Das Bild zeigt Überwachungskameras.

Videoüberwachung am Bahnhof und im Zug

Um die Sicherheit im Zug und am Bahnhof gewährleisten zu können, spielt die Videoüberwachung eine entscheidende Rolle. Videotechnologien tragen dazu bei, Straftaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken. Lesen Sie hier alles zu den Vorteilen und Herausforderungen der Präventivmaßnahme.

Videoüberwachung: Mehr Sicherheit

Videoüberwachung dient als Ergänzung zu den bestehenden Sicherheitsmaßnahmen. Sie soll dazu dienen, Straftaten wie Vandalismus, Diebstahl oder Angriffe auf Personen in Fahrzeugen und an Bahnhöfen aufzuklären. Gleichzeitig sollen die Live-Videobilder auch abschreckend wirken. Neben der Vorbeugung von Sicherheitsmaßnahme hat die Videoüberwachung auch den Zweck, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu koordinieren und betriebliche Abläufe sicherzustellen.

An Bahnhöfen werden die Videoaufzeichnungen zur Aufklärung von Straftaten von der Bundespolizei durchgeführt. Der Regionalverkehr wird von den jeweiligen Bundesländern organisiert. Wenn die bestellende Behörde eine Videoüberwachung für notwendig und angemessen hält, verpflichtet sie das Verkehrsunternehmen, diese zu implementieren. Im Falle eines Vorfalls werden die Aufzeichnungen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Speicherdauer der Videoüberwachung

Die Speicherdauer von Videoaufzeichnungen in Bahnhöfen und Zügen ist rechtlich streng geregelt, um den Datenschutz und die Privatsphäre der Fahrgäste zu schützen. Die Dauer variiert abhängig von betrieblichen Abläufen und verkehrsvertraglichen Vorgaben zwischen 72 und 120 Stunden. Diese Frist kann jedoch verlängert werden, wenn die Aufnahmen zur Aufklärung von Straftaten oder zur Beweissicherung in rechtlichen Verfahren benötigt werden.

Die Speicherdauer der Videoaufzeichnungen wird durch § 6b Abs. 5 BDSG geregelt. Demnach sind die Daten „unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen“. Detaillierte Informationen finden sich in den Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen..

Videoüberwachung und Datenschutz

Obwohl Videoüberwachung immer häufiger eingesetzt wird, wirft sie aus datenschutzrechtlicher Sicht Probleme auf. Jede Videoaufnahme greift in das Persönlichkeitsrecht ein, da die Kontrolle über das eigene Bild verloren gehen kann und Menschen ihr Verhalten aufgrund der Aufnahmen ändern könnten.

Die Videoüberwachung muss daher hohen rechtlichen Anforderungen genügen, um die Grundrechte zu schützen. Maßgeblich sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese Gesetze fordern, dass Videoüberwachung nur für legitime Zwecke genutzt wird. Die Überwachung muss verhältnismäßig und das mildeste Mittel sein. Zudem muss die Speicherung der Aufnahmen begrenzt und die Überwachung klar gekennzeichnet sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Videoüberwachung rechtlich korrekt und datenschutzkonform ist.

Sie möchten wissen, welche Maßnahmen neben Videoaufnahmen ergriffen werden können, um Sicherheit im Zug und am Bahnhof zu gewährleisten? Auf unserem Blog finden Sie weitere interessante Beiträge zu den Themen Sicherheit am Bahnsteig oder Zugsicherheit.

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Das Bild zeigt eine Frau mit einem Smartphone vor einer vorbeifahrenden Bahn.

Zugfahren: Digital unterwegs

Einfach, effizient und angenehm mit dem Zug reisen: Züge sind heutzutage mehr als nur Transportmittel, sie sind zunehmend mit digitalen Funktionen ausgestattet, welche das Reiseerlebnis erleichtern können. Von digitalen Tickets über praktische Apps bis hin zu WLAN an Bord – hier finden Sie einen Überblick zu den digitalen Aspekten, von denen Sie bei Ihrer Bahnreise profitieren können.

Digital im und zum Zug

Reiseplanungs-Apps bieten umfassende Funktionen, von Fahrplanauskünften bis zur Buchung von Tickets und Sitzplatzreservierungen. Während der Reise liefern Apps wie die MRB-App Echtzeit-Informationen und erleichtern die Navigation im komplexen Bahnnetz. Lesen Sie auf unserem Blog mehr über die besten Apps für Zugreisende: Praktische Apps für Ihre Zugreise. 

Über Apps wie die MRB-App erhalten Sie auch Tickets für die Mitteldeutsche Regionalbahn. Digitale Tickets ermöglichen Reisenden, ihr Ticket einfach auf ihrem Smartphone vorzuzeigen, ohne Ausdrucke oder Warteschlangen am Automaten. Erfahren Sie mehr über digitale Tickets in unserem ausführlichen Blogbeitrag: Reisen mit dem digitalen Ticket.

Um die Nutzung von Apps auch während der Zugfahrt reibungslos zu ermöglichen, spielt die Verfügbarkeit von WLAN in Zügen eine entscheidende Rolle. Alles zum Thema WLAN und Mobilfunkverbindung im Zug erfahren Sie in unserem Beitrag “Vernetzt im Zug: WLAN, Mobile Daten und Co.”.

Erfahren Sie mehr als nur zur digitalen Zukunft des Bahnreisens: Damit Ihre Reise nicht nur bequem, sondern auch sicher ist, finden Sie auf unserem Blog weitere Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit im Zug und Regeln für die Zugfahrt.

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Das Bild zeigt einen Mann mit Hemd und Krawatte, der im Zug telefoniert.

Telefonieren im Zug

Die Bahnfahrt genießen und die vorbeiziehende Landschaft entspannt betrachten – leider kann dieses Erlebnis durch laute Telefonate gestört werden. Laut einer aktuellen Umfrage empfinden viele Fahrgäste Gespräche am Handy als besonders störend. Um gemeinsam eine angenehme Reise gestalten zu können, erfahren Sie hier, wie Sie angemessen mit Telefonaten im Zug umgehen können.

Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die im August 2023 von Innofact im Auftrag des Vergleichsportals Verivox durchgeführt wurde, zeigen, dass mehr als jeder dritte Deutsche sich ein Verbot von Telefonaten in Fernbussen und Zügen wünscht. Von den 1.006 befragten Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren sprachen sich 37 Prozent für ein generelles Telefonverbot in diesen öffentlichen Verkehrsmitteln aus.

In diesem Kontext ist es besonders wichtig, auf die sogenannten Knigge-Regeln zu achten, die das Verhalten in der Gesellschaft und speziell auch in öffentlichen Verkehrsmitteln regeln. Dabei sollten längere Telefonate während der Zugfahrt vermieden oder auf spätere Zeitpunkte verschoben werden, um die Mitreisenden nicht zu stören. Für dringende Gespräche bieten sich die Zwischenräume an, um Rücksicht und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Sollten Sie sich selbst von einem lauten Telefonat belästigt fühlen, weisen Sie die telefonierende Person möglichst frühzeitig und höflich darauf hin.

Wer in der Öffentlichkeit telefoniert, sollte gegebenenfalls Kopfhörer verwenden und leise sprechen, um andere Fahrgäste nicht zu stören. Selbst wenn Sie nicht auf Etikette-Regeln achten, sollten Sie sich bewusst sein, dass Gespräche in der Öffentlichkeit von anderen mitgehört werden können, was insbesondere bei sensiblen Themen unangenehm sein kann.

Für eine angenehme Zugfahrt sind auch die ausgewiesenen Ruhebereiche, wie sie beispielsweise im Fernverkehr der Deutschen Bahn zu finden sind, von Bedeutung. Hier sind laute Handygespräche in den Richtlinien als nicht erwünscht aufgelistet. Es gibt speziell markierte Handybereiche in den Zügen, die durch ein entsprechendes Piktogramm gekennzeichnet sind und über Signalverstärker verfügen, um ein angemessenes Telefonieren zu ermöglichen.

Genießen Sie Ihre Zugfahrt und seien Sie achtsam im Umgang mit Telefonaten – weitere nützliche Tipps für angenehmes und sicheres Reisen finden Sie auch in unseren Beiträgen zu den Themen Zugfahren ohne gültiges Ticket: Das sollten Sie wissen! oder Regeln für die Zugfahrt.

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Das Bild zeigt den ausgestreckten Arm und die Faust einer Frau.

Selbstverteidigung im Zug – Was ist erlaubt?

Sich plötzlich einem Angreifer im Zug gegenüberzusehen, kann eine beängstigende Situation sein. Wenn Sie nicht gerade mit Kampfkunst vertraut sind, stellt sich die Frage, wie man sich effektiv verteidigen kann. Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Selbstverteidigung im Zug beleuchtet und darüber aufgeklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Der sicherste Ansatz bei einem Angriff ist oft die Flucht. Versuchen Sie, sich aus der Situation zu befreien und den Angreifer auf Abstand zu halten, um körperlichen Schaden zu vermeiden. Doch was tun, wenn eine Flucht im Zug nicht möglich ist? Einige Fahrgäste wünschen sich Möglichkeiten zur Selbstverteidigung und die Liste der Verteidigungsoptionen ist lang. Doch ist jede dieser Maßnahmen auch legal? Beim Umgang mit Selbstverteidigungsmitteln ist es wichtig, auf Zertifikate, Mitführbeschränkungen und gesetzliche Vorschriften zu achten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Selbstverteidigung im Zug: Rechtliche Bestimmungen

Bevor wir uns den verschiedenen Selbstverteidigungsmitteln zuwenden, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Wann ist es erlaubt, sich selbst aktiv zu verteidigen? Natürlich darf kein Fahrgast grundlos einen anderen angreifen. Eine Verteidigung setzt eindeutig einen Angriff voraus und sollte nur als letztes Mittel angewendet werden.

Mögliche Situationen, bei denen Sie sich tätlich verteidigen dürfen:

  • Notwehr: Als Abwehr eines körperlichen Angriffs, wenn Sie einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden versuchen.
  • Bedrohung oder Nötigung: Bei Androhung von Gewalt. Die Rechtslage ist hier jedoch schwierig: Sie sollten sich zunächst intensiv um eine verbale Lösung bemühen.
  • Sexuelle Belästigung: Eine Notwehr ist hier in der Regel nur zulässig, wenn die Notwehrsituation anhält.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind erlaubt?

In Deutschland sind bestimmte Selbstverteidigungswaffen erlaubt, die Ihnen helfen können, sich in Notsituationen zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Nutzung dieser Waffen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Selbstverteidigungsrechte zu verstehen. Im Folgenden finden Sie Selbstverteidigungsmittel, welche sich am besten für die Nutzung im Zug eignen und auf welche legalen Selbstverteidigungswaffen Sie besser verzichten sollten.

Schrillalarm

Klein und handlich ist der Schrillalarm in Form von Schlüsselanhängern, sodass Sie ihn stets parat haben können. Sie erhalten verschiedene Varianten mit einer Lautstärke zwischen 100 und bis zu 130 dB.

Wirkung: unerträgliche Lautstärke, Überraschungsmoment als Fluchtmöglichkeit, öffentliche Aufmerksamkeit

Risikofaktoren: nur kurzer Überraschungsmoment, Belastung des eigenen Ohrs

Alltagsgegenstände

Unscheinbare Gegenstände, die Sie bei sich tragen, sollten nicht unterschätzt werden: Regenschirme, Schlüssel oder Absatzschuhe können im Ernstfall als effektive Verteidigungswerkzeuge dienen, wenn Sie diese gezielt einsetzen.

Im Zug: Ungeeignete Selbstverteidigungswaffen

Obwohl Pfefferspray eine gängige Selbstverteidigungswaffe ist, eignet es sich nicht für den Einsatz im Zug. Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum (OC), das aus dem Fruchtfleisch besonders scharfer Chillischoten gewonnen wird. Eigentlich als Tierabwehrspray bezeichnet, können die Sprays in besonderen Notfallsituationen auch zur Notwehr gegenüber Menschen eingesetzt werden. Ob eine Notwehrlage vorliegt, entscheiden die Gerichte. Urteile zur Frage „Notwehr oder nicht“ fallen allerdings höchst unterschiedlich aus. Besteht keine unmittelbare Gefahr, können Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen.

Besonders im Zug können einige Selbstverteidigungswaffen wie Pfefferspray sehr problematisch sein, da der Einsatz in einem engen Abteil andere Fahrgäste ebenfalls treffen und dadurch zu unerwünschten Folgen führen könnte. Die Lüftungssysteme des Zuges können das Spray weiter verteilen, was zu Panik und Verletzungen führen kann.  Schreckschusswaffen und Reizgaspistolen, welche Reizgasmunition oder Schreckschussmunition mit einem lauten Knall entladen, sind für eine Selbstverteidigung im Zug nicht erlaubt.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind verboten?

Obwohl bestimmte Selbstverteidigungswaffen in Deutschland erlaubt sind, ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Waffen legal mitgeführt, erworben oder besessen werden dürfen. Es gibt eine Vielzahl von Waffen, deren Nutzung streng reglementiert ist und deren Besitz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Diese Waffen sind in Deutschland verboten:

  • Butterflymesser, Springmesser, Fallmesser
  • Schlagringe
  • Totschläger und Stahlruten (Biegsame Schlagstöcke mit erschwertem Endstück)
  • Nunchaku (japanisches Würgeholz)
  • Präzisionsschleudern und Wurfsterne

Bevor Sie auf Selbstverteidigungswaffen zurückgreifen, sollten Sie stets versuchen, die Situation durch verbale Deeskalation zu lösen und eine Fluchtmöglichkeit zu finden. Waffen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn Sie sich unmittelbar bedroht fühlen und keine anderen Maßnahmen wirksam sind. Achten Sie vor allem bei der Nutzung im Zug und in geschlossenen Räumen auf eine sichere Handhabung der Selbstverteidigungstools, um sich selbst und gegebenenfalls andere Mitreisende nicht zusätzlich zu gefährden.

Sie möchten mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine Vielzahl interessanter Artikel zum richtigen Verhalten bei einem Notfall im Zug oder spannenden Fakten über Züge.

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Das Bild zeigt eine Frau mit einem Buch in einem leeren Zugabteil.

Ruhebereich im Zug: Regeln und Verstöße

Das Verhalten im Ruhebereich von Zügen ist immer wieder ein konfliktreiches Thema. Was ist erlaubt? Darf ich mich im Ruhebereich der Bahn unterhalten? Ist das Telefonieren erlaubt? Und was ist mit Kindern? Wir haben Ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln im Ruhebereich zusammengefasst.

Wie erkenne ich den Ruhebereich im Zug?

In Zügen sind spezielle Ruhebereiche eingerichtet, die durch zwei einprägsame Piktogramme gekennzeichnet sind: Ein durchgestrichenes Handy sowie ein Gesicht mit einem Finger, welcher auf die Lippen gelegt ist. Diese Bereiche, die beispielsweise in allen Intercity- und Intercityexpress-Zügen der Deutschen Bahn zu finden sind, bieten Fahrgästen die Möglichkeit, in einer ruhigeren Umgebung zu reisen.

Ruhebereiche sind in der Regel durch Glastüren von anderen Abteilen abgetrennt und können entweder ganze Abteile, Lounges oder sogar komplette Wagen umfassen. Bei der Buchung Ihres Tickets besteht die Möglichkeit, einen solchen Ruhebereich zu wählen.

Was genau bedeutet “Ruhe”?

Da jeder Fahrgast ein individuelles Verständnis von Ruhe hat, birgt das Thema häufig Konfliktpotential. Gemäß den Richtlinien der Deutschen Bahn sind in Ruhebereichen „Handytelefonate, Klingeltöne, lautes Musikhören (auch via Kopfhörer) oder sonstige lärmende Tätigkeiten” wie laute Gespräche nicht erwünscht, jedoch werden sie nicht ausdrücklich untersagt. Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Tipps für eine angenehme Reise mit Kindern erhalten Sie in unserem Beitrag zur sicheren Bahnfahrt mit Kindern.
Im Ruhebereich ist das Essen und Trinken erlaubt, jedoch sollten Sie versuchen, anhaltendes Knistern zu vermeiden. Für Telefonate stehen speziell ausgewiesene Handybereiche zur Verfügung, die mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sind und über Signalverstärker verfügen.

Was erwartet mich bei Verstößen?

Die Deutsche Bahn verhängt keine Geldstrafen bei Verstößen im Ruhebereich. Im schlimmsten Fall kann ein Fahrgast jedoch von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Die Durchsetzung der Regeln erfolgt hauptsächlich durch soziale Kontrolle, und das Zugpersonal ist nicht verpflichtet, bei Unstimmigkeiten einzugreifen. Im Gegensatz dazu verlangen die Österreichischen Bundesbahnen beispielsweise eine Gebühr von 40 Euro von Fahrgästen, die sich im Ruhebereich falsch verhalten. In den TGV-Zügen in Frankreich werden die geltenden Regeln für das Ruheabteil durch Zugdurchsagen bekannt gegeben.

Wie spreche ich Mitreisende an?

Es ist ratsam, einen freundlichen und höflichen Ton anzuschlagen, wenn Sie Mitreisende auf störendes Verhalten hinweisen möchten. Auf diese Weise ist es oft am einfachsten, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es kein festgelegtes Rechtsverhältnis gibt, auf das Sie sich berufen können. Sollte ein Mitreisender nicht auf Ihre Bitte eingehen, ist es empfehlenswert, sich an das Zugpersonal zu wenden. Auch wenn dieses nicht zum Eingriff verpflichtet ist, wird dieses den Fahrgast in den meisten Fällen erneut auf die Einhaltung der Ruhebereichsregeln hinweisen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass Sie im Ruhebereich vollständig frei von Störungen reisen können.

Sie möchten mehr über die Regeln während einer Zugfahrt erfahren? Auf unserem Blog erhalten Sie unter anderem weitere Tipps für eine sichere Zufahrt mit Gepäck und können mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug lesen.

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Das Bild zeigt Personen mit Gepäck-Rollkoffern an einem Bahnsteig.

Zugfahren mit Gepäck

Eine Zugreise kann eine entspannte und bequeme Art des Reisens sein – vorausgesetzt, Sie wissen, wie Sie Ihr Gepäck richtig verstauen und sicherstellen, dass alles während der Fahrt gut aufgehoben ist. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu hilfreichen Tipps, die Ihnen dabei helfen können.

Sie fragen sich, wie Sie den idealen Platz für Ihr Gepäck finden? Auf unserem Blog erfahren Sie, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Gepäck sicher im Zug verstaut wird, ohne die Zugänge zu Türen, Gängen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöschern zu blockieren. Nutzen Sie die Gepäckablagen über den Sitzen oder die dafür vorgesehenen Bereiche im Wagen.

Vor allem, wenn Sie mit viel Gepäck Zug fahren, ist es wichtig, dass Sie Ihr Gepäck sicher verstauen, damit Ihre Reise reibungslos verläuft. Für die Gepäckmitnahme im Nahverkehr gelten die Tarifbestimmungen der jeweiligen Verbünde. Achten Sie also darauf, die Gepäckbestimmungen dieser zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Taschen und Koffer den Richtlinien entsprechen. Auf unserem Blog erhalten Sie weitere Tipps für eine sichere Zugfahrt mit viel Gepäck.

Während der Zugfahrt sollten Sie Ihr Gepäck im Auge behalten und vermeiden, es unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere an Bahnhöfen oder während des Ein- und Aussteigens. So minimieren Sie das Risiko von Diebstahl oder Verlust. Falls Sie dennoch etwas verlieren sollten, lesen Sie hier, was mit Fundsachen passiert.

Eine sichere Zugfahrt mit viel Gepäck erfordert also nur ein wenig Voraussicht und Aufmerksamkeit. Indem Sie diese einfachen Tipps befolgen, können Sie Ihre Reise stressfrei genießen. Auf unserem Blog erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig sowie hilfreiche Reisetipps.

 

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Fahrräder im Zug

Mit dem Fahrrad im Zug: Sicher reisen mit dem Rad

Auf’s Rad steigen, mit dem Fahrrad in den Zug, im nächsten Ort aussteigen und die Reise fortsetzen: Ein praktisches Konzept für Urlauber, Pendler und Radsportler. Doch die Zweiräder können schnell die Sicherheit im Zug gefährden. Lesen Sie hier, wie Sie für mehr Sicherheit im Zug sorgen können, wenn Sie mit dem Fahrrad reisen.

In den Zügen der Mitteldeutschen Regiobahn ist die Fahrradmitnahme, mit Ausnahme vom Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), in der Regel kostenfrei. Beim verbundübergreifenden Verkehr ist jedoch grundsätzlich das Fahrradtagesticket aus dem D-Tarif erforderlich. Für Fahrräder, die von Deutschland-Ticket-Nutzern mitgeführt werden und deren Fahrt teilweise oder vollständig innerhalb des VMS-Gebiets verläuft, wird ein separater Fahrausweis benötigt („VMS DeutschlandTicket+“ oder ermäßigte VMS-Fahrausweise).
Neben zahlreichen Regionalbahnen können Sie Ihr Rad auch in vielen Intercity-Zügen und im Fernverkehr mitnehmen. Dazu benötigen Sie meist ein entsprechendes Fahrrad-Ticket – die Kosten belaufen sich auf etwa 5 bis 10 Euro, je nach Anbieter. Dieses Angebot ist besonders in den Sommermonaten sehr beliebt. Problematisch wird es jedoch, wenn zu viele Ihre Fahrräder auf diese Weise transportieren möchten. Aufgrund begrenzter Fahrrad-Stellplätze, die je nach Fahrzeugtyp variieren, können überfüllte Fahrradabteile oft zu einem Hindernis für Mitreisende werden und wichtige Fluchtwege blockieren. In einem bereits vollen Zug kann dies dazu führen, dass Fahrräder von der Mitnahme ausgeschlossen werden müssen.

So reisen Sie sicher mit dem Fahrrad im Zug

Damit auch in vollen Zügen alle Fahrräder Platz finden und die allgemeine Sicherheit nicht gefährdet wird, ist Ihre Mithilfe gefragt. Mit der richtigen Planung steht Ihrer Zugfahrt mit Fahrrädern nichts im Weg. Deshalb möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht an Tipps an die Hand geben, mit denen Sie selbst für mehr Sicherheit in Zügen sorgen können.

  • Achten Sie darauf, dass Seitengänge, Einstiegsbereiche und Fluchtwege passierbar bleiben und die Toiletten nicht blockiert werden.
  • Meiden Sie nach Möglichkeit den Berufsverkehr und starten Sie Ihre Reise mit dem Fahrrad außerhalb der Hauptverkehrszeit. An Wochenenden und in den Sommermonaten müssen Sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Engpässe einstellen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie mobilitätseingeschränkten Reisenden und Personen mit Kinderwagen genügend Platz zur Verfügung stellen. Die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstuhlfahrern hat Priorität.
  • Stellen Sie Ihr Fahrrad sicher ab, sodass es auch bei Kurven nicht umfallen kann.
  • Nehmen Sie spätestens nach dem Einladen das Gepäck vom Rad. So können die vorhandenen Stellplätze optimal genutzt werden.
  • Klären Sie mit anderen Fahrrad-Reisenden ab, wer wo aussteigt und sortieren Sie die Räder entsprechend. Das vereinfacht Ihnen den Ausstieg wesentlich.
  • Bleiben Sie die ganze Fahrt über in der Nähe Ihres Fahrrades.

Auf unserem Blog finden Sie weitere hilfreiche Reisetipps sowie interessante Artikel zum Thema Sicherheit im Zug und am Bahnsteig.

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Das Bild zeigt einen Mann im Rollstuhl und einer Frau.

Tipps für Menschen mit Behinderung: Reisen mit Begleitpersonen

Um barrierefreies Reisen in Zügen der MRB möglichst angenehm zu gestalten, haben Personen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, kostenfrei zu reisen. Hierfür wird ein entsprechender Schwerbehindertenausweis benötigt. Erfahren Sie hier, welche Regeln und Ticketbestimmungen für das Reisen mit Begleitpersonen gelten.

Schwerbehindertenausweis: Regelungen und Ticketbestimmungen

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis können kostenfrei reisen, vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Wertmarke und das entsprechende Beiblatt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Schwerbehindertenausweise und Beiblätter mit Wertmarken nicht anerkannt werden können, wenn diese eingeschweißt, laminiert oder anderweitig verändert wurden. Durch eine Laminierung kann die Echtheit der Dokumente nicht mehr zweifelsfrei geprüft werden.

Kostenfreie Mitnahme von Begleitpersonen

Die Eintragung der Merkzeichen „B“ oder „BI“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises eröffnet schwerbehinderten Reisenden die Möglichkeit, eine  Begleitperson oder einen Assistenzhund kostenfrei im Nah- und Fernverkehr mitzunehmen. Diese Begleitperson soll Unterstützung beim Ein- und Aussteigen bieten oder im Notfall Hilfe leisten. Die Begleitperson benötigt keine eigene Wertmarke. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt, welche in der Lage sein sollte, der schwerbehinderten Person notwendige Hilfen und Unterstützung zu bieten. Verkehrsunternehmen erkennen die Begleitperson ab einem Alter von 6 Jahren an.

Missbräuchliche Nutzung vermeiden

Die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen gilt nur bei gemeinsamen Fahrten mit der schwerbehinderten Person im öffentlichen Personenverkehr. Sollte die Begleitperson alleine die Strecke zurückfahren, ist eine eigene Fahrkarte für die Weiter- oder Rückfahrt erforderlich. Missbräuchliche Nutzung des Schwerbehindertenausweises liegt vor, wenn dieser ohne die Mitfahrt der zu begleitenden Person vorgezeigt wird.

Besondere Regelungen: Ein Blick über die Grenzen

Für Fahrten innerhalb Deutschlands im Bus-, Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr ist also keine gesonderte Fahrkarte für Begleitpersonen notwendig. Der schwerbehinderte Reisende kann lediglich seinen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B vorzeigen. Bei einigen internationalen Eisenbahnfahrten ist es möglich, eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen, allerdings ist hierfür im Voraus eine kostenlose Fahrkarte erforderlich. Ebenso gilt dies für Fahrten mit Fähren und Fernbussen, wo eine vorherige kostenfreie Fahrkarte oder Reservierung notwendig ist. Informieren Sie sich vorab bei den entsprechenden Unternehmen.

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Das Bild zeigt Gleise mit einem gelben Caution-Absperrband.

Crashtests für Züge – Für eine sichere Bahnfahrt

Neben dem Flugzeug gelten Züge noch immer als das sicherste Verkehrsmittel. Hierfür sorgen genormte Crashtests der Fahrzeuge. Lesen Sie hier, wie Knautschzonen und andere Sicherheitssysteme Passagiere schützen können.

Forschungsverbund SAFETRAIN

Um Sicherheitsstandards zu definieren, schlossen sich vom 1. August 1997 bis Juli 2001 16 Partner aus den Bereichen Bahn, Industrie und Wissenschaft zum Forschungsverbund “SAFETRAIN” zusammen. Gemeinsam entwickelten sie Mindestanforderungen an die Kollisionsfestigkeit. Außerdem erarbeitete SAFETRAIN Maßnahmen zum Insassenschutz. Auf einem Gelände des polnischen Bahnforschungszentrums in der Nähe von Breslau wurden anschließend Crashtests durchgeführt, um die Forderungen des Verbundes im Praxistest zu überprüfen.

Erstmalig wurden Mindestanforderungen für neue Schienenfahrzeuge festgeschrieben. Alle Forderungen wurden in eine Euro-Norm überführt. Eine für Automobile längst selbstverständliche „Knautsch-Zone“ ist seitdem auch bei Eisenbahnen europaweit Pflicht.

Sicherheitsstandards bei Zügen: DIN EN 15227

Seit 2008 definiert die DIN EN 15227 europaweit typenspezifische Crashanforderungen. In dieser Norm werden die Sicherheitsstandards für Wagenkästen, also Rahmen und Fahrgestell der Züge, festgelegt. Bevor S-Bahnen, Regional- und Hochgeschwindigkeitszüge zugelassen werden, müssen die Fahrzeuge unterschiedliche Sicherheitsprüfungen erfüllen. Während verschiedener Tests werden die Züge mit verschiedenen Geschwindigkeiten gegen ein Hindernis gerammt. Währenddessen müssen die Fahrzeuge die dabei entstehenden Kräfte aushalten. Da SAFETRAIN nur Informationen über die Kollisionssicherheit von Vollbahnen bot, wurde im nachfolgenden Forschungsprojekt SAFETRAM die Kollisionssicherheit von Leichttriebwagen, S- und U-Bahnen sowie Stadt- und Straßenbahnen analysiert.

Konsequenzen aus den Bahn-Crashtests

Mithilfe der Datenlage konnten die Forschenden die Sicherheit der Wagenkästen verbessern. Diese tragende Konstruktion eines Schienenfahrzeugs soll die Energie beim Aufprall aufnehmen und abführen, anstatt starr zu bleiben. Somit wird verhindert, dass die Aufprallenergie als Beschleunigung an die Passagiere weitergegeben wird. Auch Energieabsorber sollen Kollisionsfolgen sowohl für die zugführenden Personen und Passagiere als auch Fahrzeuge minimieren. Die Absorber werden an den Kupplungen zwischen Lokomotive und Waggon eingesetzt. Des Weiteren werden sie zwischen zwei Waggons und in speziellen Inneneinrichtungen verbaut.

Durch die Tests konnte eine kontrollierte Verformung des Fahrzeugkopfes nach einem Drei-Stufen-Modell umgesetzt werden. So werden kleinere Aufprallkräfte mithilfe von mit Stauchrohren versehenen Kupplungen abgefangen. Nach dem Aufprall federn diese wieder in ihre Ursprungslage zurück. Anschließend falten sich spezielle Energieabsorber gleich einer Ziehharmonika zusammen, wodurch weitere Bewegungsenergie aufgenommen wird. Laut Ergebnis der Crashtests konnten durch diese Bauweise drei Viertel der zerstörerischen Kräfte unschädlich gemacht werden. Der Rest der Kollisionsenergie wird durch Knautschzonen in den Wagenkasten-Enden und im Frontbereich abgewandt. Dadurch bleiben Führerstände und Fahrgasträume innerhalb eines definierten Kräftespektrums unversehrt. Indem sich die eigentliche Fahrgastzelle nur wenig verformt, steigt die Fahrgastsicherheit. Die Crashtests der Züge bestätigten auch, dass die hintereinander angeordneten Sitze den größten Schutz bei Unfällen bieten.

Da nicht alle Fahrzeuge zeitnah ausgetauscht werden können, wird regelmäßig ein gesetzlich vorgeschriebener Qualitätscheck durchgeführt. Hierbei wird überprüft, ob die Fahrzeuge den aktuellen Sicherheitsansprüchen entsprechen. Festgestellte Abweichungen werden umgehend behoben, denn nur technisch einwandfreie Fahrzeuge werden eingesetzt.

Sie möchten mehr rund um die Themen Sicherheit im Zug und am Bahnhof erfahren? Auf unserem Blog finden Sie dazu eine Vielzahl interessanter Artikel. Lesen Sie beispielsweise mehr über das richtige Verhalten bei einem Notfall im Zug, warum auch schnelle Züge nicht entgleisen oder spannende Fakten über Züge.

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Das Bild zeigt eine Katze in einer Transportbox-

Reisen mit Tieren

Die Idee, unsere tierischen Freunde mit auf Reisen zu nehmen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ob Hund oder Katze, die Möglichkeit unsere tierischen Begleiter mit der Bahn zu transportieren, bietet nicht nur eine umweltfreundliche Alternative, sondern ermöglicht auch gemeinsame Abenteuer. Damit sowohl Zwei- als auch Vierbeiner die Reise in vollen Zügen genießen können, haben wir einige praktische Tipps für das entspannte Reisen mit Tieren zusammengestellt.

  1. Reservierung und Ticket: Bevor Sie mit Ihrem Tier eine Bahnreise antreten, sollten Sie die Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Mitnahme von Haustieren klären. In der Regel dürfen kleine, gesunde und ungefährliche Tiere, die in einem geeigneten Behältnis transportiert werden, kostenfrei mitgenommen werden, solange sie keine Gefahr für Personen oder Gegenstände darstellen. Blindenführhunde und Begleithunde von blinden oder schwerbehinderten Reisenden dürfen ebenfalls kostenlos mitfahren, sofern ein Nachweis erbracht wird. Für alle anderen Hunde gelten in den Verbünden je nach Tarif unterschiedliche Regelungen. Manche Bahngesellschaften bieten auch für den Nahverkehr spezielle Tarife für Tiere an – erkundigen Sie sich im Voraus. In den meisten Fällen ist im Fernverkehr eine Reservierung notwendig, um ausreichend Platz zu gewährleisten.
  2. Transportmittel und Komfort: Für ein entspanntes Reiseerlebnis ist eine geeignete Transportmöglichkeit unerlässlich. Transportboxen eignen sich nicht nur für die Reise mit Hunden und Katzen, sondern auch für kleinere Tiere wie Vögel oder Nagetiere. Achten Sie darauf, dass die Box groß genug ist, damit sich Ihre Tiere bequem bewegen können, und dass sie gut belüftet ist.
  3. Pausen einplanen: Auch Tiere brauchen während einer längeren Reise regelmäßige Pausen. Informieren Sie sich im Voraus über die Bahnhöfe, an denen Sie Zwischenstopps einlegen können. Nutzen Sie die Pausen, damit Ihre Tiere sich strecken, etwas trinken und ihre Bedürfnisse erledigen können.
  4. Rücksicht auf Mitreisende nehmen: Nicht jeder teilt die gleiche Begeisterung für Tiere wie Sie. Seien Sie daher rücksichtsvoll gegenüber anderen Fahrgästen. Vermeiden Sie es, Ihre Tiere auf Sitzplätze zu setzen, und halten Sie sie während der Fahrt in der Transportbox. Halten Sie außerdem Leckerlis bereit, um Ihre Tiere bei Bedarf abzulenken und zu beruhigen.

Mit diesen Tipps steht einer entspannten Reise mit Ihren Tieren im Nahverkehr nichts mehr im Weg. Genießen Sie gemeinsam die Fahrt und erleben Sie unvergessliche Abenteuer – tierisch entspannt!

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