Das Bild zeigt eine Frau mit einem Buch in einem leeren Zugabteil.

Ruhebereich im Zug: Regeln und Verstöße

Das Verhalten im Ruhebereich von Zügen ist immer wieder ein konfliktreiches Thema. Was ist erlaubt? Darf ich mich im Ruhebereich der Bahn unterhalten? Ist das Telefonieren erlaubt? Und was ist mit Kindern? Wir haben Ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln im Ruhebereich zusammengefasst.

Wie erkenne ich den Ruhebereich im Zug?

In Zügen sind spezielle Ruhebereiche eingerichtet, die durch zwei einprägsame Piktogramme gekennzeichnet sind: Ein durchgestrichenes Handy sowie ein Gesicht mit einem Finger, welcher auf die Lippen gelegt ist. Diese Bereiche, die beispielsweise in allen Intercity- und Intercityexpress-Zügen der Deutschen Bahn zu finden sind, bieten Fahrgästen die Möglichkeit, in einer ruhigeren Umgebung zu reisen.

Ruhebereiche sind in der Regel durch Glastüren von anderen Abteilen abgetrennt und können entweder ganze Abteile, Lounges oder sogar komplette Wagen umfassen. Bei der Buchung Ihres Tickets besteht die Möglichkeit, einen solchen Ruhebereich zu wählen.

Was genau bedeutet “Ruhe”?

Da jeder Fahrgast ein individuelles Verständnis von Ruhe hat, birgt das Thema häufig Konfliktpotential. Gemäß den Richtlinien der Deutschen Bahn sind in Ruhebereichen „Handytelefonate, Klingeltöne, lautes Musikhören (auch via Kopfhörer) oder sonstige lärmende Tätigkeiten” wie laute Gespräche nicht erwünscht, jedoch werden sie nicht ausdrücklich untersagt. Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Tipps für eine angenehme Reise mit Kindern erhalten Sie in unserem Beitrag zur sicheren Bahnfahrt mit Kindern.
Im Ruhebereich ist das Essen und Trinken erlaubt, jedoch sollten Sie versuchen, anhaltendes Knistern zu vermeiden. Für Telefonate stehen speziell ausgewiesene Handybereiche zur Verfügung, die mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sind und über Signalverstärker verfügen.

Was erwartet mich bei Verstößen?

Die Deutsche Bahn verhängt keine Geldstrafen bei Verstößen im Ruhebereich. Im schlimmsten Fall kann ein Fahrgast jedoch von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Die Durchsetzung der Regeln erfolgt hauptsächlich durch soziale Kontrolle, und das Zugpersonal ist nicht verpflichtet, bei Unstimmigkeiten einzugreifen. Im Gegensatz dazu verlangen die Österreichischen Bundesbahnen beispielsweise eine Gebühr von 40 Euro von Fahrgästen, die sich im Ruhebereich falsch verhalten. In den TGV-Zügen in Frankreich werden die geltenden Regeln für das Ruheabteil durch Zugdurchsagen bekannt gegeben.

Wie spreche ich Mitreisende an?

Es ist ratsam, einen freundlichen und höflichen Ton anzuschlagen, wenn Sie Mitreisende auf störendes Verhalten hinweisen möchten. Auf diese Weise ist es oft am einfachsten, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es kein festgelegtes Rechtsverhältnis gibt, auf das Sie sich berufen können. Sollte ein Mitreisender nicht auf Ihre Bitte eingehen, ist es empfehlenswert, sich an das Zugpersonal zu wenden. Auch wenn dieses nicht zum Eingriff verpflichtet ist, wird dieses den Fahrgast in den meisten Fällen erneut auf die Einhaltung der Ruhebereichsregeln hinweisen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass Sie im Ruhebereich vollständig frei von Störungen reisen können.

Sie möchten mehr über die Regeln während einer Zugfahrt erfahren? Auf unserem Blog erhalten Sie unter anderem weitere Tipps für eine sichere Zufahrt mit Gepäck und können mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug lesen.

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Fahrräder im Zug

Mit dem Fahrrad im Zug: Sicher reisen mit dem Rad

Auf’s Rad steigen, mit dem Fahrrad in den Zug, im nächsten Ort aussteigen und die Reise fortsetzen: Ein praktisches Konzept für Urlauber, Pendler und Radsportler. Doch die Zweiräder können schnell die Sicherheit im Zug gefährden. Lesen Sie hier, wie Sie für mehr Sicherheit im Zug sorgen können, wenn Sie mit dem Fahrrad reisen.

In den Zügen der Mitteldeutschen Regiobahn ist die Fahrradmitnahme, mit Ausnahme vom Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), in der Regel kostenfrei. Beim verbundübergreifenden Verkehr ist jedoch grundsätzlich das Fahrradtagesticket aus dem D-Tarif erforderlich. Für Fahrräder, die von Deutschland-Ticket-Nutzern mitgeführt werden und deren Fahrt teilweise oder vollständig innerhalb des VMS-Gebiets verläuft, wird ein separater Fahrausweis benötigt („VMS DeutschlandTicket+“ oder ermäßigte VMS-Fahrausweise).
Neben zahlreichen Regionalbahnen können Sie Ihr Rad auch in vielen Intercity-Zügen und im Fernverkehr mitnehmen. Dazu benötigen Sie meist ein entsprechendes Fahrrad-Ticket – die Kosten belaufen sich auf etwa 5 bis 10 Euro, je nach Anbieter. Dieses Angebot ist besonders in den Sommermonaten sehr beliebt. Problematisch wird es jedoch, wenn zu viele Ihre Fahrräder auf diese Weise transportieren möchten. Aufgrund begrenzter Fahrrad-Stellplätze, die je nach Fahrzeugtyp variieren, können überfüllte Fahrradabteile oft zu einem Hindernis für Mitreisende werden und wichtige Fluchtwege blockieren. In einem bereits vollen Zug kann dies dazu führen, dass Fahrräder von der Mitnahme ausgeschlossen werden müssen.

So reisen Sie sicher mit dem Fahrrad im Zug

Damit auch in vollen Zügen alle Fahrräder Platz finden und die allgemeine Sicherheit nicht gefährdet wird, ist Ihre Mithilfe gefragt. Mit der richtigen Planung steht Ihrer Zugfahrt mit Fahrrädern nichts im Weg. Deshalb möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht an Tipps an die Hand geben, mit denen Sie selbst für mehr Sicherheit in Zügen sorgen können.

  • Achten Sie darauf, dass Seitengänge, Einstiegsbereiche und Fluchtwege passierbar bleiben und die Toiletten nicht blockiert werden.
  • Meiden Sie nach Möglichkeit den Berufsverkehr und starten Sie Ihre Reise mit dem Fahrrad außerhalb der Hauptverkehrszeit. An Wochenenden und in den Sommermonaten müssen Sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Engpässe einstellen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie mobilitätseingeschränkten Reisenden und Personen mit Kinderwagen genügend Platz zur Verfügung stellen. Die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstuhlfahrern hat Priorität.
  • Stellen Sie Ihr Fahrrad sicher ab, sodass es auch bei Kurven nicht umfallen kann.
  • Nehmen Sie spätestens nach dem Einladen das Gepäck vom Rad. So können die vorhandenen Stellplätze optimal genutzt werden.
  • Klären Sie mit anderen Fahrrad-Reisenden ab, wer wo aussteigt und sortieren Sie die Räder entsprechend. Das vereinfacht Ihnen den Ausstieg wesentlich.
  • Bleiben Sie die ganze Fahrt über in der Nähe Ihres Fahrrades.

Auf unserem Blog finden Sie weitere hilfreiche Reisetipps sowie interessante Artikel zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig.

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Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl und einer Frau.

Tipps für Menschen mit Behinderung: Reisen mit Begleitpersonen

Um barrierefreies Reisen in Zügen der MRB möglichst angenehm zu gestalten, haben Personen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, kostenfrei zu reisen. Hierfür wird ein entsprechender Schwerbehindertenausweis benötigt. Erfahren Sie hier, welche Regeln und Ticketbestimmungen für das Reisen mit Begleitpersonen gelten.

Schwerbehindertenausweis: Regelungen und Ticketbestimmungen

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis können kostenfrei reisen, vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Wertmarke und das entsprechende Beiblatt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Schwerbehindertenausweise und Beiblätter mit Wertmarken nicht anerkannt werden können, wenn diese eingeschweißt, laminiert oder anderweitig verändert wurden. Durch eine Laminierung kann die Echtheit der Dokumente nicht mehr zweifelsfrei geprüft werden.

Kostenfreie Mitnahme von Begleitpersonen

Die Eintragung der Merkzeichen „B“ oder „BI“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises eröffnet schwerbehinderten Reisenden die Möglichkeit, eine  Begleitperson oder einen Assistenzhund kostenfrei im Nah- und Fernverkehr mitzunehmen. Diese Begleitperson soll Unterstützung beim Ein- und Aussteigen bieten oder im Notfall Hilfe leisten. Die Begleitperson benötigt keine eigene Wertmarke. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt, welche in der Lage sein sollte, der schwerbehinderten Person notwendige Hilfen und Unterstützung zu bieten. Verkehrsunternehmen erkennen die Begleitperson ab einem Alter von 6 Jahren an.

Missbräuchliche Nutzung vermeiden

Die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen gilt nur bei gemeinsamen Fahrten mit der schwerbehinderten Person im öffentlichen Personenverkehr. Sollte die Begleitperson alleine die Strecke zurückfahren, ist eine eigene Fahrkarte für die Weiter- oder Rückfahrt erforderlich. Missbräuchliche Nutzung des Schwerbehindertenausweises liegt vor, wenn dieser ohne die Mitfahrt der zu begleitenden Person vorgezeigt wird.

Besondere Regelungen: Ein Blick über die Grenzen

Für Fahrten innerhalb Deutschlands im Bus-, Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr ist also keine gesonderte Fahrkarte für Begleitpersonen notwendig. Der schwerbehinderte Reisende kann lediglich seinen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B vorzeigen. Bei einigen internationalen Eisenbahnfahrten ist es möglich, eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen, allerdings ist hierfür im Voraus eine kostenlose Fahrkarte erforderlich. Ebenso gilt dies für Fahrten mit Fähren und Fernbussen, wo eine vorherige kostenfreie Fahrkarte oder Reservierung notwendig ist. Informieren Sie sich vorab bei den entsprechenden Unternehmen.

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Das Bild zeigt Gleise mit einem gelben Caution-Absperrband.

Crashtests für Züge – Für eine sichere Bahnfahrt

Neben dem Flugzeug gelten Züge noch immer als das sicherste Verkehrsmittel. Hierfür sorgen genormte Crashtests der Fahrzeuge. Lesen Sie hier, wie Knautschzonen und andere Sicherheitssysteme Passagiere schützen können.

Forschungsverbund SAFETRAIN

Um Sicherheitsstandards zu definieren, schlossen sich vom 1. August 1997 bis Juli 2001 16 Partner aus den Bereichen Bahn, Industrie und Wissenschaft zum Forschungsverbund “SAFETRAIN” zusammen. Gemeinsam entwickelten sie Mindestanforderungen an die Kollisionsfestigkeit. Außerdem erarbeitete SAFETRAIN Maßnahmen zum Insassenschutz. Auf einem Gelände des polnischen Bahnforschungszentrums in der Nähe von Breslau wurden anschließend Crashtests durchgeführt, um die Forderungen des Verbundes im Praxistest zu überprüfen.

Erstmalig wurden Mindestanforderungen für neue Schienenfahrzeuge festgeschrieben. Alle Forderungen wurden in eine Euro-Norm überführt. Eine für Automobile längst selbstverständliche „Knautsch-Zone“ ist seitdem auch bei Eisenbahnen europaweit Pflicht.

Sicherheitsstandards bei Zügen: DIN EN 15227

Seit 2008 definiert die DIN EN 15227 europaweit typenspezifische Crashanforderungen. In dieser Norm werden die Sicherheitsstandards für Wagenkästen, also Rahmen und Fahrgestell der Züge, festgelegt. Bevor S-Bahnen, Regional- und Hochgeschwindigkeitszüge zugelassen werden, müssen die Fahrzeuge unterschiedliche Sicherheitsprüfungen erfüllen. Während verschiedener Tests werden die Züge mit verschiedenen Geschwindigkeiten gegen ein Hindernis gerammt. Währenddessen müssen die Fahrzeuge die dabei entstehenden Kräfte aushalten. Da SAFETRAIN nur Informationen über die Kollisionssicherheit von Vollbahnen bot, wurde im nachfolgenden Forschungsprojekt SAFETRAM die Kollisionssicherheit von Leichttriebwagen, S- und U-Bahnen sowie Stadt- und Straßenbahnen analysiert.

Konsequenzen aus den Bahn-Crashtests

Mithilfe der Datenlage konnten die Forschenden die Sicherheit der Wagenkästen verbessern. Diese tragende Konstruktion eines Schienenfahrzeugs soll die Energie beim Aufprall aufnehmen und abführen, anstatt starr zu bleiben. Somit wird verhindert, dass die Aufprallenergie als Beschleunigung an die Passagiere weitergegeben wird. Auch Energieabsorber sollen Kollisionsfolgen sowohl für die zugführenden Personen und Passagiere als auch Fahrzeuge minimieren. Die Absorber werden an den Kupplungen zwischen Lokomotive und Waggon eingesetzt. Des Weiteren werden sie zwischen zwei Waggons und in speziellen Inneneinrichtungen verbaut.

Durch die Tests konnte eine kontrollierte Verformung des Fahrzeugkopfes nach einem Drei-Stufen-Modell umgesetzt werden. So werden kleinere Aufprallkräfte mithilfe von mit Stauchrohren versehenen Kupplungen abgefangen. Nach dem Aufprall federn diese wieder in ihre Ursprungslage zurück. Anschließend falten sich spezielle Energieabsorber gleich einer Ziehharmonika zusammen, wodurch weitere Bewegungsenergie aufgenommen wird. Laut Ergebnis der Crashtests konnten durch diese Bauweise drei Viertel der zerstörerischen Kräfte unschädlich gemacht werden. Der Rest der Kollisionsenergie wird durch Knautschzonen in den Wagenkasten-Enden und im Frontbereich abgewandt. Dadurch bleiben Führerstände und Fahrgasträume innerhalb eines definierten Kräftespektrums unversehrt. Indem sich die eigentliche Fahrgastzelle nur wenig verformt, steigt die Fahrgastsicherheit. Die Crashtests der Züge bestätigten auch, dass die hintereinander angeordneten Sitze den größten Schutz bei Unfällen bieten.

Da nicht alle Fahrzeuge zeitnah ausgetauscht werden können, wird regelmäßig ein gesetzlich vorgeschriebener Qualitätscheck durchgeführt. Hierbei wird überprüft, ob die Fahrzeuge den aktuellen Sicherheitsansprüchen entsprechen. Festgestellte Abweichungen werden umgehend behoben, denn nur technisch einwandfreie Fahrzeuge werden eingesetzt.

Sie möchten mehr rund um die Themen Sicherheit im Zug und am Bahnhof erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl interessanter Artikel. Lesen Sie beispielsweise mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug, warum auch schnelle Züge nicht entgleisen oder spannende Fakten über Züge.

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Das Bild zeigt eine Katze in einer Transportbox-

Reisen mit Tieren

Die Idee, unsere tierischen Freunde mit auf Reisen zu nehmen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ob Hund oder Katze, die Möglichkeit unsere tierischen Begleiter mit der Bahn zu transportieren, bietet nicht nur eine umweltfreundliche Alternative, sondern ermöglicht auch gemeinsame Abenteuer. Damit sowohl Zwei- als auch Vierbeiner die Reise in vollen Zügen genießen können, haben wir einige praktische Tipps für das entspannte Reisen mit Tieren zusammengestellt.

  1. Reservierung und Ticket: Bevor Sie mit Ihrem Tier eine Bahnreise antreten, sollten Sie die Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Mitnahme von Haustieren klären. In der Regel dürfen kleine, gesunde und ungefährliche Tiere, die in einem geeigneten Behältnis transportiert werden, kostenfrei mitgenommen werden, solange sie keine Gefahr für Personen oder Gegenstände darstellen. Blindenführhunde und Begleithunde von blinden oder schwerbehinderten Reisenden dürfen ebenfalls kostenlos mitfahren, sofern ein Nachweis erbracht wird. Für alle anderen Hunde gelten in den Verbünden je nach Tarif unterschiedliche Regelungen. Manche Bahngesellschaften bieten auch für den Nahverkehr spezielle Tarife für Tiere an – erkundigen Sie sich im Voraus. In den meisten Fällen ist im Fernverkehr eine Reservierung notwendig, um ausreichend Platz zu gewährleisten.
  2. Transportmittel und Komfort: Für ein entspanntes Reiseerlebnis ist eine geeignete Transportmöglichkeit unerlässlich. Transportboxen eignen sich nicht nur für die Reise mit Hunden und Katzen, sondern auch für kleinere Tiere wie Vögel oder Nagetiere. Achten Sie darauf, dass die Box groß genug ist, damit sich Ihre Tiere bequem bewegen können, und dass sie gut belüftet ist.
  3. Pausen einplanen: Auch Tiere brauchen während einer längeren Reise regelmäßige Pausen. Informieren Sie sich im Voraus über die Bahnhöfe, an denen Sie Zwischenstopps einlegen können. Nutzen Sie die Pausen, damit Ihre Tiere sich strecken, etwas trinken und ihre Bedürfnisse erledigen können.
  4. Rücksicht auf Mitreisende nehmen: Nicht jeder teilt die gleiche Begeisterung für Tiere wie Sie. Seien Sie daher rücksichtsvoll gegenüber anderen Fahrgästen. Vermeiden Sie es, Ihre Tiere auf Sitzplätze zu setzen, und halten Sie sie während der Fahrt in der Transportbox. Halten Sie außerdem Leckerlis bereit, um Ihre Tiere bei Bedarf abzulenken und zu beruhigen.

Mit diesen Tipps steht einer entspannten Reise mit Ihren Tieren im Nahverkehr nichts mehr im Weg. Genießen Sie gemeinsam die Fahrt und erleben Sie unvergessliche Abenteuer – tierisch entspannt!

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Das Bild zeigt einen Zug auf einer Brücle und Autos auf einer Straße.

Ist Bahn fahren gefährlicher als Auto fahren?

Mit Sicherheit haben Sie sich schon einmal gefragt, welches Verkehrsmittel am sichersten ist. Erfahren Sie hier, ob eine Reise mit der Bahn gefährlicher ist als Autofahren und wie sicher eine Bahnfahrt im Vergleich ist.

Sicherheit im Verkehr: Bahn vs. Auto

Die Auswertung amtlicher Unfallstatistiken von 2012 bis 2021 der Organisation Allianz pro Schiene macht eines deutlich: Das sicherste Verkehrsmittel in Deutschland ist die Bahn. Hierbei wird sich auf die für die Alltagsmobilität der in Deutschland relevanten motorisierten Verkehrsträger wie dem Auto, Zügen und Bussen bezogen. Lediglich das Flugzeug bietet in Bezug auf Transportmittel der Datenlage zufolge noch mehr Sicherheit.

Um unsere Frage also zu beantworten: Die Statistiken zeigen, dass Zugreisen im Vergleich zu Autofahrten sicherer sind. Beim Autofahren ist die Unfallgefahr um ein Vielfaches größer. So enden in Deutschland 53-mal mehr PKW- als Bahnunfälle tödlich. Und auch das Verletzungsrisiko ist bei PKW-Insassen 140-mal höher. Die Wahrscheinlichkeit eines schwerwiegenden Unfalls ist bei Bahnreisen geringer, da Züge auf separaten Gleisen fahren, was Kollisionen und Verkehrsbehinderungen reduziert. Außerdem unterliegen Züge strengen Sicherheitsprüfungen, die Unfälle durch technisches Versagen verringern können.

Im Gegensatz dazu sind Autofahrer einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, darunter Ablenkungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Risiko von Zusammenstößen mit anderen Fahrzeugen oder Hindernissen auf der Straße. Insgesamt zeigt sich, dass Bahnfahren sicherer als Autofahren ist, da es weniger individuelle Risiken und strengere technische Kontrollen gibt.

Sie möchten mehr rund um die Themen Sicherheit am Bahnhof und im Zug erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl interessanter Artikel. Lesen Sie beispielsweise mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug, warum auch schnelle Züge nicht entgleisen oder die Reinigung von Zügen.

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Das Bild zeigt eine Grafik mit einer Ceckliste auf einem Clip-Board und einer Figur mit Bleistift.

Regeln für die Zugfahrt

Eine Zugfahrt kann eine sehr angenehme Sache sein. Um eine reibungslose und angenehme Reise für alle Fahrgäste zu gewährleisten, ist die Einhaltung bestimmter Regeln erforderlich. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über drei wichtige Aspekte, die zu einem positiven Zugreise-Erlebnis beitragen können.

Ruhebereich

Von angemessener Gesprächslautstärke bis hin zur Nutzung von Mobilgeräten: Im Ruhebereich von Zügen gelten klare Richtlinien, um eine entspannte Atmosphäre für alle Reisenden zu schaffen. Lesen Sie in unserem Blog alles zu den Regeln und zur Etikette in den Ruhebereichen von Zügen.

Kein gültiges Ticket

Welche Konsequenzen und Bußgelder drohen, wenn ich ohne gültiges Ticket unterwegs bin? In unserem Beitrag “Zugfahren ohne gültiges Ticket: Das sollten Sie wissen!“ erhalten Sie Einblicke in mögliche Maßnahmen und erfahren, wie unangenehme Situationen vermieden werden können.

Knigge-Tipps fürs Zugfahren

Für eine harmonische und respektvolle Zugreise sind allgemeine Verhaltensregeln unerlässlich. Sei es beim Ein- und Aussteigen, im Umgang mit überfüllten Waggons oder der Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche – Knigge-Tipps tragen dazu bei, dass die Zugfahrt für alle Fahrgäste angenehm verläuft.

Indem Sie speziellen Regeln im Ruhebereich beachten, die Gültigkeit Ihres Tickets überprüfen und Knigge-Tipps beherzigen, tragen Sie zu einer positiven Reiseerfahrung bei. Gute Fahrt!

Sie möchten mehr rund um die Themen Sicherheit am Bahnhof und im Zug erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl interessanter Artikel. Erhalten Sie beispielsweise Tipps für eine sichere Zufahrt mit Gepäck oder lesen mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug.

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Das Bild zeigt einen Mann, der vor einer Kundenbetreuerin in einen Zug steigt.

Tipps für die Zugfahrt mit Fahrrädern

Das Fahrrad erfreut sich als Fortbewegungsmittel zunehmender Beliebtheit – sei es für den täglichen Weg zur Arbeit, für sportliche Ausflüge oder als Teil eines längeren Reiseabenteuers. Doch wenn es um die Kombination von Zugreisen und Fahrrädern geht, können Herausforderungen auftreten. Hier sind einige Tipps, um die Fahrradmitnahme im Zug so reibungslos wie möglich zu gestalten:

1. Frühzeitig planen

Für eine stressfreie Fahrradmitnahme im Zug ist die richtige Planung das A und O. Informieren Sie sich im Voraus über die Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde bezüglich der Fahrradmitnahme und spezifischen Richtlinien im Nahverkehr. Manche Züge im Fernverkehr haben begrenzte Kapazitäten für Fahrräder, daher ist in diesen eine rechtzeitige Buchung oder Reservierung ratsam.

2. Passende Fahrradtickets

Informieren Sie sich vorab über die Ticketbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde und stellen Sie sicher, dass Sie das richtige Ticket kaufen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In bestimmten Verkehrsverbünden können beispielsweise Sonderregelungen in Verbindung mit dem Deutschland-Ticket bestehen.

3. Richtige Vorbereitung des Fahrrads

Bevor Sie Ihr Fahrrad mit in den Zug nehmen, ist es wichtig, es für die Reise entsprechend vorzubereiten. Klappbare Pedale, eingeklappte Lenker und das Entfernen von Zubehör wie Fahrradkörben können dabei helfen, Platz zu sparen und die Mitnahme im Zug zu erleichtern.

4. Sicherheit geht vor

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrrad während der Zugfahrt sicher verstaut ist, um Schäden zu vermeiden. Nutzen Sie vorhandene Sicherheitsvorrichtungen wie Fahrradständer oder Gurte, um ein Verrutschen oder Umkippen des Rades zu verhindern.

5. Alternativen in Betracht ziehen

Während Stoßzeiten oder in stark frequentierten Zügen kann die Fahrradmitnahme eine besondere Herausforderung darstellen. Überlegen Sie sich alternative Routen oder Zeiten, um einen angenehmen und stressfreien Transport Ihres Fahrrads zu gewährleisten.

Die Fahrradmitnahme im Zug kann eine großartige Möglichkeit sein, flexibel zu reisen und verschiedene Orte zu erkunden. Mit einer guten Vorbereitung und Einhaltung der Regeln können Sie Ihre Reise mit Fahrrad und Zug zu einem angenehmen Erlebnis machen.

Auf unserem Blog finden Sie auch mehr zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig sowie hilfreiche Reisetipps.

Foto von transdevMRB

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Das Bild zeigt eine Frau mit Koffer am Bahngleis vor einem Zug.

Tipps für eine sichere Zugfahrt mit Gepäck

Ob Kurz- oder Langstrecke: Wer mit dem Zug reist, weiß, dass eine effiziente Organisation des Gepäcks entscheidend für ein angenehmes Reiseerlebnis ist. Das richtige Verstauen Ihres Gepäcks kann den Unterschied zwischen einem stressfreien Abenteuer und einem holprigen Start ausmachen. Erfahren Sie hier, wie Sie am besten mit Gepäck reisen, um den entsprechenden Komfort für Sie und Ihre Mitreisenden zu gewährleisten und reibungslos durch Ihre Zugreise zu gelangen.

Wie viel Gepäck darf ich im Zug mitnehmen?

Laut der Gepäckbestimmungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr ist es Reisenden erlaubt, ein Handgepäck und eine sogenannte Traglast (Koffer, großer Rucksack, Instrument etc.) mit in den Zug zu nehmen. Traglast bedeutet, dass diese Last alleine getragen werden kann. Eine Überprüfung der Anzahl der Gepäckstücke erfolgt in der Regel nur aus triftigen Gründen – beispielsweise wenn die Sicherheit oder der Komfort der Mitreisenden beeinträchtigt wird. Für die Gepäckmitnahme im Nahverkehr gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verbünde. In vielen Bahnen können Hand- und Reisegepäck mit einer gültigen Fahrkarte ohne zusätzlichen Fahrschein mitgenommen werden. Für alles, was nicht selbst getragen werden kann und für sperrige Gegenstände ist eine Extrakarte für die durchfahrenen Tarifzonen zu lösen.

Kinderwagen dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihre Reise nehmen. In den Ferien, vor Feiertagen oder an Wochenenden steht allerdings nur begrenzt Stellplatz zur Verfügung. Für die Bahnfahrt empfehlen sich daher leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggys, die sich unkompliziert verstauen lassen.

Welche Begrenzungen gibt es für mein Gepäck?

Für Ihr Gepäck benötigen Sie keine Reservierung, auch das Gewicht spielt keine Rolle. In der Regel besteht keine Größenbegrenzung bezüglich Gepäckstücke auf einer Bahnfahrt. Die Deutsche Bahn weist allerdings darauf hin, dass für die Nutzung der Gepäckregale im Fernverkehr die Standardmaße 700 x 500 x 300 mm vorgesehen sind.

Große Gepäckstücke vorgesehen verstauen

Ob Handgepäck, großer Koffer oder Traglast: Im Zug gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Ihr Gepäck an den vorgesehenen Orten zu verstauen. Eine wichtige Regel gibt es beim Verstauen Ihres Gepäcks jedoch immer zu beachten: Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher müssen als Fluchtwege frei bleiben!

Fahrradmitnahme im Zug

Auch Fahrräder können als Gepäck im Zug mitgenommen werden, jedoch unterliegen sie bestimmten Vorschriften. Klappräder oder Fahrräder, die demontiert und ordentlich verpackt sind, gelten als Handgepäck, sofern sie sicher verstaut werden können. Hier gilt ebenfalls: Das Fahrrad darf andere Fahrgäste nicht behindern.

In Fernverkehrszügen ist die Mitnahme gewöhnlicher Fahrräder mit einer Fahrradkarte erlaubt. In den Zügen der MRB ist die Fahrradmitnahme in der Regel kostenfrei (gilt nicht im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe), jedoch aus Platzgründen nur begrenzt möglich. Gruppen mit Fahrrädern wird empfohlen, sich mindestens fünf Tage im Voraus über das Service-Telefon (0341 231898288 Ortstarif) anzumelden und sich über die Kapazitäten zu informieren. Inhaber des Deutschland-Tickets benötigen außerdem innerhalb der Verkehrsverbünde VVO, VMS und VBB sowie bei verbundübergreifenden Fahrten zwischen dem Gebiet des VMS und des VVO ein zusätzliches Fahrradticket.

Wichtig bei der Mitnahme ist, dass die Seitengänge, Einstiegsbereiche und die Tür zum Führerstand des Lokführers freigehalten werden. Abhängig vom Zugtyp und dem verfügbaren Platz werden Fahrräder entweder aufgehängt oder stehend transportiert. Es wird empfohlen, das Fahrrad stets abzuschließen. In vielen Nahverkehrszügen verschiedener Bahnunternehmen gibt es Mehrzweck-Abteile und Bereiche, in denen Fahrräder abgestellt werden können.

Sie reisen mit Gepäck und haben festgestellt, dass Sie dieses auf der Zugreise vergessen oder verloren haben? Auf unserem Blog finden Sie Artikel zum Thema Fundsachen und mehr zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig sowie hilfreiche Reisetipps.

Titelbild von transdevMRB

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Das Bild zeigt einen Zug in Bewegung.

So sicher ist Bahnfahren: Die wichtigsten Sicherheitsfragen zu Ihrer Zugreise

Sicherheit hat höchste Priorität – insbesondere beim Bahnfahren. Fahrgäste stellen sich dabei viele Fragen, zum Beispiel: Welcher Platz ist bei einem Zugunglück der sicherste? Wie oft werden Züge durchgecheckt? Wer sorgt während der Zugfahrt für Sicherheit im Abteil? Wir beantworten die wichtigsten Sicherheitsfragen rund um Ihre Reise mit dem Zug.

Ist Zug fahren gefährlicher als Auto fahren?

Zug fahren ist nicht gefährlicher als Auto fahren. Statistisch gesehen ist der Zug das zweitsicherste Verkehrsmittel, nur das Flugzeug bietet der Datenlage nach noch mehr Sicherheit. Beim Autofahren hingegen ist die Unfallgefahr um ein Vielfaches größer. So enden in Deutschland 55-mal mehr PKW- als Bahnunfälle tödlich. Und auch das Verletzungsrisiko ist bei PKW-Insassen 105-mal höher.

Wo ist der sicherste Sitzplatz im Zug?

Zugfahren ist statistisch gesehen zwar vergleichsweise sicher, den einen sichersten Sitzplatz gibt es jedoch nicht. Je nach Art des Unfalls verteilen sich die auftreffenden Kräfte unterschiedlich. Bei einem Frontalzusammenstoß sind die Überlebenschancen im hinteren Teil des Zuges am größten. Denn ein Großteil der Aufprallenergie wurde am Zugende bereits absorbiert. Handelt es sich hingegen um einen Auffahrunfall, ist es im vorderen Teil des ersten Zuges sicherer. Neben Aufprall- und Auffahrunfällen gibt es jedoch auch diese, bei denen der mittlere Teil des Zuges entgleist. Vorn, hinten oder mittig im Zug: Welcher Platz ist denn nun zu empfehlen? Im Gegensatz zu Flugreisen und den sichersten Sitzplätzen gibt es für Züge leider keine entsprechenden Untersuchungen oder Statistiken.

Argumente für einen möglichst sicheren Sitzplatz

  • Wählen Sie einen Sitzplatz in der Zugmitte: Sicherste Knautschzone bei Aufprall- oder Auffahrunfall
  • Wählen Sie einen Gangplatz: Bester Platz bei einem seitlichen Zusammenstoß
  • Setzen Sie sich in Fahrtrichtung gesehen auf die rechte Seite: So reduzieren Sie die Gefahr durch entgegenkommende Züge
  • Setzen Sie sich entgegen der Fahrtrichtung: Der Sitz fängt einen Großteil der Aufprallenergie ab
  • Bevorzugen Sie ein Abteil statt eines Großraumwaggons: Hier gibt es weniger Gepäck, das bei einem Unfall umherfliegen könnte

Gibt es einen Crashtest für Züge?

Für Wagenkästen, also die Rahmen und Fahrgestelle der Züge, gibt es seit 2008 die europaweite DIN 15227. Nach dieser Norm müssen Züge den festgelegten Sicherheitsstandards bei Zusammenstößen mit Gegenständen entsprechen. Die DIN beschreibt zahlreiche bauliche Maßnahmen für den Innenraum sowohl des Lokführers als auch der Fahrgäste, um den Wagenkasten so sicher wie möglich zu machen. Beispielsweise nehmen besonders steife Chassis, Absorber und Puffer die Aufprallenergie auf und leiten sie ab. Hierbei wurden typenspezifische Crashanforderungen definiert. Das heißt, dass S-Bahnen, Regional- und Hochgeschwindigkeitszüge unterschiedliche Sicherheitsprüfungen für ihre Zulassung erfüllen müssen. Je höhere Geschwindigkeiten ein Zug erreichen kann, desto umfangreicher sind die Sicherheitsauflagen.

Während verschiedener Crashtests rammt das jeweilige Fahrzeug mit diversen Geschwindigkeiten gegen ein Hindernis. Es wird geprüft, wie die Wagenkästen die entstehenden Kräfte aushalten. Und auch nach der Zulassung werden die sicherheitsrelevanten Auflagen regelmäßig geprüft.

Sind ältere Züge unsicherer als aktuelle Bauarten?

Nein. Bei regelmäßigen gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen und Wartungen der Züge wird überprüft, ob die Fahrzeuge den aktuellen Sicherheitsansprüchen entsprechen. Werden dabei Abweichungen festgestellt, werden diese umgehend behoben. Nur technisch einwandfreie Fahrzeuge werden eingesetzt.

Kann eine Gurtpflicht für mehr Sicherheit sorgen?

Natürlich würde ein Sicherheitsgurt bei diversen Unfällen für mehr Sicherheit sorgen. Dennoch ist davon auszugehen, dass viele Fahrgäste den Sicherheitsgurt nicht nutzen. Eine Bahnreise ist gerade wegen der gebotenen Bewegungsfreiheit attraktiv. Für viele Bahnreisende gehört gerade dieser Freiraum zur Reise dazu. Und wie sollte die Gurtpflicht in stark frequentierten Zügen umgesetzt werden? Hier stehen viele Fahrgäste, so entstünde ein Sicherheitsniveau zweiter Klasse.

Wie wird während der Zugfahrt für die Sicherheit der Fahrgäste gesorgt?

Damit der Lokführer nicht übermüdet einen Zug lenkt, gibt es vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten. Durch die strikte organisatorische Planung sind Verstöße nicht möglich. Für Notsituationen, die während einer Zugfahrt auftreten können, gibt es zudem unterschiedliche Sicherheitseinrichtungen und Nothilfemittel.

Welche technischen Systeme sorgen für Sicherheit?

Für eine optimale Sicherheit werden das Schienennetz und die Bahnen permanent überwacht. Jede Zugfahrt ist genau getaktet und auf die Fahrpläne anderer Bahnen abgestimmt. So ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zwischen den Zügen gewährleistet. Sensoren in den Zügen sowie an Gleisen und Kontrollpunkten überwachen diesen zusätzlich. Die gesammelten Daten werden an Kontrollinstanzen gesandt, die in Leitstellen aufgeteilt sind. Die Leitstelle stimmt alle Bewegungen auf den Schienen mit den Fahrdienstleitern ab. Im ständigen Kontakt mit den Lokführern erteilt die Leitstelle dann Anweisungen und Fahrerlaubnisse. Neben der manuellen Überwachung sorgen technische Sicherheitssysteme für mehr Sicherheit: Entlang der Strecke sind Signale installiert, an denen sich der Lokführer orientiert.

Diese modernen Sicherungs- und Zugbeeinflussungssysteme setzen die Bahnunternehmen ein

  • Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
  • Linienzugbeeinflussung (LZB)
  • Sicherheitsfahrschaltung (Sifa)

Die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) bremst oder stoppt Züge, wenn sie die Signale nicht beachten oder die zulässige Geschwindigkeit nicht einhalten. Bei Zügen, die über 160 km/h fahren, wird die Linienzugbeeinflussung (LZB) eingesetzt. Hierbei wird der Zug nicht nur punktförmig, sondern permanent überwacht und geführt. Der längere Bremsweg aufgrund der höheren Geschwindigkeit wird durch eine frühzeitige Information an den Lokführer ausgeglichen. Außerdem wird dauerhaft kontrolliert, ob die korrekte Geschwindigkeit eingehalten wird. Wird diese überschritten, reagiert die Technik automatisch und bremst den Zug ab. Sollte das LZB-System einmal ausfallen, wird automatisch die PZB aktiviert.

Ergänzend bremst die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa) einen Zug, falls der Lokführer während der Fahrt handlungsunfähig werden sollte. Als Kontrolle der Handlungsfähigkeit bedient der Lokführer mindestens alle 30 Sekunden ein Pedal oder einen Taster. Wird das Pedal nicht gedrückt, wird der Lokführer zuerst optisch und akustisch gewarnt – erfolgt keine Reaktion, wird der Zug vom System gebremst.

Wie sicher ist das Überqueren eines Bahnübergangs?

Beim Überqueren eines Bahnübergangs sorgen verschiedene Sicherungssysteme für Sicherheit. So werden die Schranken auf zwei unterschiedliche Arten gesteuert: Zum einen vollautomatisch durch den passierenden Zug selbst, zum anderen manuell durch das Personal an den Stellwerken.

Einige Bahnübergänge werden außerdem von Radar- und Infrarot-Sensoren überwacht. Befindet sich hier trotz geschlossener Schranke ein Objekt auf einem Bahnübergang, wird der Lokführer gewarnt und kann rechtzeitig bremsen.

Sie möchten mehr rund um die Themen Sicherheit am Bahnhof und im Zug erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl interessanter Artikel. Lesen Sie beispielsweise mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug, warum auch schnelle Züge nicht entgleisen oder die Reinigung von Zügen.

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

 

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