Das Bild zeigt den ausgestreckten Arm und die Faust einer Frau.

Selbstverteidigung im Zug – Was ist erlaubt?

Sich plötzlich einem Angreifer im Zug gegenüberzusehen, kann eine beängstigende Situation sein. Wenn Sie nicht gerade mit Kampfkunst vertraut sind, stellt sich die Frage, wie man sich effektiv verteidigen kann. Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Selbstverteidigung im Zug beleuchtet und darüber aufgeklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Der sicherste Ansatz bei einem Angriff ist oft die Flucht. Versuchen Sie, sich aus der Situation zu befreien und den Angreifer auf Abstand zu halten, um körperlichen Schaden zu vermeiden. Doch was tun, wenn eine Flucht im Zug nicht möglich ist? Einige Fahrgäste wünschen sich Möglichkeiten zur Selbstverteidigung und die Liste der Verteidigungsoptionen ist lang. Doch ist jede dieser Maßnahmen auch legal? Beim Umgang mit Selbstverteidigungsmitteln ist es wichtig, auf Zertifikate, Mitführbeschränkungen und gesetzliche Vorschriften zu achten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Selbstverteidigung im Zug: Rechtliche Bestimmungen

Bevor wir uns den verschiedenen Selbstverteidigungsmitteln zuwenden, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Wann ist es erlaubt, sich selbst aktiv zu verteidigen? Natürlich darf kein Fahrgast grundlos einen anderen angreifen. Eine Verteidigung setzt eindeutig einen Angriff voraus und sollte nur als letztes Mittel angewendet werden.

Mögliche Situationen, bei denen Sie sich tätlich verteidigen dürfen:

  • Notwehr: Als Abwehr eines körperlichen Angriffs, wenn Sie einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden versuchen.
  • Bedrohung oder Nötigung: Bei Androhung von Gewalt. Die Rechtslage ist hier jedoch schwierig: Sie sollten sich zunächst intensiv um eine verbale Lösung bemühen.
  • Sexuelle Belästigung: Eine Notwehr ist hier in der Regel nur zulässig, wenn die Notwehrsituation anhält.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind erlaubt?

In Deutschland sind bestimmte Selbstverteidigungswaffen erlaubt, die Ihnen helfen können, sich in Notsituationen zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Nutzung dieser Waffen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Selbstverteidigungsrechte zu verstehen. Im Folgenden finden Sie Selbstverteidigungsmittel, welche sich am besten für die Nutzung im Zug eignen und auf welche legalen Selbstverteidigungswaffen Sie besser verzichten sollten.

Schrillalarm

Klein und handlich ist der Schrillalarm in Form von Schlüsselanhängern, sodass Sie ihn stets parat haben können. Sie erhalten verschiedene Varianten mit einer Lautstärke zwischen 100 und bis zu 130 dB.

Wirkung: unerträgliche Lautstärke, Überraschungsmoment als Fluchtmöglichkeit, öffentliche Aufmerksamkeit

Risikofaktoren: nur kurzer Überraschungsmoment, Belastung des eigenen Ohrs

Alltagsgegenstände

Unscheinbare Gegenstände, die Sie bei sich tragen, sollten nicht unterschätzt werden: Regenschirme, Schlüssel oder Absatzschuhe können im Ernstfall als effektive Verteidigungswerkzeuge dienen, wenn Sie diese gezielt einsetzen.

Im Zug: Ungeeignete Selbstverteidigungswaffen

Obwohl Pfefferspray eine gängige Selbstverteidigungswaffe ist, eignet es sich nicht für den Einsatz im Zug. Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum (OC), das aus dem Fruchtfleisch besonders scharfer Chillischoten gewonnen wird. Eigentlich als Tierabwehrspray bezeichnet, können die Sprays in besonderen Notfallsituationen auch zur Notwehr gegenüber Menschen eingesetzt werden. Ob eine Notwehrlage vorliegt, entscheiden die Gerichte. Urteile zur Frage „Notwehr oder nicht“ fallen allerdings höchst unterschiedlich aus. Besteht keine unmittelbare Gefahr, können Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen.

Besonders im Zug können einige Selbstverteidigungswaffen wie Pfefferspray sehr problematisch sein, da der Einsatz in einem engen Abteil andere Fahrgäste ebenfalls treffen und dadurch zu unerwünschten Folgen führen könnte. Die Lüftungssysteme des Zuges können das Spray weiter verteilen, was zu Panik und Verletzungen führen kann.  Schreckschusswaffen und Reizgaspistolen, welche Reizgasmunition oder Schreckschussmunition mit einem lauten Knall entladen, sind für eine Selbstverteidigung im Zug nicht erlaubt.

Welche Selbstverteidigungswaffen sind verboten?

Obwohl bestimmte Selbstverteidigungswaffen in Deutschland erlaubt sind, ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Waffen legal mitgeführt, erworben oder besessen werden dürfen. Es gibt eine Vielzahl von Waffen, deren Nutzung streng reglementiert ist und deren Besitz strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Diese Waffen sind in Deutschland verboten:

  • Butterflymesser, Springmesser, Fallmesser
  • Schlagringe
  • Totschläger und Stahlruten (Biegsame Schlagstöcke mit erschwertem Endstück)
  • Nunchaku (japanisches Würgeholz)
  • Präzisionsschleudern und Wurfsterne

Bevor Sie auf Selbstverteidigungswaffen zurückgreifen, sollten Sie stets versuchen, die Situation durch verbale Deeskalation zu lösen und eine Fluchtmöglichkeit zu finden. Waffen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn Sie sich unmittelbar bedroht fühlen und keine anderen Maßnahmen wirksam sind. Achten Sie vor allem bei der Nutzung im Zug und in geschlossenen Räumen auf eine sichere Handhabung der Selbstverteidigungstools, um sich selbst und gegebenenfalls andere Mitreisende nicht zusätzlich zu gefährden.

Sie möchten mehr zu den Themen Sicherheit im Zug und am Bahnsteig erfahren? Auf unserem Blog finden Sie eine Vielzahl interessanter Artikel zum richtigen Verhalten bei einem Notfall im Zug oder spannenden Fakten über Züge.

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Das Bild zeigt eine Frau, welche mit einer flachen Hand "Stopp" signalisiert.

Gewaltprävention: So können Sie bei drohender Gefahr reagieren

Vor allem abends haben Alleinreisende an Bahnhöfen und in Zügen oft ein leicht mulmiges Gefühl. Sollten Sie Menschen begegnen, welche Unbehagen in Ihnen auslösen, ist es ratsam, aufmerksam zu bleiben und alles genau im Blick zu behalten. Auch wenn es sich hierbei um Ausnahmefälle handelt, kann es passieren, dass Sie in eine gewalttätige Situation geraten. Für solche Vorfälle lohnt es sich, gut vorbereitet zu sein. Gewaltprävention kann Ihnen dabei helfen, drohende Gefahr zu deeskalieren und sich selbst und andere vor Übergriffen zu schützen.

Deeskalation statt Aggression

Oft treffen Gewalttaten nicht unmittelbar ein, sondern Täter suchen sich zunächst ein gezieltes Opfer. Es ist also wichtig, dass Sie der klassischen „Opferrolle“ nicht gerecht werden. Richten Sie Ihren Blick nicht Richtung Boden, nehmen Sie eine aufrechte Körperhaltung ein. Ein offensives, direktes Anstarren kann Aggression bei potentiellen Tätern hervorrufen und diese zusätzlich zum gewaltbereiten Handeln motivieren. Bleiben Sie also ruhig und entspannt. So vermitteln Sie, dass Sie souverän mit der Bedrohung umgehen.

Falls Sie verbal angegriffen werden, sollten Sie nicht auf die herausfordernden oder auch beleidigenden Sprüche eingehen. Auch hier kann es hilfreich sein, den Täter zu ignorieren. Lassen Sie sich in keinem Fall provozieren. Wenn Sie antworten möchten, sollten Sie die führende Rolle übernehmen. Siezen Sie den Täter, um die Distanz zu halten. Sie können diesen mit folgenden Sätzen adressieren:

  • „Warum drohen Sie mir?“
  • „Ich habe nichts mit Ihrer Aggression zu tun. Lassen Sie mich in Ruhe!“

Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie sich auch räumlich von dem Täter distanzieren. Gehen Sie weiter oder setzen Sie sich um, wenn Sie sich im Zug befinden. Auch das Ansprechen und Hilfe erbitten von anderen Personen kann helfen, den Täter zu verunsichern.

Standhaft bleiben

Wenn sich gewaltbereite Menschen trotz Ihrer Abwehrstrategie nähern, sollten Sie alarmbereit sein. Zeigen Sie, dass Sie dies nicht dulden. Spätestens jetzt sollten Sie sich verbal wehren. Ein lautes und deutliches „Halt! Bleiben Sie stehen!“ gibt Ihnen die nötige Präsenz. Indem Sie die Hand ausstrecken, unterstreichen Sie Ihre selbstbewusste Konfrontation. In jedem Fall sollten Sie versuchen, den Täter zu irritieren und ihn an der Annäherung zu hindern.

Kommt es zu körperlicher Gewalt ist die Intervention schwieriger als zuvor. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie immer versuchen, eine Eskalation so gut es geht zu verhindern. Machen Sie auf sich aufmerksam und rufen Sie nach Hilfe. Sie können auch umstehende Personen dazu auffordern, den Notruf zu wählen.

Gewaltprävention ist wichtig, auch wenn Sie Zeuge werden

Die Techniken der Gewaltprävention empfehlen sich nicht nur zur Anwendung, wenn Sie selbst in Gefahr sind. Wenden Sie diese auch an, wenn Sie Zeuge einer gewalttätigen Situation werden. Schauen Sie nicht weg, zeigen Sie Zivilcourage. Denn der erste Schritt sollte immer sein, drohende Gewalt zu verhindern und Hilfe zu suchen. Greifen Sie dennoch nie überstürzt in eine Tat ein.

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Das Bild zeigt einen Zettel, auf dem Courage steht.

Zivilcourage im Zug – Das können Sie tun

Ob Diskriminierung, handgreifliche Auseinandersetzung oder rassistischer Übergriff: An Bahnhöfen oder in Zügen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Sollten Sie selbst einmal in eine solche Lage geraten oder Zeuge einer Tat werden, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Wir erklären Ihnen, wie Sie in derartigen Situationen am besten vorgehen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen und in kritischen Situationen angemessen handeln.

Definition: Was ist Zivilcourage?

Zivilcourage bedeutet, in gefährlichen oder kritischen Situationen mutig und verantwortungsbewusst zu handeln, um anderen Menschen zu helfen oder eine ungerechte oder gefährliche Situation zu verhindern oder zu lösen. Dabei geht es um den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die Opfer von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing oder Missbrauch sind. Zivilcourage zeigt sich in vielen verschiedenen Formen, von verbalen Äußerungen bis hin zu aktivem Handeln und Einschreiten.

Was würden Sie tun, wenn ein anderer Passagier im Zug angegriffen wird? Würden Sie versuchen, den Angreifer zu stoppen, Hilfe holen oder einfach zusehen? Da sich viele Menschen unsicher sind, wie Sie in solchen Situationen reagieren sollen, wurde im Rahmen einer landesweiten Kampagne für mehr Zivilcourage die Aktion „Tu was“ ins Leben gerufen. Die Aktion gibt Informationen und Ratschläge für den Umgang mit kritischen Situationen im öffentlichen Personennahverkehr. Ob Sie es glauben oder nicht: Oft kann auch schon genaues Beobachten, oder das Fotografieren der Tat dabei helfen, die Täter zu überführen und Mitreisende zu unterstützen.

3 Arten von Zivilcourage: Wo liegt der Unterschied?

Es gibt drei Arten von Zivilcourage, die sich in ihrer Intensität und ihrem Risiko unterscheiden:

  1. Sich für etwas einsetzen: Hier geht es darum, sich verbal oder durch Handlungen für eine bestimmte Sache oder Person einzusetzen, z.B. indem man sich für die Rechte von Minderheiten einsetzt oder bei Vandalismus an Zügen einschreitet.
  2. Sich zur Wehr setzen: In dieser Situation wird man selbst zum Opfer und muss sich aktiv gegen einen Angriff oder eine Bedrohung verteidigen, z.B. indem man sich physisch oder verbal wehrt. In unserem Blogbeitrag zur Selbstverteidigung im Zug erfahren Sie, wie Sie sich bei Übergriffen im Zug verteidigen können.
  3. Eingreifen: Hier geht es um das Eingreifen in eine Situation, in der eine andere Person in Gefahr ist. Das kann bedeuten, die Polizei oder Rettungskräfte zu rufen oder sich selbst zu riskieren, um jemandem zu helfen.

Hinsehen statt weggehen – 6 hilfreiche Regeln für den Umgang mit kritischen Situationen

Wenn man in eine kritische Situation gerät oder eine solche beobachtet, kann es schwierig sein, angemessen zu handeln. Damit Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, wenn Sie Zeuge einer gefährlichen Situation werden, gibt es sechs praktische Regeln, die Ihnen zeigen, wie Sie in diesem Fall am besten handeln.

Zeigen Sie Zivilcourage: Helfen Sie anderen Menschen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

Zivilcourage zu zeigen, bedeutet nicht zwangsläufig, sich selbst in Gefahr zu bringen. Oftmals kann man auch durch kleine, aber wichtige Handlungen helfen. Schreiten Sie nicht körperlich ein. Seien Sie aufmerksam, sprechen Sie andere mögliche Helfende direkt an oder sagen Sie laut, dass Sie Hilfe organisieren. Schon dies kann dazu beitragen, dass vom Opfer abgelassen wird.

Helden sind gemeinsam stärker: Suchen Sie sich Unterstützung und fordern Sie andere aktiv zur Mithilfe auf

Zivilcourage zu zeigen, kann oft einfacher sein, wenn man nicht alleine handelt. Holen Sie sich Hilfe von weiteren Personen im Umfeld. Sprechen Sie z. B. das Zugpersonal an oder bitten Sie andere Passagiere zur Mithilfe.  Gemeinsam können Sie mehr bewirken und auch schwierigere Situationen meistern.

Ihre Erinnerungen können entscheidend sein: Prägen Sie sich die Merkmale der Täter ein und beobachten Sie die Situation genau

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, kann Ihre Beobachtungsgabe und Ihr Gedächtnis entscheidend sein, um den Täter zu identifizieren und zu überführen. Prägen Sie sich genaue Merkmale der Täter ein, oder fotografieren bzw. filmen Sie die Tat, wenn möglich. So helfen Sie der Polizei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Zeugenkarten können zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Polizeiruf 110: Rufen Sie den Notruf und organisieren Sie Hilfe

Wenn Sie in eine gefährliche Situation geraten oder eine solche beobachten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Rufen Sie den Notruf an und schildern Sie die Situation so genau wie möglich. Die Polizei und Rettungskräfte können dann schnell vor Ort sein und helfen.  Wählen Sie die 110. Falls Sie kein Handy bei sich tragen, bitten Sie jemand anderen, die Polizei zu verständigen.

Erste Hilfe leisten: Kümmern Sie sich um die Opfer

Wenn es zu einem Unfall oder einer Gewaltsituation gekommen ist, ist es wichtig, sich um die Opfer zu kümmern. Leisten Sie Erste Hilfe, indem Sie Verletzungen versorgen oder bei Bedarf die Rettungskräfte rufen. Zeigen Sie den Opfern, dass Sie nicht alleine sind und dass Sie sich um sie kümmern. Die Notversorgung kann Leben retten! Fragen Sie ggf. andere Personen um Unterstützung.

Trauen Sie sich: Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung

Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind, ist Ihre Aussage oft entscheidend, um den Täter zu überführen. Trauen Sie sich deshalb, als Zeuge zur Verfügung zu stehen und Ihre Beobachtungen der Polizei zu schildern. Ihre Aussage kann dazu beitragen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird.

Es zeigt sich, dass jeder – unabhängig von Alter, Geschlecht, Größe oder Körperbau – Hilfe leisten kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Mehr Informationen zum Thema Zivilcourage finden Sie auf unserem Blog und der Webseite der Bundespolizei.

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Die Aktion „Tu Was“ für mehr Zivilcourage

Immer wieder kommt es im öffentlichen Nahverkehr zu Vandalismus, verbalen Attacken und gewalttätigen Übergriffen auf Reisende. Potenzielle Helfer und Helferinnen, die sich am Ort des Geschehens befinden, sind in solchen Situationen häufig verunsichert und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Daher hat die Polizei die Aktion „Tu was“ ins Leben gerufen.

Tu was gegen…

Gewalt. Vandalismus. Belästigung. Diskriminierung und Ausgrenzung. Zu all diesen Themen liefert die landesweite Kampagne für mehr Zivilcourage im Öffentlichen Personennahverkehr und die in diesem Rahmen gestartete Aktion „Tu was“ Informationen und Ratschläge. Teil der Kampagne sind Workshops und Informationsveranstaltungen für verschiedene Altersgruppen, das Anbringen von großflächiger Werbung auf beispielsweise Straßenbahnen, das Verteilen von Informationsmaterial in Kooperation zwischen Polizei und den Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe sowie kurze Informationsvideos, die vor allem Jugendliche und junge Erwachsene ansprechen sollen.

Ziel ist es, die Zivilcourage im öffentlichen Personenverkehr zu stärken. Denn wer nichts tut, macht mit! Was viele nicht wissen: Ein jeder Bürger ist dazu verpflichtet, bei Not- und Unglücksfällen oder bei Gefahr Hilfe zu leisten. Doch nur wer weiß, wie er sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat, kann handeln, ohne sich selbst und anderen noch mehr in Gefahr zu bringen. Daher ist es wichtig, sich vorab mit möglichen Gefahrensituationen auseinander zu setzen. Sie können sich auf entsprechenden Informationsseiten wie der Webseite der Aktion „Tu was“ belesen, mit anderen darüber sprechen und in Gedanken durchspielen, wie Sie sich verhalten und was Sie sagen würden. So sind Sie gut auf einen Ernstfall vorbereitet.

Regeln für den Ernstfall

Wenn es zum Ernstfall kommt, ist schnelle Hilfe für Betroffene gefragt. Die Polizei hat dafür einen Leitfaden aus sechs Punkten erstellt, die Helfende unbedingt beachten sollten:

Regel 1: Helfen Sie, aber bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.

Regel 2: Rufen Sie die Polizei unter 110.

Regel 3: Bitten Sie andere um Mithilfe.

Regel 4: Prägen Sie sich Tätermerkmale ein.

Regel 5: Kümmern Sie sich um Opfer.

Regel 6: Sagen Sie als Zeuge aus.

Weitere Details, Tipps und Informationen zu den einzelnen Schritten gibt es auf aktion-tu-was.de. Hier finden Sie auch ergänzende Materialien zum Thema Zivilcourage und Links zu anderen Institutionen, Kampagnen und Initiativen, die sich mit dem Thema befassen. Wenn Sie sich zu Zivilcourage im Zug belesen wollen, empfehlen wir unsere verschiedenen Blogartikel dazu.

Bild Quelle: www.aktion-tu-was.de

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Wenn Personen auf der Bahnfahrt verloren gehen

„Wenn wir uns verlieren, treffen wir uns hier wieder!“ – Ein Satz, der auf größeren Veranstaltungen oder öffentlichen Plätzen mit vielen Menschen sehr wichtig sein kann. Vor allem dann, wenn Sie mit Kindern und Senioren auf Reisen sind, kann es schnell passieren, dass Sie getrennt werden. Was in einer solchen Situation zu tun ist, erfahren Sie auf diesem Blog.

In den Ferien, an Wochenenden oder zu Pendler-Stoßzeiten kann in einer Bahnhofshalle viel Betrieb herrschen. Wenn Sie mit großem Reisegepäck unterwegs sind und es dazu noch eilig haben, ist der Stress vorprogrammiert. Häufig sind Sie auf der Bahnfahrt nicht nur für sich allein verantwortlich: Kleine Kinder und ältere Senioren können in der Regel nicht allein reisen. Das Horrorszenario: Sie verlieren sich auf dem Weg zum Gleis, und alles Suchen hilft nichts. Nun haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Zunächst sollten Sie versuchen, Ruhe zu bewahren. Panik und Hysterie bringen Sie in einer solchen Situation nicht weiter. Bleiben Sie stehen und verschaffen Sie sich einen Überblick. Rufen Sie laut den Namen der vermissten Person, und bitten Sie Passanten um Hilfe. Wenn Sie sich mit dem Mitreisenden einen Treffpunkt ausgemacht haben (dieser sollte von überall gut sichtbar und erreichbar sein), begeben Sie sich als nächstes dort hin. Sind Sie zu zweit unterwegs, sollte eine Person an der Stelle bleiben, wo die verloren gegangene Person das letzte Mal gesehen wurde. Halten Sie außerdem Ausschau nach dem Bahnhofspersonal und nach Beamten der Bundespolizei. Wird ein elternloses Kind oder eine ältere orientierungslose Person gefunden, sind diese Mitarbeiter in der Regel die erste Ansprechstation. Melden Sie den Vorfall den Mitarbeitern und suchen Sie ein Foto der Person heraus. Wenn die vermisste Person eine „Markierung“ (Name, Telefonnummer der Eltern) bei sich trägt, halten Sie Ihr Telefon bereit. In den meisten Fällen klärt sich die Situation schnell wieder auf und alle kommen mit einem Schrecken davon.

Verloren am Bahnsteig

Das Ein- und Aussteigen auf einer Zugfahrt ist meist sehr unübersichtlich. Viele Menschen drängen sich dicht aneinander vorbei. Dabei kann es schnell passieren, dass Sie ihre Mitreisenden verlieren. Bewahren Sie auch hier Ruhe und sprechen Sie das Zugpersonal an. In den meisten Fällen befindet sich mindestens ein Mitarbeiter am Gleis und kontrolliert, ob alle eingestiegen sind. Solange die verlorene Person nicht wieder aufgetaucht ist, wird der Zug mit der Weiterfahrt warten. Ist kein Zugpersonal in der Nähe, können Sie den Notknopf an den Türen im Zug drücken. Es wird sofort eine Verbindung zum Fahrzeugführer hergestellt.

Verloren im Zug

Auch im Zug kann es passieren, dass sie sich untereinander verlieren. Sie gehen beispielsweise auf die Toilette und sagen der dementen mitreisenden Person, dass Sie sofort wieder da sind. Oder das Kleinkind hat Hunger und Sie machen sich auf den Weg zum Bordbistro. Sie kommen zurück, und der Platz ist leer – Was nun? Zunächst sollten Sie andere Personen im Abteil fragen, ob sie etwas gesehen haben. Suchen Sie anschließend das Zugpersonal auf und informieren Sie die Mitarbeiter über die Situation. Wenn sich der Zug kurz vor der Einfahrt in einen Bahnhof befindet und Sie kein Zugpersonal finden können, drücken Sie den Notknopf. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Kind oder die Seniorin den Zug verlassen haben, wird die Bundespolizei alarmiert.

Kind oder verlorengegangene Person gefunden – Was ist zu tun?

Wenn Sie ein elternloses Kind oder eine orientierungslose Person am Bahnhof oder im Zug finden, können Sie helfen. Sprechen Sie der Person zunächst gut zu und versuchen Sie sie zu beruhigen. Fragen Sie nach, mit wem die Person unterwegs war und wohin die Reise gehen sollte. Anschließend sollten Sie das Bahnhofs- oder Zugpersonal oder die Bundespolizei aufsuchen und die Situation schildern. Wichtig dabei: Lassen Sie das Kind oder die orientierungslose Person nicht allein! Suchen Sie außerdem nach einem Zettel oder einer Markierung, auf der sich die Telefonnummer einer verantwortlichen Person befinden könnte.

Auf unserem Blog finden Sie weitere Informationen zur sicheren Reise mit Kindern und Senioren. Was Sie außerdem tun können, wenn eine demente Person verloren geht, steht in dem Ratgeber der Malteser Hilfe.

 

Photo by Yin Wong on Unsplash

 

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Vandalismus im Zug – Was kann ich tun?

Besprühen, beschmieren, zerkratzen, zerschlagen: Immer wieder kommt es zu Fällen von Vandalismus an Zügen und Bahnsteigen. Die Täter eindeutig zu identifizieren und für die Beschädigung zu bestrafen, ist in den meisten Fällen jedoch schwer. Wie Sie sich richtig verhalten, wenn Sie Vandalismus beobachten, erklärt dieser Beitrag.

Was zählt zu Vandalismus?

Vandalismus kennt verschiedene Formen. Grundsätzlich zählen alle Handlungen darunter, bei denen mutwillig und zumeist sinnlos fremdes oder öffentliches Eigentum beschädigt wird. Strafrechtlich gibt es den Begriff „Vandalismus“ eigentlich nicht. Trotzdem werden solche Taten verfolgt und zum Beispiel als Sachbeschädigung und Brandstiftung eingestuft. Egal ob das Beschmieren von Oberflächen oder das Zerbrechen von Fensterscheiben: Wenn man öffentliches Eigentum beschädigt, macht man sich strafbar.

Gründe für Vandalismus

Warum jemand absichtlich das Eigentum anderer zerstört, kann viele Ursachen haben. Darunter fallen häufig Langeweile, starke Emotionen wie Wut und Enttäuschung und Gruppenzwang, um in einer Clique dazuzugehören. Auch der Kick, der beispielsweise beim Sprayen von Graffiti auftritt, kann ein Grund sein.

Fälle im deutschen Nah- und Fernverkehr

In den Zügen und Bahnen des deutschen Nah- und Fernverkehrs kommt es immer wieder zu mutwilligen Beschädigungen. Die Bandbreite an Vorfällen ist groß: Es werden Fensterscheiben eingetreten oder -geworfen, Sitze aufgeschlitzt, Innen- und Außenwände beschmiert. Doch nicht nur in den Bahnen wird randaliert. Auch an Bahnhöfen und Gleisen lassen sich die Spuren der Zerstörung erkennen. Vor allem Graffiti und kaputte Scheiben sind keine Seltenheit. Die Bahngesellschaften zahlen jedes Jahr große Summen, um die Schäden wieder zu beheben. Und auch für die Fahrgäste sind die Folgen von Vandalismus zu spüren: Schmierereien an Sitzen, Fenstern und Toiletten stören optisch, und können außerdem zu Verschmutzungen an Kleidung und Reisegepäck führen.

Was wird getan?

Nahezu alle öffentlichen Verkehrsmittel und Gebäude der Bahn werden mittlerweile videoüberwacht. In einigen wenigen Fällen kann das dabei helfen, den oder die Täter zu identifizieren. Außerdem schrecken die Kameras ab. Zusätzlich werden Oberflächen mit einem besonderen Schutz versehen, der das Entfernen von Schmierereien erleichtert. Neue Materialien für Sitze, die immer häufiger zum Einsatz kommen, lassen sich nicht mehr so leicht zerkratzen und aufreißen.
Ein beliebtes Ziel von Vandalismus sind Fahrkartenautomaten. Diese werden nicht nur demoliert, sondern tragen auch immer wieder Schäden durch Einbruchsversuche davon. Die neueren Automaten sind jedoch in den meisten Fällen gut vor solchen Einbrüchen geschützt.

Was tun, wenn ich Vandalismus beobachte?

Wenn Sie eine mutwillige Zerstörung beobachten, sollten Sie in jedem Fall handeln. Melden Sie sich vor allem dann sofort beim Zugpersonal, wenn ein Schaden für andere Reisende entstehen könnte. Kaputte Türen, Fenster, spitze Gegenstände wie Glas oder säureähnliche Substanzen im Zug können ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Versuchen Sie nicht, den oder die Täter eigenständig aufzuhalten. Die Gefahr, die daraus für Sie entsteht kann, lässt sich nur schwer einschätzen.

Neben dem Zugpersonal können Sie kostenlos die Bundespolizei unter 0800 6 888 000 sowie die Sicherheitszentrale der Bahn unter 030 297-51114 erreichen. Auch die verantwortlichen Landespolizeistellen nehmen entsprechende Vorfälle auf. Merken Sie sich Ort, Zeit und eventuelle Merkmale des Täters, und geben Sie diese weiter.

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Frau einsam vor einem fahrenden Zug

Rassismus im Zug – Wie kann ich helfen?

Tagtäglich werden Menschen in aller Öffentlichkeit Opfer von Rassismus. Dazu gehören Beschimpfungen und Angriffe aufgrund der vermeintlichen Herkunft oder einer Religionszugehörigkeit. Sie werden anders behandelt oder ausgegrenzt. Viele Beobachter solcher Situationen schweigen und schauen zu – häufig sind Sie mit der Situation überfordert und wissen nicht, was sie tun können. Doch Schweigen ist für die Betroffenen so schlimm wie der Angriff selbst.

Wann sollte ich eingreifen, und wann nicht?

Eine Situation richtig einzuschätzen, ist niemals leicht. Fühlt sich die Person überhaupt angegriffen? War das eine Beleidigung? Hier gibt es keine klare Grenze. Hören Sie daher auf Ihr Bauchgefühl: Meist haben wir ein gutes Gespür dafür, ob jemand beleidigt oder aggressiv angegangen worden ist. Greifen Sie lieber einmal mehr in die Situation ein, und bieten Sie der betroffenen Person Ihre Hilfe an. Stellen Sie Augenkontakt her und begeben Sie sich in unmittelbare Nähe. Sätze wie „Ich helfe Ihnen“ geben dem Betroffenen Sicherheit.

Machen Sie auch andere auf die Situation aufmerksam. Meist ist es leichter, wenn sich mehrere Fahrgäste oder das Zugpersonal gemeinsam einschalten. Werden Sie vom Zuschauer zum Helfer, und zeigen Sie der betroffenen Person, dass Sie nicht allein ist.

Schützen Sie sich selbst!

Beobachten Sie das Verhalten des Angreifers genau. Wendet er sich ab? Oder wird er noch aggressiver? Auf keinen Fall sollten Sie sich unnötig in Gefahr bringen. Berühren Sie den Täter nicht, und wenden Sie keine Gewalt an. Auch verbal sollten Sie sich nicht provozieren lassen: Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit darauf, der betroffenen Person zu helfen. Das schaffen Sie nur mit Ruhe und Übersicht. Sollte es zu einem körperlichen Übergriff kommen, machen Sie sich laut bemerkbar. Rufen Sie „Stopp! Aufhören!“ und holen Sie ihr Telefon hervor. Rufen Sie die Polizei und filmen Sie das Geschehen. Die Videos dürfen Sie zwar nicht veröffentlichen, jedoch zeigen Sie dem Angreifer, dass sein Handeln Konsequenzen haben wird. Außerdem können Sie den Zugführer  informieren. Im äußersten Notfall betätigen den Notknopf oder die Notbremse. Mehr zu diesen beiden Varianten lesen Sie in unserem Beitrag über den Einsatz von Notbremsen.

Nach dem Angriff

Häufig werden rassistische Vorfälle nicht gemeldet. Merken Sie sich Gesicht und Kleidung des Täters und erstatten Sie in Absprache mit der betroffenen Person Anzeige. Bitten Sie andere Fahrgäste, sich als Zeugen zu melden. Lassen Sie die Person nach dem Angriff nicht allein, und vergewissern Sie sich, dass es ihr gut geht. Bieten Sie ihr an, eine Verbindung zu einer Beratungsstelle aufzubauen, bei der sie professionelle Hilfe bekommen kann. Eine Übersicht zu Beratungsstellen finden Sie auf der Seite der Amadeo Antonio Stiftung.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Personen, die selbst keine Erfahrungen mit Rassismus gemacht haben, sollten Betroffenen zuhören und sich mit ihren Sichtweisen und Erfahrungen auseinander setzen. Außerdem können Sie sich durch Gedankentraining auf eventuelle Situationen vorbereiten. Stellen Sie sich vor, wie Sie reagieren und was Sie sagen würden. Das gibt Ihnen Sicherheit, sollte es zu einer entsprechenden Situation kommen. Auch hier hilft Ihnen die Amadeo Antonio Stiftung . Auf der Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema Rassismus und Hinweise, wie Sie sich bei rassistischen Übergriffen richtig verhalten.

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Zivilcourage zeigen: Unterstützen Sie Mitreisende

Gerade betagten Personen oder Ortsfremden fällt es oft schwer sich am Bahnhof oder während der Zugfahrt zu orientieren. Sie sind auf Unterstützung angewiesen. Auch Sie können helfen.

Natürlich stehen für Hilfe und Beratung die Zugbegleiter bereit. In vollen Zügen ist es jedoch manchmal schwer, jedem Fahrgast die gewünschte Aufmerksamkeit zu bieten. Zeigen Sie Empathie und bieten Sie hilfesuchenden Mitreisenden Ihre Unterstützung an. Indem sich Reisende füreinander einsetzen, wird die Atmosphäre im Zug angenehmer. Außerdem steigt auch Ihr Sicherheitsgefühl. Denn wenn sich Bahnfahrende gegenseitig unterstützen, sinkt das Konfliktpotenzial. Aggressionen können bereits im Keim erstickt werden, sodass potenzielle Angreifer keine Angriffsfläche finden.

Mit diesen kleinen Gesten sorgen Sie für mehr Sicherheit auf Ihrer Bahnfahrt

  • Bieten Sie Rollstuhlfahrern oder Mitreisenden mit Kinderwagen oder Rollator Ihre Unterstützung beim Einsteigen an.
  • Sprechen Sie irritiert wirkende Mitreisende an und erfragen Sie, wie Sie helfen können. Oft reicht eine Auskunft über den kommenden Zug oder die Reisezeit.
  • Informieren Sie den Zugbegleiter, falls Sie weitere Hilfe benötigen.
  • Agieren Sie deeskalierend, wenn Sie einen Streit bemerken. Hierbei ist es wichtig, ruhig aufzutreten. Denn Gewalt zieht Gewalt an. Versuchen Sie, die Gewaltbereitschaft der Streitenden zu reduzieren und eine Lösung anzubieten. Drohungen oder Belustigung über das Verhalten steigern hingegen das Konfliktpotenzial. Tipp: Lesen Sie hier, wie Sie gewaltbereite Mitreisende erkennen.

Wichtig: Überschätzen Sie sich jedoch nicht und schützen Sie sich in einer Gefahrensituation.

Welche Erfahrungen haben Sie bereits auf Ihren Bahnreisen gesammelt? Wurde Ihnen bereits geholfen oder haben Sie andere Mitreisende unterstützt? Erzählen Sie uns gerne davon im Kommentarfeld.

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Sicher Reisen: Gewaltbereite Menschen erkennen und sich selbst schützen

Gewalt hat viele Gesichter: vom Pöbeln bis hin zum tätlichen Angriff. Wer potentielle Täter erkennt, kann gefährliche Situationen schneller ausmachen und sich selbst schützen. Unser Blogbeitrag verrät wie.

Gewalt hat viele Ursachen: Das eigene Selbstbild erhalten, Recht haben oder Ehre, Stolz und Status verteidigen. Dabei entsteht Gewalt nicht von 0 auf 100 und ist dann plötzlich da. Vielmehr entwickelt sich schrittweise das Potenzial einer gewaltbereiten Handlung. Und oft gibt es keine rational erkennbaren Auslöser hierfür. Meint der Betroffene beispielsweise, dass seine Werte angegriffen werden, wird er sie verteidigen. Vorhandene Hemmschwellen sinken nun und ein regelrechter Kampf ums Überleben beginnt. Doch das Entstehen von Gewalt zeigt sich in vielen Warnzeichen. Denn der tatsächliche körperliche Ausbruch ist meist nur der Gipfel.

Die Spirale der Gewalt: So entwickelt sich eine Gefahrensituation

Nimmt man die Sicht eines potenziellen Täters ein, so kann man folgende Stadien der Gewaltentwicklung ausmachen:

  1. Absicht & Intention: Täter ist konfliktbereit; entweder aufgrund länger geplanter Entscheidung oder als emotionale Reaktion auf die Umstände
  2. Potenzielles Opfer suchen (verbal und nonverbal): Täter prüft, ob Sie ein passendes Opfer sind
  3. Suche nach einer günstigen Gelegenheit: Täter prüft, wo und wie er Sie überwältigen könnte. Hinweis: In den ersten drei Phasen können Sie die Tat vermeiden, indem Sie die Situation verlassen oder deeskalierend agieren. Versuchen Sie, beruhigend auf den Angreifer einzureden. Vermeiden Sie, den potentiellen Täter zu provozieren.
  4. Angriff
  5. Reaktion des Opfers

Hinweis: Je nach Reaktion des Opfers kann in Phase 4 und 5 das Ausmaß der Gewalt gemildert werden.

Das Wissen um diese Stadien kann helfen, das Entstehen von Gewaltpotenzial leichter zu erkennen – und ihm entgegenzusteuern. Je konfliktbereiter ein Mensch ist, desto vorhersehbarer wird sein aggressives Handeln. Wenn Sie dies beobachten, sind Sie in Gefahr und sollten entweder fliehen oder deeskalieren. Denn Ihre Reaktion kann maßgeblich dazu beitragen, inwieweit sich die Situation entwickelt.

Achtung: Ist der Täter bewaffnet und eine Flucht unmöglich, setzen Sie alles daran, dass die Waffe nicht eingesetzt wird. Leisten Sie seinen Befehlen strikt Folge und versuchen Sie ihn zu beruhigen.

Aggressionstypen: Diese Menschen sind gewaltbereiter als andere

Es gibt verschiedene gewaltbereite Typen. Je nach deren Selbstbild und vorrangige Motivation zu handeln, zeigen diese Typen unterschiedliche Ausprägungen von Gewaltbereitschaft. Auch variieren je Typ die Auslöser für eine Gewalttat. Wir haben Ihnen die wichtigsten Typen gewaltbereiter Menschen und deren Beweggründe zusammengestellt.

  • Der Selbstbilddarsteller: Über Gewalt demonstriert der Selbstbilddarsteller die Bedeutung und Gewichtigkeit der eigenen Person. Härte und Status sind die Basis – Vergeltung das Mittel, um Stolz und Ehre zu verteidigen.
  • Der sich-hilflos-Fühlende: Gewalt zeigt sich hier als Ausdruck fehlender verbaler und zwischenmenschlicher Strategien sowie sozialer Fähigkeiten, um mit Konfliktsituationen umzugehen. Aus Hilflosigkeit wird Gewalt.
  • Der Ausbeuter: Wird die Ausbeutung entlarvt, reagieren diese Typen mit Gewalt, um sich der Rechenschaft zu entziehen.
  • Der Tyrann: Auslöser für Gewalt ist hier die Freude und Befriedigung durch die Reaktion der Opfer. Durch gewalttätiges Handeln wird Angst geschürt und Gehorsam erzwungen.
  • Der Misstrauische: Die allgegenwärtige Angst des Täters gipfelt in einer Gewalttat mit der sich selbst erteilten Entschuldigung „Angriff ist die beste Verteidigung“.
  • Der Verwöhnte: Als selbst-empfundene privilegierte Person meint der Täter, dass andere nach seinen Vorstellungen handeln müssen. Ist dies nicht der Fall, bestraft der Täter den „Querulant“ mit Gewalt.
  • Der Verteidiger der Gerechtigkeit: Gewalt darf laut dem Täter im Namen übergeordneter Prinzipien angewandt werden. Nicht die Problemlösung steht im Fokus, sondern der eigene Spannungsabbau.
  • Der Exkämpfer: Kämpfer und Rebellen, die in Krisen- und Nachkriegsgebieten eine Kampfausbildung antrainiert bekamen, erfahren Gewalt als Form von Normalität. Oft wird die eigene Identität hinter militärisch organisierte Gruppen gestellt und in der Identifikation mit Autoritätssymbolen gesucht.

Verdächtige Personen und Gefahren erkennen – So schützen Sie sich vor Angriffen

Um verdächtige Personen, wie die oben beschriebenen Aggressionstypen, zu erkennen, beobachten Sie die Mimik und Gestik Ihrer Mitreisenden. Bestimmte Konstellationen von Reisegruppen sind prädestiniert für eine konfliktgeladene Situation. Hierzu zählen größere Reisegruppen, die unter dem Einfluss von Drogen stehen. Besonders Jugendliche, die in der Bahn zur oder von der Party unterwegs sind und „vorglühen“, stehen oftmals unter dem Druck, sich beweisen zu wollen.

Die folgenden Tipps helfen Ihnen, Konfliktsituationen zu deeskalieren:

  • Seien Sie wachsam! Wer nicht mit einer Gefährdung rechnet oder sich zu sicher fühlt, wird schnell überrascht und handelt überstürzt.
  • Halten Sie grundlegende Sicherheitsstandards ein, beispielsweise Abstand zu anderen Gruppen oder dem Gleisbett.
  • Vermeiden Sie einen Tunnelblick, der beispielsweise durch die Ablenkung eines Smartphones entsteht.
  • Stellen Sie sich auf eine unerwartete Dynamiken ein und beobachten Sie die Situation am Bahnhof oder im Zug – Gefahrensituationen entwickeln sich oft erst.
  • Bleiben Sie gedanklich flexibel: vorgefertigte Bilder von Tätern schließen das Konfliktpotenzial angeblich friedlicher Mitreisender aus.
  • Vermeiden Sie nichtsprachliche Signale von Unsicherheit und Verletzbarkeit: Denn Menschen, die diese ausstrahlen oder überängstlich und angespannt wirken, sind leichtere Opfer.
  • Überschätzen Sie sich nicht. Nehmen Sie Ihre inneren Warnglocken ernst. Wer aus einer gefährlichen Situation flieht, ist kein Feigling, sondern entgeht einer uneinschätzbaren Situation.

Bei dem Thema Gewalt gelten zwei Prinzipien: Zum einen „Wehret den Anfängen!“ und zum anderen „Gewalt zieht Gewalt an“. Versuchen Sie daher, das schrittweise Aufbauen von Gewalt zu verhindern. Und schüren Sie die Gewalt nicht durch ein ihrerseits gewaltbereites Auftreten – sonst droht eine Gewaltspirale, aus der es schwer wird auszubrechen. Steigern Sie keinesfalls die Gewaltbereitschaft der drohenden Person, indem Sie diese lächerlich machen oder sie gar auslachen.

Haben Sie bereits gefährliche Situationen am Bahnsteig oder im Zug erlebt? Waren Sie selbst betroffen und wie haben Sie reagiert? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und erzählen Sie in den Kommentaren von Ihrer Geschichte.

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Zeugenkarten

Zeugenkarten: Sehen, helfen, erinnern

In Zügen oder an Bahnhöfen kann es leider immer wieder zu unvorhergesehenen Situationen kommen. Insbesondere, wenn Gewalt im Spiel ist oder jemandem Unrecht zugefügt wird, ist Ihre Zivilcourage gefragt. Doch Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen, um zu helfen. Schon genaues Beobachten kann helfen, die Tat aufzuklären – und mithilfe von Zeugenkarten vergessen Sie kein Detail.

Genau hinsehen bei Straftaten

Beherztes Eingreifen in Notsituationen ist nicht immer die richtige Art, dem Opfer zu helfen. Durch unüberlegtes Handeln können Sie nicht nur sich, sondern auch andere gefährden. Wie Sie im Ernstfall richtig handeln, lesen Sie in unserem Beitrag über Zivilcourage.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden und die Polizei einmal nicht zur Stelle ist, sollten Sie die Situation beobachten. Prägen Sie sich die Merkmale der Täter genau ein. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie auch ein Foto oder Video aufnehmen. Dies hilft der Polizei im Nachhinein den Tathergang nachzuvollziehen und womöglich sogar Täter zu identifizieren.

Zeugenkarten helfen bei der Aufklärung

Als Hilfsmittel für Ihre Beobachtung dienen die sogenannten Zeugenkarten. Sie helfen der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten.

Auf der Karte finden sich leere Felder für die Personenbeschreibung sowie Angaben zu Datum, Uhrzeit und Hergehen der Straftat. Außerdem können Sie Informationen zu Körperform, Frisur, Haarfarbe, Bekleidung und besonderen Merkmalen des Täters ergänzen. Als Zeuge füllen Sie die Karte am besten direkt im Anschluss an die Tat aus – so gerät kein Detail in Vergessenheit. Sollten Sie anschließend zur Zeugenaussage gebeten werden, dient Ihnen die Zeugenkarte auch als Merkhilfe für Details.

Wo erhält man die Zeugenkarte?

Die Zeugenkarten sind kostenlos auf den Revieren der Polizei erhältlich. Wenn Sie kein Revier aufsuchen möchten, finden Sie die Zeugenkarte der Bundespolizei auch online zum Ausdrucken. Sogar einige Bürgerämter oder Bahnhofsinformationen halten Zeugenkarten bereit.

Die praktischen Karten kommen oft im handlichen Format daher. Sie können sie daher immer im Geldbeutel mit sich tragen und haben die Zeugenkarte für den Ernstfall immer zur Hand.

 

Haben Sie schon einmal eine Zeugenkarte benutzt? Halten Sie diese für ein geeignetes Hilfsmittel? Haben Sie Situationen erlebt, in denen Sie sich gewünscht hätten, eine Zeugenkarte dabei zu haben? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung in den Kommentaren mit uns und anderen Lesern.

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