Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl, welcher mit dem Zug reist.

Reisen mit Rollstuhl

Rollstuhlfahrer stehen bei ihrer Reise mit dem Zug oft vor besonderen Herausforderungen. Damit Ihre Bahnreise mit Mobilitätseinschränkung möglichst entspannt und barrierefrei stattfinden kann, sollten Sie einige Aspekte bei der Reiseplanung beachten. Wir verraten Ihnen hilfreiche Tipps für Ihre Bahnreise mit dem Rollstuhl.

Mit dem Rollstuhl reisen: Vorab planen

Damit bei Ihrer Bahnfahrt mit dem Rollstuhl alles möglichst reibungslos funktioniert, sollten Sie Ihre Reise vorab gut durchplanen. Für die Inanspruchnahme von behindertengerechten Sitzplätzen und weiteren Services sollten Sie die Planung mindestens 24 Stunden vor Reisebeginn durchführen.

Es empfiehlt sich außerdem, sich im Voraus über die Barrierefreiheit der Bahnhöfe, an welchen Sie Ein-, Aus- oder Umsteigen möchten, zu informieren. Ein stufenloser Zugang zum Bahnsteig und eine überbrückbare Einstiegshöhe sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die technische Ausstattung des jeweiligen Zuges gilt es zu beachten: Durch technische Einstiegshilfen kann der Zugang in unterschiedlichen Situationen ermöglicht werden.

In der Regel sind die meisten Züge für mobilitätseingeschränkte Personen und Rollstuhlfahrer geeignet. Dennoch gilt es einige Richtlinien in Bezug auf Ihre barrierefreie Reise zu beachten. Die Deutsche Bahn hat beispielsweise einen „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ entwickelt, in welchem festgelegt ist, welche Hilfsmittel mobilitätseingeschränkte Reisende kostenlos im Zug mitnehmen dürfen. Die Abmessungen für die Mitnahme von Rollstühlen sind hierin auf folgende Maße festgelegt:

  • Länge: 120 cm + 5 cm für die Füße
  • Breite: 70 cm + mind. 10 cm für die Hände am Rad

Die Abmessungen gewährleisten einen reibungslosen Zutritt und die Bewegung im Zug, beispielsweise in den Mehrzweckbereichen. Die Angaben im Leitfaden gelten für alle Nah- und Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands. Die Bedingungen anderer Verkehrsbetreiber können abweichen. Deutschlandweit gilt jedoch, dass schwerbehinderte Personen, welche einen Schwerbehindertenausweis mit einer Wertmarke besitzen, kostenfrei im Nahverkehr fahren dürfen.

Anmeldung und Mobilitätsservice-Zentrale

Auch die Mitteldeutsche Regiobahn möchte allen Fahrgästen mit Rollstuhl einen reibungslosen Reiseablauf ermöglichen. Hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. So bleibt genügend Zeit, unsere Mitarbeiter vor Ort zu informieren und Ihnen Ihre Reise so angenehm und bequem wie möglich zu gestalten. Melden Sie Ihre Reise daher bitte mindestens 24 Stunden vorher unter der Telefonnummer 0341 231898288 (24 h, Ortstarif) an.

Wenn Sie für Ihre Reise nicht nur die Mitteldeutsche Regiobahn nutzen, unterstützt Sie die bundesweite Hotline der Mobilitätsservice-Zentrale unter 030 65212888 bei Ihrer Reiseplanung. Informieren Sie den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn ebenfalls mindestens einen Tag vor Antritt Ihrer Reise.

Dort erhalten Sie zudem Antworten auf Ihre Fragen rund um die Reiseorganisation und die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen. Des Weiteren können Sie hier Hilfeleistungen, zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen, organisieren. Um Ihre Reise mit dem Rollstuhl zu organisieren, brauchen die Mitarbeitenden folgende Informationen:

  • Name und Anschrift
  • Telefonnummer
  • Reisetag, Abfahrts- bzw. Ankunftszeit oder Zugnummer
  • Abfahrts- bzw. Zielbahnhof
  • Information über die Mitnahme Ihres Rollstuhls und ggf. Gepäck

Auch die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Aufzügen am Gleis und behindertengerechten Toiletten können Sie telefonisch von der Mobilitätsservice-Zentrale erfragen.

Alternativ können Sie sich auch an die Mitarbeiter der Service-Zentrale am entsprechenden Bahnhof wenden. Bei einer kurzfristigen Änderung oder Absage Ihrer Reisepläne genügt eine Nachricht, um die Hilfe zu stornieren.

Eine Begleitperson oder einen Assistenzhund mitnehmen

Menschen mit Behinderung, welche über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ und den Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“  verfügen, sind dazu berechtigt, eine Begleitperson und einen Blindenführhund oder gekennzeichneten Assistenzhund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitzunehmen. Die Begleitperson reist in der Wagenklasse in den Zügen unentgeltlich, für die der schwerbehinderte Reisende eine Fahrkarte besitzt.

Sie interessieren sich für barrierefreies Reisen mit der Bahn? Auf unserem Blog finden Sie viele interessante Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie zum Beispiel mehr über das Reisen mit Mobilitätseinschränkung, die sichere Bahnfahrt mit dem Rollator oder das Blindenleitsystem.

Titelbild von freepik auf Freepik

 

Teilen Sie diesen Beitrag:

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren: