Ob Kurz- oder Langstrecke: Wer mit dem Zug reist, weiß, dass eine effiziente Organisation des Gepäcks entscheidend für ein angenehmes Reiseerlebnis ist. Das richtige Verstauen Ihres Gepäcks kann den Unterschied zwischen einem stressfreien Abenteuer und einem holprigen Start ausmachen. Erfahren Sie hier, wie Sie am besten mit Gepäck reisen, um den entsprechenden Komfort für Sie und Ihre Mitreisenden zu gewährleisten und reibungslos durch Ihre Zugreise zu gelangen.
Wie viel Gepäck darf ich im Zug mitnehmen?
Laut der Gepäckbestimmungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr ist es Reisenden erlaubt, ein Handgepäck und eine sogenannte Traglast (Koffer, großer Rucksack, Instrument etc.) mit in den Zug zu nehmen. Traglast bedeutet, dass diese Last alleine getragen werden kann. Eine Überprüfung der Anzahl der Gepäckstücke erfolgt in der Regel nur aus triftigen Gründen – beispielsweise wenn die Sicherheit oder der Komfort der Mitreisenden beeinträchtigt wird. Für die Gepäckmitnahme im Nahverkehr gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verbünde. In vielen Bahnen können Hand- und Reisegepäck mit einer gültigen Fahrkarte ohne zusätzlichen Fahrschein mitgenommen werden. Für alles, was nicht selbst getragen werden kann und für sperrige Gegenstände ist eine Extrakarte für die durchfahrenen Tarifzonen zu lösen.
Kinderwagen dürfen Sie selbstverständlich auch auf Ihre Reise nehmen. In den Ferien, vor Feiertagen oder an Wochenenden steht allerdings nur begrenzt Stellplatz zur Verfügung. Für die Bahnfahrt empfehlen sich daher leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggys, die sich unkompliziert verstauen lassen.
Welche Begrenzungen gibt es für mein Gepäck?
Für Ihr Gepäck benötigen Sie keine Reservierung, auch das Gewicht spielt keine Rolle. In der Regel besteht keine Größenbegrenzung bezüglich Gepäckstücke auf einer Bahnfahrt. Die Deutsche Bahn weist allerdings darauf hin, dass für die Nutzung der Gepäckregale im Fernverkehr die Standardmaße 700 x 500 x 300 mm vorgesehen sind.
Große Gepäckstücke vorgesehen verstauen
Ob Handgepäck, großer Koffer oder Traglast: Im Zug gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Ihr Gepäck an den vorgesehenen Orten zu verstauen. Eine wichtige Regel gibt es beim Verstauen Ihres Gepäcks jedoch immer zu beachten: Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher müssen als Fluchtwege frei bleiben!
Fahrradmitnahme im Zug
Auch Fahrräder können als Gepäck im Zug mitgenommen werden, jedoch unterliegen sie bestimmten Vorschriften. Klappräder oder Fahrräder, die demontiert und ordentlich verpackt sind, gelten als Handgepäck, sofern sie sicher verstaut werden können. Hier gilt ebenfalls: Das Fahrrad darf andere Fahrgäste nicht behindern.
In Fernverkehrszügen ist die Mitnahme gewöhnlicher Fahrräder mit einer Fahrradkarte erlaubt. In den Zügen der MRB ist die Fahrradmitnahme in der Regel kostenfrei (gilt nicht im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe), jedoch aus Platzgründen nur begrenzt möglich. Gruppen mit Fahrrädern wird empfohlen, sich mindestens fünf Tage im Voraus über das Service-Telefon (0341 231898288 Ortstarif) anzumelden und sich über die Kapazitäten zu informieren. Inhaber des Deutschland-Tickets benötigen außerdem innerhalb der Verkehrsverbünde VVO, VMS und VBB sowie bei verbundübergreifenden Fahrten zwischen dem Gebiet des VMS und des VVO ein zusätzliches Fahrradticket.
Wichtig bei der Mitnahme ist, dass die Seitengänge, Einstiegsbereiche und die Tür zum Führerstand des Lokführers freigehalten werden. Abhängig vom Zugtyp und dem verfügbaren Platz werden Fahrräder entweder aufgehängt oder stehend transportiert. Es wird empfohlen, das Fahrrad stets abzuschließen. In vielen Nahverkehrszügen verschiedener Bahnunternehmen gibt es Mehrzweck-Abteile und Bereiche, in denen Fahrräder abgestellt werden können.
Sie reisen mit Gepäck und haben festgestellt, dass Sie dieses auf der Zugreise vergessen oder verloren haben? Auf unserem Blog finden Sie Artikel zum Thema Fundsachen und mehr zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig sowie hilfreiche Reisetipps.
Titelbild von transdevMRB