Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

Titelbild von Pixabay auf Pexels

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Das Bild zeigt einen Zettel, auf dem Courage steht.

Zivilcourage im Zug – Das können Sie tun

Ob Diskriminierung, handgreifliche Auseinandersetzung oder rassistischer Übergriff: An Bahnhöfen oder in Zügen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Sollten Sie selbst einmal in eine solche Lage geraten oder Zeuge einer Tat werden, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Wir erklären Ihnen, wie Sie in derartigen Situationen am besten vorgehen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen und in kritischen Situationen angemessen handeln.

Definition: Was ist Zivilcourage?

Zivilcourage bedeutet, in gefährlichen oder kritischen Situationen mutig und verantwortungsbewusst zu handeln, um anderen Menschen zu helfen oder eine ungerechte oder gefährliche Situation zu verhindern oder zu lösen. Dabei geht es um den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die Opfer von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing oder Missbrauch sind. Zivilcourage zeigt sich in vielen verschiedenen Formen, von verbalen Äußerungen bis hin zu aktivem Handeln und Einschreiten.

Was würden Sie tun, wenn ein anderer Passagier im Zug angegriffen wird? Würden Sie versuchen, den Angreifer zu stoppen, Hilfe holen oder einfach zusehen? Da sich viele Menschen unsicher sind, wie Sie in solchen Situationen reagieren sollen, wurde im Rahmen einer landesweiten Kampagne für mehr Zivilcourage die Aktion „Tu was“ ins Leben gerufen. Die Aktion gibt Informationen und Ratschläge für den Umgang mit kritischen Situationen im öffentlichen Personennahverkehr. Ob Sie es glauben oder nicht: Oft kann auch schon genaues Beobachten, oder das Fotografieren der Tat dabei helfen, die Täter zu überführen und Mitreisende zu unterstützen.

3 Arten von Zivilcourage: Wo liegt der Unterschied?

Es gibt drei Arten von Zivilcourage, die sich in ihrer Intensität und ihrem Risiko unterscheiden:

  1. Sich für etwas einsetzen: Hier geht es darum, sich verbal oder durch Handlungen für eine bestimmte Sache oder Person einzusetzen, z.B. indem man sich für die Rechte von Minderheiten einsetzt oder bei Vandalismus an Zügen einschreitet.
  2. Sich zur Wehr setzen: In dieser Situation wird man selbst zum Opfer und muss sich aktiv gegen einen Angriff oder eine Bedrohung verteidigen, z.B. indem man sich physisch oder verbal wehrt. In unserem Blogbeitrag zur Selbstverteidigung im Zug erfahren Sie, wie Sie sich bei Übergriffen im Zug verteidigen können.
  3. Eingreifen: Hier geht es um das Eingreifen in eine Situation, in der eine andere Person in Gefahr ist. Das kann bedeuten, die Polizei oder Rettungskräfte zu rufen oder sich selbst zu riskieren, um jemandem zu helfen.

Hinsehen statt weggehen – 6 hilfreiche Regeln für den Umgang mit kritischen Situationen

Wenn man in eine kritische Situation gerät oder eine solche beobachtet, kann es schwierig sein, angemessen zu handeln. Damit Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, wenn Sie Zeuge einer gefährlichen Situation werden, gibt es sechs praktische Regeln, die Ihnen zeigen, wie Sie in diesem Fall am besten handeln.

Zeigen Sie Zivilcourage: Helfen Sie anderen Menschen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

Zivilcourage zu zeigen, bedeutet nicht zwangsläufig, sich selbst in Gefahr zu bringen. Oftmals kann man auch durch kleine, aber wichtige Handlungen helfen. Schreiten Sie nicht körperlich ein. Seien Sie aufmerksam, sprechen Sie andere mögliche Helfende direkt an oder sagen Sie laut, dass Sie Hilfe organisieren. Schon dies kann dazu beitragen, dass vom Opfer abgelassen wird.

Helden sind gemeinsam stärker: Suchen Sie sich Unterstützung und fordern Sie andere aktiv zur Mithilfe auf

Zivilcourage zu zeigen, kann oft einfacher sein, wenn man nicht alleine handelt. Holen Sie sich Hilfe von weiteren Personen im Umfeld. Sprechen Sie z. B. das Zugpersonal an oder bitten Sie andere Passagiere zur Mithilfe.  Gemeinsam können Sie mehr bewirken und auch schwierigere Situationen meistern.

Ihre Erinnerungen können entscheidend sein: Prägen Sie sich die Merkmale der Täter ein und beobachten Sie die Situation genau

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, kann Ihre Beobachtungsgabe und Ihr Gedächtnis entscheidend sein, um den Täter zu identifizieren und zu überführen. Prägen Sie sich genaue Merkmale der Täter ein, oder fotografieren bzw. filmen Sie die Tat, wenn möglich. So helfen Sie der Polizei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Zeugenkarten können zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Polizeiruf 110: Rufen Sie den Notruf und organisieren Sie Hilfe

Wenn Sie in eine gefährliche Situation geraten oder eine solche beobachten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Rufen Sie den Notruf an und schildern Sie die Situation so genau wie möglich. Die Polizei und Rettungskräfte können dann schnell vor Ort sein und helfen.  Wählen Sie die 110. Falls Sie kein Handy bei sich tragen, bitten Sie jemand anderen, die Polizei zu verständigen.

Erste Hilfe leisten: Kümmern Sie sich um die Opfer

Wenn es zu einem Unfall oder einer Gewaltsituation gekommen ist, ist es wichtig, sich um die Opfer zu kümmern. Leisten Sie Erste Hilfe, indem Sie Verletzungen versorgen oder bei Bedarf die Rettungskräfte rufen. Zeigen Sie den Opfern, dass Sie nicht alleine sind und dass Sie sich um sie kümmern. Die Notversorgung kann Leben retten! Fragen Sie ggf. andere Personen um Unterstützung.

Trauen Sie sich: Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung

Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind, ist Ihre Aussage oft entscheidend, um den Täter zu überführen. Trauen Sie sich deshalb, als Zeuge zur Verfügung zu stehen und Ihre Beobachtungen der Polizei zu schildern. Ihre Aussage kann dazu beitragen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird.

Es zeigt sich, dass jeder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Größe oder Körperbau – Hilfe leisten kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Informationen zum Thema Zivilcourage finden Sie auf unserem Blog und der Webseite der Bundespolizei.

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Neues zum 49-Euro-Ticket

Das Deutschland-Ticket ist in aller Munde und das Interesse am bundesweit gültigen 49-Euro-Ticket ist groß. Seit dem 1. Mai sind die Monatsfahrscheine im Abo erhältlich und deutschlandweit gültig. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum neuen 49-Euro-Ticket.

Ab wann ist das 49-Euro-Ticket gültig?

Das Deutschland -Ticket ist seit dem offiziellen Starttermin am 1. Mai 2023 gültig und im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar. Um dieses erwerben zu können, muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Das Abo wird automatisch verlängert, ist jedoch monatlich kündbar.

Sie können Ihr Abo für das 49-Euro-Ticket zu jedem gewünschten Monatsbeginn starten. Aber wo kann das Deutschland-Ticket erworben werden? Das 49-Euro-Ticket kann über die Internetseiten oder Apps der Verkehrsunternehmen und Verbünde gekauft werden.

Kann das 49-Euro-Ticket übertragen werden?

Da das Deutschland-Ticket personengebunden ist, kann dieses nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei möglichen Ticketkontrollen müssen Fahrgäste gegebenenfalls ihre Identität nachweisen.

Mitnahme von Erwachsenen, Kindern und Hunden mit dem 49-Euro-Ticket

Eine einheitliche Regelung für die Mitnahme anderer Menschen, Hunde oder Fahrräder gibt es mit dem Deutschland-Ticket nicht. Lediglich Kinder unter sechs Jahren fahren mit Ihrem Ticket kostenlos mit. Jedoch sind regionale Ausnahmen möglich: Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erlaubt in seinem Tarifgebiet beispielsweise die Mitnahme eines Hundes.

Auch bezüglich der Mitnahme von Fahrrädern ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Hier können die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde selbst entscheiden, ob ein Zusatzticket benötigt wird.

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Mit Ihrem Deutschland-Ticket können Sie also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind Fernbusse und Fernzüge sowie Fahrten in der ersten Klasse.

49-Euro-Ticket vs. Jobticket – Wo ist der Unterschied?

Bei dem Jobticket handelt es sich um ein Monats- oder Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr für Arbeitnehmer. Arbeitgeber kaufen dieses in der Regel vergünstigt beim jeweiligen Verkehrsbetrieb und überlassen es den Arbeitnehmern vergünstigt oder als Teil des Lohns. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen.

Bezuschusst das Unternehmen das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent. Durch eine Bezuschussung des Unternehmens und Bund und Länder, können Arbeitnehmer insgesamt mindestens 30 Prozent Nachlass auf das Jobticket erhalten. Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro.

Für wen ist das 49-Euro-Ticket geeignet?

Wenn Sie bisher mehr als 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr für Ihr Abonnement bezahlen, profitieren Sie von dem neuen Deutschland-Ticket. Ein großer Vorteil besteht in der bundesweiten Nutzung des 49-Euro-Tickets. Kostet Ihre Monatskarte weniger als 49 Euro, sollten Sie jedoch prüfen, ob sich das Deutschland-Ticket für Sie lohnt. In diesem Fall ist das Deutschland-Ticket vor allem während der Urlaubszeit und am Wochenende geeignet.

Bleibt das Deutschland-Ticket bei 49 Euro?

Laut der Bundesregierung ist der aktuelle Preis des Deutschland-Tickets lediglich als „Einführungspreis“ angesetzt. Für das 49-Euro-Ticket ist also eine Einführungsphase von zwei Jahren in Form einer Preisdynamisierung geplant: Die Abogebühr würde damit automatisch mit der Inflationsrate steigen.

Foto von VDV

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Das Bild zeigt eine Kundenbetreuerin vor einem Zug.

Kundenbetreuer: Tägliche Aufgaben im Überblick

Die Kontrolle von Fahrkarten, die Betreuung von Fahrgästen sowie die Unterstützung des Lokführers: Das Berufsbild des Kundenbetreuers ist ziemlich abwechslungsreich. Sie sind immer mit an Board – trotzdem wissen viele Fahrgäste nicht, welche vielseitigen Aufgaben Kundenbetreuer Tag für Tag ausführen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Alltag von Kundenbetreuern und Kundenbetreuerinnen aussieht und welche Voraussetzungen für diesen Beruf notwendig sind.

Der Alltag des Kundenbetreuers

Bahnfahren als Beruf? Ja, das geht: als Kundenbetreuer im Zug. Der Alltag in diesem Beruf ist vor allem davon geprägt, viel unterwegs zu sein. Geeignet ist er also besonders für diejenigen, die Abwechslung schätzen und gerne neue Orte entdecken. Somit ist der Beruf auch eine tolle Alternative zu Tätigkeiten im Büro.

Züge fahren in vielen Städten rund um die Uhr. Daher ist es in diesem Beruf möglich und oft auch notwendig, in flexiblen Schichten zu arbeiten. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte dies also nicht außer Acht lassen. Ein großer Anreiz können hierbei die verschiedenen Gehalts-Zuschläge sein, die Mitarbeiter in Schichten zum Beispiel bei der Arbeit an Sonntagen oder in der Nacht erhalten.

„Wie lange noch, bis der Zug abfährt?”,  „Wo muss ich umsteigen?”: Diese oder ähnliche Fragen hören Kundenbetreuer täglich. Der Kontakt zu Kunden und Fahrgästen gehört zu den wesentlichen Kundenbetreuer-Aufgaben. Sie sind die Ansprechpartner für jede Situation auf der Zugfahrt. Ob am Bahnhof, im Service-Center oder direkt im Zug: Beratung, das Beantworten von Fragen sowie die Kontrolle von Fahrscheinen sind hier an der Tagesordnung. Freude an zwischenmenschlicher Kommunikation sowie ein sicheres und souveränes Auftreten ist in diesem Beruf daher sicherlich von Vorteil.

Kundenbetreuer sind gefragt! Die Chancen, eine passende Stelle zu finden, stehen für Kundenbetreuer also ziemlich gut. Der Verdienst eines Kundenbetreuers beläuft sich auf etwa 30.800 bis 41.200 € Bruttogehalt.

So sorgen Kundenbetreuer für Sicherheit

Auch das Wahren von Ordnung und Sicherheit an Board des Zuges fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kundenbetreuer. Da sie vor Ort meist die ersten Ansprechpartner sind, müssen sie auch in unerwarteten Situationen richtig handeln und stets die passende Antwort auf verschiedene Fragen parat haben.

Bei diesen Aufgaben sind Kundenbetreuer aber keinesfalls auf sich alleine gestellt. Wenn eine Frage oder eine Situation mal komplizierter ist, zum Beispiel bei Verspätung eines Zuges oder Streitigkeiten zwischen Fahrgästen, können Kundenbetreuer sich auf ihr Team verlassen und auch diese Herausforderungen mit der Hilfe ihrer Kollegen bewältigen.

Mit deeskalierenden Kommunikationsstrategien sowie in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst des Bahnunternehmens oder der Bundespolizei können Kundenbetreuer Konflikte oder potenziell gefährliche Situationen schnell entschärfen. Videoüberwachung in den Zügen sorgt außerdem für die Sicherheit der Fahrgäste sowie der Kundenbetreuer.

Voraussetzungen für das Berufsbild Zugbegleitung

Sie finden das Berufsbild interessant und fragen sich, welche Voraussetzungen man als Kundenbetreuer oder Kundenbetreuerin mitbringen muss? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Um Kundenbetreuer zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau für Verkehrsservice notwendig. Wer diese Ausbildung absolvieren möchte, sollte die Mittlere Reife besitzen.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten für Quereinsteiger jeglichen Alters. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung zum Kundenbetreuer machen möchte, sollte bestenfalls eine Ausbildung in einem kaufmännischen oder serviceorientierten Beruf abgeschlossen haben. Es gibt auch Quereinsteiger, die alternativ bereits viele Erfahrungen im Kundenkontakt sammeln konnten, zum Beispiel als Flugbegleiter.

Das Berufsbild Zugbegleitung ist abwechslungsreich, menschenorientiert und keinesfalls langweilig. Wenn Sie mehr über die verschiedenen Berufsbilder im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel.

Foto von transdevMRB

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Das Bild zeigt eine schlafende Frau im Zug.

Anti-Motion-Sickness-Brille: Sicher gegen Reiseübelkeit

Ob im Flugzeug, auf dem Schiff oder im Zug: Mit etwa 85 % ist ein großer Teil der Menschen von Reiseübelkeit betroffen. Diese äußert sich meist durch Schwindel, Übelkeit oder sogar Erbrechen. Für Betroffene kann das eine große Belastung darstellen und die Freude am Reisen mindern. Neben verschiedenen Präventionsmaßnahmen oder Medikamenten können Sie Reiseübelkeit auch mit einer speziellen Brille vorbeugen – der Anti-Motion-Sickness-Brille.

Wie entsteht Reiseübelkeit?

Aber wie entsteht Reiseübelkeit überhaupt? Diese Frage haben Sie sich vielleicht schon einmal gestellt. Wir erklären es Ihnen: Die Reiseübelkeit (auch bekannt als Reisekrankheit oder Seekrankheit) kann durch ungewohnte, passive Bewegungen entstehen. Die Symptome reichen von Blässe über Schwindelgefühl und Kopfschmerzen bis hin zu Übelkeit und Erbrechen. Reisekrankheit entsteht dann, wenn die Sinnesorgane widersprüchliche Eindrücke bezüglich der Bewegung des Körpers und dessen räumlicher Lage liefern. Dies kann auch bei einer Zugfahrt vorkommen. Beispielsweise vertragen daher einige Fahrgäste keine Reisen mit dem Rücken in Fahrtrichtung.

Bei dem Auftreten erster Symptome können folgende Maßnahmen helfen:

  • Die Augen schließen, um optische Reize auszublenden
  • Den Kopf ruhig halten, um die Bewegung des Zuges auszublenden

Was ist eine Anti-Motion-Sickness-Brille?

Eine Anti-Motion-Sickness-Brille könnte für Betroffene die Lösung bei Reiseübelkeit sein. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine Art Brille aus Kunststoff, die Reiseübelkeit vorbeugen soll. Das Besondere ist, dass sie anstatt von Brillengläsern einen Flüssigkeitsbrillenkreis hat. Erstmals wurde die Brille gegen Reiseübelkeit von dem französischen Autohersteller Citroën unter dem Namen “Seetroën” vorgestellt. Die Wirkungsweise der Brille basiert auf der „Boarding-RingTM“-Technologie, welche von einem französischen Start-up-Unternehmen entwickelt wurde. Aber wie funktioniert die Brille genau?

Wie funktioniert die Anti-Motion-Sickness-Brille?

Das Prinzip hinter der Wirkungsweise der Anti-Motion-Sickness-Brille ist simpel: Der Füllstand der Flüssigkeit im Brillenkreis passt sich während der Reise an die Bewegungen des Fahrzeugs an. Dadurch erzeugt die Brille einen künstlichen Horizont, welcher der Störung des Gleichgewichtssystems des Betroffenen entgegenwirkt.

Wie hilft die Anti-Motion-Sickness-Brille gegen Übelkeit?

Wie erwähnt, wird Reiseübelkeit durch widersprüchliche Sinneseindrücke ausgelöst. Bei einer Reise mit dem Zug bedeutet das konkret: Während der Reisende still im Zug sitzt, nehmen seine Augen die Bewegungen des Zuges visuell wahr. Hier setzt die Anti-Motion-Sickness-Brille an: Der künstliche Horizont wirkt diesem Widerspruch entgegen. Dadurch kann die Reiseübelkeit vermindert werden. Ziehen Sie die Brille auf, wenn Sie merken, dass die Übelkeit einsetzt. Nach etwa 10 Minuten sollten sich die Symptome merklich bessern.

Überblick: Anti-Motion-Sickness-Brillen im Test

Sie möchten eine Brille gegen Reisekrankheit kaufen? Mittlerweile haben neben Citroën auch verschiedene andere Hersteller eine Anti-Motion-Sickness-Brille in ihrem Sortiment. Bei dieser großen Auswahl kann es schwierig sein, sich für ein passendes Modell zu entscheiden. Ein Produktvergleich kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Eine Alternative zu Reisemedikamenten

Die Brille gegen Reisekrankheit ist eine mögliche Alternative für diejenigen unter Ihnen, die bei der nächsten Zugfahrt auf Reisetabletten und Co. verzichten wollen. Die Brille ist auch für Kinder mit Reisekrankheit ab zehn Jahren gut geeignet. Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie sich bei medizinischen Notfällen im Zug am besten verhalten können oder wie sicher die Reise mit dem Zug während der Corona-Pandemie wirklich ist. 

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Foto einer Familie auf einem Bahnsteig.

Kinder alleine im Zug: So reisen sie sicher

Es gibt allerlei Gründe, warum Kinder auch ohne Eltern mit dem Zug reisen. Die erste Bahnfahrt alleine ist für viele Kinder besonders aufregend. Für die Eltern ist es eine umso größere Nervenprobe. Doch mit einigen Tipps können Sie die Sicherheit Ihres Kindes auch bei einer alleinigen Zugreise gewährleisten.

Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren?

Ihr Kind darf aus rechtlicher Sicht ab sechs Jahren alleine mit dem Zug fahren. Der richtige Zeitpunkt, Ihr Kind alleine Zug fahren zu lassen, ist jedoch individuell einzuschätzen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sollten entscheiden, ob das Kind dafür schon bereit ist. Beachten Sie, dass Sie als Eltern jedoch die elterliche Fürsorgepflicht beachten müssen, da Sie als Erziehungsberechtigte für Ihr Kind verantwortlich sind. In allererster Linie sollten Sie es Ihrem Kind also auch zutrauen, alleine mit dem Zug zu reisen. Ein Gespräch mit Ihrem Kind kann helfen, seine Grenzen kennenzulernen.

Hat Ihr Kind zu große Angst vor der Zugfahrt, dann sollten Sie es in keinem Fall dazu zwingen. Gerade bei längeren Fahrten kann Ihr Kind in Panik geraten und schlimmstenfalls verloren gehen, da die unbekannte Umgebung im Zug oder fremde Menschen für Angst sorgen können. Es spricht jedoch nichts dagegen, das Zugfahren weiterhin mit Ihrem Kind gemeinsam oder in einer Gruppe zu üben und ihm dadurch die Angst zu nehmen. Sie möchten die erste Zugfahrt Ihres Kindes planen? Wir verraten Ihnen vier hilfreiche Tipps.

Übersicht: So planen Sie eine sichere Zugreise für Kinder

Wenn Sie Ihr Kind alleine auf eine Reise mit dem Zug schicken, ist eine gute Planung das A und O. Damit an alles gedacht ist, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt.

  1. Reiseverlauf genau erklären

Damit Ihr Kind gut vorbereitet ist, sollten Sie den Reiseverlauf genau mit Ihrem Kind durchsprechen. Erklären Sie Ihrem Kind, wo und wann es aus- oder umsteigen muss und an wen es sich bei Fragen wenden kann.

  1.   Das richtige Gepäck

Statten Sie Ihr Kind für die Zugfahrt mit dem richtigen Gepäck aus. Denken Sie an ausreichend Getränke und Snacks. Bei längeren Reisen mit dem Zug kann ein Buch oder Ähnliches gegen aufkommende Langeweile helfen. Ein Fahrplan kann ebenfalls sehr hilfreich sein. Ihr Kind sollte außerdem ein Mobiltelefon für Notfälle dabei haben.

  1. Probefahrt zur Vorbereitung

Versuchen Sie es mit einer Probefahrt, bevor Sie Ihr Kind alleine reisen lassen. So lernt es die Abläufe kennen und gewinnt Sicherheit. Während der Fahrt können Sie Ihr Kind auch die Stationen aufmalen lassen und ihm zeigen, wo es aussteigen muss.

  1. Notfallplan zurechtlegen

Die Reise verläuft nicht nach Plan? Besprechen Sie mit Ihrem Kind vorab einen Notfallplan. Um Unsicherheiten und Stress zu vermeiden, sollten Sie es zudem darauf vorbereiten, dass bei der Reise unerwartete Dinge, wie z. B. Verspätungen eintreten können. In einem solchen Fall ist es gut, wenn Ihr Kind weiß, wie es sich verhalten soll. Es ist zudem empfehlenswert, über das Handy mit Ihrem Kind in Kontakt zu bleiben.

Die Reise kann losgehen

Wenn der Zeitpunkt gekommen ist und Ihr Kind das erste Mal alleine mit dem Zug reist, sind Sie mit unseren Tipps bestens darauf vorbereitet.

Sie möchten mehr über das Thema Zugfahren mit Kindern erfahren? Wir haben Ihnen auf unserem Blog weitere Ratschläge für die Zugreise mit Kindern zusammengestellt.

Foto von transdevMRB

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Foto eines Bahnübergangs.

Sicher über den Bahnübergang: 5 Tipps 

An rund 19.400 Stellen in Deutschland sorgen Bahnübergänge für eine reibungslose Begegnung von Zug- und Straßenverkehr. Wir haben uns angeschaut, wie Bahnübergänge funktionieren und für Ihre Sicherheit sorgen.

Was ist ein Bahnübergang?

Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnstrecken mit Straßen, Wegen oder Plätzen. Bahnübergänge werden auch als Eisenbahnkreuzung oder Niveauübergang bezeichnet.

Im Überblick: Bahnübergang sicher überqueren

Bei der sicheren Überquerung eines Bahnübergangs gibt es einiges zu beachten. Wir geben Ihnen eine Übersicht:

  1. Tipp: Schilder beachten

Andreaskreuz: In der Regel sehen Sie am Bahnübergang das Andreaskreuz. Das Zeichen räumt dem Schienenverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr ein. Aufgrund der großen Masse von Zügen und der hohen Geschwindigkeiten haben diese nämlich einen viel längeren Bremsweg als PKWs. Eine Ausnahme sind Bahnübergänge an Fußwegen. Hier sind die Übergänge mit Umlaufsperren ausgestattet.

Achtung Bahnübergang: Dieses Schild kündigt einen Bahnübergang an. Es ist dabei egal, ob dieser technisch gesichert ist oder nicht. Sobald Autofahrer das dreieeckige, weiß-rote Hinweisschild passieren, müssen sie sich dem Bahnübergang mit entsprechender Geschwindigkeit nähern. Außerdem gilt ab dem Schild ein Überholverbot.

  1. Tipp: Entfernung richtig einschätzen

An verkehrsarmen Strecken werden die Bahnübergänge nicht technisch gesichert. Das bedeutet, dass Sie sich vor dem Überqueren des Bahnübergangs selbst versichern müssen, ob ein Zug naht. Schauen Sie sorgfältig in beide Richtungen, wenn Sie sich dem Bahnübergang nähern. Achten Sie auch auf hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge.

Im Bahnübergang gefangen: Was tun?

Für viele Menschen ein absolutes Horror-Szenario: Die Schranken schließen sich und sie sind im Bahnübergang gefangen. In diesem Fall ist schnelles Handeln angesagt!

Vorwarnzeit

Bevor sich die Schranken des Bahnübergangs schließen, gibt es einige Sekunden Vorwarnzeit. Sobald die Warnsignale ertönen, sollten Sie nicht lange zögern und sich schnell vom Bahnübergang entfernen. Achten Sie dabei unbedingt auf Fußgänger und Radfahrer.

Zwischen den Bahnschranken

Was, wenn die Schranken bereits geschlossen sind? Wenn Sie zwischen geschlossenen Bahnschranken stehen, sollten Sie losfahren und die Bahnschranken mit Ihrem Auto durchbrechen. Die Schranken haben sogenannte Sollbruchstellen, welche größere Schäden an Ihrem Auto beim Durchbrechen verhindern.

Im absoluten Notfall

Wenn Sie in Panik geraten und Ihnen das Durchbrechen der Bahnschranken nicht gelingt, sollten Sie umgehend Ihr Fahrzeug verlassen. Nehmen Sie nichts mit und begeben Sie sich in eine sichere Entfernung, da Fahrzeugteile Sie sonst treffen könnten. Informieren Sie außerdem umgehend den Notruf.

Was für Arten von Bahnübergängen gibt es?

Die Art der Bahnstrecke bestimmt, mit welchem Sicherungssystem der Bahnübergang gesichert wird. Dies hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Handelt es sich um eine Hauptbahn oder Nebenbahn?
  • Mit welcher Geschwindigkeit dürfen Züge die Strecke befahren?
  • Wie ist die Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße?

Hieraus ergibt sich eine Staffelung an Sicherheitsvorkehrungen.

Signalgesteuerte Bahnübergänge und nicht technisch gesicherte Bahnübergänge

An eingleisigen Nebenstrecken, die mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h befahren werden dürfen, sind nicht technisch gesicherte Bahnübergänge zulässig.

Darf die Strecke jedoch von Zügen mit einer Geschwindigkeit von max. 160 km/h befahren werden, so sind technisch gesicherte Bahnübergänge notwendig. Auf Schnell- und Neubaustrecken, also auf Strecken mit Geschwindigkeiten über 160 km/h sind hingegen Bahnübergänge generell nicht erlaubt. Hier gibt es ausschließlich Über- und Unterführungen.

Technisch gesicherte Bahnübergänge sind ausgestattet mit:

  • (Voll-)Schranken, mit und ohne Lichtzeichen
  • Halbschranken mit Lichtzeichen bzw. Blinklicht
  • Blinklicht oder Lichtzeichen
  • Anrufschranken

Was sind Bahnübergangssicherungsanlagen (Büsa)?

Besonders verkehrsreiche Kreuzungspunkte werden zusätzlich mit sogenannten Bahnübergangssicherungsanlagen (Büsa) betrieben. 62 Prozent der 19.423 Bahnübergänge verfügen über eine technische Sicherung. Man unterscheidet zwei Kategorien: die signalgesteuerte Büsa mit Anbindung an ein Stellwerk und die zuggesteuerte Büsa.

Zuggesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage

Bei der zuggesteuerten Sicherung löst der Zug selbst die Sicherung aus. Der Lokführer oder der Fahrdienstleiter überwachen den Vorgang. Fährt der Zug in den sogenannten Einschaltabschnitt vor dem Bahnübergang ein, wird ein Signal ausgelöst. Nun schließen die Halbschranken. Somit ist der Bahnübergang für den Straßenverkehr blockiert. Zusätzlich warnen Lichtzeichen den Straßenverkehr vor dem nahenden Zug: Erst leuchten sie gelb, kurz danach rot.

Bereits einen Kilometer vor dem Bahnübergang wird dem Lokführer durch ein weißes Standlicht-Signal angezeigt, ob die Sicherung erfolgt ist. Dieser Vorlauf ist wichtig, um den Zug rechtzeitig abbremsen zu können. Bleibt das Signal aus, muss der Lokführer vor dem Übergang halten.

Kurz nach dem Passieren gibt der Zug den Bahnübergang automatisch wieder frei, in dem er den Ausschaltabschnitt befährt. Die Schranken öffnen sich wieder und die roten Lichtzeichen erlöschen.

Signalgesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage

Die signalgesteuerte Büsa ist mit einem Stellwerk verbunden und wird von dort bedient. Dabei steuert und überwacht das Stellwerk den Vorgang. Ist der Bahnübergang gesichert, wird dem Lokführer das Hauptsignal „Fahrt“ angezeigt.

Sie möchten mehr über da Thema Sicherheit am Nahnübergang erfahren? Auf unserem Blog finden Sie viele weitere Artikel rund um das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die Sicherheit automatischer Zug-Türen oder die Sicherheitseinrichtungen und Nothilfemittel im Zug.

Foto von Artem Labunsky auf Unsplash

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Foto eines Bahngleises.

Zugsicherheit: Alles zum Thema Sicher im Zug

Wie sicher ist eigentlich das Zugfahren? Diese Frage stellen sich viele Menschen vor ihrer Zugreise. Wir beleuchten verschiedenste Aspekte zum Thema Sicherheit im Zug – und stellen fest: Die Bahn ist ein ziemlich sicheres Fahrzeug.

Sicherheit im Zug

Nach dem Flugzeug gelten Züge als das sicherste Verkehrsmittel im Alltag. Statistisch betrachtet stehen Züge in Bezug auf die Verkehrssicherheit damit vor Bussen und Autos. Um mehr Sicherheit in Zügen gewährleisten zu können, sind verschiedenste Systeme, Sicherheitseinrichtungen und Nothilfemittel in Zügen vorhanden. Automatische Türöffnungen an Zügen sind beispielsweise durch Sicherungssysteme ausgestattet. Auch die Notbremsung in Zügen dient Ihrer Sicherheit. Wann eine Notbremsung sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Die Notbremse – Ziehen oder nicht Ziehen?“.

Auf unserem Blog finden Sie weitere Artikel zu den wichtigsten Sicherheitsfragen Ihrer Zugreise.

Sicherheit am Bahnsteig und am Gleis

Für eine sichere und reibungslose Bahnfahrt sind Gleisarbeiten, Bahnübergangssicherungsanlagen (Büsa) und automatische Sicherheitseinrichtungen unerlässlich. Durch regelmäßige Gleisinspektionen können Ausbesserungen und Reparaturen an beschädigten Schienen vorgenommen werden. Doch auch die punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) und die Linienzugbeeinflussung (LZB) tragen zur Sicherheit während Ihrer Bahnfahrt bei. Mehr zu den Sicherheitssystemen erfahren Sie hier.

Signalbilder für Sicherheit beim Zugfahren

Verschiedene Signalarten sind notwendig, um für Sicherheit während der Bahnfahrt zu sorgen. Hauptsignale geben dem Zugführer Auskunft darüber, ob in den nachfolgenden Streckenabschnitt eingefahren werden darf oder nicht. Bei hohen Zuggeschwindigkeiten werden zusätzlich Vorsignale benötigt, um das Lokpersonal vor einer Streckenänderung zu warnen. Welche Signalbilder es als Vorsignale gibt, können Sie in diesem Beitrag lesen: „Diese Vorsignale sorgen für Sicherheit bei Ihrer Bahnfahrt“.

Foto von transdevMRB

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Bild eines Rollstuhlfahrers.

Tickets für Begleitpersonen: Tipps für Menschen mit Behinderung

Barrierefreies Reisen – Für Menschen mit Behinderung kann die Reise mit dem Zug besondere Herausforderungen mit sich bringen. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen sowie hilfreiche Tipps für Ihre nächste Zugfahrt.

Besondere Angebote für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es spezielle Angebote, die bei einer sicheren und barrierefreien Reisegestaltung helfen können. Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.

Eine Begleitperson mitnehmen

Sie sind nicht auf sich alleine gestellt – Wussten Sie schon, dass Sie unter bestimmten Umständen kostenfrei eine Begleitperson mitnehmen können? Diese kann Ihnen beim Ein- und Aussteigen helfen oder Ihnen in Notfällen zur Seite stehen. Voraussetzung hierfür ist, dass in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “B” sowie der Vermerk “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen” eingetragen oder der Vermerk “Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen” nicht gelöscht ist. Das gilt auch, wenn Sie keine Wertmarke besitzen.

Diese Regelung betrifft Buslinien sowie alle Züge des innerdeutschen Nah- und Fernverkehrs. Beachten Sie, dass Ihre Begleitperson nur mit Ihnen gemeinsam kostenfrei reisen kann. Wenn Ihre Begleitperson die Strecke alleine zurückfährt, benötigt sie daher eine eigene Fahrkarte.

Einen Begleithund mitnehmen

Wenn Sie auf einen Begleithund angewiesen sind, können Sie diesen selbstverständlich auch kostenfrei auf Ihre Reise mit dem Zug mitnehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie für die Mitnahme einer Begleitperson. Ihr Begleithund muss im Zug keinen Maulkorb tragen.

Kostenfrei Reisen

Menschen mit Behinderung, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen “BI” (Blindheit) und “H” (Hilflosigkeit) sowie eine Wertmarke mit sich führen, können den innerdeutschen Nahverkehr kostenfrei nutzen. Mit folgenden Verkehrsmitteln können Sie so kostenfrei reisen:

  • Busse
  • Straßenbahnen
  • S-Bahnen
  • U-Bahnen
  • Stadtbahnen

Für den Fernverkehr gilt diese Regelung nicht. Hier besteht für Menschen mit Behinderung jedoch die Möglichkeit, Ermäßigungen zu erhalten, zum Beispiel beim Kauf einer Bahncard.

Hilfsmittel mitnehmen

Auch für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung gibt es spezielle Angebote. So besteht selbstverständlich die Möglichkeit, orthopädische Hilfsmittel kostenfrei mitzunehmen. Dies gilt jedoch nicht für alle Verkehrsverbünde, deshalb sollten Sie sich vorab unbedingt bei einer Service-Stelle vor Ort oder der Service-Hotline des entsprechenden Verkehrsverbundes informieren. Für einen reibungslosen Reiseablauf empfiehlt es sich außerdem, Ihre Reise mit dem Rollstuhl vorab telefonisch bei dem Verkehrsverbund anzumelden.

Reisen mit viel Gepäck

Der Transport von Gepäck kann umständlich sein: besonders für Senioren und Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung. Für die Beförderung von schweren Koffern bietet sich daher der DB-Gepäckservice an. Bei Reisen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr Gepäck im Rahmen dieses Service zu einem Hermes-Paketshop bringen oder von einem Fahrer bei Ihnen zu Hause abholen lassen. Die Zustellung Ihres Gepäcks erfolgt dann in der Regel am übernächsten Werktag.

Wo gibt es weitere Informationen?

Bei Fragen zum Thema barrierefreies Reisen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Vor Ort können Sie sich in einem DB-Reisezentrum über alle Angebote informieren und beraten lassen. Natürlich steht Ihnen bei Fragen auch das Zugpersonal zur Seite. Telefonische Unterstützung erhalten Sie bei der Hotline des entsprechenden Verkehrsverbundes oder der Mobilitätsservice-Zentale. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 030 65212888.

Titelbild von Freepik

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