Das Bild zeigt den ausgestreckten Arm und die Faust einer Frau.

Selbstverteidigung im Zug – Was ist erlaubt?

Sich plötzlich einem Angreifer im Zug gegenüberzusehen, kann eine beängstigende Situation sein. Wenn Sie nicht gerade mit Kampfkunst vertraut sind, stellt sich die Frage, wie man sich effektiv verteidigen kann. Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Selbstverteidigung im Zug beleuchtet und darüber aufgeklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Der sicherste Ansatz bei einem Angriff ist oft die Flucht. Versuchen Sie, sich aus der Situation zu befreien und den Angreifer auf Abstand zu halten, um körperlichen Schaden zu vermeiden. Doch was tun, wenn eine Flucht im Zug nicht möglich ist? Einige Fahrgäste wünschen sich Möglichkeiten zur Selbstverteidigung und die Liste der Verteidigungsoptionen ist lang. Doch ist jede dieser Maßnahmen auch legal? Beim Umgang mit Selbstverteidigungsmitteln ist es wichtig, auf Zertifikate, Mitführbeschränkungen und gesetzliche Vorschriften zu achten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Selbstverteidigung im Zug: Rechtliche Bestimmungen

Bevor wir uns den verschiedenen Selbstverteidigungsmitteln zuwenden, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Wann ist es erlaubt, sich selbst aktiv zu verteidigen? Natürlich darf kein Fahrgast grundlos einen anderen angreifen. Eine Verteidigung setzt eindeutig einen Angriff voraus und sollte nur als letztes Mittel angewendet werden.

Mögliche Situationen, bei denen Sie sich tätlich verteidigen dürfen:

  • Notwehr: Als Abwehr eines körperlichen Angriffs, wenn Sie einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden versuchen.
  • Bedrohung oder Nötigung: Bei Androhung von Gewalt. Die Rechtslage ist hier jedoch schwierig: Sie sollten sich zunächst intensiv um eine verbale Lösung bemühen.
  • Sexuelle Belästigung: Eine Notwehr ist hier in der Regel nur zulässig, wenn die Notwehrsituation anhält.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind erlaubt?

In Deutschland sind bestimmte Selbstverteidigungswaffen erlaubt, die Ihnen helfen können, sich in Notsituationen zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Nutzung dieser Waffen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Selbstverteidigungsrechte zu verstehen. Im Folgenden finden Sie Selbstverteidigungsmittel, welche sich am besten für die Nutzung im Zug eignen und auf welche legalen Selbstverteidigungswaffen Sie besser verzichten sollten.

Schrillalarm

Klein und handlich ist der Schrillalarm in Form von Schlüsselanhängern, sodass Sie ihn stets parat haben können. Sie erhalten verschiedene Varianten mit einer Lautstärke zwischen 100 und bis zu 130 dB.

Wirkung: unerträgliche Lautstärke, Überraschungsmoment als Fluchtmöglichkeit, öffentliche Aufmerksamkeit

Risikofaktoren: nur kurzer Überraschungsmoment, Belastung des eigenen Ohrs

Alltagsgegenstände

Unscheinbare Gegenstände, die Sie bei sich tragen, sollten nicht unterschätzt werden: Regenschirme, Schlüssel oder Absatzschuhe können im Ernstfall als effektive Verteidigungswerkzeuge dienen, wenn Sie diese gezielt einsetzen.

Im Zug: Ungeeignete Selbstverteidigungswaffen

Obwohl Pfefferspray eine gängige Selbstverteidigungswaffe ist, eignet es sich nicht für den Einsatz im Zug. Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum (OC), das aus dem Fruchtfleisch besonders scharfer Chillischoten gewonnen wird. Eigentlich als Tierabwehrspray bezeichnet, können die Sprays in besonderen Notfallsituationen auch zur Notwehr gegenüber Menschen eingesetzt werden. Ob eine Notwehrlage vorliegt, entscheiden die Gerichte. Urteile zur Frage „Notwehr oder nicht“ fallen allerdings höchst unterschiedlich aus. Besteht keine unmittelbare Gefahr, können Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen.

Besonders im Zug können einige Selbstverteidigungswaffen wie Pfefferspray sehr problematisch sein, da der Einsatz in einem engen Abteil andere Fahrgäste ebenfalls treffen und dadurch zu unerwünschten Folgen führen könnte. Die Lüftungssysteme des Zuges können das Spray weiter verteilen, was zu Panik und Verletzungen führen kann.  Schreckschusswaffen und Reizgaspistolen, welche Reizgasmunition oder Schreckschussmunition mit einem lauten Knall entladen, sind für eine Selbstverteidigung im Zug nicht erlaubt.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind verboten?

Obwohl bestimmte Selbstverteidigungswaffen in Deutschland erlaubt sind, ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Waffen legal mitgeführt, erworben oder besessen werden dürfen. Es gibt eine Vielzahl von Waffen, deren Nutzung streng reglementiert ist und deren Besitz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Diese Waffen sind in Deutschland verboten:

  • Butterflymesser, Springmesser, Fallmesser
  • Schlagringe
  • Totschläger und Stahlruten (Biegsame Schlagstöcke mit erschwertem Endstück)
  • Nunchaku (japanisches Würgeholz)
  • Präzisionsschleudern und Wurfsterne

Bevor Sie auf Selbstverteidigungswaffen zurückgreifen, sollten Sie stets versuchen, die Situation durch verbale Deeskalation zu lösen und eine Fluchtmöglichkeit zu finden. Waffen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn Sie sich unmittelbar bedroht fühlen und keine anderen Maßnahmen wirksam sind. Achten Sie vor allem bei der Nutzung im Zug und in geschlossenen Räumen auf eine sichere Handhabung der Selbstverteidigungstools, um sich selbst und gegebenenfalls andere Mitreisende nicht zusätzlich zu gefährden.

Sie möchten mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine Vielzahl interessanter Artikel zum richtigen Verhalten bei einem Notfall im Zug oder spannenden Fakten über Züge.

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Das Bild zeigt einen Zettel, auf dem Courage steht.

Zivilcourage im Zug – Das können Sie tun

Ob Diskriminierung, handgreifliche Auseinandersetzung oder rassistischer Übergriff: An Bahnhöfen oder in Zügen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Sollten Sie selbst einmal in eine solche Lage geraten oder Zeuge einer Tat werden, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Wir erklären Ihnen, wie Sie in derartigen Situationen am besten vorgehen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen und in kritischen Situationen angemessen handeln.

Definition: Was ist Zivilcourage?

Zivilcourage bedeutet, in gefährlichen oder kritischen Situationen mutig und verantwortungsbewusst zu handeln, um anderen Menschen zu helfen oder eine ungerechte oder gefährliche Situation zu verhindern oder zu lösen. Dabei geht es um den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die Opfer von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing oder Missbrauch sind. Zivilcourage zeigt sich in vielen verschiedenen Formen, von verbalen Äußerungen bis hin zu aktivem Handeln und Einschreiten.

Was würden Sie tun, wenn ein anderer Passagier im Zug angegriffen wird? Würden Sie versuchen, den Angreifer zu stoppen, Hilfe holen oder einfach zusehen? Da sich viele Menschen unsicher sind, wie Sie in solchen Situationen reagieren sollen, wurde im Rahmen einer landesweiten Kampagne für mehr Zivilcourage die Aktion „Tu was“ ins Leben gerufen. Die Aktion gibt Informationen und Ratschläge für den Umgang mit kritischen Situationen im öffentlichen Personennahverkehr. Ob Sie es glauben oder nicht: Oft kann auch schon genaues Beobachten, oder das Fotografieren der Tat dabei helfen, die Täter zu überführen und Mitreisende zu unterstützen.

3 Arten von Zivilcourage: Wo liegt der Unterschied?

Es gibt drei Arten von Zivilcourage, die sich in ihrer Intensität und ihrem Risiko unterscheiden:

  1. Sich für etwas einsetzen: Hier geht es darum, sich verbal oder durch Handlungen für eine bestimmte Sache oder Person einzusetzen, z.B. indem man sich für die Rechte von Minderheiten einsetzt oder bei Vandalismus an Zügen einschreitet.
  2. Sich zur Wehr setzen: In dieser Situation wird man selbst zum Opfer und muss sich aktiv gegen einen Angriff oder eine Bedrohung verteidigen, z.B. indem man sich physisch oder verbal wehrt. In unserem Blogbeitrag zur Selbstverteidigung im Zug erfahren Sie, wie Sie sich bei Übergriffen im Zug verteidigen können.
  3. Eingreifen: Hier geht es um das Eingreifen in eine Situation, in der eine andere Person in Gefahr ist. Das kann bedeuten, die Polizei oder Rettungskräfte zu rufen oder sich selbst zu riskieren, um jemandem zu helfen.

Hinsehen statt weggehen – 6 hilfreiche Regeln für den Umgang mit kritischen Situationen

Wenn man in eine kritische Situation gerät oder eine solche beobachtet, kann es schwierig sein, angemessen zu handeln. Damit Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, wenn Sie Zeuge einer gefährlichen Situation werden, gibt es sechs praktische Regeln, die Ihnen zeigen, wie Sie in diesem Fall am besten handeln.

Zeigen Sie Zivilcourage: Helfen Sie anderen Menschen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

Zivilcourage zu zeigen, bedeutet nicht zwangsläufig, sich selbst in Gefahr zu bringen. Oftmals kann man auch durch kleine, aber wichtige Handlungen helfen. Schreiten Sie nicht körperlich ein. Seien Sie aufmerksam, sprechen Sie andere mögliche Helfende direkt an oder sagen Sie laut, dass Sie Hilfe organisieren. Schon dies kann dazu beitragen, dass vom Opfer abgelassen wird.

Helden sind gemeinsam stärker: Suchen Sie sich Unterstützung und fordern Sie andere aktiv zur Mithilfe auf

Zivilcourage zu zeigen, kann oft einfacher sein, wenn man nicht alleine handelt. Holen Sie sich Hilfe von weiteren Personen im Umfeld. Sprechen Sie z. B. das Zugpersonal an oder bitten Sie andere Passagiere zur Mithilfe.  Gemeinsam können Sie mehr bewirken und auch schwierigere Situationen meistern.

Ihre Erinnerungen können entscheidend sein: Prägen Sie sich die Merkmale der Täter ein und beobachten Sie die Situation genau

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, kann Ihre Beobachtungsgabe und Ihr Gedächtnis entscheidend sein, um den Täter zu identifizieren und zu überführen. Prägen Sie sich genaue Merkmale der Täter ein, oder fotografieren bzw. filmen Sie die Tat, wenn möglich. So helfen Sie der Polizei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Zeugenkarten können zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Polizeiruf 110: Rufen Sie den Notruf und organisieren Sie Hilfe

Wenn Sie in eine gefährliche Situation geraten oder eine solche beobachten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Rufen Sie den Notruf an und schildern Sie die Situation so genau wie möglich. Die Polizei und Rettungskräfte können dann schnell vor Ort sein und helfen.  Wählen Sie die 110. Falls Sie kein Handy bei sich tragen, bitten Sie jemand anderen, die Polizei zu verständigen.

Erste Hilfe leisten: Kümmern Sie sich um die Opfer

Wenn es zu einem Unfall oder einer Gewaltsituation gekommen ist, ist es wichtig, sich um die Opfer zu kümmern. Leisten Sie Erste Hilfe, indem Sie Verletzungen versorgen oder bei Bedarf die Rettungskräfte rufen. Zeigen Sie den Opfern, dass Sie nicht alleine sind und dass Sie sich um sie kümmern. Die Notversorgung kann Leben retten! Fragen Sie ggf. andere Personen um Unterstützung.

Trauen Sie sich: Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung

Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind, ist Ihre Aussage oft entscheidend, um den Täter zu überführen. Trauen Sie sich deshalb, als Zeuge zur Verfügung zu stehen und Ihre Beobachtungen der Polizei zu schildern. Ihre Aussage kann dazu beitragen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird.

Es zeigt sich, dass jeder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Größe oder Körperbau – Hilfe leisten kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Informationen zum Thema Zivilcourage finden Sie auf unserem Blog und der Webseite der Bundespolizei.

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