Das Bild zeigt eine lächelndeFrau mit Handy im Zug.

Gesundheit und Zugreisen

Auf Reisen mit dem Zug sollte Ihre Gesundheit stets an erster Stelle stehen. Statistisch gesehen ist Zugfahren eines der sichersten Transportmittel – trotzdem kann eine Zugfahrt auch bestimmte gesundheitliche Risiken bergen. Reiseübelkeit, medizinische Notfälle und die richtige Hygiene: Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Gesundheit auf Ihrer Reise mit dem Zug bestmöglich schützen können.

Reiseübelkeit: So wirken Sie dem tückischen Unwohlsein entgegen

Etwa 85 % der Menschen sind von Reiseübelkeit (Kinetose) betroffen. Aufgrund der konstanten Fahrgeschwindigkeit und den geraden Strecken tritt das unangenehme Gefühl auf Reisen mit dem Zug seltener auf als beispielsweise im Auto oder auf dem Schiff. Besonders anfällige Menschen sollten für ihr eigenes Wohlbefinden jedoch auch beim Zugfahren auf Übelkeit vorbereitet sein.

Hilfreiche Tipps

Oft helfen bereits kleine Tricks, um Reiseübelkeit zu vermeiden. Vor Antritt der Reise können Sie beispielsweise darauf achten, genügend zu schlafen. So vermeiden Sie Stress und können Ihre Reise entspannt und angstfrei starten. Es kann außerdem helfen, vor der Fahrt auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten. Konsumieren Sie lieber keine Lebensmittel, die einen Einfluss auf Ihre Herzfrequenz oder Ihren Blutdruck haben können. Auch auf Alkohol und Zigaretten sollten Sie deshalb kurz vor Fahrtantritt verzichten. Empfehlenswert sind hingegen fettarme, leicht verdauliche Lebensmittel sowie Wasser: Ein leerer Magen ist nämlich besonders anfällig für Reiseübelkeit. Sind die Beschwerden stark ausgeprägt, können auch entsprechende Medikamente helfen. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, diese rechtzeitig vor Fahrtantritt zu nehmen.

Falls die Übelkeit während der Zugfahrt auftritt, sollten Sie zusätzliche Irritationen vermeiden. Suchen Sie sich dafür am besten einen Sitzplatz in Fahrtrichtung des Zuges und in der Mitte des Wagens. Zudem sollten Sie Ihr Buch oder Handy weglegen und stattdessen beim Blick aus dem Fenster einen Punkt am Horizont fixieren. Ablenkung durch Musik oder Hörspiele, etwas leichte Bewegung durch den Gang sowie das Kauen von Kaugummi können ebenfalls bei akuter Reiseübelkeit helfen.

Anti-Motion-Sickness-Brille

Eine weitere Lösung für das Problem der Reiseübelkeit verspricht dieses neue Gadget: die Anti-Motion-Sicknes-Brille. Diese funktioniert folgendermaßen: In ihrem Brillenkreis befindet sich eine Flüssigkeit, welche sich während der Reise an die Bewegungen des Fahrzeugs anpasst. Dadurch erzeugt die Brille eine Art künstlichen Horizont, welcher der Störung des Gleichgewichts des Betroffenen visuell entgegenwirkt. Ob als mögliche Ergänzung oder sogar als Ersatz für Medikamente gegen Reiseübelkeit – Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Was tun bei medizinischen Notfällen im Zug?

Betroffene von Reiseübelkeit wissen häufig schon vorher, dass die anstehende Zugfahrt zu einer Herausforderung werden kann. Nicht vorhersehbar sind jedoch medizinische Notfälle während der Zugfahrt. Diese können sowohl Sie selbst, als auch andere Fahrgäste betreffen. Auch wenn solche Situationen glücklicherweise recht unwahrscheinlich sind, ist es im Ernstfall gut über die richtige Vorgehensweise Bescheid zu wissen. Bei einem medizinischen Notfall im Zug können Sie folgende Schritte beachten:

  • Erste Hilfe: Befindet sich ein Fahrgast in Not, sollten Sie zunächst Erste Hilfe leisten. Wenn Sie Ihr Erste-Hilfe-Wissen etwas auffrischen möchten, finden Sie auf der Website vom Deutschen Roten Kreuz hilfreiche Informationen zu diesem Thema.
  • Das Zugpersonal informieren: Das Zugpersonal ist auch bei einem medizinischen Notfall Ihr Ansprechpartner. Dieses kann über eine Durchsage nach Fachpersonal an Board fragen oder im Notfall einen Halt des Zuges veranlassen.
  • Notrufnummer wählen: Ist ein Passagier bewusstlos oder in Lebensgefahr, können Sie auch im Zug den Notruf (112) kontaktieren. Dieser wird relevante Informationen wie die Fahrtrichtung und den nächsten Halt des Zuges bei Ihnen erfragen. Über die Notfallleitstelle der Bahn kann so auch das zuständige Zugpersonal informiert werden.

Hinweis: Betätigen Sie bei einem medizinischen Notfall nicht die Notbremse. Dies kann zu Komplikationen im Bahnverkehr führen und so schlimmstenfalls hinderlich für die Versorgung des Betroffenen sein.

Ansteckungsgefahr vermeiden: Was wir aus der Corona-Pandemie mitnehmen können

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben. Auch der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte die Corona-Krise im April für beendet. Infolgedessen sind die Hygiene-Maßnahmen am Bahnhof und im Zug für Reisende in Deutschland entfallen.

Was können Zugreisende auch nach Aufhebung der Corona-Bestimmungen tun, um die Ansteckungsgefahr am Bahnhof und im Zug zu minimieren? Damit Sie und andere Fahrgäste gesund bleiben, empfehlen wir die Einhaltung grundlegender Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge. So helfen Sie weiterhin dabei, die Verbreitung von Viren und Bakterien zu vermeiden.

Sie möchten mehr zu dem Thema Gesundheit auf Zugreisen erfahren? Auf unserem Blog finden Sie viele weitere Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie außerdem mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig, technische Details im Zugverkehr sowie hilfreiche Reisetipps.

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Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

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Neues zum 49-Euro-Ticket

Das Deutschland-Ticket ist in aller Munde und das Interesse am bundesweit gültigen 49-Euro-Ticket ist groß. Seit dem 1. Mai sind die Monatsfahrscheine im Abo erhältlich und deutschlandweit gültig. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum neuen 49-Euro-Ticket.

Ab wann ist das 49-Euro-Ticket gültig?

Das Deutschland -Ticket ist seit dem offiziellen Starttermin am 1. Mai 2023 gültig und im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar. Um dieses erwerben zu können, muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Das Abo wird automatisch verlängert, ist jedoch monatlich kündbar.

Sie können Ihr Abo für das 49-Euro-Ticket zu jedem gewünschten Monatsbeginn starten. Aber wo kann das Deutschland-Ticket erworben werden? Das 49-Euro-Ticket kann über die Internetseiten oder Apps der Verkehrsunternehmen und Verbünde gekauft werden.

Kann das 49-Euro-Ticket übertragen werden?

Da das Deutschland-Ticket personengebunden ist, kann dieses nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei möglichen Ticketkontrollen müssen Fahrgäste gegebenenfalls ihre Identität nachweisen.

Mitnahme von Erwachsenen, Kindern und Hunden mit dem 49-Euro-Ticket

Eine einheitliche Regelung für die Mitnahme anderer Menschen, Hunde oder Fahrräder gibt es mit dem Deutschland-Ticket nicht. Lediglich Kinder unter sechs Jahren fahren mit Ihrem Ticket kostenlos mit. Jedoch sind regionale Ausnahmen möglich: Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erlaubt in seinem Tarifgebiet beispielsweise die Mitnahme eines Hundes.

Auch bezüglich der Mitnahme von Fahrrädern ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Hier können die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde selbst entscheiden, ob ein Zusatzticket benötigt wird.

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Mit Ihrem Deutschland-Ticket können Sie also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind Fernbusse und Fernzüge sowie Fahrten in der ersten Klasse.

49-Euro-Ticket vs. Jobticket – Wo ist der Unterschied?

Bei dem Jobticket handelt es sich um ein Monats- oder Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr für Arbeitnehmer. Arbeitgeber kaufen dieses in der Regel vergünstigt beim jeweiligen Verkehrsbetrieb und überlassen es den Arbeitnehmern vergünstigt oder als Teil des Lohns. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen.

Bezuschusst das Unternehmen das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent. Durch eine Bezuschussung des Unternehmens und Bund und Länder, können Arbeitnehmer insgesamt mindestens 30 Prozent Nachlass auf das Jobticket erhalten. Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro.

Für wen ist das 49-Euro-Ticket geeignet?

Wenn Sie bisher mehr als 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr für Ihr Abonnement bezahlen, profitieren Sie von dem neuen Deutschland-Ticket. Ein großer Vorteil besteht in der bundesweiten Nutzung des 49-Euro-Tickets. Kostet Ihre Monatskarte weniger als 49 Euro, sollten Sie jedoch prüfen, ob sich das Deutschland-Ticket für Sie lohnt. In diesem Fall ist das Deutschland-Ticket vor allem während der Urlaubszeit und am Wochenende geeignet.

Bleibt das Deutschland-Ticket bei 49 Euro?

Laut der Bundesregierung ist der aktuelle Preis des Deutschland-Tickets lediglich als „Einführungspreis“ angesetzt. Für das 49-Euro-Ticket ist also eine Einführungsphase von zwei Jahren in Form einer Preisdynamisierung geplant: Die Abogebühr würde damit automatisch mit der Inflationsrate steigen.

Foto von VDV

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Das Bild zeigt eine Kundenbetreuerin vor einem Zug.

Kundenbetreuer: Tägliche Aufgaben im Überblick

Die Kontrolle von Fahrkarten, die Betreuung von Fahrgästen sowie die Unterstützung des Lokführers: Das Berufsbild des Kundenbetreuers ist ziemlich abwechslungsreich. Sie sind immer mit an Board – trotzdem wissen viele Fahrgäste nicht, welche vielseitigen Aufgaben Kundenbetreuer Tag für Tag ausführen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Alltag von Kundenbetreuern und Kundenbetreuerinnen aussieht und welche Voraussetzungen für diesen Beruf notwendig sind.

Der Alltag des Kundenbetreuers

Bahnfahren als Beruf? Ja, das geht: als Kundenbetreuer im Zug. Der Alltag in diesem Beruf ist vor allem davon geprägt, viel unterwegs zu sein. Geeignet ist er also besonders für diejenigen, die Abwechslung schätzen und gerne neue Orte entdecken. Somit ist der Beruf auch eine tolle Alternative zu Tätigkeiten im Büro.

Züge fahren in vielen Städten rund um die Uhr. Daher ist es in diesem Beruf möglich und oft auch notwendig, in flexiblen Schichten zu arbeiten. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte dies also nicht außer Acht lassen. Ein großer Anreiz können hierbei die verschiedenen Gehalts-Zuschläge sein, die Mitarbeiter in Schichten zum Beispiel bei der Arbeit an Sonntagen oder in der Nacht erhalten.

„Wie lange noch, bis der Zug abfährt?”,  „Wo muss ich umsteigen?”: Diese oder ähnliche Fragen hören Kundenbetreuer täglich. Der Kontakt zu Kunden und Fahrgästen gehört zu den wesentlichen Kundenbetreuer-Aufgaben. Sie sind die Ansprechpartner für jede Situation auf der Zugfahrt. Ob am Bahnhof, im Service-Center oder direkt im Zug: Beratung, das Beantworten von Fragen sowie die Kontrolle von Fahrscheinen sind hier an der Tagesordnung. Freude an zwischenmenschlicher Kommunikation sowie ein sicheres und souveränes Auftreten ist in diesem Beruf daher sicherlich von Vorteil.

Kundenbetreuer sind gefragt! Die Chancen, eine passende Stelle zu finden, stehen für Kundenbetreuer also ziemlich gut. Der Verdienst eines Kundenbetreuers beläuft sich auf etwa 30.800 bis 41.200 € Bruttogehalt.

So sorgen Kundenbetreuer für Sicherheit

Auch das Wahren von Ordnung und Sicherheit an Board des Zuges fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kundenbetreuer. Da sie vor Ort meist die ersten Ansprechpartner sind, müssen sie auch in unerwarteten Situationen richtig handeln und stets die passende Antwort auf verschiedene Fragen parat haben.

Bei diesen Aufgaben sind Kundenbetreuer aber keinesfalls auf sich alleine gestellt. Wenn eine Frage oder eine Situation mal komplizierter ist, zum Beispiel bei Verspätung eines Zuges oder Streitigkeiten zwischen Fahrgästen, können Kundenbetreuer sich auf ihr Team verlassen und auch diese Herausforderungen mit der Hilfe ihrer Kollegen bewältigen.

Mit deeskalierenden Kommunikationsstrategien sowie in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst des Bahnunternehmens oder der Bundespolizei können Kundenbetreuer Konflikte oder potenziell gefährliche Situationen schnell entschärfen. Videoüberwachung in den Zügen sorgt außerdem für die Sicherheit der Fahrgäste sowie der Kundenbetreuer.

Voraussetzungen für das Berufsbild Zugbegleitung

Sie finden das Berufsbild interessant und fragen sich, welche Voraussetzungen man als Kundenbetreuer oder Kundenbetreuerin mitbringen muss? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Um Kundenbetreuer zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau für Verkehrsservice notwendig. Wer diese Ausbildung absolvieren möchte, sollte die Mittlere Reife besitzen.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten für Quereinsteiger jeglichen Alters. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung zum Kundenbetreuer machen möchte, sollte bestenfalls eine Ausbildung in einem kaufmännischen oder serviceorientierten Beruf abgeschlossen haben. Es gibt auch Quereinsteiger, die alternativ bereits viele Erfahrungen im Kundenkontakt sammeln konnten, zum Beispiel als Flugbegleiter.

Das Berufsbild Zugbegleitung ist abwechslungsreich, menschenorientiert und keinesfalls langweilig. Wenn Sie mehr über die verschiedenen Berufsbilder im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel.

Foto von transdevMRB

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Frau sitzt mit Maske und Handy im Zug

Aktuelle Corona-Bestimmungen auf Ihrer Reise mit der MRB

In den letzten zwei Jahren gab es eine Vielzahl verschiedener Hygiene- und Schutzmaßnahmen, um das Corona-Virus einzudämmen. Auch das Reisen mit dem Zug hat sich durch die neue Situation verändert. So häufig wie die Schutzmaßnahmen schon angepasst und verändert wurden, ist es nicht immer einfach, einen Überblick zu behalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Corona-Bestimmungen auf Ihrer Reise mit der MRB.

Welche Regeln gelten im Nahverkehr?

Bei den aktuellen Corona-Bestimmungen im Nahverkehr gilt: Jedes Bundesland hat eigene Regeln. Deshalb ist es bei Reisen in der Region ratsam, sich beim Service-Personal vor Ort zu informieren. Wenden Sie sich hier an das Personal eines DB-Reisezentrums oder Service-Points. Natürlich hilft Ihnen auch das Zugpersonal direkt am Gleis bei Fragen zu den aktuellen Corona-Regelungen weiter.

Einen Überblick zu den Regelungen im Nahverkehr in Ihrem Bundesland erhalten Sie online auf den entsprechenden Websites der einzelnen Bundesländer oder der Bundesregierung.

Welche Regeln gelten im Fernverkehr?

Auch im Fernverkehr unterscheiden sich die aktuellen Corona-Bestimmungen je nach Bundesland. Bei einer Reise über Bundesländergrenzen hinweg ist es daher ebenfalls ratsam, sich vorab auf den Websites der Bundesländer über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren.

Wie sicher ist Zugfahren während der Pandemie?

Der öffentliche Verkehr ist sicherer, als die meisten Menschen vielleicht denken würden – das zeigen sogar wissenschaftliche Studien. Eine Studie der Medizinischen Universität Wien konnte belegen, dass das Covid-19-Infektionsrisiko im öffentlichen Verkehr nicht höher ist, als in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Für Reisende bedeutet das Entwarnung: bei Einhaltung der Hygiene-Schutzmaßnahmen und einem rücksichtsvollen Miteinander ist Zugfahren auch zu Zeiten der Corona-Pandemie eine sichere Möglichkeit zu reisen.

Wo kann ich mich informieren?

Bei Fragen rund um das Thema Corona und die aktuellen Bestimmungen gibt es verschiedene Anlaufstellen. Sie haben die Möglichkeit, sich online über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Besuchen Sie hierfür die Informations-Website der Deutschen Bahn für einen allgemeinen Überblick, insbesondere bei Reisen im Fernverkehr. Wenn Sie regional reisen, bieten die Informations-Websites der regionalen Verkehrsverbände oder der Bundesländer eine gute Übersicht.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt vor Ort beim Service-Personal an Ihrem Bahnhof über die aktuellen Corona-Regelungen zu informieren.

Wie geht es in Zukunft weiter?

Maske, Sicherheitsabstand und Co. – Die Corona-Pandemie ist seit fast drei Jahren ein Teil unseres Lebens. Viele Reisende stellen sich nach dieser langen Zeit die Frage, wie es in Zukunft mit den Corona-Schutzmaßnahmen bei Reisen mit dem Zug weitergeht.

In Bayern gilt seit dem 09. Dezember 2022 keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt hier nur noch eine Empfehlung. Bayern ist damit bisher das einzige Bundesland, dass diesen Schritt geht.

Auch im Jahr 2023 wird es neue Regelungen geben, und nach Bayern könnten auch andere Bundesländer die Maßnahmen reduzieren. Die genauen Entwicklungen sind jedoch schwer voraussehbar, weshalb es für Reisende auch in Zukunft wichtig sein wird, sich vor einer Zugreise ausführlich über die aktuelle Lage zu informieren.

 

Foto von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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rote Leuchtspuren eines vorbeifahrenden Zuges und Schienen

Batterieelektrische Züge: Volle Fahrt in die Zukunft

Der batterieelektrische Antrieb ist in der Autowelt schon ein voller Erfolg. Jetzt soll die Technik auch ihren Teil zu einem klimafreundlichen Bahnbetrieb beitragen. So können endlich sollen auch Langstreckenreisen mit batterie-elektrifizierten Zügen realisiert werden. Ein Batterietriebwagen oder auch Battery-electric multiple unit (BEMU) erhält seine Antriebsenergie aus Akkumulatoren, welche Elektromotoren antreiben. Batterie-Hybrid-Züge werden also vom Strom einer Batterie angetrieben. Diese wird auf Streckenabschnitten mit Oberleitung wieder aufgeladen. Doch welche Vorteile haben batterieelektrische Züge nun gegenüber Dieselantrieben?

Vorteile batterieelektrischer Züge

Die Umstellung auf batterieelektrische-Antriebe als Alternative zu Dieselzügen bietet viele Vorteile. Der batterieelektrische Betrieb der Eisenbahn und des Schienenpersonennahverkehrs tragen nämlich einen entscheidenden Teil zum Klimaschutz bei: Durch die Nutzung regenerativ erzeugten Stroms werden Klima und Umwelt geschont.

Im Gegensatz zu Dieselmotoren werden durch elektrische Triebzüge deutlich weniger Emissionen verursacht. Da sich aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht alle Bahnstrecken mit Oberleitungen ausstatten lassen, sind batterieelektrische Fahrzeuge eine klimafreundliche Alternative zu Dieselantrieben. Diese eignen sich insbesondere auf nicht- und teilelektrifizierten Strecken.

In einer Studie zu Alternativen zum Dieselantrieb des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg haben sich Batterie-Hybrid-Züge auch gegen Wasserstoff-Hybrid-Züge durchgesetzt. Diese werden vom Strom einer Brennstoffzelle angetrieben, welche den Strom aus Sauerstoff und Wasserstoff erzeugt. Für den Betrieb dieser Züge müssten erst entsprechende Produktionsstandorte für grünen Wasserstoff und eine Tankstelleninfrastruktur errichtet werden.

Weitere Vergleiche zu elektrischen und alternativen Antrieben finden Sie hier.

 

Fortschritt in Deutschland

Ein nachhaltiger Schienenverkehr ist auf dem Vormarsch, das zeigt sich im ganzen Land. Das Niederrhein-Münsterland-Netz will statt des Dieselbetriebs künftig lokal emissionsfreie Triebzüge nutzen. Die Umstellung soll im Jahr 2025 erfolgen und beinhaltet die Beschaffung von 63 Batterietriebwägen. Das spanischen Unternehmens CAF (Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A.) nimmt sich der Produktion, der Lieferung und der Instandhaltung der batterieelektrischen Züge an.

Auch das Land Baden-Württemberg möchte in Zukunft keine dieselbetriebenen Fahrzeuge mehr beschaffen. Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge (SFBW) hat deshalb über Siemens Mobility 20 emissionsfreie Nahverkehrszüge bestellt. Eingesetzt werden sollen die batterieelektrischen Züge im Ortenau-Netz. Die zweiteiligen elektrischen Triebzüge sind mit jeweils 120 Sitzplätzen ausgestatten und können mit ihrem Batteriehybridantrieb sowohl auf Strecken mit und ohne Oberleitung fahren. Bis Dezember 2023 soll die Auslieferung der Züge erfolgen. Für die Instandhaltung der neuen Züge wird das Unternehmen Siemens Mobility voraussichtlich knapp 30 Jahre lang sorgen.

Pünktlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 ist die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der Zugstrecke Chemnitz – Leipzig (RE 6) geplant. Elf batterieelektrische Coradia Continental (Dreiteiler) des Fahrzeugherstellers „Alstom Transport Deutschland GmbH“ werden dem beauftragen Eisenbahnunternehmen dafür durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen bereitgestellt. Alstom übernimmt die Instandhaltung der Fahrzeuge im Eisenbahnbetriebshof am Chemnitzer Hauptbahnhof.

Es zeigt sich, dass batterieelektrische Züge einen klimafreundlichen Personenverkehr ermöglichen. Auf nicht elektrifizierten Strecken bieten sie im Sinne der Nachhaltigkeit eine gute Alternative zu Dieseltriebzügen an. In den kommenden Jahren sind also einige interessante Veränderungen auf unseren Schienen zu beobachten – wir sind gespannt. Wie stehen Sie zur Umstellung auf batterieelektrische Züge?

 

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

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Vernetzt im Zug: WLAN, Mobile Daten und Co.

Auf einer Zugfahrt können verschiedene Situationen auftreten, in denen Ihnen eine stabile Internetverbindung die Reise erleichtert. Doch trotz Investitionen in eine verbesserte Mobilfunkverbindung in den Zügen reißen die Beschwerden über schlechtes WLAN und geringen Empfang nicht ab. Woran liegt das? Und können Sie sich auf eine gesicherte Internetverbindung im Zug verlassen?

Die Grundlagen vorweg

In der Regel verfügt jedes Smartphone heutzutage über ein bestimmtes Kontingent an mobilem Internet, das jeden Monat neu zur Verfügung steht. Wie viele mobile Daten Sie verbrauchen können, hängt von Ihrem Vertrag ab. Ist das Kontingent ausgeschöpft, surfen Sie deutlich langsamer oder müssen dazuzahlen. Um mobile Daten zu sparen, können Sie über eine WLAN-Verbindung in das Internet gehen. Das ist ein drahtloses lokales Netzwerk, in das sich Geräte einloggen können und denen anschließend ein Internetzugang bereitgestellt wird. Neben dem privaten Heim-WLAN gibt es öffentliche WLAN-Netze, die beispielsweise Reisende auf einer Bahnfahrt mit Internet versorgen können.

Surfen im Zug

Das Zugticket in der App öffnen, das Wetter am Ankunftsort checken oder Musik streamen, damit die Zeit schneller vergeht: Schnelles Internet auf einer Zugfahrt kann die Reise sehr erleichtern. Doch die Mobilfunkverbindung im Inneren eines Zuges ist meist schlechter als außerhalb. Das hat folgenden Grund: Die Außenhülle des Zuges schwächt das Signal, wodurch die Sende- und Empfangsqualität deutlich sinkt. Damit Fahrgäste auf der Reise trotzdem telefonieren und surfen können, gibt es in den Zügen einen Indoor-Repeater. Eine Antenne, die außen am Zug befestigt wird, greift das Mobilfunksignal auf und leitet es in das Innere weiter. Aber Achtung: Ist kein Signal vorhanden, kann es auch nicht verstärkt werden. Im Mobilfunknetz an den Bahngleisen gibt es weiterhin Lücken, die Sie als Reisender als klassisches Funkloch wahrnehmen. Und auch bei der Durchfahrt durch einen Tunnel bringt jeder Verstärker im Zug nichts. Jedoch gibt es Bemühungen, eine stabile Internetverbindung auf dem gesamten Schienennetz zu ermöglichen. Dafür verhandeln die Bahngesellschaften mit den drei Mobilfunkanbietern Telekom, Vodafone und Telefónica (O2). Vodafone plant bis 2025, die 7.800 Kilometer der Hauptverkehrsstrecken durchgängig mit Bandbreiten von 225 Megabit pro Sekunde im 4G-Netz (LTE) auszustatten. Dafür sollen 160 zusätzliche Mobilfunkstationen errichtet werden. Die Telekom hat sich eine lückenlose Versorgung mit Mobilfunk an der Schiene bis 2026 zum Ziel gesetzt. Diese Zusagen betreffen vorrangig IC- und ICE-Verbindungen. Auf den Strecken der Regionalbahn ist die Internetverbindung in der Regel langsamer.

Daten sparen mit WLAN

Wer auf der Fahrt seine mobilen Daten sparen will, kann sich in allen ICE-Zügen, in Teilen der IC-Züge, in einer immer größeren Zahl von Regionalzügen und in rund 100 Bahnhöfen mit dem öffentlichen WLAN verbinden. Im Zug befindet sich ein Server mit einem Router, der auf die drei deutschen Netzbetreiber zugreift. Netzwerkkabel, die von dem Router ausgehen, übertragen das Signal zu jeweils zwei WLAN-Access-Points pro Waggon. Sie müssen nur in den WLAN-Einstellungen Ihres mobilen Gerätes das entsprechende WLAN-Netz des Zuges auswählen und die AGBs akzeptieren. Wenn Sie der automatischen Verbindung zustimmen, loggt sich Ihr Gerät jedes Mal, wenn das WLAN zur Verfügung steht, von allein ein. Reisenden im ICE der 2. Klasse stehen 200 MB an Datenvolumen zur Verfügung. Danach wird die Geschwindigkeit gedrosselt. Reisende der 1. Klasse haben unbegrenzten Zugang. In Regionalzügen variiert das Datenvolumen, in der Regel sind es 50 MB pro Gerät.

Wie gut die WLAN-Verbindung ist, hängt von der Qualität des Mobilfunknetztes ab, auf das der Zug zugreift. Außerdem sinkt die Schnelligkeit der Datenübertragung, wenn viele Zugreisende gleichzeitig das WLAN nutzen. Auch das Modell ihres mobilen Geräts kann einen Einfluss darauf haben, wie gut die Verbindung ist.

Was ist möglich – Und was nicht?

Auf bandbreitenintensive Anwendungen, wie beispielsweise App-Updates, Downloads oder hochauflösenden Filme im Stream sollten Sie verzichten. Die Übertragung wird mit Wahrscheinlichkeit nicht reibungslos funktionieren, und Sie mindern die Verbindungsqualität Ihrer Mitreisenden. Anders ist das in der 1. Klasse: Hier ist die WLAN-Verbindung auch für größere Datenströme ausgelegt.

Anwendungen wie Chatprogramme oder das Laden einer Webseite sind in der Regel im Zug-WLAN möglich. Es kann jedoch sein, dass die Verbindung etwas langsamer ist als Sie es beispielsweise von zu Hause gewohnt sind. Dateien in Form von Zugtickets oder einem Hörbuch, die Sie für Ihre Zugfahrt benötigen, sollten Sie vorab herunterladen, damit Sie auf der Reise entspannt darauf zugreifen können.

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Entspannt und sicher pendeln mit der Bahn

In Deutschland pendeln über die Hälfte der Beschäftigten zur Arbeit. 13 Prozent davon nutzen öffentliche Verkehrsmittel, und ein Drittel aller Pendler ist mehr als eine Dreiviertelstunde unterwegs. Eine Vorstellung, die viele mit Stress und Chaos verbinden – Doch das muss nicht sein. Auf diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Pendler im öffentlichen Nahverkehr achten sollten und mit welchen Tricks das tägliche Pendeln entspannter wird.

Pendeln zur richtigen Uhrzeit

Zu den Stoßzeiten des Pendelverkehrs kann es passieren, dass die Bahnen besonders voll sind. Dann wird der Weg zur Arbeit manchmal zur Tortur. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Verbindung jeden Tag besonders stark ausgelastet ist, sollten Sie auf der Arbeit nachfragen, ob Sie eine Verbindung früher oder später nehmen können. Seien Sie außerdem clever beim Einsteigen: Meist sind die vorderen und hinteren Wagen nicht so voll wie die in der Mitte.

Pendeln mit einer Verbindungs-App

Der hilfreichste Begleiter eines Pendlers auf seiner täglichen Bahnfahrt ist wohl die passende Verbindungs-App. Hier werden Verspätungen und Zugausfälle frühzeitig angezeigt und Sie können entsprechend reagieren: Vielleicht gibt es eine alternative Verbindung, oder Sie können rechtzeitig auf der Arbeit Bescheid sagen, dass es etwas später wird. Nutzen Sie zum Beispiel die MRB-App, die unter anderem Informationen zu Zugverbindungen gibt. Auch die Deutsche Bahn hat mit der Streckenagent-App einen Service entwickelt, der Sie immer auf dem Laufenden hält. Welche weiteren Apps auf Ihrer Bahnfahrt hilfreich sein können, erfahren Sie auf unserem Blog.

Pendeln mit Bahn und Rad

Für viele Pendler bietet es sich an, mit dem Rad zum Bahnhof und nach der Bahnfahrt zur Arbeitsstelle zu fahren. Da diese Variante allgemein sehr beliebt ist, sind die Fahrradplätze in den Bahnen häufig schon belegt. Informieren Sie sich vorab, in welchen Wagons sich die Fahrradplätze befinden und verteilen Sie sich bereits am Gleis so, dass nicht alle Radfahrer in den gleichen Wagon einsteigen. Eine praktische Variante ist das Klapprad: Die meisten Modelle lassen sich im eingeklappten Zustand unter dem Sitz oder in der Gepäckablage verstauen. Alternativ können Sie Ihr Fahrrad am Abfahrts- oder Zielbahnhof in einem „Fahrradbahnhof“ oder einer Fahrradbox“ abstellen, die es mittlerweile an den meisten Bahnstationen gibt. Dort ist es sicher untergebracht, bis Sie es am nächsten Arbeitstag wieder brauchen. Eine Übersicht zu möglichen Abstellmöglichkeiten für Ihr Fahrrad im MDV-Gebiet finden Sie auf www.mdv.de.

Ticketangebote für Pendler und Vielfahrer

Für Personen, die mehrmals in der Woche die Angebote der öffentlichen Verkehrsbetriebe nutzen, gibt es besondere Vorteilspreise. Je nachdem, wie oft und in welchem Tarifgebiet Sie unterwegs sind, eignet sich zum Beispiel eine Monatskarte oder ein entsprechendes Abo für das ganze Jahr. Informieren Sie sich auf der Ticketübersicht der Verkehrsverbünde, zum Beispiel für den MDV, den VBB, den VMS oder den VVO. Auch auf der Seite der Deutschen Bahn finden Sie Angebote für Pendler. Hier erhalten Sie auch Informationen dazu, wie viel Sie mit einem Abo in Ihrem Verkehrsbetrieb im Vergleich zu einer Monatskarte sparen.

Die Zeit im Zug sinnvoll nutzen

Die Zeit auf dem Weg zur Arbeit vergeht viel schneller, wenn Sie sich eine passende Beschäftigung suchen. Ein spannendes Buch oder die aktuelle Zeitung lassen sich auf der Fahrt gut lesen. Auch sehr beliebt ist Musik, die die Morgenmüdigkeit vertreibt, oder ein interessanter Podcast beziehungsweise ein Hörbuch. Vermeiden Sie es wenn möglich, auf der Bahnfahrt bereits den Laptop zu öffnen und zu arbeiten. Experten warnen davor, dass uns dadurch die Kreativität verloren geht und wir das Private nicht mehr von der Arbeit trennen können.

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Reisen mit dem digitalen Ticket

Der Schaffner kommt, und alle zücken ihr Handy oder Tablet: Mittlerweile sind digitale Tickets für den öffentlichen Personenverkehr Normalität geworden. Kaum einer druckt sein Ticket noch „old school“ auf dem Papier aus. Doch neben den Vorteilen, die ein digitales Ticket mit sich bringt, sollten Sie auf einige Tücken achten.

Wie funktioniert das digitale Ticket?

Im Prinzip enthält Ihr digitales Ticket die gleichen Informationen wie die ausgedruckte Variante. Bei Verbindungen des Nahverkehrs ist der gültige Verkehrsbereich sowie die zeitliche Gültigkeit zu erkennen. In der Regel erfolgt der Zeitstempel direkt beim Kauf oder wenn Sie das Ticket einlösen –. Bei Verbindungen des Fernverkehrs stehen zusätzlich Ihr Name, der Abfahrts- und Zielbahnhof sowie Datum und Uhrzeit der Verbindung auf dem Ticket. Die Informationen kann der Fahrkartenkontrolleur über einen QR-Code einscannen und schnell überblicken.

Der große Unterschied zum Fahrschein in Papierform ist, dass Sie digital über ihr Smartphone oder ein anderes Endgerät darauf zugreifen können. Sie erhalten das Ticket nach dem Kauf entweder per E-Mail oder Sie kaufen es direkt in einer App des entsprechenden Verkehrsbetriebs. In diesem Fall können Sie es unter „Tickets“ oder „Meine Tickets“ abrufen.

Wo bekomme ich ein digitales Ticket?

Mittlerweile verfügen so gut wie alle Verkehrsbetriebe in Deutschland über eine eigene App oder befinden sich in einer Kooperation mit anderen Regionalverbänden, die gemeinsam eine App herausgebracht haben. Über diese App können Sie sich eine passende Verbindung suchen und anschließend direkt das entsprechende Ticket kaufen. Bezahlen können Sie per Kreditkarte, PayPal oder über andere Zahlungsoptionen.

Tickets für die Mitteldeutsche Regionalbahn erhalten Sie über die MRB App. Diese können Sie sich kostenlos bei Google Play für Android oder für Apple im App Store herunterladen. Hier finden Sie Tickets für den Nahverkehr, MRB-Sparangebote, sowie Tarife der Deutschen Bahn im Nahverkehr (z. B. das Regio 120- Ticket). Außerdem können Sie bereits gekaufte Tickets bequem verwalten.

Tickets für den Fernverkehr erhalten Sie unter anderem über die Webseite der Deutschen Bahn oder direkt in der App DB Navigator. Sie entscheiden beim Kauf selbst, ob Sie das Digitale Ticket in die App DB Navigator laden oder es als PDF haben wollen.

Diese Vorteile hat ein digitales Ticket

Die digitale Variante des Fahrscheins bietet Ihnen verschiedenste Vorteile. Wenn Sie sich einmal ein Kundenkonto eröffnet und Ihre Kontodaten hinterlegt haben, verläuft der Kaufvorgang in den meisten Fällen unkomplizierter und schneller, als wenn Sie Ihr Ticket an einem Automaten oder im Service Center kaufen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich das Ticket erst kurz vor der Fahrt zu kaufen: Dabei sind Sie nicht mehr davon abhängig, ob sich ein Automat am Bahnsteig oder im Zug befindet und ob dieser auch funktioniert. Sie bezahlen bequem online und sparen sich die Suche nach dem nötigen Kleingeld. Dank der Verbindungssuche und der Angebotsauswahl in der App können Sie sich sicher sein, den günstigsten Preis für ihr Ticket zu bezahlen. Wenn Sie in einer Gruppe reisen, können Sie auch für andere Personen ein Ticket kaufen. Um all diese Vorteile zu nutzen, sollten Sie noch  ein paar Dinge beachten.

Tipps für die Reise mit dem digitalen Ticket

Zunächst gilt natürlich: Wenn Sie Ihr Ticket digital abrufen wollen, sollte das entsprechende Endgerät ausreichend geladen sein. Vor allem auf längeren Reisen kann es passieren, dass der Akku vom Handy nicht bis zum Schluss durchhält. In diesem Fall kann es ratsam sein, das Ticket trotzdem auszudrucken. Alternativ gibt es in einigen Zügen Steckdosen, an denen Sie Ihr Handy unterwegs laden können oder sie nutzen einen mobilen Zusatzakku ( Powerbank).

Wenn Sie sich Ihr Ticket unterwegs kaufen wollen, brauchen Sie eine stabile Internetverbindung. Es kann sein, dass der Empfang am Bahnsteig und im Zug nicht ausreicht, um den Bezahlvorgang abzuschließen. Kaufen Sie ihr Ticket deshalb am besten, wenn Sie in einem WLAN-Netzwerk eingeloggt sind oder wenn die Internetverbindung gut genug ist. Damit Sie auch auf das Ticket zugreifen können, wenn ihr Gerät offline ist, sollten Sie es vorab herunterladen und auf Ihrem Handy speichern. Wenn Sie diese Aspekte beachten, reisen Sie auch mit einem digitalen Ticket sicher und sorgenfrei.

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