So bleibt der Zug auf den Schienen

So bleibt der Zug auf den Schienen

Täglich fahren zahlreiche Züge durch ganz Deutschland und bringen die Fahrgäste schnell an ihr Ziel. Reisen mit der Bahn gilt als eine der sichersten Fortbewegungsmethoden. Doch wie funktioniert das System mit den Rädern und Schienen? Ist es wirklich so sicher wie wir glauben? Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Ein gutes Schienenwerk ist entscheidend

Die Grundlage der Fortbewegung mit dem Zug sind die Schienen. In den meisten Fällen sind es zwei, es gibt aber auch Einschienenbahnen. Schienen müssen einiges aushalten: Sie sind der Ruhepol beim Rad-Schienen-Prinzip. Anders als bei Auto oder Fahrrad werden Züge nicht aktiv gelenkt; die Schienen geben die Richtung vor und übernehmen die Spurführung. Weiterhin leiten sie die Kräfte ab, die durch den Zug auf sie wirken. Dabei ist die Kontaktfläche zwischen Schiene und Rad verhältnismäßig klein, weswegen die punktuellen Kräfte relativ groß sind. Schienen funktionieren zusätzlich als elektrische Leiter.

Die Oberfläche der Schienen ist optimaler Weise glatt. Der Querschnitt ist mit Radien durchsetzt, sodass das leicht kegelförmige Rad abrollen kann. So wird gewährleistet, dass der innere Spurkranz des Rades nur in den Kurven an der Schiene anliegt. In solchen Momenten entsteht ein Quietsch-Geräusch.

Sicherheit durch Spurkränze

Die Räder eines Zuges werden kegelförmig gebaut. Die Fahrflächen sind also leicht zur Gleismitte geneigt. Auf geraden Strecken entsteht so ein wellenförmiges Fahren. Diese Bewegung nehmen Sie als das typische Zugfahr-Gefühl war. Die besondere Formgebung hat sich im Laufe der Jahre  zur Optimierung des Laufverhaltens entwickelt. Um den Abrieb zu vermindern und so den Verschleiß zu minimieren, wurde die Fläche, auf der sich Rad und Schiene berühren, immer kleiner. Der innere Spurkranz hat einen größeren Radius als die Außenseite. Das kennen Sie vielleicht von einer Modelleisenbahn. Der Größenunterschied gibt dem Zug Halt auf den Schienen, denn die Fliehkraft würde in Kurven sonst das Umkippen des Zuges bewirken. Die sich gegenüberliegenden Räder sind über eine starre Achse, auch Radwelle genannt, miteinander verbunden.

Darum können Züge trotzdem entgleisen

Entgleist der Zug, hat die Spurführung versagt. Ein Entgleisen ist möglich, wenn der Zug kippt, aufklettert oder Schäden am Fahrzeug auftreten. Auch Schäden am Schienenwerk können den Zug aus den Gleisen heben. Die Spurführung generiert in Normalfall ein sicheres Fahren. Nur wenn physikalische Grenzen überschritten werden oder äußere Umstände die Spurführung stören, kann es zu Problemen kommen. Das ist in Deutschland jedoch äußerst unwahrscheinlich. Die Jahresberichte der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung zeigen, dass die Zahl der Entgleisungen im Zeitraum 2010 bis 2019 um rund 35% zurückgegangen ist. Auch die damit verbundenen Unfälle werden weniger. So gab es 2019 nur vier schwere Entgleisungen. Dank automatischer Sicherheitseinrichtungen ist es unmöglich, dass der Zugführer mit einer zu hohen Geschwindigkeit in eine Kurve fährt. Doch nicht nur die Geschwindigkeit wird auf der Strecke regelmäßig von außen kontrolliert. Lesen Sie mehr zu dem Thema in unserem Beitrag über automatische Sicherheitseinrichtungen.

Teilen Sie diesen Beitrag:
Corona: Im Zug ist es sicherer als gedacht

Zugfahren während Corona sicherer als gedacht

Von der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wurde seit Beginn des ersten Lockdowns abgeraten. Zu hoch sei das Übertragungsrisiko, zu gering die Abstände. Nun gibt es erste Studien, die diese Befürchtungen relativieren.

Schwere Zeiten für den Personennahverkehr

Der öffentliche Personennahverkehr ist eine der Branchen, die wirtschaftlich von Corona am schwersten betroffen ist. Auf der ganzen Welt brachen die Fahrgastzahlen ein. Die Angst vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko hält bis heute an und lässt die Menschen Busse und Bahnen meiden, wann immer es geht. Die Menschen, die nicht Zuhause arbeiten können, sind vermehrt mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs.

Erste Studien überraschen

Das Robert-Koch-Institut hatte Ende vergangenen Jahres jedoch bereits Entwarnung gegeben. Das Risiko, sich beim Bahnfahren anzustecken, sei nicht höher als an anderen öffentlichen Orten. Als „sehr gering“ stufte das Institut die Infektionsgefahr ein. Für diese Einschätzung erfassten Forscher die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infiziert hatten. Überraschend ist: Eine Infektion kam im häuslichen Umfeld häufiger vor als im ÖPNV.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Auch andere Länder haben damit begonnen, das Infektionsgeschehen in Nahverkehrsmitteln zu analysieren. In Österreich wurden die Ursprünge von Infektionsketten untersucht. Dabei konnte keine Infektion auf den ÖPNV zurückgeführt werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich in Frankreich. Hier machten die im August untersuchten Infektionen in Bussen, Bahnen, Flugzeugen oder Schiffen etwa 1% der Fälle aus. Öffentliche Verkehrsmittel spielen in japanischen Städten eine große Rolle. Doch auch hier zeigte eine Studie, dass die Infektionsherde woanders liegen. Hotspots seien Restaurants, Fitnessstudios, Konzerthallen, Arbeitsplätze, Altenheime oder Karaoke-Bars.

Das macht den ÖPNV sicher

Wie kann es sein, dass Zugfahren trotz der anfänglichen Sorgen so sicher ist? Grund ist vor allem das konsequente Einhalten von Hygieneregeln. Die Maskenpflicht senkt das Ansteckungsrisiko drastisch, so die Ergebnisse aus Frankreich. Weiterhin ist es aufgrund der niedrigen Fahrgastzahlen gut möglich, Abstände einzuhalten. Da die meisten Fahrgäste allein unterwegs sind, wird nicht viel geredet. Dadurch fliegen weniger Tröpfchen und Aerosole durch die Luft. Hinzu kommt, dass der Aufenthalt in Bahnen und Bussen meist nur kurzweilig ist. Eine Sorge zu Beginn des Lockdowns waren Oberflächen als Virusherde. Diese werden mittlerweile in den meisten Unternehmen von Hygieneteams regelmäßig gereinigt. Auch das Lüften stellt in Bussen und Bahnen kein Problem dar, da dies an jeder Haltestelle automatisch geschieht. Schlussendlich liegt es aber vor allem an Ihnen, wie sicher Sie eine Zugfahrt für sich und für andere gestalten. Wichtige Tipps erhalten Sie in unserem Beitrag zu einer sicheren Zugfahrt in Corona-Zeiten.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Wie entsteht ein Zugfahrplan?

Auf den deutschen Schienen verkehren im Schnitt täglich 40.000 Züge von 452 zugelassenen öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Diese gilt es zu koordinieren – damit alle Züge sowohl ungehindert fahren als auch nach Plan ihren Zielbahnhof erreichen können. Daher müssen die Fahrpläne der Bahnen regelmäßig synchronisiert und an veränderte Gegebenheiten angepasst werden.

Schritte zum reibungslosen Fahrplan

Das Grundkonstrukt

Langfristige Verträge bilden die Basis aller Fahrpläne und regeln die grundsätzlichen Abläufe. Hierbei handelt es sich vorrangig um Züge, die im Stundentakt fahren und an Knotenbahnhöfen bestmögliche Anschlüsse zu anderen Zugverbindungen bieten. In den Verträgen wird auch die Sitzplatzkapazität auf den jeweiligen Strecken bestimmt.

Dann werden die (internationalen) Fernverkehrsstrecken mit den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmt. Hierfür werden die einzelnen Haltestellen jedes Zuges auf der Strecke minutengenau aufgenommen, freie Gleise und auch zu erreichende Anschlusszüge beachtet.

Die nationale Planung

Steht das Grundkonstrukt geht es an die nationale Planung. Bund, Länder und Verkehrsbünde zeigen an, welche Verbindungen sie brauchen. Die neuen Pläne werden dann aus den Erfahrungen mit den bisher gültigen Plänen erstellt. Wenn beispielsweise ein Anschluss regelmäßig nicht funktionierte, wird eine Lösung gesucht und der neue Plan entsprechend angepasst. Ebenfalls werden die Fahrgastzahlen betrachtet: Gibt es bei einigen Strecken Verbesserungsbedarf? Müssen mehr Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden, damit alle Fahrgäste bequem reisen können?

Auch Baustellen und die dadurch entstehenden Verzögerungen werden berücksichtigt. Ebenfalls einbezogen werden Züge zu Sonderveranstaltungen oder ein höheres Reiseaufkommen beispielsweise in der Ferienzeit. Diese werden situativ eingeplant.

Die lokale Planung

In die lokale Planung können Institutionen wie Arbeiter- und Wirtschaftskammern ihre Wünsche einbringen. Damit beispielsweise die Arbeiter aus den Ballungsgebieten um eine Großstadt genügend Möglichkeiten erhalten, pünktlich mit der Bahn zur Arbeit zu gelangen. Oder, dass der Zug nicht bereits vor dem Schulschluss wieder abfährt.

All diese Wünsche werden bei der Entstehung des Zugfahrplans berücksichtigt und zeitlich aufeinander abgestimmt – mit dem Ziel, die Bahnstrecken effizient zu nutzen. Anschließend wird überprüft, ob der Fahrplan mit dem Güter- und Fernverkehr vereinbar ist. Kollidieren die Wünsche, dann koordinieren die Infrastrukturunternehmen, die die Strecken betreiben, die Fahrpläne. In diesen Fällen verschieben sie die Züge und halten Rücksprache mit den Unternehmen.

Der fertige Fahrplan

Sind alle Strecken optimal ausgelastet und die Verbindungen abgestimmt, erhalten alle Eisenbahnverkehrsunternehmen den endgültigen Fahrplan. Das passiert circa ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des neuen Fahrplans. Nun prüfen sie, ob ihre Wünsche berücksichtigt wurden und schließen mit dem Infrastrukturunternehmen einen verbindlichen Trassenvertrag für ein Jahr ab.

Stehen die Verträge, bleiben noch etwa drei Monate für kleinere Anpassungen und dann wird der Fahrplan veröffentlicht und tritt in Kraft.

Bemerken Sie auf Ihren Bahnreisen wechselnde Fahrpläne? Erzählen Sie uns doch von Ihren Erfahrungen im Kommentarfeld.

Teilen Sie diesen Beitrag:
Bahnstromnetz

Bahnstrom: So kommt der Strom sicher in die Oberleitung

Bereits seit über 100 Jahren fahren auf Deutschlands Bahnstrecken elektrische Züge. Hierfür kann man jedoch nicht einfach Strom aus der Steckdose nutzen. Welcher Strom wie in die Oberleitung gelangt, erklären wir Ihnen.

Besondere Ansprüche an den Bahnstrom

Züge benötigen eine Frequenz von 16,7 Hertz. Das öffentliche Stromnetz wird hingegen mit 50 Hertz betrieben. Damit die Züge zuverlässig fahren können, ist also zum einen eine ausfallsichere und leistungsfähige Stromversorgung zum anderen die richtige Stromfrequenz notwendig. Dabei können auch erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie und Sonnenenergie genutzt werden.

Neben der Erzeugung des Bahnstroms muss dieser auch zu den einzelnen Bahnstrecken transportiert und dort in die Oberleitung eingespeist werden. Denn den elektrisch betriebenen Zügen muss während der Fahrt ständig Strom zugeführt werden: entweder über Oberleitungen oder durch bodennahe Stromschienen.

Das separate Bahnstromnetz

Rund 8.000 Kilometer Leitungen bilden das deutsche Bahnstromnetz. Der Strom für die Bahnen kommt dabei nicht vom öffentlichen Stromnetz. Für eine maximale Leistungsfähigkeit des Zugverkehrs besitzt die Bahn ein eigenes Bahnstromnetz. Über 110-kV-Hochspannungsleitungen gelangt der Bahnstrom von den Kraftwerken zu den Unterwerken, die sich im Abstand von etwa 50 Kilometer entlang der Strecke befinden. Der eintreffende Strom mit einer Spannung von 110 kV wird mithilfe eines Transformators angepasst und mit 15 kV in die Oberleitung eingespeist. Über diese wird der Strom bis zu den Bahnstrecken transportiert.

Passiert ein Zug nun die Strecke, fließt der Strom von den Oberleitungen über den Stromabnehmer und wird über die Schienen abgeleitet. Da sich die Schienen fast auf Erdpotenzial befinden, ist eine Berührung im Normalfall völlig harmlos.

Nutzbare Bremsenergie

Viele Züge können selbst Strom erzeugen! Beim Bremsen. Moderne elektrische Züge besitzen hierfür eine sogenannte Bremsenergie-Rückspeisung. Dadurch arbeiten die Motoren der Züge als Generatoren. Die Bewegungsenergie wird nun in Strom umgewandelt, der in die Oberleitung zurückfließt. Der aus der Bremsenergie gewonnene Strom kann nun von anderen Zügen genutzt werden.

Verfolgen Sie auf Ihrer Bahnfahrt die Oberleitungen und bestaunen das filigrane Netz an Stromleitungen? Was würden Sie sich für das Energienetz der Bahn wünschen? Wir freuen uns auf Ihre Gedanken im Kommentarfeld.

Teilen Sie diesen Beitrag:
Zugführerin mit Signal und Pfeife

Zugführer*innen: So sorgen die Mitarbeiter für eine sichere Zugfahrt

Im Gegensatz zur ersten Assoziation: Der Zugführer ist nicht der Triebfahrzeugführer. Denn er fährt den Zug nicht. Aber welche Aufgaben haben der Zugführer oder die Zugführerin dann? Wir haben uns die Position genauer angeschaut.

Der Aufgabenbereich des Zugführers und der Zugführerin

Zugführer, Zugchef oder Zugsführer tragen in einem Eisenbahnunternehmen die Verantwortung für die Sicherheit und ordnungsgemäße Abwicklung einer Zugfahrt. Um der Zugaufsicht nachzukommen, stellt der Zugführer beispielsweise vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges fest. Hierfür prüft er kurz die Lage am Bahngleis: Erlauben die Signale ein Losfahren des Zuges? Ist die Bahnstrecke frei oder befinden sich Fahrgäste vor der weißen Linie? Bevor die Türen schließen, gibt er einen Achtungspfiff. Ist der Zug abfahrbereit, erteilt der Zugführer dann dem Lokführer den Abfahrauftrag. Hierfür kann er entweder ein Abfahrsignal wie einen Befehlsstab verwenden oder den Abfahrauftrag mündlich mitteilen.

Betriebliche Aufgaben des Zugführers im Nahverkehr

Neben dem Abfahrauftrag arbeitet der Zugführer im Fahrgastbereich des Zuges. Während er im Fernverkehr, also in ICE- und IC/EC-Zügen, als Zugchef bezeichnet wird, wird die Position im Nahverkehr Kundenbetreuer genannt.

Hinweis: Oft erkennen Sie den Zugführer an seiner roten Armbinde.

Die Aufgaben des Kundenbetreuers und Zugchefs auf einen Blick:

  • Sicherheit der Fahrgäste und deren Ansprechpartner
  • Fahrkartenkontrolle
  • Lautsprecherdurchsagen im Zug
  • Kommunikation mit der Transport- bzw. Verkehrsleitung der Betriebs- oder Netzleitzentrale
  • Teamverantwortung für die anderen Zugbegleiter an Bord

Ausbildung zum Zugführer

Während der Ausbildung zum Zugführer lernen die Auszubildenden den Bahnbetrieb kennen. Hierbei beschäftigen sie sich mit den Teilbereichen Rangieren inkl. Kuppeln, Behandeln (Einstellung) der Bremsen im Zug, der technischen Wagenkunde sowie dem Berechnen der Bremshundertstel.

Wissenswert: Beim Bremshundertstel wird das Bremsvermögen des Zuges berechnet. Hierbei werden das Bremsgewicht des Zuges mit seiner Masse und der Bremsleistung ins Verhältnis gebracht. Die Zugführer lernen also, wie lange ein Zug abhängig von seiner Länge, Größe und Masse braucht, um zum Stehen zu kommen.

Außerdem machen sich die angehenden Zugführer damit vertraut, den Bremszettel und die Wagenliste zu erstellen. Natürlich erlernen sie auch Fahrausweisverkauf und -kontrolle und beschäftigen sich eingehend mit Fragen rund um den Service im Kundenbereich.

In einigen Zügen benötigt man jedoch keinen Zugführer. Dies ist bei den meisten Güterzügen und in vielen S-Bahnen der Fall. Denn hier kommen technische Einrichtungen wie das Technikbasierte Abfertigungsverfahren ohne menschliche Schnittstelle aus. In diesen Fällen übernimmt der Triebfahrzeugführer die betriebssicherheitliche Verantwortung. Daher kann ein Triebfahrzeugführer zwar zusätzlich ein Zugführer sein. Hingegen kann ein Zugführer nicht die Aufgaben des Triebfahrzeugführers übernehmen!

Haben Sie weitere Berufe rund um die Bahnfahrt, die Sie näher kennenlernen wollen? Dann schreiben Sie uns gerne einen Kommentar und wir schauen uns die Aufgaben genauer an.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Videoüberwachung im Zug – So sorgt die Präventivmaßnahme für Ihre Sicherheit

Im Jahr 2019 wurden in Bahnhöfen Wartende vor Züge gestoßen. Daraufhin forderte die Politik mehr Videoüberwachung und Sicherheitskräfte. Wir schauen uns die Präventivmaßnahmen genauer an.

Für mehr Sicherheit: Videoüberwachung am Bahnhof und im Zug

Nach den Vorfällen wollen Bundesinnenminister Horst Seehofer, Verkehrsminister Andreas Scheuer und die Bahn die Überwachung an Bahnhöfen und in den Zügen ausweiten. So sollen Videoüberwachung und eine verstärkte Polizeipräsenz dazu dienen, Strafftaten wie Vandalismus oder Angriffe auf Personen in den Fahrzeugen aufzuklären. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen auch abschreckend wirken.

Insgesamt 130 Millionen Euro wollen die CSU-Minister für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einsetzen. Durch diese Förderung sollen bis Ende 2024 nahezu alle großen Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Die Bundespolizei hat bereits jetzt mehr als 70 Millionen Euro eingeplant. Weitere 50 Millionen Euro will das Verkehrsministerium bereitstellen. Von der Deutschen Bahn sollen zusätzlich 12,5 Millionen Euro in die Ausweitung der Präventivmaßnahmen fließen.

Speicherdauer der Videoüberwachung

§ 6b Abs. 5 BDSG regelt die Speicherdauer bei Videoaufzeichnungen. So sind die Daten „unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.“ Aufnahmen aus Bahnhöfen können bis zu 30 Tage lang aufgehoben werden. Mitschnitte aus Zügen werden hingegen in der Regel nur bis zu 72 Stunden gespeichert. Im begründeten Einzelfall ist jedoch eine Speicherdauer von 10 Tagen zulässig. Detaillierte Informationen finden sich in den Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen, die in der Regel im Zug zugänglich sind.

Intelligente Videoüberwachung für optimale Sicherheit

Im Zuge der intensivierten Videoaufzeichnung sollen die Präventivmaßnahmen durch intelligente Verfahren wie die biometrische Gesichtserkennung ausgeweitet werden. Mithilfe dieser Verfahren könnten beispielsweise zur Fahndung ausgeschriebene Personen identifiziert werden. Skepsis gegenüber des Einsatzes der Gesichtserkennung meldeten hingegen Datenschützer an.

Neben der Gesichtserkennung soll die sogenannte intelligente Videoüberwachung auffällige Verhaltensmuster wie Schlagen, Treten oder Hinfallen erkennen. Die vorsortierten Aufnahmen müssen anschließend von Polizisten gesichtet und bewertet werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Pläne. So beschreibt GdP-Vize Jörg Radek die Videoüberwachung als einen Baustein für mehr Sicherheit. Dennoch strebt Radek weitere Schritte an. Zusätzlich zur Überwachung der Bahnsteigkante solle die Videoüberwachung auf andere Bahnhofsbereiche ausgedehnt werden. Dadurch könnten etwa Taschendiebe besser verfolgt werden.

Für ein bestmögliches Sicherheitsgefühl im Bahnhof und in den Zügen sollte zusätzlich das ansprechbare Personal verstärkt werden. Denn Videotechnik allein reicht nicht, um das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen.

Wie sicher fühlen Sie sich am Bahngleis und in den Zügen? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und verraten Sie uns, ob und wie Videoüberwachung Ihnen ein besseres Gefühl auf Ihrer Bahnreise gibt.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Diese Hauptsignale sorgen für Sicherheit bei Ihrer Bahnfahrt

Signale am Streckenrand zeigen dem Lokführer, ob er eine Strecke befahren kann und wie schnell. Wir stellen Ihnen die Hauptsignale für eine sichere Bahnfahrt vor.

In der Frühzeit der deutschen Eisenbahngeschichte benutzte jede Bahngesellschaft ihr eigenes Signalsystem. Mit der Verstaatlichung dieser Gesellschaften ab 1875 trat in ganz Deutschland eine einheitliche Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands in Kraft. Diese gilt noch heute.

Bedeutung der Hauptsignale für die Bahnfahrt

Die Signalordnung umfasst verschiedene Signalarten. Grob lassen sie sich in Haupt- und Vorsignale sowie Zusatzsignale gliedern. Über die Hauptsignale (Hp) erfährt der Zugführer, ob er in den nachfolgenden Streckenabschnitt einfahren darf oder nicht. Das Hauptsignal kann sich aus bis zu drei Signalbildern zusammensetzen.

Zwischen diesen Signalen wird unterschieden:

  • Im Bahnhof: Einfahr-, Zwischen- und Ausfahrsignale
  • Auf freier Strecke: Blocksignale
  • Vor Gefahrenstellen: Deckungssignale

So sind Hauptsignale für eine sichere Bahnfahrt aufgebaut

Hauptsignale setzen sich aus Form- und Lichtsignalen zusammen. Die Formsignale bestehen aus zwei Signalflügeln, die ihre Stellung je nach Information ändern. Als Nachtzeichen beziehungsweise Lichtzeichen werden zwei Lichter eingesetzt, deren Farbe je nach Signal wechselt.

Damit man die Maste der Formhauptsignale besser erkennt, sind sie mit rot-weiß gestreiften Mastblechen ausgerüstet.

Hauptsignale
Grafik Übersicht Signale: WWSS1, CC BY-SA 3.0

Hauptsignal Hp 0: Halt

Vor dem Hauptsignal Hp 0 muss der Zug anhalten. Denn der nachfolgende Streckenabschnitt ist entweder von einer anderen Zugfahrt besetzt, oder die Fahrt endet hier. So sieht das Hp-0-Signal aus: Der obere Signalflügel zeigt waagerecht nach rechts. Als Lichtsignal erscheint ein rotes Licht.

Hauptsignal Hp 1: Fahrt

Wird dieses Signal angezeigt, kann die Zugfahrt mit der zulässigen Streckengeschwindigkeit fortgesetzt werden. So sieht das Hp-1-Signal aus: Der obere Signalflügel zeigt schräg nach rechts oben. Als Lichtsignal erscheint ein grünes Licht.

Hauptsignal Hp 2: Langsamfahrt

Die folgende Strecke darf nach dem Hauptsignal befahren werden – jedoch nur mit einer gedrosselten Geschwindigkeit. Im anschließenden Weichenbereich gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Abweichungen von dieser Geschwindigkeit werden im sogenannten Buchfahrplan hinterlegt oder werden per Befehl oder durch einen Geschwindigkeitsanzeiger übermittelt.

So sieht das Hp-2-Signal aus: Zwei Signalflügel zeigen schräg nach rechts oben. Als Lichtsignal erscheint ein grünes über einem gelben Licht.

Weitere Signale für schnelle Züge notwendig

Bei schnellen Zügen reicht das Hauptsignal nicht aus, um nach dem Signal noch entsprechend abzubremsen. Ab einer Geschwindigkeit von 160 km/h benötigen die Züge einen Bremsweg von ca. 1000 m. Daher wird das Hauptsignal bereits 1000 m vorab mithilfe eines Vorsignals angekündigt. So kann der Lokführer rechtzeitig die Bremsung einleiten.

Hinweis: Die Vorsignale stellen wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vor.

Da die Ausrüstung des Streckennetzes mit diesen Signalen kostspielig und wartungsintensiv ist, sollen die Informationen künftig direkt in den Führerstand übertragen werden. Bisher werden die Systeme auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.

Achten Sie auf Ihrer Bahnfahrt auf die Hauptsignale? Erzählen Sie uns doch im Kommentarfeld, welche Sicherungssysteme Sie bereits kennen.

Teilen Sie diesen Beitrag:
automatische Sicherheitseinrichtungen

So sicher ist Ihre Bahnfahrt: Volle Kontrolle durch automatische Sicherheitseinrichtungen

Auf der Strecke Frankfurt am Main nach Paris erreicht der ICE 3 eine Geschwindigkeit von bis zu 330 km/h. Dennoch ist ein Unglück wegen massiv überhöhter Geschwindigkeit in Deutschland sehr unwahrscheinlich. Wir erklären, wie automatische Sicherheitseinrichtungen für eine sichere Bahnfahrt sorgen.

Zugbeeinflussung gewährleistet das Einhalten des Tempolimits

In Deutschland ist es unmöglich, dass ein Lokführer das Tempolimit missachtet und mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Kurve rast. Denn das komplette Streckennetz der Bahn ist mit automatischen Sicherungseinrichtungen ausgestattet: die sogenannte Zugbeeinflussung. Dank dieser Systeme kann ein Zug zum Halten gebracht und bei Geschwindigkeiten über 160 km/h auch geführt werden. Das automatische Sicherheitssystem ist ab einer Zuggeschwindigkeit von 100 km/h vorgeschrieben. Ausschließlich auf ausgewiesenen Nebenstrecken wird auf die Zugbeeinflussung verzichtet. Denn hier dürfen Züge in der Regel maximal Tempo 80 fahren.

Diese automatischen Sicherheitseinrichtungen sorgen für eine sichere Bahnfahrt

Im deutschen Streckennetz kommen hauptsächlich die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) und die Linienzugbeeinflussung (LZB) zum Tragen. Ergänzt werden diese Sicherheitssysteme durch die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa). Der Lokführer kann diese Sicherheitseinrichtung während der Bahnfahrt nicht deaktivieren. Er kann also nicht selbst bestimmen, schneller zu fahren, als es für die Strecke erlaubt ist.

Die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)

Bei der Punktförmigen Zugbeeinflussung erfolgt die Informationsübertragung und die Überwachung punktuell. Zwischen den Schienen sind Kabel und Transponder verlegt. Über Sensoren werden die Geschwindigkeit und der Standort des Zugs ermittelt. Diese Messdaten werden binnen Sekundenbruchteilen an das Triebfahrzeug übertragen. Fährt ein Zugführer mit zu hohem Tempo oder überfährt ein haltzeigendes Signal, wird der Zug notfalls automatisch abgebremst.

Mit dem PZB wird auch die zulässige Geschwindigkeit an verschiedenen Punkten auf der Strecke kontrolliert. So muss der Zug an bestimmten Positionen wie vor einer Kurve seine Geschwindigkeit um mehr als 20 Prozent reduzieren. Fährt der Zug an den Messpunkten zu schnell, wird er automatisch gebremst.

Die Linienzugbeeinflussung (LZB)

Bei Zuggeschwindigkeiten über 160 km/h tritt eine weitere Sicherheitseinrichtung in Kraft. Denn bei dieser Geschwindigkeit benötigt man mehr als den üblichen 1.000-Meter-Abstand zwischen Vor- und Hauptsignal, um den Zug anzuhalten. Mittels eines Anzeigesystems wird der Triebfahrzeugführer über die bevorstehende Strecke informiert. Nähert er sich dem Signalpunkt, wird er zum Bremsen aufgefordert. Hierfür sorgt die LZB, die den Zug permanent führt. Die LZB stellt auch die Einhaltung der korrekten Geschwindigkeit sicher, indem sie das Tempo technisch dauerhaft kontrolliert. Überschreitet der Zugführer die zulässige Geschwindigkeit, springt die LZB automatisch ein und bremst den Zug ab. Sollte dieses Sicherheitssystem ausfallen, wird automatisch das nächste Sicherungssystem aktiviert: die PZB.

Die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa)

Die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa) ergänzt die PZB und die LZB. Während der Fahrt muss der Lokführer mindestens alle 30 Sekunden ein Pedal oder einen Taster bedienen. Diese Aktion zeigt dem System: Der Zugführer ist handlungsfähig. Wenn das Pedal oder der Taster nicht aktiviert werden, warnt das System den Lokführer. Nach einer optischen Warnung erfolgt ein akustisches Signal. Reagiert der Zugführer auf beide Signale nicht, wird der Zug automatisch durch die Sifa gebremst.

Hinweis: Wie Vorsignale und Hauptsignale neben den automatischen Sicherheitseinrichtungen für eine sichere Bahnfahrt sorgen, lesen Sie in unseren Blogbeiträgen.

Tragen automatische Sicherheitssysteme dazu bei, dass Sie sich während einer Bahnfahrt sicherer fühlen? Wir freuen uns auf Ihre Eindrücke und Erfahrungen. Nutzen Sie hierfür das Kommentarfeld.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Zugverspätung oder Ausfall – Ihre Rechte im Entschädigungsfall

Natürlich bemühen sich alle Bahnunternehmen Ihnen eine pünktliche und angenehme Fahrt zu ermöglichen. Doch manchmal gelingt dies nicht – Zugverspätung und Zugausfall sind die Folge. Welche Rechte Sie im Entschädigungsfall haben, zeigen wir Ihnen.

Falls sich durch Verspätungen oder Zugausfälle Ihre Reiseplanung ändert, können Sie als Fahrgast von Ihren gesetzlich festgeschriebenen Rechten Gebrauch machen. Laut EuGH-Urteil gelten diese auch bei höherer Gewalt wie Suizid, Unwetter oder Streikauswirkungen. Also dann, wenn nicht das Bahnunternehmen für die Verspätung verantwortlich ist. Welche Rechte Sie im Entschädigungsfall bei einer Zugverspätung haben, haben wir aufgelistet.

Entschädigungsfall bei Zugverspätung am Zielbahnhof

Trifft Ihr Zug am Zielbahnhof 60 Minuten oder mehr zu spät ein, erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent Ihrer Fahrkarte. Ab 120 Minuten Verspätung steht Ihnen ein Ausgleich der Fahrtkosten von 50 Prozent zu.

Für Zeitfahrkarten wie Länder-Tickets oder besondere Angebote gelten pauschale Entschädigungsbeträge, die je Verkehrsverbund variieren:

  • Im Nahverkehr sind für die 2. Klasse etwa 1,50 Euro und der 1. Klasse zwischen 2,25 und 2,50 Euro veranschlagt.
  • Im Fernverkehr für die 2. Klasse 5,00 und die 1. Klasse 7,50 Euro.
  • Besitzen Sie eine Abo-Karte wie die BahnCard 100 oder ähnliche Vergünstigungen steht Ihnen im Verspätungsfall ein Ausgleich von 10,00 Euro (2. Klasse) bzw. 15,00 Euro (1. Klasse) zu.

Diese Beträge gelten ab 60 Minuten Verspätung.

Hinweis: Bei Zeitfahrkarten erhalten Sie eine maximale Entschädigung von 25 % des Zeitkartenpreises. Entschädigungsbeträge unter 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Hier sollten Sie mehrere Zeitkarten gesammelt einreichen.

Weiterfahrt mit einem anderen Zug oder weiteren Verkehrsmitteln

Ist eine Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten absehbar, dürfen Sie Ihre Bahnfahrt mit jedem anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug fortsetzen. Um Ihre Ankunftszeit zu verringern, dürfen Sie auch höherpreisige Züge nutzten. In diesem Fall müssen Sie jedoch vorerst die Kosten übernehmen und können sich diese im Anschluss erstatten lassen.

Sollte Ihr Zug planmäßig den Zielbahnhof erst zwischen 0 und 5 Uhr erreichen und hierbei 60 Minuten verspätet sein, dürfen Sie auch andere Verkehrsmittel nutzen. Dies gilt auch, wenn Sie mit der letzten planmäßigen Verbindung unterwegs sind und ohne andere Verkehrsmittel Ihr Ziel nicht bis Mitternacht erreichen könnten. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.

Hinweis: Falls Ihnen das Bahnunternehmen eine Möglichkeit zur Weiterfahrt organisiert, hat diese Vorrang vor selbstorganisierten Alternativen.

Wenden Sie sich daher zunächst an die Mitarbeiter des Bahnunternehmens mit dem Sie unterwegs sind. Diese regeln Ihre Weiterfahrt bzw. Übernachtung. Wenn Sie Ihre Weiterfahrt oder Übernachtung auf eigene Faust organisieren, haben Sie nur auf Kulanzbasis des Unternehmens die Möglichkeit, Ihre Auslagen wieder zu bekommen. Sie können keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtung verlangen, wenn Sie sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufsstelle- oder Informationsstelle oder Personal des genutzten Zuges bemüht haben.

Erstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch

Wird Ihr Zug am Zielbahnhof mehr als 60 Minuten verspätet eintreffen, können Sie sich einen Teil Ihrer Reisekosten erstatten lassen – bis maximal 80 Euro. Diese Erstattung greift bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust. Eine Erstattung erhalten Sie, wenn Sie aufgrund der Verspätung von Ihrer Reise zurücktreten. Brechen Sie Ihre Fahrt unterwegs ab, da sie durch die Verspätung sinnlos wird, können Sie die Fahrkosten auch für die bereits durchfahrene Strecke sowie die Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof beanspruchen. Nutzen Sie hingegen eine Teilstrecke, dann können Sie sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Übernahme Übernachtungskosten

Ist aufgrund einer Verspätung die Weiterreise am selben Tag nicht zumutbar, kann eine Übernachtung erforderlich sein. In diesem Fall werden angemessene Übernachtungskosten erstattet. Die Bahngesellschaft kann Ihnen hierfür eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Diese hat Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.

Achtung: Für die verschiedenen Verkehrsverbünde und Landestarife können abweichende Regelungen gelten. Erkundigen Sie sich daher beim jeweiligen Verbund.

Wie werden Ansprüche Im entschädigungsfall bei zugverspätung geltend gemacht?

Bevor Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, muss geklärt werden, wer der Verursacher ist. Ist das Bahnunternehmen in der Verantwortung, wenden Sie sich an den jeweiligen Kundenservice. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Ausfüllen des Fahrgastrechteformular (online oder postalisch): Hierbei fügen Sie Ihre Fahrkarte entweder als Scan oder als Original bei.
  • Anspruch im Servicecenter des jeweiligen Verkehrsunternehmens einfordern: Auch hier müssen Sie ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und mit Ihrem Fahrschein belegen.

Hinweis: Alle Rechte im Detail finden Sie hier.

Die wichtigsten Fragen rund um Ihre Reise mit dem Zug und wie sicher eine Bahnfahrt ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Haben Sie schon mal wegen einer Zugverspätung einen Entschädigungsfall wie Übernachtung oder eine Erstattung in Anspruch genommen?  Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar und lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Wie gefährlich ist eine nächtliche Bahnfahrt für Frauen?

Ist Bahn fahren für Frauen spät am Abend oder nachts gefährlicher als am Tag? Nein! Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich am besten bei ihrer nächtlichen Fahrt verhalten sollten.

Als erstes eine Entwarnung: Laut Polizeistatistik sind Haltestellen oder öffentliche Verkehrsmittel für Frauen genauso sicher wie andere öffentliche Orte. Daher müssen sich Frauen vor einer nächtlichen Bahnfahrt nicht per se fürchten – die Gefährdungslage ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht höher. Dennoch ist bei vielen Frauen das subjektive Sicherheitsgefühl schlecht: Sie empfinden also eine Bedrohungssituation und meiden deshalb Bus und Bahn in der Dunkelheit. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen bis hin zur Angst vor Belästigung und Übergriffen. Doch wie kann man dieser Kriminalitätsangst begegnen?

Informieren Sie sich vor Ihrer Bahnfahrt

Seien Sie optimal vorbereitet: Suchen Sie bereits vor Ihrer Reise die beste Verkehrsverbindung raus. Wählen Sie eine Verbindung, bei der Sie unnötige Wartezeiten an den Haltestellen vermeiden.

Suchen Sie Rückendeckung

Falls Sie an einem Bahngleis warten müssen, stellen Sie sich mit Ihrem Rücken an eine sichere Abgrenzung wie der Wand des Wartehäuschen, eine Hauswand oder eine Stützmauer. Mit dieser Rückendeckung können Sie Ihre Umgebung sicher beobachten. Stellen Sie sich außerdem ins Licht oder zu anderen Personen.

Hinweis: An einigen Bahnhöfen gibt es eine Notrufsäule – von hier aus können Sie im Notfall einen Hilferuf absetzen.

Beobachten Sie aufmerksam Ihre Umgebung

Bleiben Sie aufmerksam und schauen Sie sich Ihre Umgebung genau an: Wer sind Ihre Mitreisenden? Gibt es Konfliktpotenzial wie etwa größere Reisegruppen, die angetrunken sind? Damit Sie nicht unnötig abgelenkt werden, sollten Sie über Ihre Kopfhörer nur leise Musik hören und sich nicht zu intensiv mit Ihrem Handy beschäftigen.

Tipp: Wie Sie gewaltbereite Mitreisende erkennen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.

Auch wenn die wohlige Wärme im Zug gepaart mit dem gleichmäßigen Rattern über die Schienen Ihre Müdigkeit verstärkt, sollten Sie wach bleiben. Wenn Sie Ihre Umgebung im Blick haben, haben Sie im Ernstfall ausreichend Zeit zum Reagieren.

Hinweis: Vermuten Sie jedoch nicht hinter jeder Person eine Gefahr, sonst steigern Sie sich unnötig in ein Angstgefühl.

Halten Sie Sichtkontakt

Wählen Sie einen Waggon, indem bereits mehrere Fahrgäste sitzen. Optimal sind verschiedene Reisende, die nicht zu einer einzelnen, großen Gruppe gehören. Sollte der Zug jedoch ziemlich leer sein, dann suchen Sie sich einen Sitzplatz im vorderen Wagenteil. Hier sind Sie stets in der Nähe des Fahrpersonals. Generell ist ein Sitzplatz ideal, von dem Sie möglichst den gesamten Waggon überblicken können. Setzen Sie sich außerdem nicht ans Fenster. Auf den Plätzen am Gang können Sie nicht eingekesselt werden und können schneller Ihren Sitzplatz verlassen.

Machen Sie auf sich Aufmerksam

Zeigen Sie deutlich, dass Sie nicht angesprochen werden wollen. Reagieren Sie dabei höflich und doch distanziert. Hier ist ein striktes „Nein!“ und das förmliche „Sie“ hilfreich. Wenn Sie sich belästigt fühlen, machen Sie dies klar: Sagen Sie laut, dass Sie sich belästigt fühlen. So erzeugen Sie bei den anderen Fahrgästen Aufmerksamkeit. Sprechen Sie im Ernstfall die anderen Fahrgäste an oder setzen sich zu ihnen.

Übergriffe nicht bagatellisieren

Mit der Reform des Sexualstrafrechts wurden die Rechte der Frau maßgeblich gestärkt. Wurden bisher ungewollte Berührungen lediglich als Beleidigung geahndet, gilt nun derart überrumpelndes Verhalten als sexuelle Nötigung. Hierzu zählen Berührungen, die sexuell bestimmt sind und durch die sich der Angegriffene belästigt fühlt. Erleben Sie eine derartige Situation haben Sie das Recht, zur Polizei zu gehen und diese Belästigung anzuzeigen. Nutzen Sie Ihre Rechte und verharmlosen Sie das Verhalten nicht.

Wehren Sie sich

Verbal oder körperlich – viele Angreifer erwarten dies nicht und lassen überrascht ab. Für Ihr Selbstwertgefühl ist es wichtig, Ihre persönliche Grenze abzustecken. Machen Sie sich nicht klein! Gemeinsam mit anderen zu reisen schafft zudem Sicherheit. Suchen Sie unter den Reisenden doch eine weitere allein reisende Frau und schließen sie sich zusammen.

Reisen Sie nachts allein mit der Bahn? Haben Sie dabei schon einmal eine brenzlige Situation erlebt oder beobachtet? Wie haben Sie reagiert? Lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben und schreiben Sie einen Kommentar.

Teilen Sie diesen Beitrag: