Sehr wahrscheinlich haben Sie sie schon einmal wahrgenommen: Die rote Notbremse hängt in jedem Zug und ist oft im Türbereich angebracht. Vielleicht sind Sie sogar schon einmal in die Versuchung gekommen die Bremse zu betätigen. Doch wann dürfen Sie sie überhaupt ziehen und was passiert dann? Diesen und weitere Fragen gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.
Wann ist die Notbremsung sinnvoll?
Die Notbremse dient zwei wesentlichen Zwecken. Zum einen können Sie als Passagier den Zug bei Schadensfällen schnellstmöglich zum Halten bringen. Zum anderen soll der Zugführer sowie das Begleitpersonal auf eine besondere Notsituation im Zug aufmerksam gemacht werden.
Wann sollten Sie die Notbremse also betätigen? In allen Situationen, bei denen eine Gefahr durch das Halten des Zuges vermieden werden kann, sollten Sie die Notbremse ziehen. Nehmen wir z. B. an, dass eine Frau bei dem Versuch, den Zug kurz vor der Abfahrt noch zu erwischen, mit Ihrem Fuß in der Lücke zwischen Bahn und Bahnsteig hängen bleibt. (Dieses Risiko ist zum Glück in modernen Zügen sehr gering.) Die Türen schließen sich und der Zug kann jeden Moment losfahren. In diesem Fall würde die Betätigung der Notbremse die Frau davor retten, Ihren Fuß zu verletzen. Außerdem können die Passagiere oder der Zugbegleiter der Frau helfen, sich aus dieser misslichen Lage zu befreien. Genau für derartige Situationen gibt es die Notbremse. Aber auch bei bei Gefahren im Zug, wie plötzlicher Rauchentwicklung, ist es absolut richtig, die Notbremse zu betätigen.
Einige Züge verfügen zudem über eine Notbremsüberbrückung. Durch diese kann der Zugführer die Notbremse an ungelegenen Stellen überbrücken, um dann an einer geeigneten Stelle zum Stehen zu kommen. Diese Überbrückung wird automatisch an bestimmten Streckenabschnitten, wie z. B. Brücken oder Tunneln aktiv. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Gefahrenquelle im Zug besteht und alle Passagiere den Zug verlassen müssen.
Ausnahme: medizinischer Notfall
Allein bei medizinischen Notfällen im Zug, ist die Notbremse nicht immer die richtige Wahl. Insbesondere, wenn sofortige medizinische Hilfe notwendig ist, sollten Sie zunächst das Zugpersonal informieren. Wenn jede Minute zählt, ist es wichtig, so schnell wie möglich den nächsten Bahnhof zu erreichen. Dort kann der Betroffene z. B. zu einem Krankenhaus weitertransportiert werden.
In derartigen Fällen, bei denen das Bremsen der Bahn nicht helfen kann, gibt es den Notknopf. Durch diesen wird eine Sprechverbindung zum Zugführer aufgebaut. Der Zugführer kann anschließend das Zugpersonal oder die Betriebsleitstelle informieren, die dann Hilfe organisieren.
Bei Missbrauch strafbar
Die Notbremsen im Zug sind mit dem Schriftzug „Missbrauch strafbar“ versehen. Doch was hat das zu bedeuten?
Die Notbremse darf dem Namen nach nur in Notfällen gezogen werden. Ihre vorsätzliche und nicht erforderliche Betätigung ist in Deutschland gemäß § 145 StGB (Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln) ein Vergehen. Sie als Reisender dürfen die Notbremse also nur bei Gefahr für Ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen.
Wenn Sie die Notbremse ziehen, ohne dass eine Gefahr besteht, müssen Sie in der Regel ein Bußgeld in der Höhe von 200 Euro zahlen. Sollte es sogar so weit kommen, dass sich andere Zugpassagiere aufgrund des abrupten Stopps verletzen, müssen Sie außerdem für die entstehenden Kosten aufkommen.
Wir hoffen, unser Beitrag über Notbremsen konnte bei Ihnen ein paar Fragezeichen beseitigen. Haben Sie weitere Fragen oder persönliche Erfahrungen, die Sie gerne teilen möchten, freuen wir uns auf Ihre Nachricht in den Kommentaren.