Notbremse im Zug

Die Notbremse – Ziehen oder nicht Ziehen?

Sehr wahrscheinlich haben Sie sie schon einmal wahrgenommen: Die rote Notbremse hängt in jedem Zug und ist oft im Türbereich angebracht. Vielleicht sind Sie sogar schon einmal in die Versuchung gekommen die Bremse zu betätigen. Doch wann dürfen Sie sie überhaupt ziehen und was passiert dann? Diesen und weitere Fragen gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.

Wann ist die Notbremsung sinnvoll?

Die Notbremse dient zwei wesentlichen Zwecken. Zum einen können Sie als Passagier den Zug bei Schadensfällen schnellstmöglich zum Halten bringen. Zum anderen soll der Zugführer sowie das Begleitpersonal auf eine besondere Notsituation im Zug aufmerksam gemacht werden.

Wann sollten Sie die Notbremse also betätigen? In allen Situationen, bei denen eine Gefahr durch das Halten des Zuges vermieden werden kann, sollten Sie die Notbremse ziehen. Nehmen wir z. B. an, dass eine Frau bei dem Versuch, den Zug kurz vor der Abfahrt noch zu erwischen, mit Ihrem Fuß in der Lücke zwischen Bahn und Bahnsteig hängen bleibt. (Dieses Risiko ist zum Glück in modernen Zügen sehr gering.) Die Türen schließen sich und der Zug kann jeden Moment losfahren. In diesem Fall würde die Betätigung der Notbremse die Frau davor retten, Ihren Fuß zu verletzen. Außerdem können die Passagiere oder der Zugbegleiter der Frau helfen, sich aus dieser misslichen Lage zu befreien. Genau für derartige Situationen gibt es die Notbremse. Aber auch bei bei Gefahren im Zug, wie plötzlicher Rauchentwicklung, ist es absolut richtig, die Notbremse zu betätigen.

Einige Züge verfügen zudem über eine Notbremsüberbrückung. Durch diese kann der Zugführer die Notbremse an ungelegenen Stellen überbrücken, um dann an einer geeigneten Stelle zum Stehen zu kommen. Diese Überbrückung wird automatisch an bestimmten Streckenabschnitten, wie z. B. Brücken oder Tunneln aktiv. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Gefahrenquelle im Zug besteht und alle Passagiere den Zug verlassen müssen.

Ausnahme: medizinischer Notfall

Allein bei medizinischen Notfällen im Zug, ist die Notbremse nicht immer die richtige Wahl. Insbesondere, wenn sofortige medizinische Hilfe notwendig ist, sollten Sie zunächst das Zugpersonal informieren. Wenn jede Minute zählt, ist es wichtig, so schnell wie möglich den nächsten Bahnhof zu erreichen. Dort kann der Betroffene z. B. zu einem Krankenhaus weitertransportiert werden.

In derartigen Fällen, bei denen das Bremsen der Bahn nicht helfen kann, gibt es den Notknopf. Durch diesen wird eine Sprechverbindung zum Zugführer aufgebaut. Der Zugführer kann anschließend das Zugpersonal oder die Betriebsleitstelle informieren, die dann Hilfe organisieren.

Bei Missbrauch strafbar

Die Notbremsen im Zug sind mit dem Schriftzug „Missbrauch strafbar“ versehen. Doch was hat das zu bedeuten?

Die Notbremse darf dem Namen nach nur in Notfällen gezogen werden. Ihre vorsätzliche und nicht erforderliche Betätigung ist in Deutschland gemäß § 145 StGB (Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln) ein Vergehen. Sie als Reisender dürfen die Notbremse also nur bei Gefahr für Ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen.

Wenn Sie die Notbremse ziehen, ohne dass eine Gefahr besteht, müssen Sie in der Regel ein Bußgeld in der Höhe von 200 Euro zahlen. Sollte es sogar so weit kommen, dass sich andere Zugpassagiere aufgrund des abrupten Stopps verletzen, müssen Sie außerdem für die entstehenden Kosten aufkommen.

 

Wir hoffen, unser Beitrag über Notbremsen konnte bei Ihnen ein paar Fragezeichen beseitigen. Haben Sie weitere Fragen oder persönliche Erfahrungen, die Sie gerne teilen möchten, freuen wir uns auf Ihre Nachricht in den Kommentaren.

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Zeugenkarten

Zeugenkarten: Sehen, helfen, erinnern

In Zügen oder an Bahnhöfen kann es leider immer wieder zu unvorhergesehenen Situationen kommen. Insbesondere, wenn Gewalt im Spiel ist oder jemandem Unrecht zugefügt wird, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Doch Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen, um zu helfen. Schon genaues Beobachten kann helfen, die Tat aufzuklären – und mithilfe von Zeugenkarten vergessen Sie kein Detail.

Genau hinsehen bei Straftaten

Beherztes Eingreifen in Notsituationen ist nicht immer die richtige Art, dem Opfer zu helfen. Durch unüberlegtes Handeln können Sie nicht nur sich, sondern auch andere gefährden. Wie Sie im Ernstfall richtig handeln, lesen Sie in unserem Beitrag über Zivilcourage.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden und die Polizei einmal nicht zur Stelle ist, sollten Sie die Situation beobachten. Prägen Sie sich die Merkmale der Täter genau ein. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie auch ein Foto oder Video aufnehmen. Dies hilft der Polizei im Nachhinein den Tathergang nachzuvollziehen und womöglich sogar Täter zu identifizieren.

Zeugenkarten helfen bei der Aufklärung

Als Hilfsmittel für Ihre Beobachtung dienen die sogenannten Zeugenkarten. Sie helfen der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten.

Auf der Karte finden sich leere Felder für die Personenbeschreibung sowie Angaben zu Datum, Uhrzeit und Hergehen der Straftat. Außerdem können Sie Informationen zu Körperform, Frisur, Haarfarbe, Bekleidung und besonderen Merkmalen des Täters ergänzen. Als Zeuge füllen Sie die Karte am besten direkt im Anschluss an die Tat aus – so gerät kein Detail in Vergessenheit. Sollten Sie anschließend zur Zeugenaussage gebeten werden, dient Ihnen die Zeugenkarte auch als Merkhilfe für Details.

Wo erhält man die Zeugenkarte?

Die Zeugenkarten sind kostenlos auf den Revieren der Polizei erhältlich. Wenn Sie kein Revier aufsuchen möchten, finden Sie die Zeugenkarte der Bundespolizei auch online zum Ausdrucken. Sogar einige Bürgerämter oder Bahnhofsinformationen halten Zeugenkarten bereit.

Die praktischen Karten kommen oft im handlichen Format daher. Sie können sie daher immer im Geldbeutel mit sich tragen und haben die Zeugenkarte für den Ernstfall immer zur Hand.

 

Haben Sie schon einmal eine Zeugenkarte benutzt? Halten Sie diese für ein geeignetes Hilfsmittel? Haben Sie Situationen erlebt, in denen Sie sich gewünscht hätten, eine Zeugenkarte dabei zu haben? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung in den Kommentaren mit uns und anderen Lesern.

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Zivilcourage

Zivilcourage zeigen: Hinsehen statt weggehen

 Ob Überfall, handgreifliche Auseinandersetzung oder Körperverletzung: An Bahnhöfen oder in Zügen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Sollten Sie selbst einmal in eine solche Lage geraten oder Zeuge einer Tat werden, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Wir erklären Ihnen, wie Sie in derartigen Situationen am besten vorgehen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Was bedeutet Zivilcourage?

Zivilcourage setzt sich aus dem Wort „Zivil“, gleichbedeutend mit „bürgerlich bzw. nichtmilitärisch“ und dem Wort „Courage“, das wiederum für „Mut“ steht, zusammen. Es beschreibt das selbstlose Verhalten von Menschen, die in Aktion treten, um anderen in gefährlichen Situationen zur Seite zu stehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand bedroht wird und ein Dritter sich der Situation stellt, anstatt wegzusehen.

Was würden Sie tun, wenn ein anderer Passagier im Zug angegriffen wird? Würden Sie versuchen, den Angreifer zu stoppen, Hilfe holen oder einfach zusehen? Ob Sie es glauben oder nicht: Oft kann auch schon genaues Beobachten, oder das Fotografieren der Tat dabei helfen, die Täter zu überführen. Denn beim direkten Eingreifen in die Tat könnten Sie sich selbst in Gefahr bringen. Ganz besonders, wenn Sie in der Unterzahl sind, oder der Täter stärker ist als Sie.

Gesetzeslage

Im Strafgesetzbuch wird das Wort „Zivilcourage“ nicht erwähnt. Dennoch sind Sie durch das Gesetz zur Hilfe in Notlagen verpflichtet. In § 323c StGB heißt es, dass Sie bei Gefahr oder Not Hilfe leisten müssen. Die Hilfestellung muss für Sie als Helfer aber zumutbar sein, das heißt Sie sollten sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

In den meisten Situationen können Sie schon mit einem Anruf der Polizei dazu beitragen, dem Opfer zu helfen. Wenn Sie dagegen einfach weitergehen, obwohl Sie dem Opfer helfen könnten, ist dies eine unterlassene Hilfestellung. In diesem Fall könnte Ihnen sogar eine Gefängnis- oder Geldstrafe drohen.

Sechs Regeln für kritische Situationen

Damit Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, wenn Sie Zeuge einer gefährlichen Situation werden, gibt es sechs praktische Regeln, die Ihnen zeigen, wie Sie in diesem Fall am besten handeln:

  1. Helfen Sie, aber halten Sie Abstand: Schreiten Sie nicht körperlich ein. Seien Sie aufmerksam, sprechen Sie andere mögliche Helfende direkt an oder sagen Sie laut, dass Sie Hilfe organisieren. Schon dies kann dazu beitragen, dass vom Opfer abgelassen wird.
  2. Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf: Holen Sie sich Hilfe von weiteren Personen im Umfeld. Sprechen Sie z. B. das Zugpersonal an oder bitten Sie andere Passagiere zur Mithilfe.
  3. Beobachten Sie genau: Prägen Sie sich genaue Merkmale der Täter ein, oder fotografieren bzw. filmen Sie die Tat wenn möglich. So helfen Sie der Polizei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
  4. Notruf wählen: Der nächste Schritt ist der Notruf, wählen Sie die 110. Falls Sie kein Handy bei sich tragen, bitten Sie jemand anderen, die Polizei zu verständigen. Schildern Sie die Situation kurz und bündig.
  5. Kümmern Sie sich um die Opfer: Leisten Sie erste Hilfe, wenn es Verletze gibt. Die Notversorgung kann Leben retten! Fragen Sie ggf. andere Personen um Unterstützung.
  6. Stellen Sie sich als Zeuge für die Polizei zur Verfügung. Ihre Aussage kann dazu beitragen, die Straftat aufzuklären.

Nun wissen Sie, wie Sie in einer brenzligen Situation am besten handeln. Denn jeder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Größe oder Körperbau – kann Hilfe leisten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Informationen zum Thema Zivilcourage finden Sie auf der Webseite der Bundespolizei.

Sind Sie schon einmal in einer gefährlichen Situation selbst aktiv geworden oder haben dies miterlebt? Welches Handeln würden Sie sich selbst zutrauen? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar und teilen Sie Ihre Erfahrungen und Gedanken zum Thema Zivilcourage.

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Bundespolizei

Die Bundespolizei – Helfer für Ihre Sicherheit

Die Polizei ist Ihr Freund und Helfer. Dieser Spruch gilt auch am Bahngleis. Denn egal, ob bei Diebstählen, Vandalismus oder Großveranstaltungen: Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit im Zug, am Bahnhof oder Gleis.

Was macht die Bundespolizei?

Die Polizei ist in Landes- und Bundespolizei unterteilt. Während die Landespolizei auf Ebene der Bundesländer organisiert wird, untersteht die Bundespolizei dem Bundesinnenministerium. Sie ist aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei hervorgegangen. Damit unterscheiden sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Landes- und Bundespolizei stark voneinander.

Während die Landespolizei Tätigkeiten wie den Bürger- oder Umweltschutz übernimmt, hat die Bundespolizei übergeordnete Aufgaben: Sie schützt die Grenzen von Deutschland sowie wichtige Ämter und achtet auf die Sicherheit beim Flugverkehr. Auch die Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen fällt in Ihre Zuständigkeit. Die Bundespolizei nimmt an 5.700 Bahnhöfen und Haltepunkten in ganz Deutschland regelmäßige Kontrollen vor. Sicherlich haben Sie schon einmal eine Streife der Bundespolizei gesehen. Die Beamten sind mit Ihren Uniformen am Bahnhof oder im Zug nicht zu übersehen. Sie verhindern Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung und versuchen diese aufzuklären. Auch bei Großveranstaltungen mit Gefahrenpotenzial, wie z. B. bei Fußballspielen, gewährleisten sie Ordnung und die Sicherheit der Passagiere.

Im Notfall 110 wählen

Wenn Sie Fragen haben oder einen Hinweis zu einer Tat geben wollen, können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei – die 0800 68 88 000 – wenden. Die Nummer ist kostenfrei sowohl über Mobilfunk, als auch Festnetz erreichbar. Sollten Sie sich dagegen in einer Gefahrensituation befinden oder Zeuge einer Straftat im Zug oder an einem Bahnhof werden, wählen Sie unverzüglich den Polizeinotruf 110. Die Notrufzentrale kann Ihren Standort tracken und dann im Notfall die zuständige Polizei verständigen.

Zeuge sein

Wenn Sie Zeuge von Vandalismus oder einer Straftat werden, ist es zudem wichtig, dass Sie die Situation und die Täter genau beobachten. Die Polizei benötigt Ihre Informationen, um die Täter besser verfolgen zu können. Dies dient letztendlich auch Ihrer eigenen Sicherheit. Denn sollten die Täter entkommen oder aufgrund fehlender Informationen nicht zur Verantwortung gezogen werden, könnten sie weitere Straftaten begehen. Um dies zu verhindern, gibt es Zeugenkarten. Dort können Sie die Merkmale des Täters und des Geschehens genau beschreiben und leisten so einen wesentlichen Beitrag für die Strafverfolgung.

Waren Sie bereits einmal Zeuge einer Straftat und haben mit der Bundespolizei zusammengearbeitet? Oder haben Sie die Bundespolizei bei der Arbeit am Bahnhof erlebt? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und erzählen Sie Ihre Geschichte im Kommentarfeld.

Foto: Bundespolizei

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medizinischer Notfall im Zug

Medizinischer Notfall im Zug – So verhalten Sie sich richtig

„Ist ein Arzt an Board?“ Vielleicht haben Sie eine solche Durchsage vom Bahnpersonal im Zug schon einmal gehört. Nicht schön, aber wahr: Medizinische Notfälle in Zügen geschehen leider ab und zu. So kann es auch Ihnen passieren, dass Sie selbst Zeuge von einem Notfall werden. Wie Sie in einer solchen Situation am besten handeln, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Im Notfall Erste Hilfe leisten

Wenn Sie bemerken, dass es einem Mitreisenden nicht gut geht, oder Sie einen Notfall miterleben, sollten Sie in jedem Fall zunächst erste Hilfe leisten. Vergewissern Sie sich, wie der Zustand der Person ist und wie Sie ihr weiterhelfen können. In jedem Zug steht ein Notfall-Koffer zur Verfügung, mit dem erste Hilfeleistungen möglich sind.

Der letzte Erste Hilfe-Kurs ist schon eine Weile her? Das Deutsche Rote Kreuz bietet viele Informationen zum Thema Erste Hilfe.

Das Zugpersonal informieren

Ihr direkter Ansprechpartner bei allen Problemen an Board ist das Zugpersonal. Der Zugbegleiter kann den Lokführer informieren und einen eventuell nötigen Halt veranlassen. Außerdem hat er auch die Möglichkeit, sich bei einem medizinischen Notfall über eine Durchsage zu vergewissern, ob sich ärztliches Personal an Board des Zuges befindet.

Notrufnummer wählen

Sollte eine Person im Zug bewusstlos sein oder in ernsthafter Lebensgefahr schweben, rufen Sie so schnell wie möglich die Notrufnummer 112. Geben Sie dabei immer an, in welchem Zug Sie sich befinden, in welche Richtung Sie fahren und welche die nächste Station ist. Die Notrufstelle nimmt dann Kontakt zu einer Notfallleitstelle der Bahn auf, die dann das Personal an Board des Zuges informiert. Bei einer Schlägerei oder anderen Bedrohung wählen Sie den polizeilichen Notruf 110. Die Polizei sollte dann am nächsten Bahnhof bereit stehen.

Im Medizinischen Notfall nicht die Notbremse ziehen

Das Betätigen der Notfallbremse ist bei Notfällen im Zug oft wenig hilfreich. Denn das Stehenbleiben des Zuges auf freiem Terrain verzögert nur die Ankunftszeit zum nächsten Bahnhof. Bei einem medizinischen Notfall könnte diese Zeit lebenswichtig sein – Die betroffene Person sollte schnellstmöglich medizinisch versorgt oder mit einem Krankenwagen in das nächste Krankenhaus transportiert werden.

Haben Sie schon einmal einen Notfall im Zug erlebt? Wie haben Sie oder andere Fahrgäste reagiert? Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen – und schreiben Sie diese in das Kommentarfeld.

 

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