Das Bild zeigt Gleise mit einem gelben Caution-Absperrband.

Crashtests für Züge – Für eine sichere Bahnfahrt

Neben dem Flugzeug gelten Züge noch immer als das sicherste Verkehrsmittel. Hierfür sorgen genormte Crashtests der Fahrzeuge. Lesen Sie hier, wie Knautschzonen und andere Sicherheitssysteme Passagiere schützen können.

Forschungsverbund SAFETRAIN

Um Sicherheitsstandards zu definieren, schlossen sich vom 1. August 1997 bis Juli 2001 16 Partner aus den Bereichen Bahn, Industrie und Wissenschaft zum Forschungsverbund “SAFETRAIN” zusammen. Gemeinsam entwickelten sie Mindestanforderungen an die Kollisionsfestigkeit. Außerdem erarbeitete SAFETRAIN Maßnahmen zum Insassenschutz. Auf einem Gelände des polnischen Bahnforschungszentrums in der Nähe von Breslau wurden anschließend Crashtests durchgeführt, um die Forderungen des Verbundes im Praxistest zu überprüfen.

Erstmalig wurden Mindestanforderungen für neue Schienenfahrzeuge festgeschrieben. Alle Forderungen wurden in eine Euro-Norm überführt. Eine für Automobile längst selbstverständliche „Knautsch-Zone“ ist seitdem auch bei Eisenbahnen europaweit Pflicht.

Sicherheitsstandards bei Zügen: DIN EN 15227

Seit 2008 definiert die DIN EN 15227 europaweit typenspezifische Crashanforderungen. In dieser Norm werden die Sicherheitsstandards für Wagenkästen, also Rahmen und Fahrgestell der Züge, festgelegt. Bevor S-Bahnen, Regional- und Hochgeschwindigkeitszüge zugelassen werden, müssen die Fahrzeuge unterschiedliche Sicherheitsprüfungen erfüllen. Während verschiedener Tests werden die Züge mit verschiedenen Geschwindigkeiten gegen ein Hindernis gerammt. Währenddessen müssen die Fahrzeuge die dabei entstehenden Kräfte aushalten. Da SAFETRAIN nur Informationen über die Kollisionssicherheit von Vollbahnen bot, wurde im nachfolgenden Forschungsprojekt SAFETRAM die Kollisionssicherheit von Leichttriebwagen, S- und U-Bahnen sowie Stadt- und Straßenbahnen analysiert.

Konsequenzen aus den Bahn-Crashtests

Mithilfe der Datenlage konnten die Forschenden die Sicherheit der Wagenkästen verbessern. Diese tragende Konstruktion eines Schienenfahrzeugs soll die Energie beim Aufprall aufnehmen und abführen, anstatt starr zu bleiben. Somit wird verhindert, dass die Aufprallenergie als Beschleunigung an die Passagiere weitergegeben wird. Auch Energieabsorber sollen Kollisionsfolgen sowohl für die zugführenden Personen und Passagiere als auch Fahrzeuge minimieren. Die Absorber werden an den Kupplungen zwischen Lokomotive und Waggon eingesetzt. Des Weiteren werden sie zwischen zwei Waggons und in speziellen Inneneinrichtungen verbaut.

Durch die Tests konnte eine kontrollierte Verformung des Fahrzeugkopfes nach einem Drei-Stufen-Modell umgesetzt werden. So werden kleinere Aufprallkräfte mithilfe von mit Stauchrohren versehenen Kupplungen abgefangen. Nach dem Aufprall federn diese wieder in ihre Ursprungslage zurück. Anschließend falten sich spezielle Energieabsorber gleich einer Ziehharmonika zusammen, wodurch weitere Bewegungsenergie aufgenommen wird. Laut Ergebnis der Crashtests konnten durch diese Bauweise drei Viertel der zerstörerischen Kräfte unschädlich gemacht werden. Der Rest der Kollisionsenergie wird durch Knautschzonen in den Wagenkasten-Enden und im Frontbereich abgewandt. Dadurch bleiben Führerstände und Fahrgasträume innerhalb eines definierten Kräftespektrums unversehrt. Indem sich die eigentliche Fahrgastzelle nur wenig verformt, steigt die Fahrgastsicherheit. Die Crashtests der Züge bestätigten auch, dass die hintereinander angeordneten Sitze den größten Schutz bei Unfällen bieten.

Da nicht alle Fahrzeuge zeitnah ausgetauscht werden können, wird regelmäßig ein gesetzlich vorgeschriebener Qualitätscheck durchgeführt. Hierbei wird überprüft, ob die Fahrzeuge den aktuellen Sicherheitsansprüchen entsprechen. Festgestellte Abweichungen werden umgehend behoben, denn nur technisch einwandfreie Fahrzeuge werden eingesetzt.

Sie möchten mehr rund um die Themen Sicherheit im Zug und am Bahnhof erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl interessanter Artikel. Lesen Sie beispielsweise mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug, warum auch schnelle Züge nicht entgleisen oder spannende Fakten über Züge.

Titelbild von standret auf Freepik

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Das Bild zeigt Bahngleise bei Nacht.

Das passiert nach der Fahrt: Wo parken Züge, die gerade nicht unterwegs sind?

Es ist spät am Abend und ein Zug rollt nach seiner letzten Fahrt des Tages in den Bahnhof. Alle Reisenden steigen aus und verlassen den Bahnhof – doch was geschieht nun mit dem Fahrzeug? Wer kümmert sich darum, und wo parkt es über Nacht? Antworten auf diese Fragen sowie weitere spannende Hintergrundinformationen erhalten Sie in diesem Artikel.

Was passiert unmittelbar nach der Fahrt?

Nachdem der Zug im Zielbahnhof angekommen ist, erfolgt zunächst ein Kontrollgang. Hierbei überprüfen die Mitarbeiter, ob auch wirklich alle Reisenden ausgestiegen sind und ob es grobe Verschmutzungen oder Mängel im Innenraum gibt, die über Nacht beseitigt werden müssen. Anschließend wird der Zug in den meisten Fällen vom Zugführer oder von einem Zugbereitsteller an seinen Abstellort gefahren.

Betriebswerk und Abstellgleis: Hier parken Züge

Wird ein Zug über Nacht nicht gebraucht, landet er auf einem Abstellgleis oder in einem Betriebswerk. Ein Bahnbetriebswerk ist eine Anlage, die der Wartung, Reinigung und kleineren Reparatur von Schienenfahrzeugen dient. Auch auf dem Abstellgleis werden Züge aufgenommen, welche vorübergehend nicht benötigt werden.

In der Nähe einiger Bahnhöfe befinden sich außerdem große Lagerhallen, in denen mehrere Züge neben- oder hintereinander „parken“ können. Befindet sich der Zug in einem Kopfbahnhof und ist er am nächsten Tag der erste, der wieder abfährt, kommt es auch vor, dass dieser auf dem Gleis stehen gelassen wird. Je nachdem, wann der Zug das letzte Mal gesäubert wurde, rückt nun das Reinigungspersonal an.

Reinigung von geparkten Zügen

Mehrmals in der Woche werden alle Züge der Bahngesellschaften in Deutschland, egal ob Regionalbahnen oder Züge des Fernverkehrs, einer Innenreinigung unterzogen. Etwa 4 000 Mitarbeiter sind hierfür verantwortlich. Einige davon reinigen den Zug auf der Fahrt oder bei der Ankunft im Zielbahnhof, die meisten arbeiten jedoch in den Werken oder in der Abstellung. Bei einer Tiefenreinigung wird zunächst der Müll vom Boden und aus den Abfalleimern eingesammelt. Anschließend werden alle Oberflächen, darunter auch die Sitze und Fenster, gereinigt. Besonders viel Zeit nimmt die Säuberung der sanitären Anlagen in Anspruch.

Prüfung und Wartung

Wurde ein Zug final abgestellt, folgt eine Überprüfung der gängigen Systeme. So wird die Sicherheit für künftige Fahrten gesichert. Beim ICE wird beispielsweise eine automatische Bremsprobe durchgeführt, Störungen werden behoben und die Systeme der Zugsicherung werden getestet. Anschließend fährt sich die Klimaanlage oder Heizung herunter.

Die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge ist ein weiterer elementarer Teil des Sicherheitskonzepts der Bahngesellschaften. Je mehr Strecke gefahren wurde, desto detaillierter erfolgen die Wartungen in den Werkstätten.

All diese Maßnahmen und Vorkehrungen bleiben für die Zugreisenden weitgehend unbemerkt. Sie sehen am nächsten Tag nur den vorbereiteten Zug, der am Gleis auf sie wartet.

Sie möchten mehr rund um die Themen Sicherheit im Zug und am Bahnhof erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl interessanter Artikel. Lesen Sie beispielsweise, wie der Zug auf den Schienen bleibt, wie ein Zugfahrplan entsteht oder was es mit dem European Train Control System auf sich hat.

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

 

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Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl, welcher mit dem Zug reist.

Reisen mit Rollstuhl

Rollstuhlfahrer stehen bei ihrer Reise mit dem Zug oft vor besonderen Herausforderungen. Damit Ihre Bahnreise mit Mobilitätseinschränkung möglichst entspannt und barrierefrei stattfinden kann, sollten Sie einige Aspekte bei der Reiseplanung beachten. Wir verraten Ihnen hilfreiche Tipps für Ihre Bahnreise mit dem Rollstuhl.

Mit dem Rollstuhl reisen: Vorab planen

Damit bei Ihrer Bahnfahrt mit dem Rollstuhl alles möglichst reibungslos funktioniert, sollten Sie Ihre Reise vorab gut durchplanen. Für die Inanspruchnahme von behindertengerechten Sitzplätzen und weiteren Services sollten Sie die Planung mindestens 24 Stunden vor Reisebeginn durchführen.

Es empfiehlt sich außerdem, sich im Voraus über die Barrierefreiheit der Bahnhöfe, an welchen Sie Ein-, Aus- oder Umsteigen möchten, zu informieren. Ein stufenloser Zugang zum Bahnsteig und eine überbrückbare Einstiegshöhe sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die technische Ausstattung des jeweiligen Zuges gilt es zu beachten: Durch technische Einstiegshilfen kann der Zugang in unterschiedlichen Situationen ermöglicht werden.

In der Regel sind die meisten Züge für mobilitätseingeschränkte Personen und Rollstuhlfahrer geeignet. Dennoch gilt es einige Richtlinien in Bezug auf Ihre barrierefreie Reise zu beachten. Die Deutsche Bahn hat beispielsweise einen „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ entwickelt, in welchem festgelegt ist, welche Hilfsmittel mobilitätseingeschränkte Reisende kostenlos im Zug mitnehmen dürfen. Die Abmessungen für die Mitnahme von Rollstühlen sind hierin auf folgende Maße festgelegt:

  • Länge: 120 cm + 5 cm für die Füße
  • Breite: 70 cm + mind. 10 cm für die Hände am Rad

Die Abmessungen gewährleisten einen reibungslosen Zutritt und die Bewegung im Zug, beispielsweise in den Mehrzweckbereichen. Die Angaben im Leitfaden gelten für alle Nah- und Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands. Die Bedingungen anderer Verkehrsbetreiber können abweichen. Deutschlandweit gilt jedoch, dass schwerbehinderte Personen, welche einen Schwerbehindertenausweis mit einer Wertmarke besitzen, kostenfrei im Nahverkehr fahren dürfen.

Anmeldung und Mobilitätsservice-Zentrale

Auch die Mitteldeutsche Regiobahn möchte allen Fahrgästen mit Rollstuhl einen reibungslosen Reiseablauf ermöglichen. Hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. So bleibt genügend Zeit, unsere Mitarbeiter vor Ort zu informieren und Ihnen Ihre Reise so angenehm und bequem wie möglich zu gestalten. Melden Sie Ihre Reise daher bitte mindestens 24 Stunden vorher unter der Telefonnummer 0341 231898288 (24 h, Ortstarif) an.

Wenn Sie für Ihre Reise nicht nur die Mitteldeutsche Regiobahn nutzen, unterstützt Sie die bundesweite Hotline der Mobilitätsservice-Zentrale unter 030 65212888 bei Ihrer Reiseplanung. Informieren Sie den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn ebenfalls mindestens einen Tag vor Antritt Ihrer Reise.

Dort erhalten Sie zudem Antworten auf Ihre Fragen rund um die Reiseorganisation und die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen. Des Weiteren können Sie hier Hilfeleistungen, zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen, organisieren. Um Ihre Reise mit dem Rollstuhl zu organisieren, brauchen die Mitarbeitenden folgende Informationen:

  • Name und Anschrift
  • Telefonnummer
  • Reisetag, Abfahrts- bzw. Ankunftszeit oder Zugnummer
  • Abfahrts- bzw. Zielbahnhof
  • Information über die Mitnahme Ihres Rollstuhls und ggf. Gepäck

Auch die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Aufzügen am Gleis und behindertengerechten Toiletten können Sie telefonisch von der Mobilitätsservice-Zentrale erfragen.

Alternativ können Sie sich auch an die Mitarbeiter der Service-Zentrale am entsprechenden Bahnhof wenden. Bei einer kurzfristigen Änderung oder Absage Ihrer Reisepläne genügt eine Nachricht, um die Hilfe zu stornieren.

Eine Begleitperson oder einen Assistenzhund mitnehmen

Menschen mit Behinderung, welche über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ und den Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“  verfügen, sind dazu berechtigt, eine Begleitperson und einen Blindenführhund oder gekennzeichneten Assistenzhund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitzunehmen. Die Begleitperson reist in der Wagenklasse in den Zügen unentgeltlich, für die der schwerbehinderte Reisende eine Fahrkarte besitzt.

Sie interessieren sich für barrierefreies Reisen mit der Bahn? Auf unserem Blog finden Sie viele interessante Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie zum Beispiel mehr über das Reisen mit Mobilitätseinschränkung, die sichere Bahnfahrt mit dem Rollator oder das Blindenleitsystem.

Titelbild von freepik auf Freepik

 

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Das Bild zeigt einen Zug, welcher an einer Haltestelle vorbeifährt.

Faktenwissen über Züge

Wir als Fahrgäste erhalten auf unseren Zugfahrten häufig nur einen oberflächlichen Blick darauf, was im alltäglichen Bahnverkehr alles geschieht. Viele technische Hintergründe sowie interessante Fakten über Züge sind den meisten Menschen daher nicht bekannt. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick zu allerlei spannendem Faktenwissen auf unserem Blog rund um das Thema Sicherheit im Zug.

Gut vernetzt – National und international

Europaweit legen täglich tausende von Zügen eine Vielzahl an Kilometern zurück. Damit das möglich ist, bedarf es eines großen Netzes an Bahnstrecken. Aber wie werden diese überhaupt gebaut? In unserem Artikel “So wird eine neue Bahnstrecke gebaut” erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen sollten. Bei so vielen Zügen und befahrenen Strecken wird im täglichen Zugbetrieb zudem ein hohes Maß an Organisation benötigt. Diese findet zum Beispiel in Form von sorgfältig erstellten Zugfahrplänen statt. Wie ein Zugfahrplan entsteht, lesen Sie ebenfalls auf unserem Blog.

Damit auch im internationalen Zugverkehr nichts schief läuft, darf das Thema Sicherheit nicht zu kurz kommen. Jedes Land verfügt deshalb über eigene Sicherheitssysteme, die einen reibungslosen und sicheren Zugverkehr garantieren. Etwas komplizierter wird es beim länderübergreifenden Zugverkehr, da die Sicherheitssysteme der verschiedenen Länder in der Regel nicht aufeinander abgestimmt sind. Für eine europaweit sichere Zugfahrt sorgt daher das European Train Control System (ECTS). Alle Details dazu lesen Sie in unserem Artikel.

Nach der Zugfahrt ist vor der Zugfahrt

Auch wenn ein Zug gerade nicht im Einsatz ist, gibt es für das Bahnpersonal einiges zu tun. Von der Reinigung bis hin zur Wartung – In unserem Artikel “Was passiert mit dem Zug nach der Fahrt?” erfahren Sie alles rund um dieses Thema.

Technische Grundlagen im Bahnverkehr

Abgesehen von ausführlicher Planung sowie einem starken Streckennetz kommt es im Zugverkehr vor allem auf technische Details an. Dass Züge von Starkstrom angetrieben werden, ist wohl allseits bekannt. Weniger bekannt ist wiederum, wie der Strom sicher in die Oberleitungen kommt. Ergänzend zu einer Erklärung dazu finden Sie auf unserem Blog auch einen Artikel rund um das Thema “Elektrische Oberleitungen: Gefahr und Sicherheit des Bahnstromnetzes”. So sind Sie nicht nur über die Funktionsweise, sondern auch über  mögliche Gefahren von Oberleitungen bestens informiert.

Zusätzlich zu elektrischen Oberleitungen bilden auch Schienen eine wichtige Grundlage für einen reibungslosen und sicheren Bahnverkehr. Vielleicht haben Sie sich ja schon einmal gefragt, wie ein Zug trotz schneller Geschwindigkeiten fest auf den Schienen bleibt? In unserem Artikel “So bleibt der Zug auf den Schienen” finden Sie eine ausführliche Erklärung dazu.

Ein Blick in die Zukunft

Mobilität von Morgen – Auch in Zukunft wird das Reisen mit dem Zug sicherlich von großer Bedeutung sein. Wer weiß, vielleicht sieht der Zugverkehr von Morgen ganz anders aus, als wir es heute kennen? Wie die Züge der Zukunft aussehen könnten, haben wir in unserem Artikel “Die Züge der Zukunft” zusammengefasst. Forschung ist dabei ein unverzichtbarer Aspekt, um die Züge der Zukunft innovativ und nachhaltig zu gestalten. In sogenannten Forschungszügen werden mögliche Neuerungen direkt auf den Schienen getestet.

Neben spannendem Faktenwissen rund um die Zugfahrt finden Sie auf unserem Blog noch viele weitere, interessante Artikel rund um die Themen Sicherheit am Bahnhof und im Zug. Informieren Sie sich beispielsweise über Ihre Rechte als Fahrgast oder lesen Sie alles über das Thema Gesundheit auf Zugreisen.

Titelbild von Skitterphoto auf Pixabay

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Das Bild zeigt das Rad eines Zuges in Nahaufnahme.

Warum entgleisen auch schnelle Züge nicht?

Züge fahren teilweise mit Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Kilometern pro Stunde durch ganz Deutschland. Eine besondere Bauweise der Räder ist dabei für einen sicheren Halt auf den Schienen verantwortlich. Wie genau das funktioniert und weshalb auch schnelle Züge nicht entgleisen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wieso entgleist ein Zug auch in einer Kurve nicht?

Vielleicht haben Sie sich während einer Zugfahrt schon einmal gefragt, wieso ein Zug auch in Kurven trotz hoher Geschwindigkeiten nicht entgleist. Grundlage dafür ist ein interessanter Mechanismus, den wir Ihnen im Folgenden erklären.

Die Räder eines Zuges befinden sich an sogenannten Radsätzen. Diese sind bei Zügen auf Starrachsen montiert, weshalb sich die Räder rechts und links während der Fahrt gleich schnell um diese Achse drehen. Zusätzlich sind die Räder kegelförmig – das bedeutet, sie haben in Richtung der Zugmitte einen größeren Durchmesser als auf der Außenseite. Dieser Größenunterschied zwischen beiden Radseiten sorgt dafür, dass der Zug fest auf den Schienen bleibt, da er der Fliehkraft entgegenwirkt.

Befindet sich der Zug nämlich in einer Kurve, dann drängt ihn die Fliehkraft nach außen. Das in der Kurve äußere Rad rollt deswegen auf der Radseite mit dem höheren Radius, während das innere Rad auf der Radseite mit dem niedrigeren Radius rollt. So kann die Wegdifferenz in der Kurve ausgeglichen und ein Entgleisen verhindert werden.

Warum entgleisen Züge in seltenen Fällen trotzdem?

Leider kommt es in seltenen Fällen trotz aller Sicherheitsvorkehrung zu Eisenbahnunfällen durch Entgleisung. Der Zug verlässt dabei unkontrolliert die Schienen und wird je nach Ausgangsgeschwindigkeit stark beschädigt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, die nicht zwingend etwas mit technischen Begebenheiten zu tun haben müssen.

Ein unbeabsichtigtes Entgleisen kann einerseits durch fahrzeugbedingte Faktoren verursacht werden, zum Beispiel wenn Fahrzeuge eine für ihren Fahrweg zu hohe Geschwindigkeit aufnehmen. Dank automatischer Sicherheitseinrichtungen ist es jedoch unmöglich, dass der Zugführer mit einer zu hohen Geschwindigkeit in eine Kurve fährt. Auch ein Achsbruch oder Schäden an den Rädern oder am Schienenwerk können die Ursache für eine fahrzeugbedingte Entgleisung sein.

Sie möchten noch mehr interessante Fakten rund um das Thema Züge lesen und alles rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl spannender Artikel. Lesen Sie zum Beispiel, wie eine neue Bahnstrecke gebaut wird oder wie ein Zugfahrplan entsteht.

Titelbild von Foundry auf Pixabay

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Das Bild zeigt den Innenraum eines Zuges bei Nacht.

Nachts im Zug: So werden Züge gereinigt

Mehrere tausend Menschen nutzen täglich den Zugverkehr, um von A nach B zu kommen. Ganz klar, dass bei so vielen Fahrgästen auch einiges an Schmutz anfällt. Damit sich trotzdem alle auf ihrer Reise wohlfühlen, werden die Züge regelmäßig von innen und von außen gereinigt. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Reinigung von Zügen.

Wie werden Züge gereinigt?

Eine intensive Reinigung von Zügen ist regelmäßig sowohl von innen als auch von außen notwendig. Wir verraten Ihnen, wer für die Reinigung verantwortlich ist und welche Methoden dafür verwendet werden.

Reinigung von Innen

Die Reinigung der Innenräume von Zügen erfolgt in der Regel täglich, unabhängig von der entsprechenden Bahngesellschaft. Reinigungsteams von mehreren Personen machen sich dafür gemeinsam an die Arbeit.

Zuerst wird grober Schmutz wie in den Gängen herumliegende Papiertüten oder Plastikverpackungen entfernt. Anschließend säubert das Putz-Team die Oberflächen im Innenraum des Zuges. Dazu gehören Ablagen, Griffe, Böden sowie Fenster. Dafür werden keimhemmende Putzmittel verwendet. Als Nächstes sind die Sitze dran: Dafür wird ein Extraktionsgerät verwendet, welches die Sitzpolster zugleich befeuchtet und absaugt. So kann garantiert werden, dass die Sitze schnell wieder trocken sind. Bei starken, punktuellen Verschmutzungen werden die Sitzpolster teilweise auch ausgebaut und mit einer Luftdruckmaschine und Trockeneis gereinigt. Diese Methode ist effektiv, sorgt aber auch für eine Menge Lärm und erfolgt deshalb einer speziellen Strahlkabine. Die Sanitäranlagen werden meist ganz zum Schluss gereinigt – oft dauert dieser Schritt am längsten.

Reinigung von Außen

Wind und Wetter sorgen dafür, dass die Außenwände und Fenster von Zügen im Laufe der Zeit verschmutzen. Selbstverständlich werden die Züge daher auch von außen gereinigt. Die Reinigung von außen erfolgt etwa alle zwei Wochen in einer Waschanlage. Diese funktioniert ähnlich wie eine Waschanlage für Autos, ist aufgrund der Größe des Zuges jedoch deutlich länger und höher. Diese Reinigungsmethode garantiert, dass kein Schmutz übersehen wird und die Züge möglichst schnell und effektiv von außen gesäubert werden.

Wo und wann werden Züge gereinigt?

Es gibt keinen festen Ort, an dem Züge gereinigt werden. Die Innenräume werden häufig bei der Ankunft am Zielbahnhof gereinigt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Reinigungspersonal bereits während der Fahrt zur Tat schreitet. Dabei werden überwiegend grobe Verschmutzungen wie beispielsweise Müll in den Gängen entsorgt. Es gibt zudem spezielle Werke, in welchen die Züge instand gehalten und intensiv gereinigt werden.

Die Innenräume der Züge werden häufig – jedoch nicht immer – nachts gereinigt. Dies bietet sich an, da nachts häufig eine Betriebspause herrscht und die Triebwagen in der Abstellung gereinigt werden können.

Sie möchten noch mehr spannendes Faktenwissen rund um den Zugverkehr lesen? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele informative Artikel. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über den Bau neuer Bahnstrecken, die Stromversorgung durch elektrische Oberleitungen oder das European Train Control System (ETCS).

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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Das Bild zeigt Schienen.

Welche Schienensysteme gibt es in Europa?

Mit nur einem einzigen Zug durch ganz Europa – Diese Wunschvorstellung vieler Reisenden entspricht bisher leider noch nicht der Realität. Warum das so ist? Um das zu verstehen, bedarf es eines genaueren Blicks auf die Schienensysteme innerhalb Europas. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede die Schienennetze der europäischen Länder prägen und was geschehen muss, damit wir zukünftig ganz ohne Umsteigen verschiedene europäische Länder passieren können.

Was ist ein Schienensystem?

Ohne Schienen würde der Bahnbetrieb nicht funktionieren. Sie bilden die Grundlage dafür, dass Züge überhaupt fahren können. Genauer handelt es sich bei Schienen um lineare Trag- und Führungselemente, die meistens parallel zueinander angeordnet sind. In einem Eisenbahnnetz angeordnet, bilden Schienen den Fahrweg für die Züge. Den Abstand zwischen zwei Schienen bezeichnet man auch als Spurweite. Diese wird in der Regel anhand der Innenkanten der Schienenköpfe eines Gleises bestimmt. Für den internationalen Schienenverkehr in Europa ist die Spurweite von großer Bedeutung.

Welche Eisenbahnnetze gibt es?

Europaweit gibt es verschiedene Eisenbahnnetze. Diese unterscheiden sich primär in ihrer Spurweite. Die abweichenden Spurweiten in Europa sind auf verschiedene geschichtliche Gründe zurückzuführen. So können wirtschaftliche, technische oder auch militärische Faktoren für die Unterschiede verantwortlich sein. Eine abweichende Spurbreite diente in Kriegszeiten beispielsweise dazu, das eigene Land vor potenziellen Gegnern zu schützen.

In der Nutzung der Eisenbahnnetze unterscheidet man außerdem zwischen Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr. Beim Schienenpersonenverkehr handelt es sich um Personenzüge, welche zwischen Personenbahnhöfen wie zum Beispiel dem Berliner, Hamburger und Leipziger Hauptbahnhof verkehren. Der Schienengüterverkehr wird von Güterzügen betrieben, welche primär zum Transport von Waren und Rohstoffen genutzt werden. Sie werden an sogenannten Güter- oder Containerbahnhöfen be- und entladen.

Das Eisenbahnnetz in Deutschland

Das deutsche Eisenbahnnetz hat eine Streckenlänge von etwa 33.399 km. Mit einer Spurbreite von 1435 mm entspricht Deutschland dem europäischen Normalmaß. Im weltweiten Vergleich befindet sich Deutschland auf Platz sieben der längsten Eisenbahnnetze. Platz eins belegen hier die Vereinigten Staaten von Amerika.

Das Eisenbahnnetz in Europa

In Europa gibt es kein einheitliches Eisenbahnnetz. Hierbei unterscheiden sich vor allem die Spurweiten – in den Ländern auf dem europäischen Festland gibt es davon neben dem Normalmaß von 1430 mm zwei weitere, abweichende Spurweiten:

Spanien und Portugal

Das Schienennetz der Länder Spanien und Portugal hat eine Spurweite von 1668 Millimetern (iberische Breitspur). Damit unterscheidet sie sich um etwa 241 mm vom europäischen Normalmaß.

Russland, Osteuropa und Finnland

Auch das russische Schienennetz unterscheidet sich in seiner Spurweite von dem europäischen Normalmaß: dort beträgt sie 1524 mm (russische Breitspur) und damit 111 mm mehr als beispielsweise in Deutschland. Andere Nachfolgestaaten der Sowjetunion haben die gleiche Spurweite wie Russland.

Kurioserweise entspricht die Spurweite in Finnland ebenfalls den Maßen der russischen Breitspur. Das hat folgenden Grund: 1862 wurde in Finnland die erste Eisenbahnstrecke zwischen der Hauptstadt Helsinki und Hämeenlina eröffnet. Damals war Finnland ein Großfürstentum, welches dem Kaiserreich Russland zugehörig war. Der damalige Kaiser Russlands, Zar Alexander II. bestimmte für die Strecke eine Spurweite von 1524 mm. Dies geschah im Hinblick auf einen geplanten Anschluss an das russische Bahnnetz.

Ein Zug für ganz Europa

Damit ein einziger Zug problemlos die Grenzen aller europäischer Länder passieren kann, muss noch einiges passieren. Eine einheitliche europäische Spurweite könnte die Lösung sein. Die Vereinheitlichung der europäischen Spurweiten ist jedoch mit vielen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen verknüpft. Dadurch kann es noch einige Jahre dauern, bis ein europaweit harmonisierendes Eisenbahnnetz entsteht.

Wenn ein Zug von einem Land mit einer Spurweite auf ein Land mit einer anderen Spurweite übergeht, muss er normalerweise an einem bestimmten Punkt an der Grenze den sogenannten „Spurwechsel“ durchführen. Dieser Prozess erfordert, dass der Zug die Schienen wechselt, um auf das Schienennetz des anderen Landes zu gelangen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Spurwechsel durchgeführt werden kann. Eine Methode besteht darin, dass die Fahrgäste den Zug verlassen und ihre Reise in einem anderen Zug fortsetzen, der für die andere Spurweite ausgelegt ist. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Bahnhöfen an der Grenze ermöglicht werden, an denen die Passagiere umsteigen können.

Eine andere Methode ist der Einsatz von speziellen Spurwechselanlagen. Diese Anlagen bestehen aus Schienen, die sich bewegen lassen, um den Spurwechsel zu ermöglichen. Der Zug fährt langsam über diese Anlagen, und währenddessen werden die Schienen unter dem Zug angepasst, um die Spurweite zu ändern.

Wenn Sie mehr über die technischen Details im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel zu diesen Themen.

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Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

Titelbild von Pixabay auf Pexels

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Neues zum 49-Euro-Ticket

Das Deutschland-Ticket ist in aller Munde und das Interesse am bundesweit gültigen 49-Euro-Ticket ist groß. Seit dem 1. Mai sind die Monatsfahrscheine im Abo erhältlich und deutschlandweit gültig. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum neuen 49-Euro-Ticket.

Ab wann ist das 49-Euro-Ticket gültig?

Das Deutschland -Ticket ist seit dem offiziellen Starttermin am 1. Mai 2023 gültig und im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar. Um dieses erwerben zu können, muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Das Abo wird automatisch verlängert, ist jedoch monatlich kündbar.

Sie können Ihr Abo für das 49-Euro-Ticket zu jedem gewünschten Monatsbeginn starten. Aber wo kann das Deutschland-Ticket erworben werden? Das 49-Euro-Ticket kann über die Internetseiten oder Apps der Verkehrsunternehmen und Verbünde gekauft werden.

Kann das 49-Euro-Ticket übertragen werden?

Da das Deutschland-Ticket personengebunden ist, kann dieses nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei möglichen Ticketkontrollen müssen Fahrgäste gegebenenfalls ihre Identität nachweisen.

Mitnahme von Erwachsenen, Kindern und Hunden mit dem 49-Euro-Ticket

Eine einheitliche Regelung für die Mitnahme anderer Menschen, Hunde oder Fahrräder gibt es mit dem Deutschland-Ticket nicht. Lediglich Kinder unter sechs Jahren fahren mit Ihrem Ticket kostenlos mit. Jedoch sind regionale Ausnahmen möglich: Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erlaubt in seinem Tarifgebiet beispielsweise die Mitnahme eines Hundes.

Auch bezüglich der Mitnahme von Fahrrädern ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Hier können die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde selbst entscheiden, ob ein Zusatzticket benötigt wird.

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Mit Ihrem Deutschland-Ticket können Sie also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind Fernbusse und Fernzüge sowie Fahrten in der ersten Klasse.

49-Euro-Ticket vs. Jobticket – Wo ist der Unterschied?

Bei dem Jobticket handelt es sich um ein Monats- oder Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr für Arbeitnehmer. Arbeitgeber kaufen dieses in der Regel vergünstigt beim jeweiligen Verkehrsbetrieb und überlassen es den Arbeitnehmern vergünstigt oder als Teil des Lohns. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen.

Bezuschusst das Unternehmen das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent. Durch eine Bezuschussung des Unternehmens und Bund und Länder, können Arbeitnehmer insgesamt mindestens 30 Prozent Nachlass auf das Jobticket erhalten. Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro.

Für wen ist das 49-Euro-Ticket geeignet?

Wenn Sie bisher mehr als 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr für Ihr Abonnement bezahlen, profitieren Sie von dem neuen Deutschland-Ticket. Ein großer Vorteil besteht in der bundesweiten Nutzung des 49-Euro-Tickets. Kostet Ihre Monatskarte weniger als 49 Euro, sollten Sie jedoch prüfen, ob sich das Deutschland-Ticket für Sie lohnt. In diesem Fall ist das Deutschland-Ticket vor allem während der Urlaubszeit und am Wochenende geeignet.

Bleibt das Deutschland-Ticket bei 49 Euro?

Laut der Bundesregierung ist der aktuelle Preis des Deutschland-Tickets lediglich als „Einführungspreis“ angesetzt. Für das 49-Euro-Ticket ist also eine Einführungsphase von zwei Jahren in Form einer Preisdynamisierung geplant: Die Abogebühr würde damit automatisch mit der Inflationsrate steigen.

Foto von VDV

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