Das Bild zeigt den ausgestreckten Arm und die Faust einer Frau.

Selbstverteidigung im Zug – Was ist erlaubt?

Sich plötzlich einem Angreifer im Zug gegenüberzusehen, kann eine beängstigende Situation sein. Wenn Sie nicht gerade mit Kampfkunst vertraut sind, stellt sich die Frage, wie man sich effektiv verteidigen kann. Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Selbstverteidigung im Zug beleuchtet und darüber aufgeklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Der sicherste Ansatz bei einem Angriff ist oft die Flucht. Versuchen Sie, sich aus der Situation zu befreien und den Angreifer auf Abstand zu halten, um körperlichen Schaden zu vermeiden. Doch was tun, wenn eine Flucht im Zug nicht möglich ist? Einige Fahrgäste wünschen sich Möglichkeiten zur Selbstverteidigung und die Liste der Verteidigungsoptionen ist lang. Doch ist jede dieser Maßnahmen auch legal? Beim Umgang mit Selbstverteidigungsmitteln ist es wichtig, auf Zertifikate, Mitführbeschränkungen und gesetzliche Vorschriften zu achten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Selbstverteidigung im Zug: Rechtliche Bestimmungen

Bevor wir uns den verschiedenen Selbstverteidigungsmitteln zuwenden, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Wann ist es erlaubt, sich selbst aktiv zu verteidigen? Natürlich darf kein Fahrgast grundlos einen anderen angreifen. Eine Verteidigung setzt eindeutig einen Angriff voraus und sollte nur als letztes Mittel angewendet werden.

Mögliche Situationen, bei denen Sie sich tätlich verteidigen dürfen:

  • Notwehr: Als Abwehr eines körperlichen Angriffs, wenn Sie einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden versuchen.
  • Bedrohung oder Nötigung: Bei Androhung von Gewalt. Die Rechtslage ist hier jedoch schwierig: Sie sollten sich zunächst intensiv um eine verbale Lösung bemühen.
  • Sexuelle Belästigung: Eine Notwehr ist hier in der Regel nur zulässig, wenn die Notwehrsituation anhält.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind erlaubt?

In Deutschland sind bestimmte Selbstverteidigungswaffen erlaubt, die Ihnen helfen können, sich in Notsituationen zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Nutzung dieser Waffen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Selbstverteidigungsrechte zu verstehen. Im Folgenden finden Sie Selbstverteidigungsmittel, welche sich am besten für die Nutzung im Zug eignen und auf welche legalen Selbstverteidigungswaffen Sie besser verzichten sollten.

Schrillalarm

Klein und handlich ist der Schrillalarm in Form von Schlüsselanhängern, sodass Sie ihn stets parat haben können. Sie erhalten verschiedene Varianten mit einer Lautstärke zwischen 100 und bis zu 130 dB.

Wirkung: unerträgliche Lautstärke, Überraschungsmoment als Fluchtmöglichkeit, öffentliche Aufmerksamkeit

Risikofaktoren: nur kurzer Überraschungsmoment, Belastung des eigenen Ohrs

Alltagsgegenstände

Unscheinbare Gegenstände, die Sie bei sich tragen, sollten nicht unterschätzt werden: Regenschirme, Schlüssel oder Absatzschuhe können im Ernstfall als effektive Verteidigungswerkzeuge dienen, wenn Sie diese gezielt einsetzen.

Im Zug: Ungeeignete Selbstverteidigungswaffen

Obwohl Pfefferspray eine gängige Selbstverteidigungswaffe ist, eignet es sich nicht für den Einsatz im Zug. Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum (OC), das aus dem Fruchtfleisch besonders scharfer Chillischoten gewonnen wird. Eigentlich als Tierabwehrspray bezeichnet, können die Sprays in besonderen Notfallsituationen auch zur Notwehr gegenüber Menschen eingesetzt werden. Ob eine Notwehrlage vorliegt, entscheiden die Gerichte. Urteile zur Frage „Notwehr oder nicht“ fallen allerdings höchst unterschiedlich aus. Besteht keine unmittelbare Gefahr, können Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen.

Besonders im Zug können einige Selbstverteidigungswaffen wie Pfefferspray sehr problematisch sein, da der Einsatz in einem engen Abteil andere Fahrgäste ebenfalls treffen und dadurch zu unerwünschten Folgen führen könnte. Die Lüftungssysteme des Zuges können das Spray weiter verteilen, was zu Panik und Verletzungen führen kann.  Schreckschusswaffen und Reizgaspistolen, welche Reizgasmunition oder Schreckschussmunition mit einem lauten Knall entladen, sind für eine Selbstverteidigung im Zug nicht erlaubt.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind verboten?

Obwohl bestimmte Selbstverteidigungswaffen in Deutschland erlaubt sind, ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Waffen legal mitgeführt, erworben oder besessen werden dürfen. Es gibt eine Vielzahl von Waffen, deren Nutzung streng reglementiert ist und deren Besitz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Diese Waffen sind in Deutschland verboten:

  • Butterflymesser, Springmesser, Fallmesser
  • Schlagringe
  • Totschläger und Stahlruten (Biegsame Schlagstöcke mit erschwertem Endstück)
  • Nunchaku (japanisches Würgeholz)
  • Präzisionsschleudern und Wurfsterne

Bevor Sie auf Selbstverteidigungswaffen zurückgreifen, sollten Sie stets versuchen, die Situation durch verbale Deeskalation zu lösen und eine Fluchtmöglichkeit zu finden. Waffen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn Sie sich unmittelbar bedroht fühlen und keine anderen Maßnahmen wirksam sind. Achten Sie vor allem bei der Nutzung im Zug und in geschlossenen Räumen auf eine sichere Handhabung der Selbstverteidigungstools, um sich selbst und gegebenenfalls andere Mitreisende nicht zusätzlich zu gefährden.

Sie möchten mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine Vielzahl interessanter Artikel zum richtigen Verhalten bei einem Notfall im Zug oder spannenden Fakten über Züge.

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