Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl und einer Frau.

Tipps für Menschen mit Behinderung: Reisen mit Begleitpersonen

Um barrierefreies Reisen in Zügen der MRB möglichst angenehm zu gestalten, haben Personen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, kostenfrei zu reisen. Hierfür wird ein entsprechender Schwerbehindertenausweis benötigt. Erfahren Sie hier, welche Regeln und Ticketbestimmungen für das Reisen mit Begleitpersonen gelten.

Schwerbehindertenausweis: Regelungen und Ticketbestimmungen

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis können kostenfrei reisen, vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Wertmarke und das entsprechende Beiblatt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Schwerbehindertenausweise und Beiblätter mit Wertmarken nicht anerkannt werden können, wenn diese eingeschweißt, laminiert oder anderweitig verändert wurden. Durch eine Laminierung kann die Echtheit der Dokumente nicht mehr zweifelsfrei geprüft werden.

Kostenfreie Mitnahme von Begleitpersonen

Die Eintragung der Merkzeichen „B“ oder „BI“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises eröffnet schwerbehinderten Reisenden die Möglichkeit, eine  Begleitperson oder einen Assistenzhund kostenfrei im Nah- und Fernverkehr mitzunehmen. Diese Begleitperson soll Unterstützung beim Ein- und Aussteigen bieten oder im Notfall Hilfe leisten. Die Begleitperson benötigt keine eigene Wertmarke. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt, welche in der Lage sein sollte, der schwerbehinderten Person notwendige Hilfen und Unterstützung zu bieten. Verkehrsunternehmen erkennen die Begleitperson ab einem Alter von 6 Jahren an.

Missbräuchliche Nutzung vermeiden

Die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen gilt nur bei gemeinsamen Fahrten mit der schwerbehinderten Person im öffentlichen Personenverkehr. Sollte die Begleitperson alleine die Strecke zurückfahren, ist eine eigene Fahrkarte für die Weiter- oder Rückfahrt erforderlich. Missbräuchliche Nutzung des Schwerbehindertenausweises liegt vor, wenn dieser ohne die Mitfahrt der zu begleitenden Person vorgezeigt wird.

Besondere Regelungen: Ein Blick über die Grenzen

Für Fahrten innerhalb Deutschlands im Bus-, Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr ist also keine gesonderte Fahrkarte für Begleitpersonen notwendig. Der schwerbehinderte Reisende kann lediglich seinen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B vorzeigen. Bei einigen internationalen Eisenbahnfahrten ist es möglich, eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen, allerdings ist hierfür im Voraus eine kostenlose Fahrkarte erforderlich. Ebenso gilt dies für Fahrten mit Fähren und Fernbussen, wo eine vorherige kostenfreie Fahrkarte oder Reservierung notwendig ist. Informieren Sie sich vorab bei den entsprechenden Unternehmen.

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