Das Bild zeigt drei Personen bei einer Erste-Hilfe-Maßnahme.

Medizinischer Notfall im Zug – So verhalten Sie sich richtig

„Ist ein Arzt an Board?“ – Vielleicht haben Sie eine solche Durchsage vom Personal im Zug schon einmal gehört. Leider ereignen sich medizinische Notfälle von Zeit zu Zeit auch während einer Zugfahrt. So kann es passieren, dass auch Sie während einer Bahnfahrt selbst einmal Zeuge von einem solchen Notfall werden. Was in dieser Situation zu tun ist und wie Sie bestmöglich helfen können, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Im Notfall Erste Hilfe leisten

Sie bemerken während der Zugfahrt, dass es einem Ihrer Mitreisenden nicht gut geht. Die Person sinkt vielleicht zu Boden oder macht den Eindruck, keine Luft mehr zu bekommen – Ein medizinischer Notfall kann sich auf verschiedene Art und Weise äußern. Was ist jetzt zu tun? In dieser Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Falle eines gesundheitlichen Notfalls sollten Sie zunächst Erste Hilfe leisten. Dies sollten Sie tun, noch bevor Sie das Zugpersonal informieren oder einen Rettungswagen rufen. Im Idealfall können Sie mit den Erste-Hilfen-Maßnahmen beginnen, während ein anderer Fahrgast sich um die weiteren Schritte kümmert. Vergewissern Sie sich, wie es um den Zustand der betroffenen Person steht und wie Sie ihr bestmöglich weiterhelfen können. In jedem Zug steht ein Erste-Hilfe-Koffer zur Verfügung, dessen Inhalt Sie bei ersten Hilfemaßnahmen unterstützen kann.

Der letzte Erste-Hilfe-Kurs ist schon eine Weile her? Das Deutsche Rote Kreuz bietet viele Informationen zum Thema Erste Hilfe.

Das Zugpersonal informieren

Ihr direkter Ansprechpartner bei allen Problemen an Board ist das Zugpersonal. Der Kundenbetreuer kann im Notfall den Lokführer informieren und einen eventuell nötigen Halt veranlassen. Außerdem hat er die Möglichkeit, sich bei einem medizinischen Notfall über eine Durchsage zu vergewissern, ob sich ärztliches Personal an Board des Zuges befindet.

Befindet sich kein Kundenbetreuer in der Nähe, können Sie auch den Notknopf betätigen. Dieser befindet sich in der Regel im Bereich der Tür des jeweiligen Zuges und ist entsprechend gekennzeichnet. Der Notknopf baut eine Sprechverbindung zum Zugführer auf, welcher dann das Zugpersonal oder die Betriebsstelle über den medizinischen Notfall informieren kann.

Notrufnummer wählen

Sollte eine Person im Zug bewusstlos sein oder in ernsthafter Lebensgefahr schweben, rufen Sie so schnell wie möglich die Notrufnummer 112. Beantworten Sie die Fragen des Mitarbeiters der Notrufzentrale gewissenhaft und bewahren Sie auch bei diesem Schritt Ruhe. Sie sollten sich vorab informieren, in welchem Zug Sie sich befinden, in welche Richtung Sie fahren und welche die nächste Station ist. Die Notrufstelle nimmt dann Kontakt zu einer Notfallleitstelle der Bahn auf, welche dann das Personal an Board des Zuges informiert. Bei einer Schlägerei oder anderen Bedrohung wählen Sie den polizeilichen Notruf 110. Die Polizei sollte dann am nächsten Bahnhof bereitstehen.

Medizinischer Notfall: Ziehen Sie nicht die Notbremse

Im Falle eines medizinischen Notfalls sollten Sie auf keinen Fall die Notbremse ziehen. Bleibt der Zug auf freiem Terrain stehen, verzögert sich die Ankunft am nächsten Bahnhof. Bei einem medizinischen Notfall könnte diese Zeit lebenswichtig sein – Die betroffene Person sollte schließlich schnellstmöglich medizinisch versorgt oder mit einem Krankenwagen in das nächste Krankenhaus transportiert werden. Verzichten Sie daher in einer solchen Situation darauf, die Notbremse zu ziehen und halten Sie sich an die hier empfohlene Handlungsabfolge.

Sie möchten mehr über die Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele interessante Artikel, zum Beispiel zur sicheren Zugreise bei Hitze, der Anti-Motion-Sickness-Brille gegen Reiseübelkeit oder Ihre Fahrgastrechte im Falle eines Streiks.

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Das Bild zeigt das Werk für Fahrzeuginstandhaltung der DB in Cottbus.

Wie oft werden Züge gewartet?

Inspektionen, Mängelbeseitigung und Reparaturen: Nicht nur Autos, sondern auch Züge müssen zugunsten der Sicherheit von Fahrgästen und Personal regelmäßig gewartet werden. Aber wie läuft die Wartung von Zügen eigentlich ab? Häufigkeit, Inspektionsstufen, Orte – In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Wartung und Instandhaltung von Zügen.

Warum werden Züge gewartet?

Die Züge der verschiedenen Bahngesellschaften bringen Fahrgäste Tag für Tag von A nach B. Dabei ist ganz klar, dass sich die Fahrzeugteile mit der Zeit langsam abnutzen und gegebenenfalls repariert oder sogar erneuert werden müssen. Geschieht dies nicht, entsteht eine Gefahr für Fahrgäste und Zugpersonal. Bei regelmäßigem Einsatz auf verschiedenen Strecken ist es daher wichtig, die Züge regelmäßig auf Ihren Zustand zu kontrollieren. So kann sichergestellt werden, dass der Bahnbetrieb weiterhin reibungslos stattfinden kann und keine Gefahren entstehen.

Wie oft werden Züge gewartet?

In regelmäßigen Intervallen erfolgt die Wartung der Züge, welche regelmäßig im Einsatz sind. Diese Intervalle legen die Wartungsabstände mithilfe von Kilometerzahlen fest. Hat ein Zug eine bestimmte Anzahl an Kilometern zurückgelegt, muss er in die Wartung. Die Art der Wartung unterscheidet sich ebenfalls, je nach Anzahl gefahrener Kilometer. Wenn während oder unmittelbar nach der Fahrt eines Zuges ein möglicher Defekt festgestellt wird, erfolgt vor der Weiterfahrt selbstverständlich eine Prüfung dessen und die Wartung kann entsprechend vorgezogen werden.

Was passiert bei der Wartung?

Neben der Anzahl gefahrener Kilometer des jeweiligen Zuges unterscheidet sich die Art der Wartung auch je nach Zugtyp. Ein Beispiel sind die Wartungsintervalle von den ICE-Zügen der Deutschen Bahn. Dabei unterscheidet man zwischen routinemäßigen Kontrollen und mehreren umfangreichen Inspektionsstufen. Da ICE-Züge Hochgeschwindigkeitszüge sind, welche für hohe Geschwindigkeiten auf Fernstrecken ausgelegt sind, können die Wartungsanforderungen bei Zügen im Regionalverkehr abweichen. Regionalzüge sind in der Regel für niedrigere Geschwindigkeiten und kürzere Strecken konzipiert. Die Unterschiede in der Wartung von ICE-Zügen im Vergleich zu Regionalzügen ist auf die jeweiligen technischen Anforderungen, Betriebsbedingungen und die Rolle, die diese Züge im Bahnverkehr spielen, zurückzuführen.

Bei den Hochgeschwindigkeitszügen findet alle 8.000 Kilometer eine sogenannte Laufwerkskontrolle statt. Hierbei werden zudem kleine Mängel entfernt und die Sanitäranlagen sowie Türen überprüft. Nachdem ein Zug 24.000 Kilometer zurückgelegt hat, wird schließlich eine genauere Überprüfung der Züge (Nachschau) vollzogen. Über einen Zeitraum von mehreren Stunden werden hierbei unter anderem die Leit- und Sicherheitstechnik und die Bremsen einer sorgsamen Kontrolle unterzogen.

Erste Inspektionsstufe

Nach 144.000 Kilometern ist es dann Zeit für die erste Inspektionsstufe. In rund acht Stunden werden bei dieser Inspektion vor allem Bremsen, Fahrgastinformationssysteme, Sitze sowie die Klimaanlage genauer unter die Lupe genommen.

Zweite Inspektionsstufe

Die zweite Inspektionsstufe erfolgt nach 288.000 zurückgelegten Kilometern. Hierbei werden neben den Funktionen aus der ersten Inspektionsstufe auch Batterien, Kupplungen, Lager, Fahrmotoren und Wellen inspiziert.

Dritte Inspektionsstufe

Hat ein Zug insgesamt 576.000 Kilometer zurückgelegt, werden ebenfalls die Luftpresser, die Fahrgasträume sowie die Trafo-Kühlungen einer sorgsamen Untersuchung unterzogen.

Mit insgesamt 1,2 Millionen gefahrenen Kilometern erfolgt schließlich eine sogenannte Revision des Zuges. Hierbei werden allerlei Zugteile untersucht, repariert oder gegebenenfalls erneuert. Die letzte und intensivste Instandhaltungsmaßnahme findet nach ca. 2,4 Millionen gefahrenen Kilometern statt. Dabei wird der Zug gründlich auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft, weshalb er größtenteils sogar auseinandergebaut wird. Auch die Drehgestelle werden bei dieser Instandhaltung ausgewechselt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens dauert die “schwere Instandhaltung” in der Regel zweimal fünf Tage.

Wo werden Züge gewartet?

Die Wartung erfolgt meist in speziellen Werken, welche für eine gründliche Untersuchung der Züge bestens ausgestattet sind. Große Werke sind in ganz Deutschland gut verteilt und befinden sich zum Beispiel in Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Berlin und München.

Die Wartung von Zügen ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Bahnbetriebs in Deutschland. Wenn Sie mehr über die technischen Details im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel zu diesen Themen.

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

 

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Das Bild zeigt den Innenraum eines Zuges bei Nacht.

Nachts im Zug: So werden Züge gereinigt

Mehrere tausend Menschen nutzen täglich den Zugverkehr, um von A nach B zu kommen. Ganz klar, dass bei so vielen Fahrgästen auch einiges an Schmutz anfällt. Damit sich trotzdem alle auf ihrer Reise wohlfühlen, werden die Züge regelmäßig von innen und von außen gereinigt. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Reinigung von Zügen.

Wie werden Züge gereinigt?

Eine intensive Reinigung von Zügen ist regelmäßig sowohl von innen als auch von außen notwendig. Wir verraten Ihnen, wer für die Reinigung verantwortlich ist und welche Methoden dafür verwendet werden.

Reinigung von Innen

Die Reinigung der Innenräume von Zügen erfolgt in der Regel täglich, unabhängig von der entsprechenden Bahngesellschaft. Reinigungsteams von mehreren Personen machen sich dafür gemeinsam an die Arbeit.

Zuerst wird grober Schmutz wie in den Gängen herumliegende Papiertüten oder Plastikverpackungen entfernt. Anschließend säubert das Putz-Team die Oberflächen im Innenraum des Zuges. Dazu gehören Ablagen, Griffe, Böden sowie Fenster. Dafür werden keimhemmende Putzmittel verwendet. Als Nächstes sind die Sitze dran: Dafür wird ein Extraktionsgerät verwendet, welches die Sitzpolster zugleich befeuchtet und absaugt. So kann garantiert werden, dass die Sitze schnell wieder trocken sind. Bei starken, punktuellen Verschmutzungen werden die Sitzpolster teilweise auch ausgebaut und mit einer Luftdruckmaschine und Trockeneis gereinigt. Diese Methode ist effektiv, sorgt aber auch für eine Menge Lärm und erfolgt deshalb einer speziellen Strahlkabine. Die Sanitäranlagen werden meist ganz zum Schluss gereinigt – oft dauert dieser Schritt am längsten.

Reinigung von Außen

Wind und Wetter sorgen dafür, dass die Außenwände und Fenster von Zügen im Laufe der Zeit verschmutzen. Selbstverständlich werden die Züge daher auch von außen gereinigt. Die Reinigung von außen erfolgt etwa alle zwei Wochen in einer Waschanlage. Diese funktioniert ähnlich wie eine Waschanlage für Autos, ist aufgrund der Größe des Zuges jedoch deutlich länger und höher. Diese Reinigungsmethode garantiert, dass kein Schmutz übersehen wird und die Züge möglichst schnell und effektiv von außen gesäubert werden.

Wo und wann werden Züge gereinigt?

Es gibt keinen festen Ort, an dem Züge gereinigt werden. Die Innenräume werden häufig bei der Ankunft am Zielbahnhof gereinigt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Reinigungspersonal bereits während der Fahrt zur Tat schreitet. Dabei werden überwiegend grobe Verschmutzungen wie beispielsweise Müll in den Gängen entsorgt. Es gibt zudem spezielle Werke, in welchen die Züge instand gehalten und intensiv gereinigt werden.

Die Innenräume der Züge werden häufig – jedoch nicht immer – nachts gereinigt. Dies bietet sich an, da nachts häufig eine Betriebspause herrscht und die Triebwagen in der Abstellung gereinigt werden können.

Sie möchten noch mehr spannendes Faktenwissen rund um den Zugverkehr lesen? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele informative Artikel. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über den Bau neuer Bahnstrecken, die Stromversorgung durch elektrische Oberleitungen oder das European Train Control System (ETCS).

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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Das Bild zeigt ein Thermometer bei hoher Temperatur.

Sicher Reisen im Sommer: Hitze während der Bahnfahrt

Sommer, Sonne, Sonnenschein: Bei sommerlichen Rekordtemperaturen wird alles zur Belastungsprobe, auch eine Bahnfahrt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie trotz Sommerhitze sicher mit der Bahn reisen und was es mit dem Projekt „weiße Schiene“ auf sich hat.

Herausforderung Klimaanlage: Bei Hitze Bahn fahren

In einigen Zügen gibt es Klimaanlagen. Diese sind jedoch nur für Außentemperaturen bis 32 Grad ausgelegt. Steigt das Thermometer über diese Marke, kann es sein, dass die Kühlung im Zug ausfällt.

Wie gut die Anlagen arbeiten, hängt zudem vom Alter und Typ des Zuges sowie der Passagierzahl ab. Die Klimaanlagen sind also voll funktionsfähig, solange kein technischer Defekt vorliegt. Sitzen jedoch besonders viele Fahrgäste im Zug, wird dadurch die effektive Kühlwirkung reduziert. Selbst wenn kein technischer Defekt vorliegt, wird es also wärmer im Zug.

In Zügen ohne Klimaanlage können Fahrgäste zur Abkühlung in der Regel nur das Fenster öffnen. Doch auch in diesem Fall können Sie sich gegen die Hitze auf Ihrer Bahnfahrt wappnen und sich auf das Zugfahren bei extremen Wetterlagen vorbereiten. Im Folgenden finden Sie nützliche Tipps, um sich gegen Hitze im Zug einzustellen.

Im Sommer Bahn fahren: Diese Utensilien dürfen in Ihrem Gepäck nicht fehlen

Sie können zwar nicht die Sommerwärme verhindern, jedoch Ihr Gepäck entsprechend vorbereiten. Wir verraten Ihnen, mit welchen Utensilien Sie optimal für Ihre nächste Bahnreise bei tropischen Temperaturen ausgerüstet sind.

Ausreichend Wasser

Achten Sie bei hohen Temperaturen darauf, dass Sie ausreichend trinken. Mindestens 2 bis 3 Liter pro Tag sollten Sie an Flüssigkeit aufnehmen. Denn Ihr Körper leistet Schwerstarbeit, um Ihre Körpertemperatur durch Schwitzen abzukühlen oder konstant zu halten. Dadurch verlieren Sie stetig Wasser. Steigt die Außentemperatur, steigt auch Ihr Wasserverlust. Sorgen Sie also für Nachschub. Hierfür sind Wasser und Fruchtschorlen am besten geeignet.

Seit dem Extremsommer 2018 stehen an großen Bahnhöfen Wasservorräte zur Verfügung, mit denen Reisende im Notfall versorgt werden können. In einigen Zügen gibt es ebenfalls in Tetra Paks abgefülltes Notfallwasser. Über das Austeilen dieses Wassers wird jedoch situativ entschieden. Denn es gibt keine Vorschriften, wann es ausgeteilt werden soll.

Neben dem Trinken ist auch die richtige Ernährung auf Ihrer Bahnreise wichtig. Ein idealer Snack sind Nüsse oder Wassermelone. Stark gewürzte Speisen sollten Sie hingegen meiden. Denn diese verstärken nur das Durstgefühl.

Kühltasche

Ist es warm, sind gekühlte Snacks eine Wohltat. Wasserreiches Obst wie Wassermelone, Erdbeeren oder Pfirsiche bleiben in einer Kühltasche über mehrere Stunden lang kühl. In den robusten Taschen lässt sich das Obst besser transportieren. Außerdem bleibt es hier länger frisch.

Fächer oder Mini-Ventilator

Mit einem Fächer oder einem kleinen Hand-Ventilator sorgen Sie unterwegs für Abkühlung. Durch die kompakte Größe passen die kleinen Hilfsmittel bequem in fast jede Tasche.

Sprühflasche

Mit fein zerstäubtem Wasser können Sie sich abkühlen und erfrischen. Hierfür eignen sich Sprühflaschen. Kleine Modelle passen gut ins Handgepäck und sind wiederbefüllbar.

Hinweis: Falls Sie während Ihrer Bahnfahrt unerträgliche Kopfschmerzen bekommen, Schwindel einsetzt oder Übelkeit auftritt, sollten Sie beim nächsten Halt den Zug verlassen. Es könnte ein Hitzeschlag drohen. Suchen Sie umgehend eine kühlere Umgebung auf und suchen Sie sich im Notfall Hilfe.

Hitze-Schutzverfahren „Weiße Schiene“

Um Hitzeperioden künftig einzukalkulieren, weitet die Bahn ihre Hitze-Schutzverfahren für Bahnschienen aus. Im Zuge des Projekts „Weiße Schiene“ werden derzeit kühlende „Sunblocker“ für Bahnschienen getestet. Hierbei wird die kühlende Wirkung eines weißen Farbanstrichs auf den Schienen im Praxistest überprüft. Labortests ergaben, dass weiße Schienen zwischen sieben und acht Grad kühler blieben als Schienen ohne Anstrich. Durch den Farbanstrich soll verhindert werden, dass sich die Schiene beziehungsweise der Stahl ausdehnt, da sich diese Ausdehnung stark auf die Schienen und das Gleisbett auswirkt.

Seit September 2019 läuft der Praxistest auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover-Würzburg. Im Halbstundentakt fahren tagsüber ICE-Züge und nachts Güterzüge, über die Gleise. Um einen Vergleich zu haben, wurde eines der beiden Gleise auf der Brücke weiß angestrichen. Das zweite blieb hingegen unverändert. Seit März 2020 messen Temperatursensoren an den Gleisen rund um die Uhr die Temperatur des Stahls.

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Das Bild zeigt eine lächelndeFrau mit Handy im Zug.

Gesundheit und Zugreisen

Auf Reisen mit dem Zug sollte Ihre Gesundheit stets an erster Stelle stehen. Statistisch gesehen ist Zugfahren eines der sichersten Transportmittel – trotzdem kann eine Zugfahrt auch bestimmte gesundheitliche Risiken bergen. Reiseübelkeit, medizinische Notfälle und die richtige Hygiene: Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Gesundheit auf Ihrer Reise mit dem Zug bestmöglich schützen können.

Reiseübelkeit: So wirken Sie dem tückischen Unwohlsein entgegen

Etwa 85 % der Menschen sind von Reiseübelkeit (Kinetose) betroffen. Aufgrund der konstanten Fahrgeschwindigkeit und den geraden Strecken tritt das unangenehme Gefühl auf Reisen mit dem Zug seltener auf als beispielsweise im Auto oder auf dem Schiff. Besonders anfällige Menschen sollten für ihr eigenes Wohlbefinden jedoch auch beim Zugfahren auf Übelkeit vorbereitet sein.

Hilfreiche Tipps

Oft helfen bereits kleine Tricks, um Reiseübelkeit zu vermeiden. Vor Antritt der Reise können Sie beispielsweise darauf achten, genügend zu schlafen. So vermeiden Sie Stress und können Ihre Reise entspannt und angstfrei starten. Es kann außerdem helfen, vor der Fahrt auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten. Konsumieren Sie lieber keine Lebensmittel, die einen Einfluss auf Ihre Herzfrequenz oder Ihren Blutdruck haben können. Auch auf Alkohol und Zigaretten sollten Sie deshalb kurz vor Fahrtantritt verzichten. Empfehlenswert sind hingegen fettarme, leicht verdauliche Lebensmittel sowie Wasser: Ein leerer Magen ist nämlich besonders anfällig für Reiseübelkeit. Sind die Beschwerden stark ausgeprägt, können auch entsprechende Medikamente helfen. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, diese rechtzeitig vor Fahrtantritt zu nehmen.

Falls die Übelkeit während der Zugfahrt auftritt, sollten Sie zusätzliche Irritationen vermeiden. Suchen Sie sich dafür am besten einen Sitzplatz in Fahrtrichtung des Zuges und in der Mitte des Wagens. Zudem sollten Sie Ihr Buch oder Handy weglegen und stattdessen beim Blick aus dem Fenster einen Punkt am Horizont fixieren. Ablenkung durch Musik oder Hörspiele, etwas leichte Bewegung durch den Gang sowie das Kauen von Kaugummi können ebenfalls bei akuter Reiseübelkeit helfen.

Anti-Motion-Sickness-Brille

Eine weitere Lösung für das Problem der Reiseübelkeit verspricht dieses neue Gadget: die Anti-Motion-Sicknes-Brille. Diese funktioniert folgendermaßen: In ihrem Brillenkreis befindet sich eine Flüssigkeit, welche sich während der Reise an die Bewegungen des Fahrzeugs anpasst. Dadurch erzeugt die Brille eine Art künstlichen Horizont, welcher der Störung des Gleichgewichts des Betroffenen visuell entgegenwirkt. Ob als mögliche Ergänzung oder sogar als Ersatz für Medikamente gegen Reiseübelkeit – Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Was tun bei medizinischen Notfällen im Zug?

Betroffene von Reiseübelkeit wissen häufig schon vorher, dass die anstehende Zugfahrt zu einer Herausforderung werden kann. Nicht vorhersehbar sind jedoch medizinische Notfälle während der Zugfahrt. Diese können sowohl Sie selbst, als auch andere Fahrgäste betreffen. Auch wenn solche Situationen glücklicherweise recht unwahrscheinlich sind, ist es im Ernstfall gut über die richtige Vorgehensweise Bescheid zu wissen. Bei einem medizinischen Notfall im Zug können Sie folgende Schritte beachten:

  • Erste Hilfe: Befindet sich ein Fahrgast in Not, sollten Sie zunächst Erste Hilfe leisten. Wenn Sie Ihr Erste-Hilfe-Wissen etwas auffrischen möchten, finden Sie auf der Website vom Deutschen Roten Kreuz hilfreiche Informationen zu diesem Thema.
  • Das Zugpersonal informieren: Das Zugpersonal ist auch bei einem medizinischen Notfall Ihr Ansprechpartner. Dieses kann über eine Durchsage nach Fachpersonal an Board fragen oder im Notfall einen Halt des Zuges veranlassen.
  • Notrufnummer wählen: Ist ein Passagier bewusstlos oder in Lebensgefahr, können Sie auch im Zug den Notruf (112) kontaktieren. Dieser wird relevante Informationen wie die Fahrtrichtung und den nächsten Halt des Zuges bei Ihnen erfragen. Über die Notfallleitstelle der Bahn kann so auch das zuständige Zugpersonal informiert werden.

Hinweis: Betätigen Sie bei einem medizinischen Notfall nicht die Notbremse. Dies kann zu Komplikationen im Bahnverkehr führen und so schlimmstenfalls hinderlich für die Versorgung des Betroffenen sein.

Ansteckungsgefahr vermeiden: Was wir aus der Corona-Pandemie mitnehmen können

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben. Auch der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte die Corona-Krise im April für beendet. Infolgedessen sind die Hygiene-Maßnahmen am Bahnhof und im Zug für Reisende in Deutschland entfallen.

Was können Zugreisende auch nach Aufhebung der Corona-Bestimmungen tun, um die Ansteckungsgefahr am Bahnhof und im Zug zu minimieren? Damit Sie und andere Fahrgäste gesund bleiben, empfehlen wir die Einhaltung grundlegender Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge. So helfen Sie weiterhin dabei, die Verbreitung von Viren und Bakterien zu vermeiden.

Sie möchten mehr zu dem Thema Gesundheit auf Zugreisen erfahren? Auf unserem Blog finden Sie viele weitere Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie außerdem mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig, technische Details im Zugverkehr sowie hilfreiche Reisetipps.

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Das Bild zeigt Schienen.

Welche Schienensysteme gibt es in Europa?

Mit nur einem einzigen Zug durch ganz Europa – Diese Wunschvorstellung vieler Reisenden entspricht bisher leider noch nicht der Realität. Warum das so ist? Um das zu verstehen, bedarf es eines genaueren Blicks auf die Schienensysteme innerhalb Europas. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede die Schienennetze der europäischen Länder prägen und was geschehen muss, damit wir zukünftig ganz ohne Umsteigen verschiedene europäische Länder passieren können.

Was ist ein Schienensystem?

Ohne Schienen würde der Bahnbetrieb nicht funktionieren. Sie bilden die Grundlage dafür, dass Züge überhaupt fahren können. Genauer handelt es sich bei Schienen um lineare Trag- und Führungselemente, die meistens parallel zueinander angeordnet sind. In einem Eisenbahnnetz angeordnet, bilden Schienen den Fahrweg für die Züge. Den Abstand zwischen zwei Schienen bezeichnet man auch als Spurweite. Diese wird in der Regel anhand der Innenkanten der Schienenköpfe eines Gleises bestimmt. Für den internationalen Schienenverkehr in Europa ist die Spurweite von großer Bedeutung.

Welche Eisenbahnnetze gibt es?

Europaweit gibt es verschiedene Eisenbahnnetze. Diese unterscheiden sich primär in ihrer Spurweite. Die abweichenden Spurweiten in Europa sind auf verschiedene geschichtliche Gründe zurückzuführen. So können wirtschaftliche, technische oder auch militärische Faktoren für die Unterschiede verantwortlich sein. Eine abweichende Spurbreite diente in Kriegszeiten beispielsweise dazu, das eigene Land vor potenziellen Gegnern zu schützen.

In der Nutzung der Eisenbahnnetze unterscheidet man außerdem zwischen Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr. Beim Schienenpersonenverkehr handelt es sich um Personenzüge, welche zwischen Personenbahnhöfen wie zum Beispiel dem Berliner, Hamburger und Leipziger Hauptbahnhof verkehren. Der Schienengüterverkehr wird von Güterzügen betrieben, welche primär zum Transport von Waren und Rohstoffen genutzt werden. Sie werden an sogenannten Güter- oder Containerbahnhöfen be- und entladen.

Das Eisenbahnnetz in Deutschland

Das deutsche Eisenbahnnetz hat eine Streckenlänge von etwa 33.399 km. Mit einer Spurbreite von 1435 mm entspricht Deutschland dem europäischen Normalmaß. Im weltweiten Vergleich befindet sich Deutschland auf Platz sieben der längsten Eisenbahnnetze. Platz eins belegen hier die Vereinigten Staaten von Amerika.

Das Eisenbahnnetz in Europa

In Europa gibt es kein einheitliches Eisenbahnnetz. Hierbei unterscheiden sich vor allem die Spurweiten – in den Ländern auf dem europäischen Festland gibt es davon neben dem Normalmaß von 1430 mm zwei weitere, abweichende Spurweiten:

Spanien und Portugal

Das Schienennetz der Länder Spanien und Portugal hat eine Spurweite von 1668 Millimetern (iberische Breitspur). Damit unterscheidet sie sich um etwa 241 mm vom europäischen Normalmaß.

Russland, Osteuropa und Finnland

Auch das russische Schienennetz unterscheidet sich in seiner Spurweite von dem europäischen Normalmaß: dort beträgt sie 1524 mm (russische Breitspur) und damit 111 mm mehr als beispielsweise in Deutschland. Andere Nachfolgestaaten der Sowjetunion haben die gleiche Spurweite wie Russland.

Kurioserweise entspricht die Spurweite in Finnland ebenfalls den Maßen der russischen Breitspur. Das hat folgenden Grund: 1862 wurde in Finnland die erste Eisenbahnstrecke zwischen der Hauptstadt Helsinki und Hämeenlina eröffnet. Damals war Finnland ein Großfürstentum, welches dem Kaiserreich Russland zugehörig war. Der damalige Kaiser Russlands, Zar Alexander II. bestimmte für die Strecke eine Spurweite von 1524 mm. Dies geschah im Hinblick auf einen geplanten Anschluss an das russische Bahnnetz.

Ein Zug für ganz Europa

Damit ein einziger Zug problemlos die Grenzen aller europäischer Länder passieren kann, muss noch einiges passieren. Eine einheitliche europäische Spurweite könnte die Lösung sein. Die Vereinheitlichung der europäischen Spurweiten ist jedoch mit vielen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen verknüpft. Dadurch kann es noch einige Jahre dauern, bis ein europaweit harmonisierendes Eisenbahnnetz entsteht.

Wenn ein Zug von einem Land mit einer Spurweite auf ein Land mit einer anderen Spurweite übergeht, muss er normalerweise an einem bestimmten Punkt an der Grenze den sogenannten „Spurwechsel“ durchführen. Dieser Prozess erfordert, dass der Zug die Schienen wechselt, um auf das Schienennetz des anderen Landes zu gelangen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Spurwechsel durchgeführt werden kann. Eine Methode besteht darin, dass die Fahrgäste den Zug verlassen und ihre Reise in einem anderen Zug fortsetzen, der für die andere Spurweite ausgelegt ist. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Bahnhöfen an der Grenze ermöglicht werden, an denen die Passagiere umsteigen können.

Eine andere Methode ist der Einsatz von speziellen Spurwechselanlagen. Diese Anlagen bestehen aus Schienen, die sich bewegen lassen, um den Spurwechsel zu ermöglichen. Der Zug fährt langsam über diese Anlagen, und währenddessen werden die Schienen unter dem Zug angepasst, um die Spurweite zu ändern.

Wenn Sie mehr über die technischen Details im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel zu diesen Themen.

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Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

Titelbild von Pixabay auf Pexels

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Das Bild zeigt einen Zettel, auf dem Courage steht.

Zivilcourage im Zug – Das können Sie tun

Ob Diskriminierung, handgreifliche Auseinandersetzung oder rassistischer Übergriff: An Bahnhöfen oder in Zügen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Sollten Sie selbst einmal in eine solche Lage geraten oder Zeuge einer Tat werden, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Wir erklären Ihnen, wie Sie in derartigen Situationen am besten vorgehen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen und in kritischen Situationen angemessen handeln.

Definition: Was ist Zivilcourage?

Zivilcourage bedeutet, in gefährlichen oder kritischen Situationen mutig und verantwortungsbewusst zu handeln, um anderen Menschen zu helfen oder eine ungerechte oder gefährliche Situation zu verhindern oder zu lösen. Dabei geht es um den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die Opfer von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing oder Missbrauch sind. Zivilcourage zeigt sich in vielen verschiedenen Formen, von verbalen Äußerungen bis hin zu aktivem Handeln und Einschreiten.

Was würden Sie tun, wenn ein anderer Passagier im Zug angegriffen wird? Würden Sie versuchen, den Angreifer zu stoppen, Hilfe holen oder einfach zusehen? Da sich viele Menschen unsicher sind, wie Sie in solchen Situationen reagieren sollen, wurde im Rahmen einer landesweiten Kampagne für mehr Zivilcourage die Aktion „Tu was“ ins Leben gerufen. Die Aktion gibt Informationen und Ratschläge für den Umgang mit kritischen Situationen im öffentlichen Personennahverkehr. Ob Sie es glauben oder nicht: Oft kann auch schon genaues Beobachten, oder das Fotografieren der Tat dabei helfen, die Täter zu überführen und Mitreisende zu unterstützen.

3 Arten von Zivilcourage: Wo liegt der Unterschied?

Es gibt drei Arten von Zivilcourage, die sich in ihrer Intensität und ihrem Risiko unterscheiden:

  1. Sich für etwas einsetzen: Hier geht es darum, sich verbal oder durch Handlungen für eine bestimmte Sache oder Person einzusetzen, z.B. indem man sich für die Rechte von Minderheiten einsetzt oder bei Vandalismus an Zügen einschreitet.
  2. Sich zur Wehr setzen: In dieser Situation wird man selbst zum Opfer und muss sich aktiv gegen einen Angriff oder eine Bedrohung verteidigen, z.B. indem man sich physisch oder verbal wehrt. In unserem Blogbeitrag zur Selbstverteidigung im Zug erfahren Sie, wie Sie sich bei Übergriffen im Zug verteidigen können.
  3. Eingreifen: Hier geht es um das Eingreifen in eine Situation, in der eine andere Person in Gefahr ist. Das kann bedeuten, die Polizei oder Rettungskräfte zu rufen oder sich selbst zu riskieren, um jemandem zu helfen.

Hinsehen statt weggehen – 6 hilfreiche Regeln für den Umgang mit kritischen Situationen

Wenn man in eine kritische Situation gerät oder eine solche beobachtet, kann es schwierig sein, angemessen zu handeln. Damit Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, wenn Sie Zeuge einer gefährlichen Situation werden, gibt es sechs praktische Regeln, die Ihnen zeigen, wie Sie in diesem Fall am besten handeln.

Zeigen Sie Zivilcourage: Helfen Sie anderen Menschen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

Zivilcourage zu zeigen, bedeutet nicht zwangsläufig, sich selbst in Gefahr zu bringen. Oftmals kann man auch durch kleine, aber wichtige Handlungen helfen. Schreiten Sie nicht körperlich ein. Seien Sie aufmerksam, sprechen Sie andere mögliche Helfende direkt an oder sagen Sie laut, dass Sie Hilfe organisieren. Schon dies kann dazu beitragen, dass vom Opfer abgelassen wird.

Helden sind gemeinsam stärker: Suchen Sie sich Unterstützung und fordern Sie andere aktiv zur Mithilfe auf

Zivilcourage zu zeigen, kann oft einfacher sein, wenn man nicht alleine handelt. Holen Sie sich Hilfe von weiteren Personen im Umfeld. Sprechen Sie z. B. das Zugpersonal an oder bitten Sie andere Passagiere zur Mithilfe.  Gemeinsam können Sie mehr bewirken und auch schwierigere Situationen meistern.

Ihre Erinnerungen können entscheidend sein: Prägen Sie sich die Merkmale der Täter ein und beobachten Sie die Situation genau

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, kann Ihre Beobachtungsgabe und Ihr Gedächtnis entscheidend sein, um den Täter zu identifizieren und zu überführen. Prägen Sie sich genaue Merkmale der Täter ein, oder fotografieren bzw. filmen Sie die Tat, wenn möglich. So helfen Sie der Polizei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Zeugenkarten können zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Polizeiruf 110: Rufen Sie den Notruf und organisieren Sie Hilfe

Wenn Sie in eine gefährliche Situation geraten oder eine solche beobachten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Rufen Sie den Notruf an und schildern Sie die Situation so genau wie möglich. Die Polizei und Rettungskräfte können dann schnell vor Ort sein und helfen.  Wählen Sie die 110. Falls Sie kein Handy bei sich tragen, bitten Sie jemand anderen, die Polizei zu verständigen.

Erste Hilfe leisten: Kümmern Sie sich um die Opfer

Wenn es zu einem Unfall oder einer Gewaltsituation gekommen ist, ist es wichtig, sich um die Opfer zu kümmern. Leisten Sie Erste Hilfe, indem Sie Verletzungen versorgen oder bei Bedarf die Rettungskräfte rufen. Zeigen Sie den Opfern, dass Sie nicht alleine sind und dass Sie sich um sie kümmern. Die Notversorgung kann Leben retten! Fragen Sie ggf. andere Personen um Unterstützung.

Trauen Sie sich: Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung

Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind, ist Ihre Aussage oft entscheidend, um den Täter zu überführen. Trauen Sie sich deshalb, als Zeuge zur Verfügung zu stehen und Ihre Beobachtungen der Polizei zu schildern. Ihre Aussage kann dazu beitragen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird.

Es zeigt sich, dass jeder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Größe oder Körperbau – Hilfe leisten kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Informationen zum Thema Zivilcourage finden Sie auf unserem Blog und der Webseite der Bundespolizei.

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Neues zum 49-Euro-Ticket

Das Deutschland-Ticket ist in aller Munde und das Interesse am bundesweit gültigen 49-Euro-Ticket ist groß. Seit dem 1. Mai sind die Monatsfahrscheine im Abo erhältlich und deutschlandweit gültig. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum neuen 49-Euro-Ticket.

Ab wann ist das 49-Euro-Ticket gültig?

Das Deutschland -Ticket ist seit dem offiziellen Starttermin am 1. Mai 2023 gültig und im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar. Um dieses erwerben zu können, muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Das Abo wird automatisch verlängert, ist jedoch monatlich kündbar.

Sie können Ihr Abo für das 49-Euro-Ticket zu jedem gewünschten Monatsbeginn starten. Aber wo kann das Deutschland-Ticket erworben werden? Das 49-Euro-Ticket kann über die Internetseiten oder Apps der Verkehrsunternehmen und Verbünde gekauft werden.

Kann das 49-Euro-Ticket übertragen werden?

Da das Deutschland-Ticket personengebunden ist, kann dieses nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei möglichen Ticketkontrollen müssen Fahrgäste gegebenenfalls ihre Identität nachweisen.

Mitnahme von Erwachsenen, Kindern und Hunden mit dem 49-Euro-Ticket

Eine einheitliche Regelung für die Mitnahme anderer Menschen, Hunde oder Fahrräder gibt es mit dem Deutschland-Ticket nicht. Lediglich Kinder unter sechs Jahren fahren mit Ihrem Ticket kostenlos mit. Jedoch sind regionale Ausnahmen möglich: Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erlaubt in seinem Tarifgebiet beispielsweise die Mitnahme eines Hundes.

Auch bezüglich der Mitnahme von Fahrrädern ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Hier können die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde selbst entscheiden, ob ein Zusatzticket benötigt wird.

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Mit Ihrem Deutschland-Ticket können Sie also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind Fernbusse und Fernzüge sowie Fahrten in der ersten Klasse.

49-Euro-Ticket vs. Jobticket – Wo ist der Unterschied?

Bei dem Jobticket handelt es sich um ein Monats- oder Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr für Arbeitnehmer. Arbeitgeber kaufen dieses in der Regel vergünstigt beim jeweiligen Verkehrsbetrieb und überlassen es den Arbeitnehmern vergünstigt oder als Teil des Lohns. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen.

Bezuschusst das Unternehmen das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent. Durch eine Bezuschussung des Unternehmens und Bund und Länder, können Arbeitnehmer insgesamt mindestens 30 Prozent Nachlass auf das Jobticket erhalten. Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro.

Für wen ist das 49-Euro-Ticket geeignet?

Wenn Sie bisher mehr als 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr für Ihr Abonnement bezahlen, profitieren Sie von dem neuen Deutschland-Ticket. Ein großer Vorteil besteht in der bundesweiten Nutzung des 49-Euro-Tickets. Kostet Ihre Monatskarte weniger als 49 Euro, sollten Sie jedoch prüfen, ob sich das Deutschland-Ticket für Sie lohnt. In diesem Fall ist das Deutschland-Ticket vor allem während der Urlaubszeit und am Wochenende geeignet.

Bleibt das Deutschland-Ticket bei 49 Euro?

Laut der Bundesregierung ist der aktuelle Preis des Deutschland-Tickets lediglich als „Einführungspreis“ angesetzt. Für das 49-Euro-Ticket ist also eine Einführungsphase von zwei Jahren in Form einer Preisdynamisierung geplant: Die Abogebühr würde damit automatisch mit der Inflationsrate steigen.

Foto von VDV

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