Das Bild zeigt eine Frau mit einem Smartphone vor einer vorbeifahrenden Bahn.

Zugfahren: Digital unterwegs

Einfach, effizient und angenehm mit dem Zug reisen: Züge sind heutzutage mehr als nur Transportmittel, sie sind zunehmend mit digitalen Funktionen ausgestattet, welche das Reiseerlebnis erleichtern können. Von digitalen Tickets über praktische Apps bis hin zu WLAN an Bord – hier finden Sie einen Überblick zu den digitalen Aspekten, von denen Sie bei Ihrer Bahnreise profitieren können.

Digital im und zum Zug

Reiseplanungs-Apps bieten umfassende Funktionen, von Fahrplanauskünften bis zur Buchung von Tickets und Sitzplatzreservierungen. Während der Reise liefern Apps wie die MRB-App Echtzeit-Informationen und erleichtern die Navigation im komplexen Bahnnetz. Lesen Sie auf unserem Blog mehr über die besten Apps für Zugreisende: Praktische Apps für Ihre Zugreise. 

Über Apps wie die MRB-App erhalten Sie auch Tickets für die Mitteldeutsche Regionalbahn. Digitale Tickets ermöglichen Reisenden, ihr Ticket einfach auf ihrem Smartphone vorzuzeigen, ohne Ausdrucke oder Warteschlangen am Automaten. Erfahren Sie mehr über digitale Tickets in unserem ausführlichen Blogbeitrag: Reisen mit dem digitalen Ticket.

Um die Nutzung von Apps auch während der Zugfahrt reibungslos zu ermöglichen, spielt die Verfügbarkeit von WLAN in Zügen eine entscheidende Rolle. Alles zum Thema WLAN und Mobilfunkverbindung im Zug erfahren Sie in unserem Beitrag “Vernetzt im Zug: WLAN, Mobile Daten und Co.”.

Erfahren Sie mehr als nur zur digitalen Zukunft des Bahnreisens: Damit Ihre Reise nicht nur bequem, sondern auch sicher ist, finden Sie auf unserem Blog weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit im Zug und Regeln für die Zugfahrt.

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Das Bild zeigt einen Mann mit Hemd und Krawatte, der im Zug telefoniert.

Telefonieren im Zug

Die Bahnfahrt genießen und die vorbeiziehende Landschaft entspannt betrachten – leider kann dieses Erlebnis durch laute Telefonate gestört werden. Laut einer aktuellen Umfrage empfinden viele Fahrgäste Gespräche am Handy als besonders störend. Um gemeinsam eine angenehme Reise gestalten zu können, erfahren Sie hier, wie Sie angemessen mit Telefonaten im Zug umgehen können.

Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die im August 2023 von Innofact im Auftrag des Vergleichsportals Verivox durchgeführt wurde, zeigen, dass mehr als jeder dritte Deutsche sich ein Verbot von Telefonaten in Fernbussen und Zügen wünscht. Von den 1.006 befragten Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren sprachen sich 37 Prozent für ein generelles Telefonverbot in diesen öffentlichen Verkehrsmitteln aus.

In diesem Kontext ist es besonders wichtig, auf die sogenannten Knigge-Regeln zu achten, die das Verhalten in der Gesellschaft und speziell auch in öffentlichen Verkehrsmitteln regeln. Dabei sollten längere Telefonate während der Zugfahrt vermieden oder auf spätere Zeitpunkte verschoben werden, um die Mitreisenden nicht zu stören. Für dringende Gespräche bieten sich die Zwischenräume an, um Rücksicht und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Sollten Sie sich selbst von einem lauten Telefonat belästigt fühlen, weisen Sie die telefonierende Person möglichst frühzeitig und höflich darauf hin.

Wer in der Öffentlichkeit telefoniert, sollte gegebenenfalls Kopfhörer verwenden und leise sprechen, um andere Fahrgäste nicht zu stören. Selbst wenn Sie nicht auf Etikette-Regeln achten, sollten Sie sich bewusst sein, dass Gespräche in der Öffentlichkeit von anderen mitgehört werden können, was insbesondere bei sensiblen Themen unangenehm sein kann.

Für eine angenehme Zugfahrt sind auch die ausgewiesenen Ruhebereiche, wie sie beispielsweise im Fernverkehr der Deutschen Bahn zu finden sind, von Bedeutung. Hier sind laute Handygespräche in den Richtlinien als nicht erwünscht aufgelistet. Es gibt speziell markierte Handybereiche in den Zügen, die durch ein entsprechendes Piktogramm gekennzeichnet sind und über Signalverstärker verfügen, um ein angemessenes Telefonieren zu ermöglichen.

Genießen Sie Ihre Zugfahrt und seien Sie achtsam im Umgang mit Telefonaten – weitere nützliche Tipps für angenehmes und sicheres Reisen finden Sie auch in unseren Beiträgen zu den Themen Zugfahren ohne gültiges Ticket: Das sollten Sie wissen! oder Regeln für die Zugfahrt.

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Das Bild zeigt eine Frau mit einem Buch in einem leeren Zugabteil.

Ruhebereich im Zug: Regeln und Verstöße

Das Verhalten im Ruhebereich von Zügen ist immer wieder ein konfliktreiches Thema. Was ist erlaubt? Darf ich mich im Ruhebereich der Bahn unterhalten? Ist das Telefonieren erlaubt? Und was ist mit Kindern? Wir haben Ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln im Ruhebereich zusammengefasst.

Wie erkenne ich den Ruhebereich im Zug?

In Zügen sind spezielle Ruhebereiche eingerichtet, die durch zwei einprägsame Piktogramme gekennzeichnet sind: Ein durchgestrichenes Handy sowie ein Gesicht mit einem Finger, welcher auf die Lippen gelegt ist. Diese Bereiche, die beispielsweise in allen Intercity- und Intercityexpress-Zügen der Deutschen Bahn zu finden sind, bieten Fahrgästen die Möglichkeit, in einer ruhigeren Umgebung zu reisen.

Ruhebereiche sind in der Regel durch Glastüren von anderen Abteilen abgetrennt und können entweder ganze Abteile, Lounges oder sogar komplette Wagen umfassen. Bei der Buchung Ihres Tickets besteht die Möglichkeit, einen solchen Ruhebereich zu wählen.

Was genau bedeutet “Ruhe”?

Da jeder Fahrgast ein individuelles Verständnis von Ruhe hat, birgt das Thema häufig Konfliktpotential. Gemäß den Richtlinien der Deutschen Bahn sind in Ruhebereichen „Handytelefonate, Klingeltöne, lautes Musikhören (auch via Kopfhörer) oder sonstige lärmende Tätigkeiten” wie laute Gespräche nicht erwünscht, jedoch werden sie nicht ausdrücklich untersagt. Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Tipps für eine angenehme Reise mit Kindern erhalten Sie in unserem Beitrag zur sicheren Bahnfahrt mit Kindern.
Im Ruhebereich ist das Essen und Trinken erlaubt, jedoch sollten Sie versuchen, anhaltendes Knistern zu vermeiden. Für Telefonate stehen speziell ausgewiesene Handybereiche zur Verfügung, die mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sind und über Signalverstärker verfügen.

Was erwartet mich bei Verstößen?

Die Deutsche Bahn verhängt keine Geldstrafen bei Verstößen im Ruhebereich. Im schlimmsten Fall kann ein Fahrgast jedoch von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Die Durchsetzung der Regeln erfolgt hauptsächlich durch soziale Kontrolle, und das Zugpersonal ist nicht verpflichtet, bei Unstimmigkeiten einzugreifen. Im Gegensatz dazu verlangen die Österreichischen Bundesbahnen beispielsweise eine Gebühr von 40 Euro von Fahrgästen, die sich im Ruhebereich falsch verhalten. In den TGV-Zügen in Frankreich werden die geltenden Regeln für das Ruheabteil durch Zugdurchsagen bekannt gegeben.

Wie spreche ich Mitreisende an?

Es ist ratsam, einen freundlichen und höflichen Ton anzuschlagen, wenn Sie Mitreisende auf störendes Verhalten hinweisen möchten. Auf diese Weise ist es oft am einfachsten, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es kein festgelegtes Rechtsverhältnis gibt, auf das Sie sich berufen können. Sollte ein Mitreisender nicht auf Ihre Bitte eingehen, ist es empfehlenswert, sich an das Zugpersonal zu wenden. Auch wenn dieses nicht zum Eingriff verpflichtet ist, wird dieses den Fahrgast in den meisten Fällen erneut auf die Einhaltung der Ruhebereichsregeln hinweisen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass Sie im Ruhebereich vollständig frei von Störungen reisen können.

Sie möchten mehr über die Regeln während einer Zugfahrt erfahren? Auf unserem Blog erhalten Sie unter anderem weitere Tipps für eine sichere Zufahrt mit Gepäck und können mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug lesen.

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Das Bild zeigt Personen mit Gepäck-Rollkoffern an einem Bahnsteig.

Zugfahren mit Gepäck

Eine Zugreise kann eine entspannte und bequeme Art des Reisens sein – vorausgesetzt, Sie wissen, wie Sie Ihr Gepäck richtig verstauen und sicherstellen, dass alles während der Fahrt gut aufgehoben ist. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu hilfreichen Tipps, die Ihnen dabei helfen können.

Sie fragen sich, wie Sie den idealen Platz für Ihr Gepäck finden? Auf unserem Blog erfahren Sie, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Gepäck sicher im Zug verstaut wird, ohne die Zugänge zu Türen, Gängen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöschern zu blockieren. Nutzen Sie die Gepäckablagen über den Sitzen oder die dafür vorgesehenen Bereiche im Wagen.

Vor allem, wenn Sie mit viel Gepäck Zug fahren, ist es wichtig, dass Sie Ihr Gepäck sicher verstauen, damit Ihre Reise reibungslos verläuft. Für die Gepäckmitnahme im Nahverkehr gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verbünde. Achten Sie also darauf, die Gepäckbestimmungen dieser zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Taschen und Koffer den Richtlinien entsprechen. Auf unserem Blog erhalten Sie weitere Tipps für eine sichere Zugfahrt mit viel Gepäck.

Während der Zugfahrt sollten Sie Ihr Gepäck im Auge behalten und vermeiden, es unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere an Bahnhöfen oder während des Ein- und Aussteigens. So minimieren Sie das Risiko von Diebstahl oder Verlust. Falls Sie dennoch etwas verlieren sollten, lesen Sie hier, was mit Fundsachen passiert.

Eine sichere Zugfahrt mit viel Gepäck erfordert also nur ein wenig Voraussicht und Aufmerksamkeit. Indem Sie diese einfachen Tipps befolgen, können Sie Ihre Reise stressfrei genießen. Auf unserem Blog erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig sowie hilfreiche Reisetipps.

 

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Das Bild zeigt eine Frau mit Koffer am Bahngleis vor einem Zug.

Tipps für eine sichere Zugfahrt mit Gepäck

Ob Kurz- oder Langstrecke: Wer mit dem Zug reist, weiß, dass eine effiziente Organisation des Gepäcks entscheidend für ein angenehmes Reiseerlebnis ist. Das richtige Verstauen Ihres Gepäcks kann den Unterschied zwischen einem stressfreien Abenteuer und einem holprigen Start ausmachen. Erfahren Sie hier, wie Sie am besten mit Gepäck reisen, um den entsprechenden Komfort für Sie und Ihre Mitreisenden zu gewährleisten und reibungslos durch Ihre Zugreise zu gelangen.

Wie viel Gepäck darf ich im Zug mitnehmen?

Laut der Gepäckbestimmungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr ist es Reisenden erlaubt, ein Handgepäck und eine sogenannte Traglast (Koffer, großer Rucksack, Instrument etc.) mit in den Zug zu nehmen. Traglast bedeutet, dass diese Last alleine getragen werden kann. Eine Überprüfung der Anzahl der Gepäckstücke erfolgt in der Regel nur aus triftigen Gründen – beispielsweise wenn die Sicherheit oder der Komfort der Mitreisenden beeinträchtigt wird. Für die Gepäckmitnahme im Nahverkehr gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verbünde. In vielen Bahnen können Hand- und Reisegepäck mit einer gültigen Fahrkarte ohne zusätzlichen Fahrschein mitgenommen werden. Für alles, was nicht selbst getragen werden kann und für sperrige Gegenstände ist eine Extrakarte für die durchfahrenen Tarifzonen zu lösen.

Kinderwagen dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihre Reise nehmen. In den Ferien, vor Feiertagen oder an Wochenenden steht allerdings nur begrenzt Stellplatz zur Verfügung. Für die Bahnfahrt empfehlen sich daher leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggys, die sich unkompliziert verstauen lassen.

Welche Begrenzungen gibt es für mein Gepäck?

Für Ihr Gepäck benötigen Sie keine Reservierung, auch das Gewicht spielt keine Rolle. In der Regel besteht keine Größenbegrenzung bezüglich Gepäckstücke auf einer Bahnfahrt. Die Deutsche Bahn weist allerdings darauf hin, dass für die Nutzung der Gepäckregale im Fernverkehr die Standardmaße 700 x 500 x 300 mm vorgesehen sind.

Große Gepäckstücke vorgesehen verstauen

Ob Handgepäck, großer Koffer oder Traglast: Im Zug gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Ihr Gepäck an den vorgesehenen Orten zu verstauen. Eine wichtige Regel gibt es beim Verstauen Ihres Gepäcks jedoch immer zu beachten: Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher müssen als Fluchtwege frei bleiben!

Fahrradmitnahme im Zug

Auch Fahrräder können als Gepäck im Zug mitgenommen werden, jedoch unterliegen sie bestimmten Vorschriften. Klappräder oder Fahrräder, die demontiert und ordentlich verpackt sind, gelten als Handgepäck, sofern sie sicher verstaut werden können. Hier gilt ebenfalls: Das Fahrrad darf andere Fahrgäste nicht behindern.

In Fernverkehrszügen ist die Mitnahme gewöhnlicher Fahrräder mit einer Fahrradkarte erlaubt. In den Zügen der MRB ist die Fahrradmitnahme in der Regel kostenfrei (gilt nicht im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe), jedoch aus Platzgründen nur begrenzt möglich. Gruppen mit Fahrrädern wird empfohlen, sich mindestens fünf Tage im Voraus über das Service-Telefon (0341 231898288 Ortstarif) anzumelden und sich über die Kapazitäten zu informieren. Inhaber des Deutschland-Tickets benötigen außerdem innerhalb der Verkehrsverbünde VVO, VMS und VBB sowie bei verbundübergreifenden Fahrten zwischen dem Gebiet des VMS und des VVO ein zusätzliches Fahrradticket.

Wichtig bei der Mitnahme ist, dass die Seitengänge, Einstiegsbereiche und die Tür zum Führerstand des Lokführers freigehalten werden. Abhängig vom Zugtyp und dem verfügbaren Platz werden Fahrräder entweder aufgehängt oder stehend transportiert. Es wird empfohlen, das Fahrrad stets abzuschließen. In vielen Nahverkehrszügen verschiedener Bahnunternehmen gibt es Mehrzweck-Abteile und Bereiche, in denen Fahrräder abgestellt werden können.

Sie reisen mit Gepäck und haben festgestellt, dass Sie dieses auf der Zugreise vergessen oder verloren haben? Auf unserem Blog finden Sie Artikel zum Thema Fundsachen und mehr zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig sowie hilfreiche Reisetipps.

Titelbild von transdevMRB

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Das Bild zeigt den Innenraum eines Zuges bei Nacht.

Nachts im Zug: So werden Züge gereinigt

Mehrere tausend Menschen nutzen täglich den Zugverkehr, um von A nach B zu kommen. Ganz klar, dass bei so vielen Fahrgästen auch einiges an Schmutz anfällt. Damit sich trotzdem alle auf ihrer Reise wohlfühlen, werden die Züge regelmäßig von innen und von außen gereinigt. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Reinigung von Zügen.

Wie werden Züge gereinigt?

Eine intensive Reinigung von Zügen ist regelmäßig sowohl von innen als auch von außen notwendig. Wir verraten Ihnen, wer für die Reinigung verantwortlich ist und welche Methoden dafür verwendet werden.

Reinigung von Innen

Die Reinigung der Innenräume von Zügen erfolgt in der Regel täglich, unabhängig von der entsprechenden Bahngesellschaft. Reinigungsteams von mehreren Personen machen sich dafür gemeinsam an die Arbeit.

Zuerst wird grober Schmutz wie in den Gängen herumliegende Papiertüten oder Plastikverpackungen entfernt. Anschließend säubert das Putz-Team die Oberflächen im Innenraum des Zuges. Dazu gehören Ablagen, Griffe, Böden sowie Fenster. Dafür werden keimhemmende Putzmittel verwendet. Als Nächstes sind die Sitze dran: Dafür wird ein Extraktionsgerät verwendet, welches die Sitzpolster zugleich befeuchtet und absaugt. So kann garantiert werden, dass die Sitze schnell wieder trocken sind. Bei starken, punktuellen Verschmutzungen werden die Sitzpolster teilweise auch ausgebaut und mit einer Luftdruckmaschine und Trockeneis gereinigt. Diese Methode ist effektiv, sorgt aber auch für eine Menge Lärm und erfolgt deshalb einer speziellen Strahlkabine. Die Sanitäranlagen werden meist ganz zum Schluss gereinigt – oft dauert dieser Schritt am längsten.

Reinigung von Außen

Wind und Wetter sorgen dafür, dass die Außenwände und Fenster von Zügen im Laufe der Zeit verschmutzen. Selbstverständlich werden die Züge daher auch von außen gereinigt. Die Reinigung von außen erfolgt etwa alle zwei Wochen in einer Waschanlage. Diese funktioniert ähnlich wie eine Waschanlage für Autos, ist aufgrund der Größe des Zuges jedoch deutlich länger und höher. Diese Reinigungsmethode garantiert, dass kein Schmutz übersehen wird und die Züge möglichst schnell und effektiv von außen gesäubert werden.

Wo und wann werden Züge gereinigt?

Es gibt keinen festen Ort, an dem Züge gereinigt werden. Die Innenräume werden häufig bei der Ankunft am Zielbahnhof gereinigt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Reinigungspersonal bereits während der Fahrt zur Tat schreitet. Dabei werden überwiegend grobe Verschmutzungen wie beispielsweise Müll in den Gängen entsorgt. Es gibt zudem spezielle Werke, in welchen die Züge instand gehalten und intensiv gereinigt werden.

Die Innenräume der Züge werden häufig – jedoch nicht immer – nachts gereinigt. Dies bietet sich an, da nachts häufig eine Betriebspause herrscht und die Triebwagen in der Abstellung gereinigt werden können.

Sie möchten noch mehr spannendes Faktenwissen rund um den Zugverkehr lesen? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele informative Artikel. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über den Bau neuer Bahnstrecken, die Stromversorgung durch elektrische Oberleitungen oder das European Train Control System (ETCS).

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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Das Bild zeigt ein Thermometer bei hoher Temperatur.

Sicher Reisen im Sommer: Hitze während der Bahnfahrt

Sommer, Sonne, Sonnenschein: Bei sommerlichen Rekordtemperaturen wird alles zur Belastungsprobe, auch eine Bahnfahrt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie trotz Sommerhitze sicher mit der Bahn reisen und was es mit dem Projekt „weiße Schiene“ auf sich hat.

Herausforderung Klimaanlage: Bei Hitze Bahn fahren

In einigen Zügen gibt es Klimaanlagen. Diese sind jedoch nur für Außentemperaturen bis 32 Grad ausgelegt. Steigt das Thermometer über diese Marke, kann es sein, dass die Kühlung im Zug ausfällt.

Wie gut die Anlagen arbeiten, hängt zudem vom Alter und Typ des Zuges sowie der Passagierzahl ab. Die Klimaanlagen sind also voll funktionsfähig, solange kein technischer Defekt vorliegt. Sitzen jedoch besonders viele Fahrgäste im Zug, wird dadurch die effektive Kühlwirkung reduziert. Selbst wenn kein technischer Defekt vorliegt, wird es also wärmer im Zug.

In Zügen ohne Klimaanlage können Fahrgäste zur Abkühlung in der Regel nur das Fenster öffnen. Doch auch in diesem Fall können Sie sich gegen die Hitze auf Ihrer Bahnfahrt wappnen und sich auf das Zugfahren bei extremen Wetterlagen vorbereiten. Im Folgenden finden Sie nützliche Tipps, um sich gegen Hitze im Zug einzustellen.

Im Sommer Bahn fahren: Diese Utensilien dürfen in Ihrem Gepäck nicht fehlen

Sie können zwar nicht die Sommerwärme verhindern, jedoch Ihr Gepäck entsprechend vorbereiten. Wir verraten Ihnen, mit welchen Utensilien Sie optimal für Ihre nächste Bahnreise bei tropischen Temperaturen ausgerüstet sind.

Ausreichend Wasser

Achten Sie bei hohen Temperaturen darauf, dass Sie ausreichend trinken. Mindestens 2 bis 3 Liter pro Tag sollten Sie an Flüssigkeit aufnehmen. Denn Ihr Körper leistet Schwerstarbeit, um Ihre Körpertemperatur durch Schwitzen abzukühlen oder konstant zu halten. Dadurch verlieren Sie stetig Wasser. Steigt die Außentemperatur, steigt auch Ihr Wasserverlust. Sorgen Sie also für Nachschub. Hierfür sind Wasser und Fruchtschorlen am besten geeignet.

Seit dem Extremsommer 2018 stehen an großen Bahnhöfen Wasservorräte zur Verfügung, mit denen Reisende im Notfall versorgt werden können. In einigen Zügen gibt es ebenfalls in Tetra Paks abgefülltes Notfallwasser. Über das Austeilen dieses Wassers wird jedoch situativ entschieden. Denn es gibt keine Vorschriften, wann es ausgeteilt werden soll.

Neben dem Trinken ist auch die richtige Ernährung auf Ihrer Bahnreise wichtig. Ein idealer Snack sind Nüsse oder Wassermelone. Stark gewürzte Speisen sollten Sie hingegen meiden. Denn diese verstärken nur das Durstgefühl.

Kühltasche

Ist es warm, sind gekühlte Snacks eine Wohltat. Wasserreiches Obst wie Wassermelone, Erdbeeren oder Pfirsiche bleiben in einer Kühltasche über mehrere Stunden lang kühl. In den robusten Taschen lässt sich das Obst besser transportieren. Außerdem bleibt es hier länger frisch.

Fächer oder Mini-Ventilator

Mit einem Fächer oder einem kleinen Hand-Ventilator sorgen Sie unterwegs für Abkühlung. Durch die kompakte Größe passen die kleinen Hilfsmittel bequem in fast jede Tasche.

Sprühflasche

Mit fein zerstäubtem Wasser können Sie sich abkühlen und erfrischen. Hierfür eignen sich Sprühflaschen. Kleine Modelle passen gut ins Handgepäck und sind wiederbefüllbar.

Hinweis: Falls Sie während Ihrer Bahnfahrt unerträgliche Kopfschmerzen bekommen, Schwindel einsetzt oder Übelkeit auftritt, sollten Sie beim nächsten Halt den Zug verlassen. Es könnte ein Hitzeschlag drohen. Suchen Sie umgehend eine kühlere Umgebung auf und suchen Sie sich im Notfall Hilfe.

Hitze-Schutzverfahren „Weiße Schiene“

Um Hitzeperioden künftig einzukalkulieren, weitet die Bahn ihre Hitze-Schutzverfahren für Bahnschienen aus. Im Zuge des Projekts „Weiße Schiene“ werden derzeit kühlende „Sunblocker“ für Bahnschienen getestet. Hierbei wird die kühlende Wirkung eines weißen Farbanstrichs auf den Schienen im Praxistest überprüft. Labortests ergaben, dass weiße Schienen zwischen sieben und acht Grad kühler blieben als Schienen ohne Anstrich. Durch den Farbanstrich soll verhindert werden, dass sich die Schiene beziehungsweise der Stahl ausdehnt, da sich diese Ausdehnung stark auf die Schienen und das Gleisbett auswirkt.

Seit September 2019 läuft der Praxistest auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover-Würzburg. Im Halbstundentakt fahren tagsüber ICE-Züge und nachts Güterzüge, über die Gleise. Um einen Vergleich zu haben, wurde eines der beiden Gleise auf der Brücke weiß angestrichen. Das zweite blieb hingegen unverändert. Seit März 2020 messen Temperatursensoren an den Gleisen rund um die Uhr die Temperatur des Stahls.

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Das Bild zeigt eine lächelndeFrau mit Handy im Zug.

Gesundheit und Zugreisen

Auf Reisen mit dem Zug sollte Ihre Gesundheit stets an erster Stelle stehen. Statistisch gesehen ist Zugfahren eines der sichersten Transportmittel – trotzdem kann eine Zugfahrt auch bestimmte gesundheitliche Risiken bergen. Reiseübelkeit, medizinische Notfälle und die richtige Hygiene: Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Gesundheit auf Ihrer Reise mit dem Zug bestmöglich schützen können.

Reiseübelkeit: So wirken Sie dem tückischen Unwohlsein entgegen

Etwa 85 % der Menschen sind von Reiseübelkeit (Kinetose) betroffen. Aufgrund der konstanten Fahrgeschwindigkeit und den geraden Strecken tritt das unangenehme Gefühl auf Reisen mit dem Zug seltener auf als beispielsweise im Auto oder auf dem Schiff. Besonders anfällige Menschen sollten für ihr eigenes Wohlbefinden jedoch auch beim Zugfahren auf Übelkeit vorbereitet sein.

Hilfreiche Tipps

Oft helfen bereits kleine Tricks, um Reiseübelkeit zu vermeiden. Vor Antritt der Reise können Sie beispielsweise darauf achten, genügend zu schlafen. So vermeiden Sie Stress und können Ihre Reise entspannt und angstfrei starten. Es kann außerdem helfen, vor der Fahrt auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten. Konsumieren Sie lieber keine Lebensmittel, die einen Einfluss auf Ihre Herzfrequenz oder Ihren Blutdruck haben können. Auch auf Alkohol und Zigaretten sollten Sie deshalb kurz vor Fahrtantritt verzichten. Empfehlenswert sind hingegen fettarme, leicht verdauliche Lebensmittel sowie Wasser: Ein leerer Magen ist nämlich besonders anfällig für Reiseübelkeit. Sind die Beschwerden stark ausgeprägt, können auch entsprechende Medikamente helfen. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, diese rechtzeitig vor Fahrtantritt zu nehmen.

Falls die Übelkeit während der Zugfahrt auftritt, sollten Sie zusätzliche Irritationen vermeiden. Suchen Sie sich dafür am besten einen Sitzplatz in Fahrtrichtung des Zuges und in der Mitte des Wagens. Zudem sollten Sie Ihr Buch oder Handy weglegen und stattdessen beim Blick aus dem Fenster einen Punkt am Horizont fixieren. Ablenkung durch Musik oder Hörspiele, etwas leichte Bewegung durch den Gang sowie das Kauen von Kaugummi können ebenfalls bei akuter Reiseübelkeit helfen.

Anti-Motion-Sickness-Brille

Eine weitere Lösung für das Problem der Reiseübelkeit verspricht dieses neue Gadget: die Anti-Motion-Sicknes-Brille. Diese funktioniert folgendermaßen: In ihrem Brillenkreis befindet sich eine Flüssigkeit, welche sich während der Reise an die Bewegungen des Fahrzeugs anpasst. Dadurch erzeugt die Brille eine Art künstlichen Horizont, welcher der Störung des Gleichgewichts des Betroffenen visuell entgegenwirkt. Ob als mögliche Ergänzung oder sogar als Ersatz für Medikamente gegen Reiseübelkeit – Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Was tun bei medizinischen Notfällen im Zug?

Betroffene von Reiseübelkeit wissen häufig schon vorher, dass die anstehende Zugfahrt zu einer Herausforderung werden kann. Nicht vorhersehbar sind jedoch medizinische Notfälle während der Zugfahrt. Diese können sowohl Sie selbst, als auch andere Fahrgäste betreffen. Auch wenn solche Situationen glücklicherweise recht unwahrscheinlich sind, ist es im Ernstfall gut über die richtige Vorgehensweise Bescheid zu wissen. Bei einem medizinischen Notfall im Zug können Sie folgende Schritte beachten:

  • Erste Hilfe: Befindet sich ein Fahrgast in Not, sollten Sie zunächst Erste Hilfe leisten. Wenn Sie Ihr Erste-Hilfe-Wissen etwas auffrischen möchten, finden Sie auf der Website vom Deutschen Roten Kreuz hilfreiche Informationen zu diesem Thema.
  • Das Zugpersonal informieren: Das Zugpersonal ist auch bei einem medizinischen Notfall Ihr Ansprechpartner. Dieses kann über eine Durchsage nach Fachpersonal an Board fragen oder im Notfall einen Halt des Zuges veranlassen.
  • Notrufnummer wählen: Ist ein Passagier bewusstlos oder in Lebensgefahr, können Sie auch im Zug den Notruf (112) kontaktieren. Dieser wird relevante Informationen wie die Fahrtrichtung und den nächsten Halt des Zuges bei Ihnen erfragen. Über die Notfallleitstelle der Bahn kann so auch das zuständige Zugpersonal informiert werden.

Hinweis: Betätigen Sie bei einem medizinischen Notfall nicht die Notbremse. Dies kann zu Komplikationen im Bahnverkehr führen und so schlimmstenfalls hinderlich für die Versorgung des Betroffenen sein.

Ansteckungsgefahr vermeiden: Was wir aus der Corona-Pandemie mitnehmen können

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben. Auch der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte die Corona-Krise im April für beendet. Infolgedessen sind die Hygiene-Maßnahmen am Bahnhof und im Zug für Reisende in Deutschland entfallen.

Was können Zugreisende auch nach Aufhebung der Corona-Bestimmungen tun, um die Ansteckungsgefahr am Bahnhof und im Zug zu minimieren? Damit Sie und andere Fahrgäste gesund bleiben, empfehlen wir die Einhaltung grundlegender Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge. So helfen Sie weiterhin dabei, die Verbreitung von Viren und Bakterien zu vermeiden.

Sie möchten mehr zu dem Thema Gesundheit auf Zugreisen erfahren? Auf unserem Blog finden Sie viele weitere Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie außerdem mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig, technische Details im Zugverkehr sowie hilfreiche Reisetipps.

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Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

Titelbild von Pixabay auf Pexels

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