Um die Sicherheit im Zug und am Bahnhof gewährleisten zu können, spielt die Videoüberwachung eine entscheidende Rolle. Videotechnologien tragen dazu bei, Straftaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken. Lesen Sie hier alles zu den Vorteilen und Herausforderungen der Präventivmaßnahme.
Videoüberwachung: Mehr Sicherheit
Videoüberwachung dient als Ergänzung zu den bestehenden Sicherheitsmaßnahmen. Sie soll dazu dienen, Straftaten wie Vandalismus, Diebstahl oder Angriffe auf Personen in Fahrzeugen und an Bahnhöfen aufzuklären. Gleichzeitig sollen die Live-Videobilder auch abschreckend wirken. Neben der Vorbeugung von Sicherheitsmaßnahme hat die Videoüberwachung auch den Zweck, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu koordinieren und betriebliche Abläufe sicherzustellen.
An Bahnhöfen werden die Videoaufzeichnungen zur Aufklärung von Straftaten von der Bundespolizei durchgeführt. Der Regionalverkehr wird von den jeweiligen Bundesländern organisiert. Wenn die bestellende Behörde eine Videoüberwachung für notwendig und angemessen hält, verpflichtet sie das Verkehrsunternehmen, diese zu implementieren. Im Falle eines Vorfalls werden die Aufzeichnungen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Speicherdauer der Videoüberwachung
Die Speicherdauer von Videoaufzeichnungen in Bahnhöfen und Zügen ist rechtlich streng geregelt, um den Datenschutz und die Privatsphäre der Fahrgäste zu schützen. Die Dauer variiert abhängig von betrieblichen Abläufen und verkehrsvertraglichen Vorgaben zwischen 72 und 120 Stunden. Diese Frist kann jedoch verlängert werden, wenn die Aufnahmen zur Aufklärung von Straftaten oder zur Beweissicherung in rechtlichen Verfahren benötigt werden.
Die Speicherdauer der Videoaufzeichnungen wird durch § 6b Abs. 5 BDSG geregelt. Demnach sind die Daten „unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen“. Detaillierte Informationen finden sich in den Datenschutzerklärungen der Bahnunternehmen..
Videoüberwachung und Datenschutz
Obwohl Videoüberwachung immer häufiger eingesetzt wird, wirft sie aus datenschutzrechtlicher Sicht Probleme auf. Jede Videoaufnahme greift in das Persönlichkeitsrecht ein, da die Kontrolle über das eigene Bild verloren gehen kann und Menschen ihr Verhalten aufgrund der Aufnahmen ändern könnten.
Die Videoüberwachung muss daher hohen rechtlichen Anforderungen genügen, um die Grundrechte zu schützen. Maßgeblich sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese Gesetze fordern, dass Videoüberwachung nur für legitime Zwecke genutzt wird. Die Überwachung muss verhältnismäßig und das mildeste Mittel sein. Zudem muss die Speicherung der Aufnahmen begrenzt und die Überwachung klar gekennzeichnet sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Videoüberwachung rechtlich korrekt und datenschutzkonform ist.
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