Diese Hauptsignale sorgen für Sicherheit bei Ihrer Bahnfahrt

Signale am Streckenrand zeigen dem Lokführer, ob er eine Strecke befahren kann und wie schnell. Wir stellen Ihnen die Hauptsignale für eine sichere Bahnfahrt vor.

In der Frühzeit der deutschen Eisenbahngeschichte benutzte jede Bahngesellschaft ihr eigenes Signalsystem. Mit der Verstaatlichung dieser Gesellschaften ab 1875 trat in ganz Deutschland eine einheitliche Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands in Kraft. Diese gilt noch heute.

Bedeutung der Hauptsignale für die Bahnfahrt

Die Signalordnung umfasst verschiedene Signalarten. Grob lassen sie sich in Haupt- und Vorsignale sowie Zusatzsignale gliedern. Über die Hauptsignale (Hp) erfährt der Zugführer, ob er in den nachfolgenden Streckenabschnitt einfahren darf oder nicht. Das Hauptsignal kann sich aus bis zu drei Signalbildern zusammensetzen.

Zwischen diesen Signalen wird unterschieden:

  • Im Bahnhof: Einfahr-, Zwischen- und Ausfahrsignale
  • Auf freier Strecke: Blocksignale
  • Vor Gefahrenstellen: Deckungssignale

So sind Hauptsignale für eine sichere Bahnfahrt aufgebaut

Hauptsignale setzen sich aus Form- und Lichtsignalen zusammen. Die Formsignale bestehen aus zwei Signalflügeln, die ihre Stellung je nach Information ändern. Als Nachtzeichen beziehungsweise Lichtzeichen werden zwei Lichter eingesetzt, deren Farbe je nach Signal wechselt.

Damit man die Maste der Formhauptsignale besser erkennt, sind sie mit rot-weiß gestreiften Mastblechen ausgerüstet.

Hauptsignale
Grafik Übersicht Signale: WWSS1, CC BY-SA 3.0

Hauptsignal Hp 0: Halt

Vor dem Hauptsignal Hp 0 muss der Zug anhalten. Denn der nachfolgende Streckenabschnitt ist entweder von einer anderen Zugfahrt besetzt, oder die Fahrt endet hier. So sieht das Hp-0-Signal aus: Der obere Signalflügel zeigt waagerecht nach rechts. Als Lichtsignal erscheint ein rotes Licht.

Hauptsignal Hp 1: Fahrt

Wird dieses Signal angezeigt, kann die Zugfahrt mit der zulässigen Streckengeschwindigkeit fortgesetzt werden. So sieht das Hp-1-Signal aus: Der obere Signalflügel zeigt schräg nach rechts oben. Als Lichtsignal erscheint ein grünes Licht.

Hauptsignal Hp 2: Langsamfahrt

Die folgende Strecke darf nach dem Hauptsignal befahren werden – jedoch nur mit einer gedrosselten Geschwindigkeit. Im anschließenden Weichenbereich gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Abweichungen von dieser Geschwindigkeit werden im sogenannten Buchfahrplan hinterlegt oder werden per Befehl oder durch einen Geschwindigkeitsanzeiger übermittelt.

So sieht das Hp-2-Signal aus: Zwei Signalflügel zeigen schräg nach rechts oben. Als Lichtsignal erscheint ein grünes über einem gelben Licht.

Weitere Signale für schnelle Züge notwendig

Bei schnellen Zügen reicht das Hauptsignal nicht aus, um nach dem Signal noch entsprechend abzubremsen. Ab einer Geschwindigkeit von 160 km/h benötigen die Züge einen Bremsweg von ca. 1000 m. Daher wird das Hauptsignal bereits 1000 m vorab mithilfe eines Vorsignals angekündigt. So kann der Lokführer rechtzeitig die Bremsung einleiten.

Hinweis: Die Vorsignale stellen wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vor.

Da die Ausrüstung des Streckennetzes mit diesen Signalen kostspielig und wartungsintensiv ist, sollen die Informationen künftig direkt in den Führerstand übertragen werden. Bisher werden die Systeme auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.

Achten Sie auf Ihrer Bahnfahrt auf die Hauptsignale? Erzählen Sie uns doch im Kommentarfeld, welche Sicherungssysteme Sie bereits kennen.

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automatische Sicherheitseinrichtungen

So sicher ist Ihre Bahnfahrt: Volle Kontrolle durch automatische Sicherheitseinrichtungen

Auf der Strecke Frankfurt am Main nach Paris erreicht der ICE 3 eine Geschwindigkeit von bis zu 330 km/h. Dennoch ist ein Unglück wegen massiv überhöhter Geschwindigkeit in Deutschland sehr unwahrscheinlich. Wir erklären, wie automatische Sicherheitseinrichtungen für eine sichere Bahnfahrt sorgen.

Zugbeeinflussung gewährleistet das Einhalten des Tempolimits

In Deutschland ist es unmöglich, dass ein Lokführer das Tempolimit missachtet und mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Kurve rast. Denn das komplette Streckennetz der Bahn ist mit automatischen Sicherungseinrichtungen ausgestattet: die sogenannte Zugbeeinflussung. Dank dieser Systeme kann ein Zug zum Halten gebracht und bei Geschwindigkeiten über 160 km/h auch geführt werden. Das automatische Sicherheitssystem ist ab einer Zuggeschwindigkeit von 100 km/h vorgeschrieben. Ausschließlich auf ausgewiesenen Nebenstrecken wird auf die Zugbeeinflussung verzichtet. Denn hier dürfen Züge in der Regel maximal Tempo 80 fahren.

Diese automatischen Sicherheitseinrichtungen sorgen für eine sichere Bahnfahrt

Im deutschen Streckennetz kommen hauptsächlich die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) und die Linienzugbeeinflussung (LZB) zum Tragen. Ergänzt werden diese Sicherheitssysteme durch die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa). Der Lokführer kann diese Sicherheitseinrichtung während der Bahnfahrt nicht deaktivieren. Er kann also nicht selbst bestimmen, schneller zu fahren, als es für die Strecke erlaubt ist.

Die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)

Bei der Punktförmigen Zugbeeinflussung erfolgt die Informationsübertragung und die Überwachung punktuell. Zwischen den Schienen sind Kabel und Transponder verlegt. Über Sensoren werden die Geschwindigkeit und der Standort des Zugs ermittelt. Diese Messdaten werden binnen Sekundenbruchteilen an das Triebfahrzeug übertragen. Fährt ein Zugführer mit zu hohem Tempo oder überfährt ein haltzeigendes Signal, wird der Zug notfalls automatisch abgebremst.

Mit dem PZB wird auch die zulässige Geschwindigkeit an verschiedenen Punkten auf der Strecke kontrolliert. So muss der Zug an bestimmten Positionen wie vor einer Kurve seine Geschwindigkeit um mehr als 20 Prozent reduzieren. Fährt der Zug an den Messpunkten zu schnell, wird er automatisch gebremst.

Die Linienzugbeeinflussung (LZB)

Bei Zuggeschwindigkeiten über 160 km/h tritt eine weitere Sicherheitseinrichtung in Kraft. Denn bei dieser Geschwindigkeit benötigt man mehr als den üblichen 1.000-Meter-Abstand zwischen Vor- und Hauptsignal, um den Zug anzuhalten. Mittels eines Anzeigesystems wird der Triebfahrzeugführer über die bevorstehende Strecke informiert. Nähert er sich dem Signalpunkt, wird er zum Bremsen aufgefordert. Hierfür sorgt die LZB, die den Zug permanent führt. Die LZB stellt auch die Einhaltung der korrekten Geschwindigkeit sicher, indem sie das Tempo technisch dauerhaft kontrolliert. Überschreitet der Zugführer die zulässige Geschwindigkeit, springt die LZB automatisch ein und bremst den Zug ab. Sollte dieses Sicherheitssystem ausfallen, wird automatisch das nächste Sicherungssystem aktiviert: die PZB.

Die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa)

Die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa) ergänzt die PZB und die LZB. Während der Fahrt muss der Lokführer mindestens alle 30 Sekunden ein Pedal oder einen Taster bedienen. Diese Aktion zeigt dem System: Der Zugführer ist handlungsfähig. Wenn das Pedal oder der Taster nicht aktiviert werden, warnt das System den Lokführer. Nach einer optischen Warnung erfolgt ein akustisches Signal. Reagiert der Zugführer auf beide Signale nicht, wird der Zug automatisch durch die Sifa gebremst.

Hinweis: Wie Vorsignale und Hauptsignale neben den automatischen Sicherheitseinrichtungen für eine sichere Bahnfahrt sorgen, lesen Sie in unseren Blogbeiträgen.

Tragen automatische Sicherheitssysteme dazu bei, dass Sie sich während einer Bahnfahrt sicherer fühlen? Wir freuen uns auf Ihre Eindrücke und Erfahrungen. Nutzen Sie hierfür das Kommentarfeld.

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Corona-Krise: Das ist wichtig für Ihre sichere Zugfahrt

Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf unser bisher gewohntes Leben. Für Ihre sichere Zugfahrt gibt es daher einiges zu beachten, damit Sie sowohl sich als auch Ihre Mitreisenden und Mitarbeiter der Bahnunternehmen vor einer Ansteckung schützen. Wir haben Ihnen zusammengestellt, worauf Sie jetzt achten sollten.

Mit diesen Bestimmungen wird trotz der Corona-Krise eine sichere Zugfahrt gewährleistet 

Grundsätzlich gilt, dass für Bahnreisende keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Dennoch sollten Sie sich an die vereinbarten Maßnahmen halten. Denn so schaffen wir es alle gemeinsam, die Ausbreitung des Coronavirus weiter erfolgreich einzudämmen.

Hygienemaßnahmen in Zügen und Kundenzentren

Mit verstärkten Reinigungsmaßnahmen beugen die Bahnunternehmen der Verbreitung des Corona-Virus vor. So führen die Reinigungsdienstleister antivirale und antibakterielle Desinfektionen an Türgriffen, Haltestangen, Türöffnungstastern und WCs durch.

Zu diesem Maßnahmenpaket gehört außerdem die Installation von Plexiglasscheiben in den Reise- und Kundenzentren der Bahnhöfe.

Generell gilt im Reise- und Kundenzentrum:

  • Achten Sie auf die Zugangsregelungen. Sind bereits mehrere Kunden im Wartebereich, so warten Sie bitte außerhalb des Kundenzentrums.
  • Tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung.
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern ein.
  • Bezahlen Sie Ihr Ticket möglichst bargeldlos.

Mund-Nase-Bedeckung in Bus und Bahn

In allen Zügen, Bussen und Bahnhöfen gelten die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Laut dieser Empfehlung müssen Sie seit dem 20. April in allen Bundesländern eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Dadurch helfen Sie, sich und andere zu schützen. Natürlich sind auch die Mitarbeiter der Bahnunternehmen dazu verpflichtet, einen entsprechenden Schutz zu tragen.

Beachten Sie dabei unbedingt, dass das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht von den allgemeinen Hygieneregeln befreit. Es gilt trotzdem die Nies- und Hustetikette. Niesen und husten Sie daher in die Armbeuge und wenden Sie sich dabei von weiteren Fahrgästen ab. Halten Sie außerdem wo möglich 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Fahrgästen.

Inwieweit Sie einen Mund-Nase-Schutz auch außerhalb des Zuges benötigen, hängt von den jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes ab. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Ihrer Bahnfahrt über die geltenden Verordnungen der jeweiligen Bundesländer.

Hinweis: Sie müssen nicht zwingend einen medizinischen oder anderweitig zugelassenen Mundschutz verwenden. Auch Tücher, Schals oder ein selbstgenähter Mundschutz sind erlaubt.

Mindestabstand für eine sichere Zugfahrt während der Corona-Krise

Halten Sie den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zu Mitreisenden und Mitarbeitern des Bahnunternehmens ein. Um diesen Abstand zu gewährleisten, sollten Sie die gesamte Länge des Zuges beim Ein- und Aussteigen nutzen. 

Fahrkartenverkauf während der Corona-Beschränkungen

Der Verkauf von Fahrkarten im Zug ist wieder möglich. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen uneingeschränkt. Eine Bahnfahrt ist daher nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt. Ihre Fahrkarten erhalten Sie im Vorverkauf an Fahrkartenautomaten, Vorverkaufsstellen, online und im Zug bei den Kundenbetreuern.

Verdacht oder bestätigter Corona-Virus?

Falls Sie den Verdacht haben, am Corona-Virus erkrankt zu sein oder gar positiv auf das Virus getestet wurden, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei Ihrem Hausarzt. Sie können auch das zuständige Gesundheitsamt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Wenn Sie positiv getestet wurden, geben Sie Ihre Zugfahrten der letzten 14 Tage an.

Tipp: Sie wollen noch mehr über sicheres Zugfahren erfahren? Auf unserer Seite haben wir Ihnen weitere Informationen in verschiedenen Beiträgen zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die aktuelle Situation. Bleiben Sie gesund.

Sind Sie während der Corona-Krise bereits wieder mit der Bahn gefahren? Wie sind Ihre Erfahrungen? Erzählen Sie uns Ihre Erlebnisse während Ihrer Zugfahrt in der Corona-Zeit gern als Kommentar.

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So verstauen Sie Ihr Gepäck sicher im Zug

Rucksack, Handtasche, Reisekoffer: Meist reist man mit Gepäck in der Bahn. Doch wo stellt man sein Gepäck am besten hin? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Koffer und Co. sicher verstauen.

Beim Verstauen Ihres Gepäcks gibt es eine wichtige Regel: Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher müssen frei bleiben! Denn die Gänge sind sowohl der Arbeitsplatz des Zugpersonals als auch Fluchtwege. Fluchtwege dienen auch Ihrer Sicherheit. Blockieren Sie außerdem mit Ihrem Gepäck weder die gekennzeichneten Stellplätze für Rollstühle noch andere Sitzplätze. So erleichtern Sie Ihren Mitfahrern und dem Personal die Fahrt. Und sorgen für Ihre eigene Sicherheit.

Um Ihren Koffer oder anderes Gepäck sicher auf Ihrer Bahnfahrt unterzubringen, gibt es verschiedene Orte.

Flaches Gepäck unter dem eigenen Sitz platzieren

Ihr kleiner Koffer oder Ihre Tasche passt bequem unter den Sitzplatz. Schieben Sie Ihr flaches Gepäck ähnlich wie das Handgepäck im Flugzeug einfach unter die Sitzfläche. Sie können kleine Koffer auch wischen Ihren Füßen abstellen und diese so arretieren. Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass Sie keinen Sitzplatz blockieren oder Gurte und Griffe Ihrer Taschen zur Stolperfallen werden.

Kleine Koffer zwischen den Sitzen verstauen

Trifft ein Sitzpaar in Fahrtrichtung auf ein Sitzpaar gegen die Fahrtrichtung, so entsteht zwischen diesen Sitzreihen ein Zwischenraum. Hier können Sie kleinere bis mittlere Gepäckstücke oder schmale Koffer reinschieben. Durch die sich zugewandten Sitzlehnen ist Ihr Gepäck begrenzt und kann nicht umfallen.

Hinweis: Schieben Sie Rollkoffer mit den Rollen parallel zum Gang in den Zwischenraum, sonst kann dieser in Kurven auf den Gang rollen.

Schmale Taschen passen zwischen Tür und Sitzplatz

In einigen Zügen ist ein schmaler Platz zwischen der Großraumbereichstür und der hintersten Sitzreihe. Hier können Sie besonders schmale Taschen deponieren. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gepäck die Tür nicht behindert und sich diese ohne Probleme schließt.

Größeres Gepäck, Jacken und Co.: Die Gepäckregale über den Sitzen

Gepäckablagen befinden sich über den Sitzen in den meisten Fernverkehrszügen in den Großraumbereichen und in den Abteilen. Die Ablagen bieten problemlos Platz für Ihren Koffer mit den Abmessungen 70x50x30 cm oder auch für sperriges Gepäck wie Jacken, Regenschirme und Co. In Regionalzüge sind die Gepäckablagen hingegen meist unterschiedlich groß: mal passt ein Koffer hinein, häufig aber nicht. Um den Platz in der Gepäckablage effektiv zu nutzen, legen Sie Ihre Koffer und Taschen mit der kurzen Seite nach vorne zeigend hinein. So passen deutlich mehr Koffer in die Ablage und das Gepäck verrutscht weniger.

Für Ihre Jacke befinden sich in einigen Zügen Haken in Fensternähe. Im Fernverkehr sind diese meist verschiebbar. Im Nahverkehr sind die Haken, wenn vorhanden, meist fix.

Achtung: Achten Sie auf die Köpfe Ihrer Mitfahrer, wenn Sie Ihr Gepäck in die Ablage legen und wieder herausnehmen.

Für große Koffer: Die Gepäckregale im Großraumbereich

Abhängig vom Fahrzeugtyp der Bahn befinden sich in den Zügen des Fernverkehrs weitere Gepäckablagen im Einstiegsbereich oder in der Wagenmitte zwischen den Sitzreihen des Großraumbereichs. Diese sehen wie Regale aus. Hier stellen Sie besonders große Koffer oder Ihren zusammengeklappten Kinderwagen ab. Wenn Sie Ihr Gepäck lieber im Blick behalten wollen, reservieren Sie sich gezielt Ihren Sitzplatz in der Nähe eines Großgepäckregals.

Fahrräder sicher auf der Bahnreise transportieren

Informieren Sie sich vor Ihrer Bahnfahrt über die Transportbedingungen für Ihr Rad. Hier gibt es bei den unterschiedlichen Anbietern verschiedene Regelungen. Beispielsweise ist die Fahrradmitnahme in den Zügen der Mitteldeutschen Regiobahn kostenfrei. Für Ihre Bahnfahrt mit der Deutschen Bahn benötigen Sie hingegen neben der Fahrradkarte auch eine Stellplatzreservierung. Achten Sie generell darauf, dass aus Platzgründen nur eine begrenzte Anzahl von Fahrrädern im Waggon erlaubt ist. Außerdem ist das Abstellen Ihres Fahrrads nur in den entsprechend markierten Bereichen möglich.

Ausnahme: Falträder und zusammengeklappte E-Roller können hingegen in den herkömmlichen Gepäckstauräumen sicher und ohne Beeinträchtigung anderer Kunden untergebracht werden.

Sind Sie bereits mit Kind und Kegel mit der Bahn gereist? Wie waren Ihre Erfahrungen, verschiedene Gepäckstücke zu verstauen? Erzählen Sie uns davon im Kommentarfeld – Wir freuen uns auf Ihre Geschichte.

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Notbremse im Zug

Die Notbremse – Ziehen oder nicht Ziehen?

Sehr wahrscheinlich haben Sie sie schon einmal wahrgenommen: Die rote Notbremse hängt in jedem Zug und ist oft im Türbereich angebracht. Vielleicht sind Sie sogar schon einmal in die Versuchung gekommen die Bremse zu betätigen. Doch wann dürfen Sie sie überhaupt ziehen und was passiert dann? Diesen und weitere Fragen gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.

Wann ist die Notbremsung sinnvoll?

Die Notbremse dient zwei wesentlichen Zwecken. Zum einen können Sie als Passagier den Zug bei Schadensfällen schnellstmöglich zum Halten bringen. Zum anderen soll der Zugführer sowie das Begleitpersonal auf eine besondere Notsituation im Zug aufmerksam gemacht werden.

Wann sollten Sie die Notbremse also betätigen? In allen Situationen, bei denen eine Gefahr durch das Halten des Zuges vermieden werden kann, sollten Sie die Notbremse ziehen. Nehmen wir z. B. an, dass eine Frau bei dem Versuch, den Zug kurz vor der Abfahrt noch zu erwischen, mit Ihrem Fuß in der Lücke zwischen Bahn und Bahnsteig hängen bleibt. (Dieses Risiko ist zum Glück in modernen Zügen sehr gering.) Die Türen schließen sich und der Zug kann jeden Moment losfahren. In diesem Fall würde die Betätigung der Notbremse die Frau davor retten, Ihren Fuß zu verletzen. Außerdem können die Passagiere oder der Zugbegleiter der Frau helfen, sich aus dieser misslichen Lage zu befreien. Genau für derartige Situationen gibt es die Notbremse. Aber auch bei bei Gefahren im Zug, wie plötzlicher Rauchentwicklung, ist es absolut richtig, die Notbremse zu betätigen.

Einige Züge verfügen zudem über eine Notbremsüberbrückung. Durch diese kann der Zugführer die Notbremse an ungelegenen Stellen überbrücken, um dann an einer geeigneten Stelle zum Stehen zu kommen. Diese Überbrückung wird automatisch an bestimmten Streckenabschnitten, wie z. B. Brücken oder Tunneln aktiv. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Gefahrenquelle im Zug besteht und alle Passagiere den Zug verlassen müssen.

Ausnahme: medizinischer Notfall

Allein bei medizinischen Notfällen im Zug, ist die Notbremse nicht immer die richtige Wahl. Insbesondere, wenn sofortige medizinische Hilfe notwendig ist, sollten Sie zunächst das Zugpersonal informieren. Wenn jede Minute zählt, ist es wichtig, so schnell wie möglich den nächsten Bahnhof zu erreichen. Dort kann der Betroffene z. B. zu einem Krankenhaus weitertransportiert werden.

In derartigen Fällen, bei denen das Bremsen der Bahn nicht helfen kann, gibt es den Notknopf. Durch diesen wird eine Sprechverbindung zum Zugführer aufgebaut. Der Zugführer kann anschließend das Zugpersonal oder die Betriebsleitstelle informieren, die dann Hilfe organisieren.

Bei Missbrauch strafbar

Die Notbremsen im Zug sind mit dem Schriftzug „Missbrauch strafbar“ versehen. Doch was hat das zu bedeuten?

Die Notbremse darf dem Namen nach nur in Notfällen gezogen werden. Ihre vorsätzliche und nicht erforderliche Betätigung ist in Deutschland gemäß § 145 StGB (Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln) ein Vergehen. Sie als Reisender dürfen die Notbremse also nur bei Gefahr für Ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen.

Wenn Sie die Notbremse ziehen, ohne dass eine Gefahr besteht, müssen Sie in der Regel ein Bußgeld in der Höhe von 200 Euro zahlen. Sollte es sogar so weit kommen, dass sich andere Zugpassagiere aufgrund des abrupten Stopps verletzen, müssen Sie außerdem für die entstehenden Kosten aufkommen.

 

Wir hoffen, unser Beitrag über Notbremsen konnte bei Ihnen ein paar Fragezeichen beseitigen. Haben Sie weitere Fragen oder persönliche Erfahrungen, die Sie gerne teilen möchten, freuen wir uns auf Ihre Nachricht in den Kommentaren.

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Zeugenkarten

Zeugenkarten: Sehen, helfen, erinnern

In Zügen oder an Bahnhöfen kann es leider immer wieder zu unvorhergesehenen Situationen kommen. Insbesondere, wenn Gewalt im Spiel ist oder jemandem Unrecht zugefügt wird, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Doch Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen, um zu helfen. Schon genaues Beobachten kann helfen, die Tat aufzuklären – und mithilfe von Zeugenkarten vergessen Sie kein Detail.

Genau hinsehen bei Straftaten

Beherztes Eingreifen in Notsituationen ist nicht immer die richtige Art, dem Opfer zu helfen. Durch unüberlegtes Handeln können Sie nicht nur sich, sondern auch andere gefährden. Wie Sie im Ernstfall richtig handeln, lesen Sie in unserem Beitrag über Zivilcourage.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden und die Polizei einmal nicht zur Stelle ist, sollten Sie die Situation beobachten. Prägen Sie sich die Merkmale der Täter genau ein. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie auch ein Foto oder Video aufnehmen. Dies hilft der Polizei im Nachhinein den Tathergang nachzuvollziehen und womöglich sogar Täter zu identifizieren.

Zeugenkarten helfen bei der Aufklärung

Als Hilfsmittel für Ihre Beobachtung dienen die sogenannten Zeugenkarten. Sie helfen der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten.

Auf der Karte finden sich leere Felder für die Personenbeschreibung sowie Angaben zu Datum, Uhrzeit und Hergehen der Straftat. Außerdem können Sie Informationen zu Körperform, Frisur, Haarfarbe, Bekleidung und besonderen Merkmalen des Täters ergänzen. Als Zeuge füllen Sie die Karte am besten direkt im Anschluss an die Tat aus – so gerät kein Detail in Vergessenheit. Sollten Sie anschließend zur Zeugenaussage gebeten werden, dient Ihnen die Zeugenkarte auch als Merkhilfe für Details.

Wo erhält man die Zeugenkarte?

Die Zeugenkarten sind kostenlos auf den Revieren der Polizei erhältlich. Wenn Sie kein Revier aufsuchen möchten, finden Sie die Zeugenkarte der Bundespolizei auch online zum Ausdrucken. Sogar einige Bürgerämter oder Bahnhofsinformationen halten Zeugenkarten bereit.

Die praktischen Karten kommen oft im handlichen Format daher. Sie können sie daher immer im Geldbeutel mit sich tragen und haben die Zeugenkarte für den Ernstfall immer zur Hand.

 

Haben Sie schon einmal eine Zeugenkarte benutzt? Halten Sie diese für ein geeignetes Hilfsmittel? Haben Sie Situationen erlebt, in denen Sie sich gewünscht hätten, eine Zeugenkarte dabei zu haben? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung in den Kommentaren mit uns und anderen Lesern.

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Sicherheit in Zügen

Statistisch betrachtet – So sicher sind Sie in Zügen

Ob Diebstahl, körperliche Bedrohung oder Gewalt: Die Nachrichten über Gewalttaten in Zügen beherrschen immer wieder die Medien. Was bleibt, ist das Gefühl, Bahn zu fahren sei unsicher. Doch Fakten zur Sicherheit in Zügen belegen das Gegenteil.

Züge sicherer als Busse oder Autos

Züge gelten als das sicherste Verkehrsmittel für die Alltagsmobilität – nur Flugzeuge sind sicherer. Nach einer Aufstellung der Allianz pro Schiene, die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts beruft, steht die Bahn als sicherstes Verkehrsmittel vor Bussen und vor allem dem Auto. Demnach kamen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2017 in Deutschland pro einer Milliarde Personenkilometer 0,035 Menschen ums Leben. Somit ist das Risiko durch einen Verkehrsunfall zu verunglücken für Bahnreisende 55 mal geringer als für die Insassen eines Pkw. (1)

Risiko für Gewalttaten gesunken

Doch nicht nur Verkehrsunfälle sollten bei einem Blick auf die Sicherheit von Bahnreisenden betrachtet werden: Wie sieht es mit der Bedrohung durch andere Mitreisende aus? Wie sicher sind unsere Züge in Bezug auf Gewalttaten und andere Vorfälle?  Negative Schlagzeilen zu Gewalt- und Straftaten sind immer wieder in den Medien präsent. Doch inwieweit spiegelt dies die tatsächliche Lage wider? Die Anzahl der Gewaltvorfälle gegen Fahrgäste im öffentlichen Verkehr ist nach vorhandenen Daten gering und hat nicht zugenommen, sondern teilweise abgenommen. Lediglich die Zahl der Übergriffe auf Beschäftigte, wie Zugbegleiter und Sicherheitsmitarbeiter sowie Polizisten ist laut den regional vorliegenden Statistiken leicht gestiegen. (2)

Hohes Sicherheitsgefühl in Zügen

Zur Gewalt und Belästigung gegen Fahrgäste in Bahnen gibt es keine offiziellen Statistiken. Jedoch gibt es Zahlen zum allgemeinen Sicherheitsempfinden der Deutschen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Demnach fühlen sich nur neun Prozent in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht sicher.

 

Statistik zur Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln (3)

 

Das Sicherheitsgefühl wird durch einzelne Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Verbände regelmäßig gemessen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste persönlichkeits- und situationsabhängig ist. Demnach fühlen sich z. B. Fahrgäste in Zügen vor Gewalt und Belästigung in der Regel besser geschützt als wartende Reisende an Busstationen oder Bahnhöfen. Außerdem haben Frauen eher ein unsicheres Gefühl als Männer. Das subjektive Sicherheitsempfinden ist daher nur bedingt auf die tatsächliche Sicherheit in Zügen zurückzuführen. (1)

Zahlreiche Maßnahmen für mehr Sicherheit in Zügen

Länder, Polizei und Bahngesellschaften unternehmen Einiges, um die Sicherheit in Zügen zu verbessern. An Bahnhöfen wird verstärkt geschultes Sicherheitspersonal eingesetzt. Zudem führt die Bundespolizei regelmäßige Kontrollen durch. Die Beamten sind an einigen Bahnhöfen sogar rund um die Uhr präsent. Videotechnik an Bahnhöfen und in Zügen dient zur Abschreckung und der Aufklärung von Straf- und Gewalttaten. Außerdem sind die meisten modernen Züge mit hochauflösenden Videokameras ausgestattet. In Notsituationen dienen sowohl die Zugbegleiter, als auch Sprechstellen oder Hotline-Nummern Ihrer Sicherheit.

Für die Sicherheit in Zügen können auch Sie einen Beitrag leisten: Ihre Zivilcourage kann dazu beitragen, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. So sorgen Sie im Sinne der Gemeinschaft für mehr Sicherheit auf Zugreisen.

Wie ist Ihre Erfahrung? Fühlen Sie sich sicher auf Zugreisen? Teilen Sie es uns gerne in den Kommentaren mit!

 

Quellen:
(1) https://www.allianz-pro-schiene.de/wp-content/uploads/2015/09/positionspapier-sicherheitsempfinden-oeffentlicher-verkehr.pdf

(2) https://www.deutschebahn.com/pr-duesseldorf-de/hintergrund/themenschwerpunkte/themendienst_sicherheit-1339962

(3) Bild: Forsa (2013): Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln, 2013, Quelle: Statista (2019) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1869/umfrage/sicherheit-in-oeffentlichen-verkehrsmitteln/

 

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