Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl und einer Frau.

Tipps für Menschen mit Behinderung: Reisen mit Begleitpersonen

Um barrierefreies Reisen in Zügen der MRB möglichst angenehm zu gestalten, haben Personen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, kostenfrei zu reisen. Hierfür wird ein entsprechender Schwerbehindertenausweis benötigt. Erfahren Sie hier, welche Regeln und Ticketbestimmungen für das Reisen mit Begleitpersonen gelten.

Schwerbehindertenausweis: Regelungen und Ticketbestimmungen

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis können kostenfrei reisen, vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Wertmarke und das entsprechende Beiblatt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Schwerbehindertenausweise und Beiblätter mit Wertmarken nicht anerkannt werden können, wenn diese eingeschweißt, laminiert oder anderweitig verändert wurden. Durch eine Laminierung kann die Echtheit der Dokumente nicht mehr zweifelsfrei geprüft werden.

Kostenfreie Mitnahme von Begleitpersonen

Die Eintragung der Merkzeichen „B“ oder „BI“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises eröffnet schwerbehinderten Reisenden die Möglichkeit, eine  Begleitperson oder einen Assistenzhund kostenfrei im Nah- und Fernverkehr mitzunehmen. Diese Begleitperson soll Unterstützung beim Ein- und Aussteigen bieten oder im Notfall Hilfe leisten. Die Begleitperson benötigt keine eigene Wertmarke. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt, welche in der Lage sein sollte, der schwerbehinderten Person notwendige Hilfen und Unterstützung zu bieten. Verkehrsunternehmen erkennen die Begleitperson ab einem Alter von 6 Jahren an.

Missbräuchliche Nutzung vermeiden

Die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen gilt nur bei gemeinsamen Fahrten mit der schwerbehinderten Person im öffentlichen Personenverkehr. Sollte die Begleitperson alleine die Strecke zurückfahren, ist eine eigene Fahrkarte für die Weiter- oder Rückfahrt erforderlich. Missbräuchliche Nutzung des Schwerbehindertenausweises liegt vor, wenn dieser ohne die Mitfahrt der zu begleitenden Person vorgezeigt wird.

Besondere Regelungen: Ein Blick über die Grenzen

Für Fahrten innerhalb Deutschlands im Bus-, Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr ist also keine gesonderte Fahrkarte für Begleitpersonen notwendig. Der schwerbehinderte Reisende kann lediglich seinen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B vorzeigen. Bei einigen internationalen Eisenbahnfahrten ist es möglich, eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen, allerdings ist hierfür im Voraus eine kostenlose Fahrkarte erforderlich. Ebenso gilt dies für Fahrten mit Fähren und Fernbussen, wo eine vorherige kostenfreie Fahrkarte oder Reservierung notwendig ist. Informieren Sie sich vorab bei den entsprechenden Unternehmen.

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Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl, welcher mit dem Zug reist.

Reisen mit Rollstuhl

Rollstuhlfahrer stehen bei ihrer Reise mit dem Zug oft vor besonderen Herausforderungen. Damit Ihre Bahnreise mit Mobilitätseinschränkung möglichst entspannt und barrierefrei stattfinden kann, sollten Sie einige Aspekte bei der Reiseplanung beachten. Wir verraten Ihnen hilfreiche Tipps für Ihre Bahnreise mit dem Rollstuhl.

Mit dem Rollstuhl reisen: Vorab planen

Damit bei Ihrer Bahnfahrt mit dem Rollstuhl alles möglichst reibungslos funktioniert, sollten Sie Ihre Reise vorab gut durchplanen. Für die Inanspruchnahme von behindertengerechten Sitzplätzen und weiteren Services sollten Sie die Planung mindestens 24 Stunden vor Reisebeginn durchführen.

Es empfiehlt sich außerdem, sich im Voraus über die Barrierefreiheit der Bahnhöfe, an welchen Sie Ein-, Aus- oder Umsteigen möchten, zu informieren. Ein stufenloser Zugang zum Bahnsteig und eine überbrückbare Einstiegshöhe sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die technische Ausstattung des jeweiligen Zuges gilt es zu beachten: Durch technische Einstiegshilfen kann der Zugang in unterschiedlichen Situationen ermöglicht werden.

In der Regel sind die meisten Züge für mobilitätseingeschränkte Personen und Rollstuhlfahrer geeignet. Dennoch gilt es einige Richtlinien in Bezug auf Ihre barrierefreie Reise zu beachten. Die Deutsche Bahn hat beispielsweise einen „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ entwickelt, in welchem festgelegt ist, welche Hilfsmittel mobilitätseingeschränkte Reisende kostenlos im Zug mitnehmen dürfen. Die Abmessungen für die Mitnahme von Rollstühlen sind hierin auf folgende Maße festgelegt:

  • Länge: 120 cm + 5 cm für die Füße
  • Breite: 70 cm + mind. 10 cm für die Hände am Rad

Die Abmessungen gewährleisten einen reibungslosen Zutritt und die Bewegung im Zug, beispielsweise in den Mehrzweckbereichen. Die Angaben im Leitfaden gelten für alle Nah- und Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands. Die Bedingungen anderer Verkehrsbetreiber können abweichen. Deutschlandweit gilt jedoch, dass schwerbehinderte Personen, welche einen Schwerbehindertenausweis mit einer Wertmarke besitzen, kostenfrei im Nahverkehr fahren dürfen.

Anmeldung und Mobilitätsservice-Zentrale

Auch die Mitteldeutsche Regiobahn möchte allen Fahrgästen mit Rollstuhl einen reibungslosen Reiseablauf ermöglichen. Hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. So bleibt genügend Zeit, unsere Mitarbeiter vor Ort zu informieren und Ihnen Ihre Reise so angenehm und bequem wie möglich zu gestalten. Melden Sie Ihre Reise daher bitte mindestens 24 Stunden vorher unter der Telefonnummer 0341 231898288 (24 h, Ortstarif) an.

Wenn Sie für Ihre Reise nicht nur die Mitteldeutsche Regiobahn nutzen, unterstützt Sie die bundesweite Hotline der Mobilitätsservice-Zentrale unter 030 65212888 bei Ihrer Reiseplanung. Informieren Sie den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn ebenfalls mindestens einen Tag vor Antritt Ihrer Reise.

Dort erhalten Sie zudem Antworten auf Ihre Fragen rund um die Reiseorganisation und die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen. Des Weiteren können Sie hier Hilfeleistungen, zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen, organisieren. Um Ihre Reise mit dem Rollstuhl zu organisieren, brauchen die Mitarbeitenden folgende Informationen:

  • Name und Anschrift
  • Telefonnummer
  • Reisetag, Abfahrts- bzw. Ankunftszeit oder Zugnummer
  • Abfahrts- bzw. Zielbahnhof
  • Information über die Mitnahme Ihres Rollstuhls und ggf. Gepäck

Auch die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Aufzügen am Gleis und behindertengerechten Toiletten können Sie telefonisch von der Mobilitätsservice-Zentrale erfragen.

Alternativ können Sie sich auch an die Mitarbeiter der Service-Zentrale am entsprechenden Bahnhof wenden. Bei einer kurzfristigen Änderung oder Absage Ihrer Reisepläne genügt eine Nachricht, um die Hilfe zu stornieren.

Eine Begleitperson oder einen Assistenzhund mitnehmen

Menschen mit Behinderung, welche über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ und den Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“  verfügen, sind dazu berechtigt, eine Begleitperson und einen Blindenführhund oder gekennzeichneten Assistenzhund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitzunehmen. Die Begleitperson reist in der Wagenklasse in den Zügen unentgeltlich, für die der schwerbehinderte Reisende eine Fahrkarte besitzt.

Sie interessieren sich für barrierefreies Reisen mit der Bahn? Auf unserem Blog finden Sie viele interessante Artikel rund um dieses Thema. Lesen Sie zum Beispiel mehr über das Reisen mit Mobilitätseinschränkung, die sichere Bahnfahrt mit dem Rollator oder das Blindenleitsystem.

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