Das Bild zeigt eine Frau mit Koffer am Bahngleis vor einem Zug.

Tipps für eine sichere Zugfahrt mit Gepäck

Ob Kurz- oder Langstrecke: Wer mit dem Zug reist, weiß, dass eine effiziente Organisation des Gepäcks entscheidend für ein angenehmes Reiseerlebnis ist. Das richtige Verstauen Ihres Gepäcks kann den Unterschied zwischen einem stressfreien Abenteuer und einem holprigen Start ausmachen. Erfahren Sie hier, wie Sie am besten mit Gepäck reisen, um den entsprechenden Komfort für Sie und Ihre Mitreisenden zu gewährleisten und reibungslos durch Ihre Zugreise zu gelangen.

Wie viel Gepäck darf ich im Zug mitnehmen?

Laut der Gepäckbestimmungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr ist es Reisenden erlaubt, ein Handgepäck und eine sogenannte Traglast (Koffer, großer Rucksack, Instrument etc.) mit in den Zug zu nehmen. Traglast bedeutet, dass diese Last alleine getragen werden kann. Eine Überprüfung der Anzahl der Gepäckstücke erfolgt in der Regel nur aus triftigen Gründen – beispielsweise wenn die Sicherheit oder der Komfort der Mitreisenden beeinträchtigt wird. Für die Gepäckmitnahme im Nahverkehr gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verbünde. In vielen Bahnen können Hand- und Reisegepäck mit einer gültigen Fahrkarte ohne zusätzlichen Fahrschein mitgenommen werden. Für alles, was nicht selbst getragen werden kann und für sperrige Gegenstände ist eine Extrakarte für die durchfahrenen Tarifzonen zu lösen.

Kinderwagen dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihre Reise nehmen. In den Ferien, vor Feiertagen oder an Wochenenden steht allerdings nur begrenzt Stellplatz zur Verfügung. Für die Bahnfahrt empfehlen sich daher leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggys, die sich unkompliziert verstauen lassen.

Welche Begrenzungen gibt es für mein Gepäck?

Für Ihr Gepäck benötigen Sie keine Reservierung, auch das Gewicht spielt keine Rolle. In der Regel besteht keine Größenbegrenzung bezüglich Gepäckstücke auf einer Bahnfahrt. Die Deutsche Bahn weist allerdings darauf hin, dass für die Nutzung der Gepäckregale im Fernverkehr die Standardmaße 700 x 500 x 300 mm vorgesehen sind.

Große Gepäckstücke vorgesehen verstauen

Ob Handgepäck, großer Koffer oder Traglast: Im Zug gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Ihr Gepäck an den vorgesehenen Orten zu verstauen. Eine wichtige Regel gibt es beim Verstauen Ihres Gepäcks jedoch immer zu beachten: Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher müssen als Fluchtwege frei bleiben!

Fahrradmitnahme im Zug

Auch Fahrräder können als Gepäck im Zug mitgenommen werden, jedoch unterliegen sie bestimmten Vorschriften. Klappräder oder Fahrräder, die demontiert und ordentlich verpackt sind, gelten als Handgepäck, sofern sie sicher verstaut werden können. Hier gilt ebenfalls: Das Fahrrad darf andere Fahrgäste nicht behindern.

In Fernverkehrszügen ist die Mitnahme gewöhnlicher Fahrräder mit einer Fahrradkarte erlaubt. In den Zügen der MRB ist die Fahrradmitnahme in der Regel kostenfrei (gilt nicht im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe), jedoch aus Platzgründen nur begrenzt möglich. Gruppen mit Fahrrädern wird empfohlen, sich mindestens fünf Tage im Voraus über das Service-Telefon (0341 231898288 Ortstarif) anzumelden und sich über die Kapazitäten zu informieren. Inhaber des Deutschland-Tickets benötigen außerdem innerhalb der Verkehrsverbünde VVO, VMS und VBB sowie bei verbundübergreifenden Fahrten zwischen dem Gebiet des VMS und des VVO ein zusätzliches Fahrradticket.

Wichtig bei der Mitnahme ist, dass die Seitengänge, Einstiegsbereiche und die Tür zum Führerstand des Lokführers freigehalten werden. Abhängig vom Zugtyp und dem verfügbaren Platz werden Fahrräder entweder aufgehängt oder stehend transportiert. Es wird empfohlen, das Fahrrad stets abzuschließen. In vielen Nahverkehrszügen verschiedener Bahnunternehmen gibt es Mehrzweck-Abteile und Bereiche, in denen Fahrräder abgestellt werden können.

Sie reisen mit Gepäck und haben festgestellt, dass Sie dieses auf der Zugreise vergessen oder verloren haben? Auf unserem Blog finden Sie Artikel zum Thema Fundsachen und mehr zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig sowie hilfreiche Reisetipps.

Titelbild von transdevMRB

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Das Bild zeigt den Innenraum eines Zuges bei Nacht.

Nachts im Zug: So werden Züge gereinigt

Mehrere tausend Menschen nutzen täglich den Zugverkehr, um von A nach B zu kommen. Ganz klar, dass bei so vielen Fahrgästen auch einiges an Schmutz anfällt. Damit sich trotzdem alle auf ihrer Reise wohlfühlen, werden die Züge regelmäßig von innen und von außen gereinigt. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles rund um das Thema Reinigung von Zügen.

Wie werden Züge gereinigt?

Eine intensive Reinigung von Zügen ist regelmäßig sowohl von innen als auch von außen notwendig. Wir verraten Ihnen, wer für die Reinigung verantwortlich ist und welche Methoden dafür verwendet werden.

Reinigung von Innen

Die Reinigung der Innenräume von Zügen erfolgt in der Regel täglich, unabhängig von der entsprechenden Bahngesellschaft. Reinigungsteams von mehreren Personen machen sich dafür gemeinsam an die Arbeit.

Zuerst wird grober Schmutz wie in den Gängen herumliegende Papiertüten oder Plastikverpackungen entfernt. Anschließend säubert das Putz-Team die Oberflächen im Innenraum des Zuges. Dazu gehören Ablagen, Griffe, Böden sowie Fenster. Dafür werden keimhemmende Putzmittel verwendet. Als Nächstes sind die Sitze dran: Dafür wird ein Extraktionsgerät verwendet, welches die Sitzpolster zugleich befeuchtet und absaugt. So kann garantiert werden, dass die Sitze schnell wieder trocken sind. Bei starken, punktuellen Verschmutzungen werden die Sitzpolster teilweise auch ausgebaut und mit einer Luftdruckmaschine und Trockeneis gereinigt. Diese Methode ist effektiv, sorgt aber auch für eine Menge Lärm und erfolgt deshalb einer speziellen Strahlkabine. Die Sanitäranlagen werden meist ganz zum Schluss gereinigt – oft dauert dieser Schritt am längsten.

Reinigung von Außen

Wind und Wetter sorgen dafür, dass die Außenwände und Fenster von Zügen im Laufe der Zeit verschmutzen. Selbstverständlich werden die Züge daher auch von außen gereinigt. Die Reinigung von außen erfolgt etwa alle zwei Wochen in einer Waschanlage. Diese funktioniert ähnlich wie eine Waschanlage für Autos, ist aufgrund der Größe des Zuges jedoch deutlich länger und höher. Diese Reinigungsmethode garantiert, dass kein Schmutz übersehen wird und die Züge möglichst schnell und effektiv von außen gesäubert werden.

Wo und wann werden Züge gereinigt?

Es gibt keinen festen Ort, an dem Züge gereinigt werden. Die Innenräume werden häufig bei der Ankunft am Zielbahnhof gereinigt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Reinigungspersonal bereits während der Fahrt zur Tat schreitet. Dabei werden überwiegend grobe Verschmutzungen wie beispielsweise Müll in den Gängen entsorgt. Es gibt zudem spezielle Werke, in welchen die Züge instand gehalten und intensiv gereinigt werden.

Die Innenräume der Züge werden häufig – jedoch nicht immer – nachts gereinigt. Dies bietet sich an, da nachts häufig eine Betriebspause herrscht und die Triebwagen in der Abstellung gereinigt werden können.

Sie möchten noch mehr spannendes Faktenwissen rund um den Zugverkehr lesen? Auf unserem Blog finden Sie dazu viele informative Artikel. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über den Bau neuer Bahnstrecken, die Stromversorgung durch elektrische Oberleitungen oder das European Train Control System (ETCS).

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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Das Bild zeigt ein Thermometer bei hoher Temperatur.

Sicher Reisen im Sommer: Hitze während der Bahnfahrt

Sommer, Sonne, Sonnenschein: Bei sommerlichen Rekordtemperaturen wird alles zur Belastungsprobe, auch eine Bahnfahrt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie trotz Sommerhitze sicher mit der Bahn reisen und was es mit dem Projekt „weiße Schiene“ auf sich hat.

Herausforderung Klimaanlage: Bei Hitze Bahn fahren

In einigen Zügen gibt es Klimaanlagen. Diese sind jedoch nur für Außentemperaturen bis 32 Grad ausgelegt. Steigt das Thermometer über diese Marke, kann es sein, dass die Kühlung im Zug ausfällt.

Wie gut die Anlagen arbeiten, hängt zudem vom Alter und Typ des Zuges sowie der Passagierzahl ab. Die Klimaanlagen sind also voll funktionsfähig, solange kein technischer Defekt vorliegt. Sitzen jedoch besonders viele Fahrgäste im Zug, wird dadurch die effektive Kühlwirkung reduziert. Selbst wenn kein technischer Defekt vorliegt, wird es also wärmer im Zug.

In Zügen ohne Klimaanlage können Fahrgäste zur Abkühlung in der Regel nur das Fenster öffnen. Doch auch in diesem Fall können Sie sich gegen die Hitze auf Ihrer Bahnfahrt wappnen und sich auf das Zugfahren bei extremen Wetterlagen vorbereiten. Im Folgenden finden Sie nützliche Tipps, um sich gegen Hitze im Zug einzustellen.

Im Sommer Bahn fahren: Diese Utensilien dürfen in Ihrem Gepäck nicht fehlen

Sie können zwar nicht die Sommerwärme verhindern, jedoch Ihr Gepäck entsprechend vorbereiten. Wir verraten Ihnen, mit welchen Utensilien Sie optimal für Ihre nächste Bahnreise bei tropischen Temperaturen ausgerüstet sind.

Ausreichend Wasser

Achten Sie bei hohen Temperaturen darauf, dass Sie ausreichend trinken. Mindestens 2 bis 3 Liter pro Tag sollten Sie an Flüssigkeit aufnehmen. Denn Ihr Körper leistet Schwerstarbeit, um Ihre Körpertemperatur durch Schwitzen abzukühlen oder konstant zu halten. Dadurch verlieren Sie stetig Wasser. Steigt die Außentemperatur, steigt auch Ihr Wasserverlust. Sorgen Sie also für Nachschub. Hierfür sind Wasser und Fruchtschorlen am besten geeignet.

Seit dem Extremsommer 2018 stehen an großen Bahnhöfen Wasservorräte zur Verfügung, mit denen Reisende im Notfall versorgt werden können. In einigen Zügen gibt es ebenfalls in Tetra Paks abgefülltes Notfallwasser. Über das Austeilen dieses Wassers wird jedoch situativ entschieden. Denn es gibt keine Vorschriften, wann es ausgeteilt werden soll.

Neben dem Trinken ist auch die richtige Ernährung auf Ihrer Bahnreise wichtig. Ein idealer Snack sind Nüsse oder Wassermelone. Stark gewürzte Speisen sollten Sie hingegen meiden. Denn diese verstärken nur das Durstgefühl.

Kühltasche

Ist es warm, sind gekühlte Snacks eine Wohltat. Wasserreiches Obst wie Wassermelone, Erdbeeren oder Pfirsiche bleiben in einer Kühltasche über mehrere Stunden lang kühl. In den robusten Taschen lässt sich das Obst besser transportieren. Außerdem bleibt es hier länger frisch.

Fächer oder Mini-Ventilator

Mit einem Fächer oder einem kleinen Hand-Ventilator sorgen Sie unterwegs für Abkühlung. Durch die kompakte Größe passen die kleinen Hilfsmittel bequem in fast jede Tasche.

Sprühflasche

Mit fein zerstäubtem Wasser können Sie sich abkühlen und erfrischen. Hierfür eignen sich Sprühflaschen. Kleine Modelle passen gut ins Handgepäck und sind wiederbefüllbar.

Hinweis: Falls Sie während Ihrer Bahnfahrt unerträgliche Kopfschmerzen bekommen, Schwindel einsetzt oder Übelkeit auftritt, sollten Sie beim nächsten Halt den Zug verlassen. Es könnte ein Hitzeschlag drohen. Suchen Sie umgehend eine kühlere Umgebung auf und suchen Sie sich im Notfall Hilfe.

Hitze-Schutzverfahren „Weiße Schiene“

Um Hitzeperioden künftig einzukalkulieren, weitet die Bahn ihre Hitze-Schutzverfahren für Bahnschienen aus. Im Zuge des Projekts „Weiße Schiene“ werden derzeit kühlende „Sunblocker“ für Bahnschienen getestet. Hierbei wird die kühlende Wirkung eines weißen Farbanstrichs auf den Schienen im Praxistest überprüft. Labortests ergaben, dass weiße Schienen zwischen sieben und acht Grad kühler blieben als Schienen ohne Anstrich. Durch den Farbanstrich soll verhindert werden, dass sich die Schiene beziehungsweise der Stahl ausdehnt, da sich diese Ausdehnung stark auf die Schienen und das Gleisbett auswirkt.

Seit September 2019 läuft der Praxistest auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover-Würzburg. Im Halbstundentakt fahren tagsüber ICE-Züge und nachts Güterzüge, über die Gleise. Um einen Vergleich zu haben, wurde eines der beiden Gleise auf der Brücke weiß angestrichen. Das zweite blieb hingegen unverändert. Seit März 2020 messen Temperatursensoren an den Gleisen rund um die Uhr die Temperatur des Stahls.

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Das Bild zeigt eine lächelndeFrau mit Handy im Zug.

Gesundheit und Zugreisen

Auf Reisen mit dem Zug sollte Ihre Gesundheit stets an erster Stelle stehen. Statistisch gesehen ist Zugfahren eines der sichersten Transportmittel – trotzdem kann eine Zugfahrt auch bestimmte gesundheitliche Risiken bergen. Reiseübelkeit, medizinische Notfälle und die richtige Hygiene: Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Gesundheit auf Ihrer Reise mit dem Zug bestmöglich schützen können.

Reiseübelkeit: So wirken Sie dem tückischen Unwohlsein entgegen

Etwa 85 % der Menschen sind von Reiseübelkeit (Kinetose) betroffen. Aufgrund der konstanten Fahrgeschwindigkeit und den geraden Strecken tritt das unangenehme Gefühl auf Reisen mit dem Zug seltener auf als beispielsweise im Auto oder auf dem Schiff. Besonders anfällige Menschen sollten für ihr eigenes Wohlbefinden jedoch auch beim Zugfahren auf Übelkeit vorbereitet sein.

Hilfreiche Tipps

Oft helfen bereits kleine Tricks, um Reiseübelkeit zu vermeiden. Vor Antritt der Reise können Sie beispielsweise darauf achten, genügend zu schlafen. So vermeiden Sie Stress und können Ihre Reise entspannt und angstfrei starten. Es kann außerdem helfen, vor der Fahrt auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten. Konsumieren Sie lieber keine Lebensmittel, die einen Einfluss auf Ihre Herzfrequenz oder Ihren Blutdruck haben können. Auch auf Alkohol und Zigaretten sollten Sie deshalb kurz vor Fahrtantritt verzichten. Empfehlenswert sind hingegen fettarme, leicht verdauliche Lebensmittel sowie Wasser: Ein leerer Magen ist nämlich besonders anfällig für Reiseübelkeit. Sind die Beschwerden stark ausgeprägt, können auch entsprechende Medikamente helfen. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, diese rechtzeitig vor Fahrtantritt zu nehmen.

Falls die Übelkeit während der Zugfahrt auftritt, sollten Sie zusätzliche Irritationen vermeiden. Suchen Sie sich dafür am besten einen Sitzplatz in Fahrtrichtung des Zuges und in der Mitte des Wagens. Zudem sollten Sie Ihr Buch oder Handy weglegen und stattdessen beim Blick aus dem Fenster einen Punkt am Horizont fixieren. Ablenkung durch Musik oder Hörspiele, etwas leichte Bewegung durch den Gang sowie das Kauen von Kaugummi können ebenfalls bei akuter Reiseübelkeit helfen.

Anti-Motion-Sickness-Brille

Eine weitere Lösung für das Problem der Reiseübelkeit verspricht dieses neue Gadget: die Anti-Motion-Sicknes-Brille. Diese funktioniert folgendermaßen: In ihrem Brillenkreis befindet sich eine Flüssigkeit, welche sich während der Reise an die Bewegungen des Fahrzeugs anpasst. Dadurch erzeugt die Brille eine Art künstlichen Horizont, welcher der Störung des Gleichgewichts des Betroffenen visuell entgegenwirkt. Ob als mögliche Ergänzung oder sogar als Ersatz für Medikamente gegen Reiseübelkeit – Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Was tun bei medizinischen Notfällen im Zug?

Betroffene von Reiseübelkeit wissen häufig schon vorher, dass die anstehende Zugfahrt zu einer Herausforderung werden kann. Nicht vorhersehbar sind jedoch medizinische Notfälle während der Zugfahrt. Diese können sowohl Sie selbst, als auch andere Fahrgäste betreffen. Auch wenn solche Situationen glücklicherweise recht unwahrscheinlich sind, ist es im Ernstfall gut über die richtige Vorgehensweise Bescheid zu wissen. Bei einem medizinischen Notfall im Zug können Sie folgende Schritte beachten:

  • Erste Hilfe: Befindet sich ein Fahrgast in Not, sollten Sie zunächst Erste Hilfe leisten. Wenn Sie Ihr Erste-Hilfe-Wissen etwas auffrischen möchten, finden Sie auf der Website vom Deutschen Roten Kreuz hilfreiche Informationen zu diesem Thema.
  • Das Zugpersonal informieren: Das Zugpersonal ist auch bei einem medizinischen Notfall Ihr Ansprechpartner. Dieses kann über eine Durchsage nach Fachpersonal an Board fragen oder im Notfall einen Halt des Zuges veranlassen.
  • Notrufnummer wählen: Ist ein Passagier bewusstlos oder in Lebensgefahr, können Sie auch im Zug den Notruf (112) kontaktieren. Dieser wird relevante Informationen wie die Fahrtrichtung und den nächsten Halt des Zuges bei Ihnen erfragen. Über die Notfallleitstelle der Bahn kann so auch das zuständige Zugpersonal informiert werden.

Hinweis: Betätigen Sie bei einem medizinischen Notfall nicht die Notbremse. Dies kann zu Komplikationen im Bahnverkehr führen und so schlimmstenfalls hinderlich für die Versorgung des Betroffenen sein.

Ansteckungsgefahr vermeiden: Was wir aus der Corona-Pandemie mitnehmen können

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben. Auch der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte die Corona-Krise im April für beendet. Infolgedessen sind die Hygiene-Maßnahmen am Bahnhof und im Zug für Reisende in Deutschland entfallen.

Was können Zugreisende auch nach Aufhebung der Corona-Bestimmungen tun, um die Ansteckungsgefahr am Bahnhof und im Zug zu minimieren? Damit Sie und andere Fahrgäste gesund bleiben, empfehlen wir die Einhaltung grundlegender Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge. So helfen Sie weiterhin dabei, die Verbreitung von Viren und Bakterien zu vermeiden.

Sie möchten mehr zu dem Thema Gesundheit auf Zugreisen erfahren? Auf unserem Blog finden Sie viele weitere Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie außerdem mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig, technische Details im Zugverkehr sowie hilfreiche Reisetipps.

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Das Bild zeigt eine Person am Bahnsteig.

Neue Fahrgastrechteverordnung tritt ab Juni in Kraft

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen? Bekomme ich bei einer Verspätung mein Geld zurück? Und welche Rechte habe ich als Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fahrgastrechteverordnung der EU. Die Fahrgastrechteverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Und zwar sowohl für den Fernverkehr als auch für den Nahverkehr. Sie regelt unter anderem die Geldentschädigung für Bahnreisende bei Verspätung, sowie andere Rechte, welche Sie in europäischen Zügen und Bahnen besitzen.

Ab Anfang Juni 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Welche Regelungen sich geändert haben, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bahn verspätet oder ausgefallen – Welche Rechte habe ich?

Die Mindestentschädigungen für Bahnreisende bleiben unverändert: Ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises von den jeweiligen Bahnunternehmen zurückerstattet und bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr sogar 50 Prozent.

Neu ist nun allerdings, dass sich die Bahnunternehmen auch auf höhere Gewalt berufen können. Dies war zuvor nicht der Fall. Bei Umständen, welche das Bahnunternehmen trotz ihrer Sorgfalt nicht verhindern kann, ist das Bahnunternehmen ab Juni 2023 nicht mehr dazu verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie Pandemien. Auch bei Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter, wie einer Sabotage-Aktion oder Personen im Gleisbett, muss das Unternehmen keine Entschädigung errichten. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahmen; in diesem Fall können Sie Ihr Geld also zurückverlangen.

Doch selbst bei höherer Gewalt gelten die Weiterbeförderungspflichten der Bahngesellschaften. Mit der neuen Regelung kann das Bahnunternehmen Sie bei Ausfällen oder Verspätungen kostenlos auf einen späteren Anschlusszug bei einem anderen Anbieter umbuchen oder alternative Verkehrsträger für das Sicherstellen Ihrer Weiterfahrt in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen allerdings nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitgeteilt werden, sind Sie mit der neuen Regelung außerdem dazu berechtigt, Ihre Weiterreise auch selbst mit anderen öffentlichen Verkehrsdiensten, wie der Eisenbahn, dem Reisebus oder Bus zu organisieren. Sofern das Bahnunternehmen ihre Zustimmung erteilt hat, können Sie auch bereits vor dem Ablauf der 100 Minuten Ihre Weiterreise selbst organisieren. Das Eisenbahnunternehmen erstattet Ihnen in beiden Fällen die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Wenn Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen soll und Ihnen Ihr Bahnunternehmen keine alternative Beförderung anbietet, können Sie weiterhin Taxi-Kosten bis zu 120 Euro vom Unternehmen erstattet bekommen. Auch wenn Sie die letzte Verbindung des Tages verpasst haben oder diese ausgefallen ist, können Sie die anfallenden Taxi-Kosten zurückverlangen.

Im Extremfall steht Ihnen sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu, welche von der Bahngesellschaft übernommen wird. Diese Übernachtung kann aber auf drei Nächte begrenzt werden, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Allerdings: Wenn durch einen verspäteten oder ausgefallenen Zug Folgeschäden, wie ein verpasster Flug oder das nicht Antreten einer Reservierung, entstehen, ist das Bahnunternehmen wie bereits in der alten Fahrgastrechteverordnung nicht dazu verpflichtet diese zu übernehmen.

Geändert hat sich auch die Zeit, in der Sie Ihre Verspätung oder den Zugausfall bei den Bahnunternehmen geltend machen und so Ihr Geld zurückverlangen können: Statt einem Jahr müssen Sie sich nun innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte bezüglich einer Rückerstattung melden.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Zug nehmen?

Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, soll auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert werden. Eisenbahnunternehmen sind mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. Es sollen ab sofort in jedem Zug mindestens vier Fahrradstellplätze vorhanden sein.

Sie haben in der Regel also Anspruch darauf, Fahrräder im Nah- und Fernverkehr kostenlos oder gegen Entgelt mitzunehmen. Jedoch kann die Mitnahme aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen begrenzt werden.

Welche Regelungen gelten für Durchgangsfahrkarten?

In der neuen Verordnung werden Eisenbahnunternehmen dazu aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Wenn Fern- und Nahverkehrsdienste von demselben Bahnunternehmen betrieben werden, muss dieses zukünftig ein einziges Ticket (Durchgangsfahrkarte) anbieten. Diese Durchgangsfahrkarte ist dann ein Einzelfahrschein, der für die aufeinanderfolgenden Teilstrecken einer Fahrt gültig ist und sowohl für den Regional- als auch den Fernzug gilt.

Welche Rechte haben Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen in der neuen Verordnung gestärkt werden. Sie haben ab Juni 2023 das Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in allen Regional- und Fernzügen, sofern geschultes Personal im Dienst ist. Außerdem dürfen Sie eine Fahrkarte im Zug kaufen, wenn es keine zugängliche Alternative zum vorherigen Erwerb der Fahrkarte gibt. Der Zugang zu Informationen soll mit der neuen Verordnung für Personen mit Behinderung verbessert sowie das Bahnpersonal besser geschult werden. Auch wurden klarere Vorschriften über die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen eingeführt.

Die Frist, in der Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfsbedarf anmelden müssen, wird außerdem von 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt.

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Das Bild zeigt ein Polizeiauto mit leuchtenden Sirenen.

Wer sorgt für die Sicherheit am Bahnhof und im Zug?

Wer sorgt eigentlich für Ihre Sicherheit am Bahnhof und im Zug? Viele Mitarbeiter sind tagtäglich dafür zuständig, die Sicherheit von Reisenden sowohl am Bahnhof als auch im Zug zu gewährleisten. Von Kundenbetreuer über Bundespolizei bis hin zu Videoüberwachung: Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick darüber, wer und was für Ihre Sicherheit im Zug und am Bahnhof sorgt.

Wer ist für die Sicherheit in Zügen verantwortlich?

Damit Sie sich auf Ihrer Reise mit dem Zug sicher fühlen können, sorgen die Mitarbeiter während der Zugfahrt für Ihre Sicherheit. Wir erklären Ihnen, an wen Sie sich wenden können und wie Sie Notwehr in einem akuten Notfall im Zug richtig einsetzen.

Das Zugpersonal sorgt für Sicherheit

Zugführer übernehmen schon bei Abfahrt des Zuges eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer im Fernverkehr sowie teilweise auch im Nahverkehr vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht bei allen Zügen der Fall – bei einigen Zügen überprüft der Triebfahrzeugführer die Abfahrbereitschaft des Zuges. Dies geschieht durch einen sorgfältigen Blick aus dem Fenster entlang des Zuges. Der Triebfahrzeugführer ist zudem dafür zuständig, Betriebsmittel zu prüfen sowie technische Untersuchungen wie beispielsweise Bremsproben auszuführen.

Kundenbetreuer helfen Ihnen

Während der Zugfahrt sind Kundenbetreuer neben der Kontrolle von Fahrscheinen ebenfalls dafür zuständig, für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen. Als persönliche Ansprechpartner im Zug können Sie Ihnen wichtige Auskünfte geben, Gefahrensituationen erkennen und gegebenenfalls weitere Hilfe anfordern.

Ein sicheres Miteinander im Zug

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie oder andere Fahrgäste sich in einer akuten Gefahrensituation befinden? Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es im Zug zu Vorfällen kommen. Im Falle eines Notfalls sollten Sie zunächst folgendes versuchen:

  • Den Angreifer verbal zu beruhigen
  • Aus der Situation entziehen
  • Die Aufmerksamkeit der anderen Bahngäste erregen und um Unterstützung bitten

Falls alles andere nicht hilft, können Sie bei körperlichen Angriffen, Androhung von Gewalt oder sexueller Belästigung auf geeignete Selbstverteidigungsmaßnahmen zurückgreifen oder sich körperlich verteidigen.

Wer ist für die Sicherheit am Bahnhof verantwortlich?

Nicht nur im Zug, sondern auch am Bahnhof hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Neben den Kundenbetreuern, welche Sie sowohl bei Notfällen im Zug als auch am Bahnhof unterstützen, gibt es am Bahnhof noch weitere Sicherheitsmaßnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Bundespolizei am Bahnhof

Die Bundespolizei sorgt für Ihre Sicherheit am Bahnhof oder am Gleis. Auch der Zug fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Gerade an großen Bahnhöfen sind häufig einige Polizisten vor Ort, an welche Sie sich im Notfall wenden können. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Polizei wie gewohnt telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen oder Hinweisen zu einer Tat können Sie sich an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese erreichen Sie unter der 0800 68 88 000. Die Nummer ist sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk kostenlos erreichbar. Wenn Sie oder andere Menschen sich in einer akuten Gefahrensituation an einem Bahnhof oder im Zug befinden, wählen Sie immer den Polizeinotruf 110.

Videoüberwachung zur Prävention

Heutzutage wird an vielen Bahnhöfen Videoüberwachung zur Prävention von Gewalttaten eingesetzt. So kann der Täter im Fall der Fälle mithilfe der Videoaufzeichnungen von der Bundespolizei identifiziert werden.

Vielleicht machen Sie sich dabei zurecht Gedanken über Ihre persönlichen Daten. Der Umgang mit diesen ist jedoch gesetzlich streng geregelt:

  • 6b Abs. 5 BDSG regelt, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden. Entsprechende Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang gespeichert werden, Mitschnitte aus Zügen meistens nur bis zu 72 Stunden. In den frei zugänglichen Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen finden Sie genauere Informationen zu den Videoaufnahmen.

Sie möchten mehr über das Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine große Auswahl an Artikeln zu diesem Thema. Erfahren Sie zum Beispiel mehr über die richtigen Ansprechpartner in jeder Situation oder Ihre Fahrgastrechte bei einem Streik im Bahnverkehr.

Titelbild von Pixabay auf Pexels

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Neues zum 49-Euro-Ticket

Das Deutschland-Ticket ist in aller Munde und das Interesse am bundesweit gültigen 49-Euro-Ticket ist groß. Seit dem 1. Mai sind die Monatsfahrscheine im Abo erhältlich und deutschlandweit gültig. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum neuen 49-Euro-Ticket.

Ab wann ist das 49-Euro-Ticket gültig?

Das Deutschland -Ticket ist seit dem offiziellen Starttermin am 1. Mai 2023 gültig und im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar. Um dieses erwerben zu können, muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Das Abo wird automatisch verlängert, ist jedoch monatlich kündbar.

Sie können Ihr Abo für das 49-Euro-Ticket zu jedem gewünschten Monatsbeginn starten. Aber wo kann das Deutschland-Ticket erworben werden? Das 49-Euro-Ticket kann über die Internetseiten oder Apps der Verkehrsunternehmen und Verbünde gekauft werden.

Kann das 49-Euro-Ticket übertragen werden?

Da das Deutschland-Ticket personengebunden ist, kann dieses nicht auf andere Personen übertragen werden. Bei möglichen Ticketkontrollen müssen Fahrgäste gegebenenfalls ihre Identität nachweisen.

Mitnahme von Erwachsenen, Kindern und Hunden mit dem 49-Euro-Ticket

Eine einheitliche Regelung für die Mitnahme anderer Menschen, Hunde oder Fahrräder gibt es mit dem Deutschland-Ticket nicht. Lediglich Kinder unter sechs Jahren fahren mit Ihrem Ticket kostenlos mit. Jedoch sind regionale Ausnahmen möglich: Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erlaubt in seinem Tarifgebiet beispielsweise die Mitnahme eines Hundes.

Auch bezüglich der Mitnahme von Fahrrädern ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Hier können die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde selbst entscheiden, ob ein Zusatzticket benötigt wird.

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Mit Ihrem Deutschland-Ticket können Sie also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind Fernbusse und Fernzüge sowie Fahrten in der ersten Klasse.

49-Euro-Ticket vs. Jobticket – Wo ist der Unterschied?

Bei dem Jobticket handelt es sich um ein Monats- oder Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr für Arbeitnehmer. Arbeitgeber kaufen dieses in der Regel vergünstigt beim jeweiligen Verkehrsbetrieb und überlassen es den Arbeitnehmern vergünstigt oder als Teil des Lohns. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen.

Bezuschusst das Unternehmen das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent. Durch eine Bezuschussung des Unternehmens und Bund und Länder, können Arbeitnehmer insgesamt mindestens 30 Prozent Nachlass auf das Jobticket erhalten. Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro.

Für wen ist das 49-Euro-Ticket geeignet?

Wenn Sie bisher mehr als 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr für Ihr Abonnement bezahlen, profitieren Sie von dem neuen Deutschland-Ticket. Ein großer Vorteil besteht in der bundesweiten Nutzung des 49-Euro-Tickets. Kostet Ihre Monatskarte weniger als 49 Euro, sollten Sie jedoch prüfen, ob sich das Deutschland-Ticket für Sie lohnt. In diesem Fall ist das Deutschland-Ticket vor allem während der Urlaubszeit und am Wochenende geeignet.

Bleibt das Deutschland-Ticket bei 49 Euro?

Laut der Bundesregierung ist der aktuelle Preis des Deutschland-Tickets lediglich als „Einführungspreis“ angesetzt. Für das 49-Euro-Ticket ist also eine Einführungsphase von zwei Jahren in Form einer Preisdynamisierung geplant: Die Abogebühr würde damit automatisch mit der Inflationsrate steigen.

Foto von VDV

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Das Bild zeigt eine Kundenbetreuerin vor einem Zug.

Kundenbetreuer: Tägliche Aufgaben im Überblick

Die Kontrolle von Fahrkarten, die Betreuung von Fahrgästen sowie die Unterstützung des Lokführers: Das Berufsbild des Kundenbetreuers ist ziemlich abwechslungsreich. Sie sind immer mit an Board – trotzdem wissen viele Fahrgäste nicht, welche vielseitigen Aufgaben Kundenbetreuer Tag für Tag ausführen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Alltag von Kundenbetreuern und Kundenbetreuerinnen aussieht und welche Voraussetzungen für diesen Beruf notwendig sind.

Der Alltag des Kundenbetreuers

Bahnfahren als Beruf? Ja, das geht: als Kundenbetreuer im Zug. Der Alltag in diesem Beruf ist vor allem davon geprägt, viel unterwegs zu sein. Geeignet ist er also besonders für diejenigen, die Abwechslung schätzen und gerne neue Orte entdecken. Somit ist der Beruf auch eine tolle Alternative zu Tätigkeiten im Büro.

Züge fahren in vielen Städten rund um die Uhr. Daher ist es in diesem Beruf möglich und oft auch notwendig, in flexiblen Schichten zu arbeiten. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte dies also nicht außer Acht lassen. Ein großer Anreiz können hierbei die verschiedenen Gehalts-Zuschläge sein, die Mitarbeiter in Schichten zum Beispiel bei der Arbeit an Sonntagen oder in der Nacht erhalten.

„Wie lange noch, bis der Zug abfährt?”, „Wo muss ich umsteigen?”: Diese oder ähnliche Fragen hören Kundenbetreuer täglich. Der Kontakt zu Kunden und Fahrgästen gehört zu den wesentlichen Kundenbetreuer-Aufgaben. Sie sind die Ansprechpartner für jede Situation auf der Zugfahrt. Ob am Bahnhof, im Service-Center oder direkt im Zug: Beratung, das Beantworten von Fragen sowie die Kontrolle von Fahrscheinen sind hier an der Tagesordnung. Freude an zwischenmenschlicher Kommunikation sowie ein sicheres und souveränes Auftreten ist in diesem Beruf daher sicherlich von Vorteil.

Kundenbetreuer sind gefragt! Die Chancen, eine passende Stelle zu finden, stehen für Kundenbetreuer also ziemlich gut. Der Verdienst eines Kundenbetreuers beläuft sich auf etwa 30.800 bis 41.200 € Bruttogehalt.

So sorgen Kundenbetreuer für Sicherheit

Auch das Wahren von Ordnung und Sicherheit an Board des Zuges fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kundenbetreuer. Da sie vor Ort meist die ersten Ansprechpartner sind, müssen sie auch in unerwarteten Situationen richtig handeln und stets die passende Antwort auf verschiedene Fragen parat haben.

Bei diesen Aufgaben sind Kundenbetreuer aber keinesfalls auf sich alleine gestellt. Wenn eine Frage oder eine Situation mal komplizierter ist, zum Beispiel bei Verspätung eines Zuges oder Streitigkeiten zwischen Fahrgästen, können Kundenbetreuer sich auf ihr Team verlassen und auch diese Herausforderungen mit der Hilfe ihrer Kollegen bewältigen.

Mit deeskalierenden Kommunikationsstrategien sowie in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst des Bahnunternehmens oder der Bundespolizei können Kundenbetreuer Konflikte oder potenziell gefährliche Situationen schnell entschärfen. Videoüberwachung in den Zügen sorgt außerdem für die Sicherheit der Fahrgäste sowie der Kundenbetreuer.

Voraussetzungen für das Berufsbild Zugbegleitung

Sie finden das Berufsbild interessant und fragen sich, welche Voraussetzungen man als Kundenbetreuer oder Kundenbetreuerin mitbringen muss? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Um Kundenbetreuer zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau für Verkehrsservice notwendig. Wer diese Ausbildung absolvieren möchte, sollte die Mittlere Reife besitzen.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten für Quereinsteiger jeglichen Alters. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung zum Kundenbetreuer machen möchte, sollte bestenfalls eine Ausbildung in einem kaufmännischen oder serviceorientierten Beruf abgeschlossen haben. Es gibt auch Quereinsteiger, die alternativ bereits viele Erfahrungen im Kundenkontakt sammeln konnten, zum Beispiel als Flugbegleiter.

Das Berufsbild Zugbegleitung ist abwechslungsreich, menschenorientiert und keinesfalls langweilig. Wenn Sie mehr über die verschiedenen Berufsbilder im Bahnverkehr sowie alles rund um das Thema Sicherheit im Zug erfahren wollen, finden Sie auf unserem Blog viele weitere interessante Artikel.

Foto von transdevMRB

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Frau sitzt mit Maske und Handy im Zug

Aktuelle Corona-Bestimmungen auf Ihrer Reise mit der MRB

In den letzten zwei Jahren gab es eine Vielzahl verschiedener Hygiene- und Schutzmaßnahmen, um das Corona-Virus einzudämmen. Auch das Reisen mit dem Zug hat sich durch die neue Situation verändert. So häufig wie die Schutzmaßnahmen schon angepasst und verändert wurden, ist es nicht immer einfach, einen Überblick zu behalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Corona-Bestimmungen auf Ihrer Reise mit der MRB.

Welche Regeln gelten im Nahverkehr?

Bei den aktuellen Corona-Bestimmungen im Nahverkehr gilt: Jedes Bundesland hat eigene Regeln. Deshalb ist es bei Reisen in der Region ratsam, sich beim Service-Personal vor Ort zu informieren. Wenden Sie sich hier an das Personal eines DB-Reisezentrums oder Service-Points. Natürlich hilft Ihnen auch das Zugpersonal direkt am Gleis bei Fragen zu den aktuellen Corona-Regelungen weiter.

Einen Überblick zu den Regelungen im Nahverkehr in Ihrem Bundesland erhalten Sie online auf den entsprechenden Websites der einzelnen Bundesländer oder der Bundesregierung.

Welche Regeln gelten im Fernverkehr?

Auch im Fernverkehr unterscheiden sich die aktuellen Corona-Bestimmungen je nach Bundesland. Bei einer Reise über Bundesländergrenzen hinweg ist es daher ebenfalls ratsam, sich vorab auf den Websites der Bundesländer über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren.

Wie sicher ist Zugfahren während der Pandemie?

Der öffentliche Verkehr ist sicherer, als die meisten Menschen vielleicht denken würden – das zeigen sogar wissenschaftliche Studien. Eine Studie der Medizinischen Universität Wien konnte belegen, dass das Covid-19-Infektionsrisiko im öffentlichen Verkehr nicht höher ist, als in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Für Reisende bedeutet das Entwarnung: bei Einhaltung der Hygiene-Schutzmaßnahmen und einem rücksichtsvollen Miteinander ist Zugfahren auch zu Zeiten der Corona-Pandemie eine sichere Möglichkeit zu reisen.

Wo kann ich mich informieren?

Bei Fragen rund um das Thema Corona und die aktuellen Bestimmungen gibt es verschiedene Anlaufstellen. Sie haben die Möglichkeit, sich online über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Besuchen Sie hierfür die Informations-Website der Deutschen Bahn für einen allgemeinen Überblick, insbesondere bei Reisen im Fernverkehr. Wenn Sie regional reisen, bieten die Informations-Websites der regionalen Verkehrsverbände oder der Bundesländer eine gute Übersicht.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt vor Ort beim Service-Personal an Ihrem Bahnhof über die aktuellen Corona-Regelungen zu informieren.

Wie geht es in Zukunft weiter?

Maske, Sicherheitsabstand und Co. – Die Corona-Pandemie ist seit fast drei Jahren ein Teil unseres Lebens. Viele Reisende stellen sich nach dieser langen Zeit die Frage, wie es in Zukunft mit den Corona-Schutzmaßnahmen bei Reisen mit dem Zug weitergeht.

In Bayern gilt seit dem 09. Dezember 2022 keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt hier nur noch eine Empfehlung. Bayern ist damit bisher das einzige Bundesland, dass diesen Schritt geht.

Auch im Jahr 2023 wird es neue Regelungen geben, und nach Bayern könnten auch andere Bundesländer die Maßnahmen reduzieren. Die genauen Entwicklungen sind jedoch schwer voraussehbar, weshalb es für Reisende auch in Zukunft wichtig sein wird, sich vor einer Zugreise ausführlich über die aktuelle Lage zu informieren.

 

Foto von Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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rote Leuchtspuren eines vorbeifahrenden Zuges und Schienen

Batterieelektrische Züge: Volle Fahrt in die Zukunft

Der batterieelektrische Antrieb ist in der Autowelt schon ein voller Erfolg. Jetzt soll die Technik auch ihren Teil zu einem klimafreundlichen Bahnbetrieb beitragen. So können endlich sollen auch Langstreckenreisen mit batterie-elektrifizierten Zügen realisiert werden. Ein Batterietriebwagen oder auch Battery-electric multiple unit (BEMU) erhält seine Antriebsenergie aus Akkumulatoren, welche Elektromotoren antreiben. Batterie-Hybrid-Züge werden also vom Strom einer Batterie angetrieben. Diese wird auf Streckenabschnitten mit Oberleitung wieder aufgeladen. Doch welche Vorteile haben batterieelektrische Züge nun gegenüber Dieselantrieben?

Vorteile batterieelektrischer Züge

Die Umstellung auf batterieelektrische-Antriebe als Alternative zu Dieselzügen bietet viele Vorteile. Der batterieelektrische Betrieb der Eisenbahn und des Schienenpersonennahverkehrs tragen nämlich einen entscheidenden Teil zum Klimaschutz bei: Durch die Nutzung regenerativ erzeugten Stroms werden Klima und Umwelt geschont.

Im Gegensatz zu Dieselmotoren werden durch elektrische Triebzüge deutlich weniger Emissionen verursacht. Da sich aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht alle Bahnstrecken mit Oberleitungen ausstatten lassen, sind batterieelektrische Fahrzeuge eine klimafreundliche Alternative zu Dieselantrieben. Diese eignen sich insbesondere auf nicht- und teilelektrifizierten Strecken.

In einer Studie zu Alternativen zum Dieselantrieb des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg haben sich Batterie-Hybrid-Züge auch gegen Wasserstoff-Hybrid-Züge durchgesetzt. Diese werden vom Strom einer Brennstoffzelle angetrieben, welche den Strom aus Sauerstoff und Wasserstoff erzeugt. Für den Betrieb dieser Züge müssten erst entsprechende Produktionsstandorte für grünen Wasserstoff und eine Tankstelleninfrastruktur errichtet werden.

Weitere Vergleiche zu elektrischen und alternativen Antrieben finden Sie hier.

 

Fortschritt in Deutschland

Ein nachhaltiger Schienenverkehr ist auf dem Vormarsch, das zeigt sich im ganzen Land. Das Niederrhein-Münsterland-Netz will statt des Dieselbetriebs künftig lokal emissionsfreie Triebzüge nutzen. Die Umstellung soll im Jahr 2025 erfolgen und beinhaltet die Beschaffung von 63 Batterietriebwägen. Das spanischen Unternehmens CAF (Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A.) nimmt sich der Produktion, der Lieferung und der Instandhaltung der batterieelektrischen Züge an.

Auch das Land Baden-Württemberg möchte in Zukunft keine dieselbetriebenen Fahrzeuge mehr beschaffen. Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge (SFBW) hat deshalb über Siemens Mobility 20 emissionsfreie Nahverkehrszüge bestellt. Eingesetzt werden sollen die batterieelektrischen Züge im Ortenau-Netz. Die zweiteiligen elektrischen Triebzüge sind mit jeweils 120 Sitzplätzen ausgestatten und können mit ihrem Batteriehybridantrieb sowohl auf Strecken mit und ohne Oberleitung fahren. Bis Dezember 2023 soll die Auslieferung der Züge erfolgen. Für die Instandhaltung der neuen Züge wird das Unternehmen Siemens Mobility voraussichtlich knapp 30 Jahre lang sorgen.

Pünktlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 ist die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der Zugstrecke Chemnitz – Leipzig (RE 6) geplant. Elf batterieelektrische Coradia Continental (Dreiteiler) des Fahrzeugherstellers „Alstom Transport Deutschland GmbH“ werden dem beauftragen Eisenbahnunternehmen dafür durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen bereitgestellt. Alstom übernimmt die Instandhaltung der Fahrzeuge im Eisenbahnbetriebshof am Chemnitzer Hauptbahnhof.

Es zeigt sich, dass batterieelektrische Züge einen klimafreundlichen Personenverkehr ermöglichen. Auf nicht elektrifizierten Strecken bieten sie im Sinne der Nachhaltigkeit eine gute Alternative zu Dieseltriebzügen an. In den kommenden Jahren sind also einige interessante Veränderungen auf unseren Schienen zu beobachten – wir sind gespannt. Wie stehen Sie zur Umstellung auf batterieelektrische Züge?

 

Titelbild von Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

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