Demonstranten? Und wie ist die rechtliche Lage?

Sitzblockaden und das Festketten an Bahngleisen

Eine Sitzblockade ist eine Form des politischen Protests, bei dem Verkehrswege durch auf dem Boden sitzende Demonstranten blockiert werden. Ein solcher Verkehrsweg kann auch die Gleisanlage einer Bahnstrecke sein. Die Gründe für eine Sitzblockade sind sehr verschieden: Von dem Protest gegen Kohlekraftwerke oder den Abtransport von Atommüll bis zu Aktionen gegen politische Veranstaltungen oder Demonstrationen entgegengesetzter politischer Lager. Dabei ist das primäre Ziel nicht immer, den Zugverkehr zu stören, sondern vor allem die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erzeugen. Handelt es sich um eine Aktion gegen Chemiekonzerne, gegen Kohlekraft oder Atomkraft, sind Reisende in der Regel nicht betroffen. Blockiert werden Strecken des Güterverkehrs, der Schaden entsteht also bei den entsprechenden Unternehmen. Werden Streckenabschnitte des Personenverkehrs blockiert, müssen Reisende jedoch mit langen Verzögerungen rechnen.

Bei einer angemeldeten Sitzblockade werden die Züge frühzeitig gestoppt und umgeleitet. Außerdem kann – wenn die Strecke elektrifiziert ist – der Strom auf dem Streckenabschnitt ausgeschaltet werden. Befinden sich Demonstranten unangemeldet auf den Gleisen, wird es mitunter gefährlich. Nicht immer kann der Fahrzeugführer rechtzeitig reagieren und den Zug zum Stehen bringen.

Die rechtliche Lage

Ob eine Sitzblockade nun legal ist oder nicht, ist nach der Rechtsprechung etwas schwammig. Friedliche, angemeldete Blockaden fallen in der Regel unter die Versammlungsfreiheit. Eine Sitzblockade wird auch dann nicht direkt illegal, wenn eine dritte Partei, in diesem Fall der Fahrer und die Reisenden im Zug, behindert werden. Erst, wenn sich die Demonstranten an die Gleise ketten, sich gegen die Auflösung der Blockade aktiv wehren oder wenn sie physische Blockaden errichten, machen sie sich wegen Nötigung strafbar. In den meisten Fällen hat dies eine Geldstrafe zur Folge, kann jedoch auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Sabotage an Bahnanlagen

Eine weitere Form des Protests ist die Sabotage an Bahnanlagen. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Brandanschläge auf Signalanlagen verübt, mutmaßlich mit dem Ziel, die Anreise zu Demonstrationen zu verhindern. Entsprechende Ausfälle werden dank der automatischen Sicherungssysteme schnell bemerkt. Für Reisende besteht also keine Gefahr. Der Zugverkehr wird auf der Strecke gestoppt, bis die Schäden wieder behoben sind. Dies kann mitunter jedoch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Größere Gefahr geht von Gegenständen aus, die auf den Gleisen platziert werden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie auf unserem Blog.

Bild von Dominic Wunderlich auf Pixabay

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