Das ist der sicherste Sitzplatz im Zug

Unter allen Verkehrsmitteln ist die Bahn das sicherste Fortbewegungsmittel. Dennoch können auch bei einer Zugfahrt Unfälle passieren. Wir sagen Ihnen, welcher Sitzplatz im schlimmsten Fall der sicherste ist.

Züge sind das sicherste Verkehrsmittel

Auto versus Bahn: Laut der Allianz pro Schiene ist Bahnfahren überall in Europa sicherer als Autofahren.

So war im deutschen Zehnjahresschnitt von 2008 bis 2017 die Wahrscheinlichkeit für Insassen eines PKW 56-mal höher tödlich zu verunglücken als für Bahnreisende. Das Verletzungsrisiko ist für Autofahrende sogar 105-mal höher.

Wo ist der sicherste Sitzplatz im Zug?

Da Unfälle unterschiedlich sind, gibt es nicht den einen sichersten Sitzplatz im Zug. Denn je nach Art des Unfalls wirken die auftreffenden Kräfte unterschiedlich und verteilen sich anders. Während bei einem Frontalzusammenstoß die hinteren Zugabteile geschützter sind, sind die Überlebenschancen im vorderen Teil des Zuges bei einem Auffahrunfall am größten.

Demnach ist der sicherste Sitzplatz jeweils am weitesten entfernt vom Unfallzentrum, weil ein Großteil der Aufprallenergie bereits absorbiert wurde, ehe sie den Fahrgast erreicht hat. Sollte der mittlere Teil des Zuges entgleisen, sind hingegen die vorderen und hinteren Bereiche im Zug sicherer.

So finden Sie Ihren sicheren Sitzplatz

Im vorderen Zugbereich, mittig oder im letzten Wagenabteil: Wo sollte man sich nun einen Sitzplatz suchen? Besonders gefährlich sind die Stehplätze zwischen den Sitzreihen. Vor allem im Bereich der Ausstiegstüren befinden sich etliche Hindernisse wie Stufen, Feuerlöscher oder Geländer, gegen die Sie fallen könnten. Daher raten wir von einem Sitz- oder Stehplatz in diesem Bereich ab. Gerade wenn Sie stehen, sind Sie der kinetischen Energie schutzlos ausgeliefert. Sie sollten sich daher stets einen Sitzplatz für Ihre Bahnfahrt wählen.

Wählen Sie einen Sitzplatz mittig im Zug

Bei einem Aufprall- oder Auffahrunfall sind Sie in der Zugmitte am besten geschützt, da die jeweiligen Zugenden wie eine Knautschzone wirken.

Setzen Sie sich entgegen die Fahrtrichtung

Setzen Sie sich entgegen die Fahrtrichtung. So wirken die Verzögerungskräfte von vorne nach hinten auf Ihren Körper. Denn der Sitz fängt bereits einen Großteil der Aufprallenergie ab. Außerdem stützt und schützt Sie der Sitz vor schweren Verletzungen. Wenn Sie hingegen mit dem Blick in Fahrtrichtung sitzen, könnten Sie ungehindert auf den vorderen Sitz prallen. So steigt das Verletzungsrisiko deutlich.

Wählen Sie einen Gangplatz

Setzen Sie sich außerdem nah an den Gang. Ein Gangplatz ist bei einem seitlichen Zusammenstoß der sicherere Platz. Reduzieren Sie außerdem die Gefahr durch entgegenkommende Züge und entscheiden Sie sich für einen Sitzplatz auf der rechte Seite (in Fahrtrichtung gesehen).

Abteil statt Großraumwaggon

Umherfliegendes Gepäck stellt eine große Gefahrenquelle bei einem Umfall dar. Bevorzugen Sie daher einen Sitzplatz in einem Abteil statt in einem Großraumwaggon. Denn hier gibt es deutlich weniger Gepäck.

Hinweis: Lesen Sie in unserem Beitrag, wie Sie Ihr Gepäck am besten verstauen.

Schauen Sie sich bereits beim Beginn Ihrer Bahnfahrt nach dem Notausstieg um. So wissen Sie, wo Sie im Notfall den Zug verlassen können.

Sie haben sicher Ihre persönlichen Vorlieben und Vorstellungen vom perfekten Sitzplatz. Suchen Sie den Platz nach Sicherheitskriterien aus oder spielen diese Gedanken für Sie keine Rolle? Schreiben Sie uns doch einen Kommentar, wie Sie sich für Ihren perfekten Sitzplatz entscheiden.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Zugverspätung oder Ausfall – Ihre Rechte im Entschädigungsfall

Natürlich bemühen sich alle Bahnunternehmen Ihnen eine pünktliche und angenehme Fahrt zu ermöglichen. Doch manchmal gelingt dies nicht – Zugverspätung und Zugausfall sind die Folge. Welche Rechte Sie im Entschädigungsfall haben, zeigen wir Ihnen.

Falls sich durch Verspätungen oder Zugausfälle Ihre Reiseplanung ändert, können Sie als Fahrgast von Ihren gesetzlich festgeschriebenen Rechten Gebrauch machen. Laut EuGH-Urteil gelten diese auch bei höherer Gewalt wie Suizid, Unwetter oder Streikauswirkungen. Also dann, wenn nicht das Bahnunternehmen für die Verspätung verantwortlich ist. Welche Rechte Sie im Entschädigungsfall bei einer Zugverspätung haben, haben wir aufgelistet.

Entschädigungsfall bei Zugverspätung am Zielbahnhof

Trifft Ihr Zug am Zielbahnhof 60 Minuten oder mehr zu spät ein, erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent Ihrer Fahrkarte. Ab 120 Minuten Verspätung steht Ihnen ein Ausgleich der Fahrtkosten von 50 Prozent zu.

Für Zeitfahrkarten wie Länder-Tickets oder besondere Angebote gelten pauschale Entschädigungsbeträge, die je Verkehrsverbund variieren:

  • Im Nahverkehr sind für die 2. Klasse etwa 1,50 Euro und der 1. Klasse zwischen 2,25 und 2,50 Euro veranschlagt.
  • Im Fernverkehr für die 2. Klasse 5,00 und die 1. Klasse 7,50 Euro.
  • Besitzen Sie eine Abo-Karte wie die BahnCard 100 oder ähnliche Vergünstigungen steht Ihnen im Verspätungsfall ein Ausgleich von 10,00 Euro (2. Klasse) bzw. 15,00 Euro (1. Klasse) zu.

Diese Beträge gelten ab 60 Minuten Verspätung.

Hinweis: Bei Zeitfahrkarten erhalten Sie eine maximale Entschädigung von 25 % des Zeitkartenpreises. Entschädigungsbeträge unter 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Hier sollten Sie mehrere Zeitkarten gesammelt einreichen.

Weiterfahrt mit einem anderen Zug oder weiteren Verkehrsmitteln

Ist eine Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten absehbar, dürfen Sie Ihre Bahnfahrt mit jedem anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug fortsetzen. Um Ihre Ankunftszeit zu verringern, dürfen Sie auch höherpreisige Züge nutzten. In diesem Fall müssen Sie jedoch vorerst die Kosten übernehmen und können sich diese im Anschluss erstatten lassen.

Sollte Ihr Zug planmäßig den Zielbahnhof erst zwischen 0 und 5 Uhr erreichen und hierbei 60 Minuten verspätet sein, dürfen Sie auch andere Verkehrsmittel nutzen. Dies gilt auch, wenn Sie mit der letzten planmäßigen Verbindung unterwegs sind und ohne andere Verkehrsmittel Ihr Ziel nicht bis Mitternacht erreichen könnten. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.

Hinweis: Falls Ihnen das Bahnunternehmen eine Möglichkeit zur Weiterfahrt organisiert, hat diese Vorrang vor selbstorganisierten Alternativen.

Wenden Sie sich daher zunächst an die Mitarbeiter des Bahnunternehmens mit dem Sie unterwegs sind. Diese regeln Ihre Weiterfahrt bzw. Übernachtung. Wenn Sie Ihre Weiterfahrt oder Übernachtung auf eigene Faust organisieren, haben Sie nur auf Kulanzbasis des Unternehmens die Möglichkeit, Ihre Auslagen wieder zu bekommen. Sie können keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtung verlangen, wenn Sie sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufsstelle- oder Informationsstelle oder Personal des genutzten Zuges bemüht haben.

Erstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch

Wird Ihr Zug am Zielbahnhof mehr als 60 Minuten verspätet eintreffen, können Sie sich einen Teil Ihrer Reisekosten erstatten lassen – bis maximal 80 Euro. Diese Erstattung greift bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust. Eine Erstattung erhalten Sie, wenn Sie aufgrund der Verspätung von Ihrer Reise zurücktreten. Brechen Sie Ihre Fahrt unterwegs ab, da sie durch die Verspätung sinnlos wird, können Sie die Fahrkosten auch für die bereits durchfahrene Strecke sowie die Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof beanspruchen. Nutzen Sie hingegen eine Teilstrecke, dann können Sie sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Übernahme Übernachtungskosten

Ist aufgrund einer Verspätung die Weiterreise am selben Tag nicht zumutbar, kann eine Übernachtung erforderlich sein. In diesem Fall werden angemessene Übernachtungskosten erstattet. Die Bahngesellschaft kann Ihnen hierfür eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Diese hat Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.

Achtung: Für die verschiedenen Verkehrsverbünde und Landestarife können abweichende Regelungen gelten. Erkundigen Sie sich daher beim jeweiligen Verbund.

Wie werden Ansprüche Im entschädigungsfall bei zugverspätung geltend gemacht?

Bevor Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, muss geklärt werden, wer der Verursacher ist. Ist das Bahnunternehmen in der Verantwortung, wenden Sie sich an den jeweiligen Kundenservice. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Ausfüllen des Fahrgastrechteformular (online oder postalisch): Hierbei fügen Sie Ihre Fahrkarte entweder als Scan oder als Original bei.
  • Anspruch im Servicecenter des jeweiligen Verkehrsunternehmens einfordern: Auch hier müssen Sie ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und mit Ihrem Fahrschein belegen.

Hinweis: Alle Rechte im Detail finden Sie hier.

Die wichtigsten Fragen rund um Ihre Reise mit dem Zug und wie sicher eine Bahnfahrt ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Haben Sie schon mal wegen einer Zugverspätung einen Entschädigungsfall wie Übernachtung oder eine Erstattung in Anspruch genommen?  Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar und lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Klassenfahrt oder Gruppenreise – sicher mit der Bahn

Mit der Klasse oder einer großen Gruppe verreisen macht Spaß. Neben dem Bus steht Ihnen die Bahn für Ihre sichere Gruppenreise zur Verfügung. Wir verraten, worauf Sie achten sollten und wie die Reise mit größeren Gruppen gelingt.

Vor der Fahrt: Die Planung Ihrer Gruppenreise mit der Bahn

Sie planen eine Gruppenreise oder Klassenfahrt? Dann lassen Sie sich bei der Organisation vom Servicepersonal des jeweiligen Bahnunternehmens unterstützen. Im Kundencentern oder in Partner-Agenturen sowie telefonisch über das Service-Telefon erhalten Sie vom Kundenberater neben Vorschlägen für die günstigsten Verbindungen auch eine umfassende und individuelle Beratung.

Im Fernverkehr sowie in einigen Nahverkehrszügen ist eine Reservierung möglich. Buchen Sie Ihre Bahnreise langfristig und reservieren Sie entsprechend Ihre Sitzplätze im gleichen Wagen oder Abteil. So kann Ihre Gruppe zusammensitzen und Sie müssen nicht im Zug umherlaufen, um Ihre Gruppe zu beaufsichtigen.

————————————————————————————————

Für Ihre Reise mit Mitteldeutsche Regiobahn empfehlen wir, Ihre Gruppenreise ab 15 Personen mindestens 14 Tage im Voraus anzumelden. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

So buchen Sie Ihre Klassenfahrt oder Gruppenreise mit der MRB:

  • Über das Kontaktformular
  • Über das Service-Telefon zum Ortstarif: 0341 231898288
  • Persönlich in den MRB-Kundencentern

———————————————————————————————–

Hinweis: Die Anmeldung Ihrer Gruppenreise ist besonders für Ihre geplante Reise an einem Wochenende notwendig, denn hier reisen viele mit der Bahn. Auch kurz vor den Sommerferien gibt es viele Schulausflüge und die Züge sind entsprechend voll. Erfahrungsgemäß sind die Strecken dann sehr stark ausgelastet. Trotz des hohen Reiseaufkommens ist es oft nicht möglich, weitere Züge einzusetzen.

Speichern Sie sich den Reiseverlauf ab oder drucken Sie den Reiseplan aus, damit Sie stets Ihre Reisedaten im Blick haben. Sollten Sie eine Reservierung haben, erkundigen Sie sich, in welchem Bereich des Bahnsteigs Ihr reservierter Wagen hält. So können Sie direkt einsteigen und müssen nicht alle auf der Suche nach den Sitzplätzen durch den Zug laufen.

Während der Fahrt: So gelingt die sichere Gruppenreise

Der Tag der Fahrt

Vereinbaren Sie einen Treffpunkt an einem zentralen Punkt im Bahnhof, nicht am Gleis. Direkt am Bahnsteig warten auch anderen Fahrgäste, es herrscht mehr Gedränge. Daher ist es am Gleis schwerer, die Ankunft verschiedener Gruppenteilnehmer zu überblicken und für deren Sicherheit zu sorgen. Teilen Sie Ihre Gruppe beim Einsteigen auf und lassen Sie nicht die gesamte Gruppen an einer Tür einsteigen. Dadurch entspannt sich das Einsteigen.

Hinweis: Bestimmen Sie eine Begleitperson, die als Letzte ein- und als Erste aussteigt.

Auf Ihrer Bahnfahrt managen Sie eine große Gruppe verschiedenster Kinder, Jugendlicher oder Erwachsener und die Kontrolle über die Bahntickets. Nicht zu vergessen: Die Stimmung Ihrer Mitreisenden über möglicherweise mehrere Stunden Zugfahrt. Als Begleitperson benötigen Sie daher eine wohlüberlegte Planung, Achtsamkeit und gleichzeitig Unterhalterqualitäten.

Das Gruppenticket

Nachdem Sie Ihr Gruppenticket frühestmöglich gebucht haben, sollten Sie dieses an einem festen Platz verstauen. So erleben Sie keine Überraschung oder langes Suchen. Ideal sind verschließbare Umschläge aus einem festen Material. Hier können Sie alle notwendigen Unterlagen zu Ihrer Reise verstauen und haben alles schnell griffbereit.

Die Mitreisenden

Sie kennen Ihre Gruppe am besten. Lassen Sie Kinder und Jugendliche bereits vor Abreise den gewünschten Sitzpartner wählen, dies vermeidet Stress im Waggon.

Das Gepäck

Taschen, Koffer und Co. sollten sicher verstaut werden. Große Koffer und Taschen in den vorgesehenen Zwischenräumen am Boden und leichtes Gepäck sowie Jacken in der Hutablage über den Sitzen. Wie Sie das Gepäck am besten verstauen, lesen Sie hier. Damit nichts vergessen wird: Weisen Sie Ihre Gruppe zeitig genug darauf hin, dass sie bald den Zielbahnhof erreichen.

Hinweis: Sie haben doch etwas im Zug vergessen? In unserem Blogartikel  erfahren Sie, wie Sie Ihre Fundsachen wiederbekommen.

Die Stimmung

Ältere Kinder beschäftigen sich selbständig. Bei jüngeren Reisenden können Sie kleine Spiele im Vorfeld vorbereiten. Lustig sind Spiele, die thematisch etwas mit einer Reise zu tun haben. Fragen Sie vor der Reise, was sich die Gruppe wünscht. Vielleicht gibt es Anregungen oder sogar Spielvorschläge. Im Notfall hilft ein kleiner Snack, um die Laune aufzuhellen. Schreiben Sie auf den Packzettel für die Eltern ein kleines Lunchpaket für die Bahnfahrt.

Mit einer frühzeitigen, gezielten Reiseplanung sorgen Sie für eine sichere und sorgenfreie Bahnreise. Sind Sie bereits mit einer Klasse oder Gruppe mit der Bahn gefahren? Wie waren Ihre Erfahrungen? Haben Sie weitere Tipps und Hinweise, damit die Bahnfahrt gelingt? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

Teilen Sie diesen Beitrag:

So verstauen Sie Ihr Gepäck sicher im Zug

Rucksack, Handtasche, Reisekoffer: Meist reist man mit Gepäck in der Bahn. Doch wo stellt man sein Gepäck am besten hin? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Koffer und Co. sicher verstauen.

Beim Verstauen Ihres Gepäcks gibt es eine wichtige Regel: Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher müssen frei bleiben! Denn die Gänge sind sowohl der Arbeitsplatz des Zugpersonals als auch Fluchtwege. Fluchtwege dienen auch Ihrer Sicherheit. Blockieren Sie außerdem mit Ihrem Gepäck weder die gekennzeichneten Stellplätze für Rollstühle noch andere Sitzplätze. So erleichtern Sie Ihren Mitfahrern und dem Personal die Fahrt. Und sorgen für Ihre eigene Sicherheit.

Um Ihren Koffer oder anderes Gepäck sicher auf Ihrer Bahnfahrt unterzubringen, gibt es verschiedene Orte.

Flaches Gepäck unter dem eigenen Sitz platzieren

Ihr kleiner Koffer oder Ihre Tasche passt bequem unter den Sitzplatz. Schieben Sie Ihr flaches Gepäck ähnlich wie das Handgepäck im Flugzeug einfach unter die Sitzfläche. Sie können kleine Koffer auch wischen Ihren Füßen abstellen und diese so arretieren. Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass Sie keinen Sitzplatz blockieren oder Gurte und Griffe Ihrer Taschen zur Stolperfallen werden.

Kleine Koffer zwischen den Sitzen verstauen

Trifft ein Sitzpaar in Fahrtrichtung auf ein Sitzpaar gegen die Fahrtrichtung, so entsteht zwischen diesen Sitzreihen ein Zwischenraum. Hier können Sie kleinere bis mittlere Gepäckstücke oder schmale Koffer reinschieben. Durch die sich zugewandten Sitzlehnen ist Ihr Gepäck begrenzt und kann nicht umfallen.

Hinweis: Schieben Sie Rollkoffer mit den Rollen parallel zum Gang in den Zwischenraum, sonst kann dieser in Kurven auf den Gang rollen.

Schmale Taschen passen zwischen Tür und Sitzplatz

In einigen Zügen ist ein schmaler Platz zwischen der Großraumbereichstür und der hintersten Sitzreihe. Hier können Sie besonders schmale Taschen deponieren. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gepäck die Tür nicht behindert und sich diese ohne Probleme schließt.

Größeres Gepäck, Jacken und Co.: Die Gepäckregale über den Sitzen

Gepäckablagen befinden sich über den Sitzen in den meisten Fernverkehrszügen in den Großraumbereichen und in den Abteilen. Die Ablagen bieten problemlos Platz für Ihren Koffer mit den Abmessungen 70x50x30 cm oder auch für sperriges Gepäck wie Jacken, Regenschirme und Co. In Regionalzüge sind die Gepäckablagen hingegen meist unterschiedlich groß: mal passt ein Koffer hinein, häufig aber nicht. Um den Platz in der Gepäckablage effektiv zu nutzen, legen Sie Ihre Koffer und Taschen mit der kurzen Seite nach vorne zeigend hinein. So passen deutlich mehr Koffer in die Ablage und das Gepäck verrutscht weniger.

Für Ihre Jacke befinden sich in einigen Zügen Haken in Fensternähe. Im Fernverkehr sind diese meist verschiebbar. Im Nahverkehr sind die Haken, wenn vorhanden, meist fix.

Achtung: Achten Sie auf die Köpfe Ihrer Mitfahrer, wenn Sie Ihr Gepäck in die Ablage legen und wieder herausnehmen.

Für große Koffer: Die Gepäckregale im Großraumbereich

Abhängig vom Fahrzeugtyp der Bahn befinden sich in den Zügen des Fernverkehrs weitere Gepäckablagen im Einstiegsbereich oder in der Wagenmitte zwischen den Sitzreihen des Großraumbereichs. Diese sehen wie Regale aus. Hier stellen Sie besonders große Koffer oder Ihren zusammengeklappten Kinderwagen ab. Wenn Sie Ihr Gepäck lieber im Blick behalten wollen, reservieren Sie sich gezielt Ihren Sitzplatz in der Nähe eines Großgepäckregals.

Fahrräder sicher auf der Bahnreise transportieren

Informieren Sie sich vor Ihrer Bahnfahrt über die Transportbedingungen für Ihr Rad. Hier gibt es bei den unterschiedlichen Anbietern verschiedene Regelungen. Beispielsweise ist die Fahrradmitnahme in den Zügen der Mitteldeutschen Regiobahn kostenfrei. Für Ihre Bahnfahrt mit der Deutschen Bahn benötigen Sie hingegen neben der Fahrradkarte auch eine Stellplatzreservierung. Achten Sie generell darauf, dass aus Platzgründen nur eine begrenzte Anzahl von Fahrrädern im Waggon erlaubt ist. Außerdem ist das Abstellen Ihres Fahrrads nur in den entsprechend markierten Bereichen möglich.

Ausnahme: Falträder und zusammengeklappte E-Roller können hingegen in den herkömmlichen Gepäckstauräumen sicher und ohne Beeinträchtigung anderer Kunden untergebracht werden.

Sind Sie bereits mit Kind und Kegel mit der Bahn gereist? Wie waren Ihre Erfahrungen, verschiedene Gepäckstücke zu verstauen? Erzählen Sie uns davon im Kommentarfeld – Wir freuen uns auf Ihre Geschichte.

Teilen Sie diesen Beitrag:

Wie gefährlich ist eine nächtliche Bahnfahrt für Frauen?

Ist Bahn fahren für Frauen spät am Abend oder nachts gefährlicher als am Tag? Nein! Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich am besten bei ihrer nächtlichen Fahrt verhalten sollten.

Als erstes eine Entwarnung: Laut Polizeistatistik sind Haltestellen oder öffentliche Verkehrsmittel für Frauen genauso sicher wie andere öffentliche Orte. Daher müssen sich Frauen vor einer nächtlichen Bahnfahrt nicht per se fürchten – die Gefährdungslage ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht höher. Dennoch ist bei vielen Frauen das subjektive Sicherheitsgefühl schlecht: Sie empfinden also eine Bedrohungssituation und meiden deshalb Bus und Bahn in der Dunkelheit. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen bis hin zur Angst vor Belästigung und Übergriffen. Doch wie kann man dieser Kriminalitätsangst begegnen?

Informieren Sie sich vor Ihrer Bahnfahrt

Seien Sie optimal vorbereitet: Suchen Sie bereits vor Ihrer Reise die beste Verkehrsverbindung raus. Wählen Sie eine Verbindung, bei der Sie unnötige Wartezeiten an den Haltestellen vermeiden.

Suchen Sie Rückendeckung

Falls Sie an einem Bahngleis warten müssen, stellen Sie sich mit Ihrem Rücken an eine sichere Abgrenzung wie der Wand des Wartehäuschen, eine Hauswand oder eine Stützmauer. Mit dieser Rückendeckung können Sie Ihre Umgebung sicher beobachten. Stellen Sie sich außerdem ins Licht oder zu anderen Personen.

Hinweis: An einigen Bahnhöfen gibt es eine Notrufsäule – von hier aus können Sie im Notfall einen Hilferuf absetzen.

Beobachten Sie aufmerksam Ihre Umgebung

Bleiben Sie aufmerksam und schauen Sie sich Ihre Umgebung genau an: Wer sind Ihre Mitreisenden? Gibt es Konfliktpotenzial wie etwa größere Reisegruppen, die angetrunken sind? Damit Sie nicht unnötig abgelenkt werden, sollten Sie über Ihre Kopfhörer nur leise Musik hören und sich nicht zu intensiv mit Ihrem Handy beschäftigen.

Tipp: Wie Sie gewaltbereite Mitreisende erkennen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.

Auch wenn die wohlige Wärme im Zug gepaart mit dem gleichmäßigen Rattern über die Schienen Ihre Müdigkeit verstärkt, sollten Sie wach bleiben. Wenn Sie Ihre Umgebung im Blick haben, haben Sie im Ernstfall ausreichend Zeit zum Reagieren.

Hinweis: Vermuten Sie jedoch nicht hinter jeder Person eine Gefahr, sonst steigern Sie sich unnötig in ein Angstgefühl.

Halten Sie Sichtkontakt

Wählen Sie einen Waggon, indem bereits mehrere Fahrgäste sitzen. Optimal sind verschiedene Reisende, die nicht zu einer einzelnen, großen Gruppe gehören. Sollte der Zug jedoch ziemlich leer sein, dann suchen Sie sich einen Sitzplatz im vorderen Wagenteil. Hier sind Sie stets in der Nähe des Fahrpersonals. Generell ist ein Sitzplatz ideal, von dem Sie möglichst den gesamten Waggon überblicken können. Setzen Sie sich außerdem nicht ans Fenster. Auf den Plätzen am Gang können Sie nicht eingekesselt werden und können schneller Ihren Sitzplatz verlassen.

Machen Sie auf sich Aufmerksam

Zeigen Sie deutlich, dass Sie nicht angesprochen werden wollen. Reagieren Sie dabei höflich und doch distanziert. Hier ist ein striktes „Nein!“ und das förmliche „Sie“ hilfreich. Wenn Sie sich belästigt fühlen, machen Sie dies klar: Sagen Sie laut, dass Sie sich belästigt fühlen. So erzeugen Sie bei den anderen Fahrgästen Aufmerksamkeit. Sprechen Sie im Ernstfall die anderen Fahrgäste an oder setzen sich zu ihnen.

Übergriffe nicht bagatellisieren

Mit der Reform des Sexualstrafrechts wurden die Rechte der Frau maßgeblich gestärkt. Wurden bisher ungewollte Berührungen lediglich als Beleidigung geahndet, gilt nun derart überrumpelndes Verhalten als sexuelle Nötigung. Hierzu zählen Berührungen, die sexuell bestimmt sind und durch die sich der Angegriffene belästigt fühlt. Erleben Sie eine derartige Situation haben Sie das Recht, zur Polizei zu gehen und diese Belästigung anzuzeigen. Nutzen Sie Ihre Rechte und verharmlosen Sie das Verhalten nicht.

Wehren Sie sich

Verbal oder körperlich – viele Angreifer erwarten dies nicht und lassen überrascht ab. Für Ihr Selbstwertgefühl ist es wichtig, Ihre persönliche Grenze abzustecken. Machen Sie sich nicht klein! Gemeinsam mit anderen zu reisen schafft zudem Sicherheit. Suchen Sie unter den Reisenden doch eine weitere allein reisende Frau und schließen sie sich zusammen.

Reisen Sie nachts allein mit der Bahn? Haben Sie dabei schon einmal eine brenzlige Situation erlebt oder beobachtet? Wie haben Sie reagiert? Lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben und schreiben Sie einen Kommentar.

Teilen Sie diesen Beitrag:
Zeugenkarten

Zeugenkarten: Sehen, helfen, erinnern

In Zügen oder an Bahnhöfen kann es leider immer wieder zu unvorhergesehenen Situationen kommen. Insbesondere, wenn Gewalt im Spiel ist oder jemandem Unrecht zugefügt wird, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Doch Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen, um zu helfen. Schon genaues Beobachten kann helfen, die Tat aufzuklären – und mithilfe von Zeugenkarten vergessen Sie kein Detail.

Genau hinsehen bei Straftaten

Beherztes Eingreifen in Notsituationen ist nicht immer die richtige Art, dem Opfer zu helfen. Durch unüberlegtes Handeln können Sie nicht nur sich, sondern auch andere gefährden. Wie Sie im Ernstfall richtig handeln, lesen Sie in unserem Beitrag über Zivilcourage.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden und die Polizei einmal nicht zur Stelle ist, sollten Sie die Situation beobachten. Prägen Sie sich die Merkmale der Täter genau ein. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie auch ein Foto oder Video aufnehmen. Dies hilft der Polizei im Nachhinein den Tathergang nachzuvollziehen und womöglich sogar Täter zu identifizieren.

Zeugenkarten helfen bei der Aufklärung

Als Hilfsmittel für Ihre Beobachtung dienen die sogenannten Zeugenkarten. Sie helfen der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten.

Auf der Karte finden sich leere Felder für die Personenbeschreibung sowie Angaben zu Datum, Uhrzeit und Hergehen der Straftat. Außerdem können Sie Informationen zu Körperform, Frisur, Haarfarbe, Bekleidung und besonderen Merkmalen des Täters ergänzen. Als Zeuge füllen Sie die Karte am besten direkt im Anschluss an die Tat aus – so gerät kein Detail in Vergessenheit. Sollten Sie anschließend zur Zeugenaussage gebeten werden, dient Ihnen die Zeugenkarte auch als Merkhilfe für Details.

Wo erhält man die Zeugenkarte?

Die Zeugenkarten sind kostenlos auf den Revieren der Polizei erhältlich. Wenn Sie kein Revier aufsuchen möchten, finden Sie die Zeugenkarte der Bundespolizei auch online zum Ausdrucken. Sogar einige Bürgerämter oder Bahnhofsinformationen halten Zeugenkarten bereit.

Die praktischen Karten kommen oft im handlichen Format daher. Sie können sie daher immer im Geldbeutel mit sich tragen und haben die Zeugenkarte für den Ernstfall immer zur Hand.

 

Haben Sie schon einmal eine Zeugenkarte benutzt? Halten Sie diese für ein geeignetes Hilfsmittel? Haben Sie Situationen erlebt, in denen Sie sich gewünscht hätten, eine Zeugenkarte dabei zu haben? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung in den Kommentaren mit uns und anderen Lesern.

Teilen Sie diesen Beitrag:
Kurse Zivilcourage

Kurse und Workshops zum Thema Zivilcourage

Wenn es im Zug oder am Bahnhof zu bedrohlichen Situationen kommt, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Sie sollten hinsehen, eingreifen, wenn Ungerechtigkeit geschieht, und Hilfe holen. Es ist jedoch auch wichtig, dass Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben. Aus diesem Grund bieten Polizeistellen, Volkshochschulen oder Vereine Seminare und Kurse zum Thema Zivilcourage an. Dort lernen Sie vielfältige Möglichkeiten kennen, mit denen Sie im Notfall helfen können.

Beratungsmöglichkeiten der Polizei

Die Bundespolizei sorgt in Zügen und Bahnhöfen für Sicherheit und Ordnung. Bei besonderen Anlässen mit hohem Reisendenaufkommen, wie zum Beispiel in der Hauptreisezeit oder bei Fußballspielen, wird diese Präsenz zusätzlich erhöht. Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, ist die Bundespolizei jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Denn nicht immer ist sofort ein Beamter zur Stelle. Bei drohender Gewalt oder Ungerechtigkeit ist daher Ihre Zivilcourage gefragt.

Sie sind sich unsicher, wie Sie im Notfall einschreiten und helfen können? Dann bilden Sie sich weiter! (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen in ganz Deutschland – auch in Ihrer Nähe – informieren über das Thema Zivilcourage. Außerdem bietet z. B. die Münchner Polizei einen kostenlosen Kurs rund um das Helfen in Notsituationen an. In diesem erfahren Sie, wie Sie Gefahrensituationen vermeiden, bei medizinischen Notfällen helfen und sich erfolgreich verteidigen.

Zur Beratungsstellensuche der Polizei: https://www.aktion-tu-was.de/beratungsstellensuche/

Kurse an Universitäten und Volkshochschulen

Auch an öffentlichen Volkshochschulen und Universitäten können Sie Beratungsangebote zum Thema Zivilcourage wahrnehmen. Diese finden oft in Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen, wie dem Zivilcourage für alle e.V., statt. Die Kurse sind nicht nur für Studenten, sondern auch für andere Teilnehmer offen.

Die Workshops an Hochschulen sind ähnlich aufgebaut wie die Polizeikurse. Sie beinhalten leicht erlernbare Tipps zur Selbstbehauptung („Wie helfe ich mir selbst ?“) und Zivilcourage („Wie helfe ich anderen ?“). Außerdem zeigen Sie, wie man Gefahrensituationen vermeiden kann und geben Hinweise zum Umgang mit Rettungs- und Hilfevorrichtungen im öffentlichen Raum.

Beispiele für Kurse und Workshops an Hochschulen:

TU Dresden – „Courage – Wissen, sehen, handeln“

Ruhr Uni Bochum – „muTIGER“

Volkshochschule München – „Zivilcourage für alle“

Volkshochschule Frankfurt –  „Aktion Gewalt-Sehen-Helfen“

Es lohnt sich in jedem Fall, eine Beratung zum Thema Zivilcourage wahrzunehmen. Dort lernen Sie nicht nur die Theorie, sondern auch praktische und neuartige Handlungsansätze kennen. So stärken Sie Ihre Wahrnehmung für bedrohliche Situationen und wissen immer, wie Sie im Ernstfall richtig handeln. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen außerdem unseren Beitrag über Zivilcourage. Dort haben wir Ihnen praktische Tipps und Regeln für das Helfen in Ernstfällen zusammengestellt.  

Was denken Sie über das Thema Zivilcourage? Würden Sie an einem Kurs teilnehmen, um anderen im Ernstfall besser helfen zu können? Wir freuen uns auf Ihre Gedanken und Anregungen in den Kommentaren!

 

 

Teilen Sie diesen Beitrag:
Zivilcourage

Zivilcourage zeigen: Hinsehen statt weggehen

 Ob Überfall, handgreifliche Auseinandersetzung oder Körperverletzung: An Bahnhöfen oder in Zügen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Sollten Sie selbst einmal in eine solche Lage geraten oder Zeuge einer Tat werden, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Wir erklären Ihnen, wie Sie in derartigen Situationen am besten vorgehen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Was bedeutet Zivilcourage?

Zivilcourage setzt sich aus dem Wort „Zivil“, gleichbedeutend mit „bürgerlich bzw. nichtmilitärisch“ und dem Wort „Courage“, das wiederum für „Mut“ steht, zusammen. Es beschreibt das selbstlose Verhalten von Menschen, die in Aktion treten, um anderen in gefährlichen Situationen zur Seite zu stehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand bedroht wird und ein Dritter sich der Situation stellt, anstatt wegzusehen.

Was würden Sie tun, wenn ein anderer Passagier im Zug angegriffen wird? Würden Sie versuchen, den Angreifer zu stoppen, Hilfe holen oder einfach zusehen? Ob Sie es glauben oder nicht: Oft kann auch schon genaues Beobachten, oder das Fotografieren der Tat dabei helfen, die Täter zu überführen. Denn beim direkten Eingreifen in die Tat könnten Sie sich selbst in Gefahr bringen. Ganz besonders, wenn Sie in der Unterzahl sind, oder der Täter stärker ist als Sie.

Gesetzeslage

Im Strafgesetzbuch wird das Wort „Zivilcourage“ nicht erwähnt. Dennoch sind Sie durch das Gesetz zur Hilfe in Notlagen verpflichtet. In § 323c StGB heißt es, dass Sie bei Gefahr oder Not Hilfe leisten müssen. Die Hilfestellung muss für Sie als Helfer aber zumutbar sein, das heißt Sie sollten sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

In den meisten Situationen können Sie schon mit einem Anruf der Polizei dazu beitragen, dem Opfer zu helfen. Wenn Sie dagegen einfach weitergehen, obwohl Sie dem Opfer helfen könnten, ist dies eine unterlassene Hilfestellung. In diesem Fall könnte Ihnen sogar eine Gefängnis- oder Geldstrafe drohen.

Sechs Regeln für kritische Situationen

Damit Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, wenn Sie Zeuge einer gefährlichen Situation werden, gibt es sechs praktische Regeln, die Ihnen zeigen, wie Sie in diesem Fall am besten handeln:

  1. Helfen Sie, aber halten Sie Abstand: Schreiten Sie nicht körperlich ein. Seien Sie aufmerksam, sprechen Sie andere mögliche Helfende direkt an oder sagen Sie laut, dass Sie Hilfe organisieren. Schon dies kann dazu beitragen, dass vom Opfer abgelassen wird.
  2. Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf: Holen Sie sich Hilfe von weiteren Personen im Umfeld. Sprechen Sie z. B. das Zugpersonal an oder bitten Sie andere Passagiere zur Mithilfe.
  3. Beobachten Sie genau: Prägen Sie sich genaue Merkmale der Täter ein, oder fotografieren bzw. filmen Sie die Tat wenn möglich. So helfen Sie der Polizei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
  4. Notruf wählen: Der nächste Schritt ist der Notruf, wählen Sie die 110. Falls Sie kein Handy bei sich tragen, bitten Sie jemand anderen, die Polizei zu verständigen. Schildern Sie die Situation kurz und bündig.
  5. Kümmern Sie sich um die Opfer: Leisten Sie erste Hilfe, wenn es Verletze gibt. Die Notversorgung kann Leben retten! Fragen Sie ggf. andere Personen um Unterstützung.
  6. Stellen Sie sich als Zeuge für die Polizei zur Verfügung. Ihre Aussage kann dazu beitragen, die Straftat aufzuklären.

Nun wissen Sie, wie Sie in einer brenzligen Situation am besten handeln. Denn jeder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Größe oder Körperbau – kann Hilfe leisten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Informationen zum Thema Zivilcourage finden Sie auf der Webseite der Bundespolizei.

Sind Sie schon einmal in einer gefährlichen Situation selbst aktiv geworden oder haben dies miterlebt? Welches Handeln würden Sie sich selbst zutrauen? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar und teilen Sie Ihre Erfahrungen und Gedanken zum Thema Zivilcourage.

Teilen Sie diesen Beitrag: