Monatskarte vergessen, Ticket verloren oder falschen Tarif erwischt: Es gibt viele Möglichkeiten, plötzlich als „Schwarzfahrer“ zu gelten. Das Ergebnis ist meist das Gleiche: Denn wenn Sie ohne gültiges Ticket Zug fahren, haben Sie im wahrsten Sinne des Wortes schlechte Karten. Auch Diskutieren hilft da wenig: In der Regel müssen Sie dann 60 Euro Strafe zahlen und zusätzlich noch den fehlenden Fahrschein für die zu fahrende Strecke – auch wenn es Ausnahmen gibt. Wie Sie das „Knöllchen“ im Zug vermeiden und was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was ist „Schwarzfahren“ genau?
Das Fahren ohne gültiges Ticket ist in Deutschland alles andere als ein Kavaliersdelikt. Rechtlich wird es als ein „Erschleichen von Leistungen“ angesehen. Damit gilt es nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Im Extremfall können Sie dafür sogar ins Gefängnis kommen. Das ist aber eher selten der Fall.
Normalerweise verlangen Verkehrsunternehmen von Ticket-Sündern stattdessen eine Geldstrafe, die in der Regel 60 Euro beträgt – ergänzt um den Fahrscheinpreis. Die Mitteldeutsche Regiobahn und viele ÖPNV-Unternehmen sprechen vom „erhöhten Beförderungsentgelt“ (EBE). Die Deutsche Bahn nennt es „Fahrpreisnacherhebung“. Eines ist bei allen gleich: Es kommt nicht darauf an, warum Sie ohne gültiges Ticket unterwegs sind.
Was sind die häufigsten Stolperfallen beim „Schwarzfahren“?
Bei der Frage, ob die Fahrkarte im Moment der Kontrolle gültig ist, liegt der Teufel oft im Detail:
- So müssen einfache Tickets oft entwertet werden – bereits auf dem Bahnsteig oder teilweise im Zug. Wer das vergisst, fährt schwarz. Gleiches gilt, wenn Sie es verlieren oder kurzzeitig verlegen. Finden Sie ein Einzel- oder Mehrfachticket für einfache Fahrten erst nach der Kontrolle wieder, lässt sich das Bußgeld nicht mehr abwenden.
- Aber auch das Vergessen von Abo-, Monatskarte & Co schützt nicht vorm Schwarzfahren – auch wenn sich die Strafe hier nachträglich verringern lässt. Personengebundene Fahrscheine müssen mitunter eigenhändig vor Fahrtantritt mit bestimmten Informationen ausgefüllt werden, um sie nicht weitergeben zu können. Fehlen die Angaben, gilt das Ticket als ungültig.
- In einigen Verkehrsverbünden oder auf bestimmten Streckenabschnitten benötigt man zusätzlich noch Tickets für Fahrrad, Hund & Co.
Was ist, wenn ich meine Monatskarte vergessen habe?
Bei bestimmten Ticketarten, wie z. B. der persönlichen Monatskarte, können Sie das erhöhte Beförderungsentgelt verringern, wenn Sie Ihren Fahrschein nachträglich beim Verkehrsunternehmen vorlegen. Beachten Sie dabei unbedingt die zeitlichen Fristen, die die ABB des Verkehrsunternehmens vorsehen. Meist sind das nur 7 bis 14 Tage. Wichtig dabei: der Kontrolltag zählt mit.
Was passiert, wenn ich ohne gültiges Ticket erwischt werde?
Zunächst nimmt der Zugbegleiter oder Kontrolleur Ihre Personalien auf. Dafür darf er nach Ihrem Ausweis fragen. Zwar sind Sie prinzipiell nicht verpflichtet, Ihren „Perso“ jederzeit bei sich zu haben, aber viele Verkehrsunternehmen schreiben in ihren ABB fest, dass Sie sich nach Aufforderung ausweisen müssen. Kommen Sie dem nicht nach, holt der Zugbegleiter die Bundespolizei zur Feststellung der Personalien dazu. Und das kann mitunter dauern.
Hat der Zugbegleiter alle Daten aufgenommen, können Sie die Geldstrafe sofort bezahlen oder sich den Bescheid per Post zustellen lassen. Ob und wie Sie danach weiterfahren können, regelt jedes Verkehrsunternehmen individuell. Bei der Mitteldeutschen Regiobahn zum Beispiel gilt der Bescheid als Fahrkarte, bis Sie den Zug verlassen. Üblich ist es aber auch, dass Ihnen der geltende Fahrpreis für die Weiterfahrt bis zu Ihrem Zielort zusätzlich in Rechnung gestellt wird, wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn.
Was ist, wenn der Fahrkartenautomat kaputt ist?
Das kann schon mal passieren. Es sollte Sie jedoch prinzipiell nicht vom Zugfahren abhalten. Der Zugbegleiter kann den Defekt natürlich schlecht nachprüfen. An einem Strafbescheid werden Sie daher zunächst nicht vorbeikommen.
Sie sollten dann jedoch beim Verkehrsunternehmen schriftlich Widerspruch einlegen. Günstig ist, wenn Sie den Ausfall dokumentieren können. Mit Automaten-Nummer, Orts- und Zeitangabe haben Sie gute Chancen, dass Sie nur den Fahrpreis zahlen müssen. Ist Vandalismus im Spiel, ist auch ein Foto nicht vom Nachteil. Halten Sie auch hier die Fristen ein.
Doch Vorsicht: Nimmt der Automat bestimmte Scheine nicht an oder gibt kein Wechselgeld heraus, gilt er nicht als defekt. Und gibt es in der unmittelbaren Umgebung weitere Verkaufsstellen oder Servicecenter, sind Sie verpflichtet, diese zu nutzen, wie die Verbraucherzentrale darauf hinweist.
Manche Verkehrsunternehmen sind bei kaputten Fahrautomaten auch kulant, wenn Sie vor der Kontrolle aktiv auf einen Zugbegleiter zugehen und ihn um eine Fahrkarte bitten.
Unser Tipp: Verwenden Sie am besten digitale Tickets, die viele Verkehrsunternehmen und -verbände in ihren Apps anbieten. Das macht Sie unabhängig von den Fahrkartenautomaten. Sie sollten jedoch auch hier sicherstellen, dass Sie vor Fahrtantritt über ein gültiges E-Ticket verfügen. Denn eine fehlende Internetverbindung schützt Sie nicht vorm Schwarzfahren.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine professionelle Rechtsberatung zum Thema „Zugfahren ohne gültiges Ticket“ ist. Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr zu Aktualität und Korrektheit der Angaben. Sollten Sie rechtliche Schritte gegen ein Verkehrsunternehmen erwägen, suchen Sie vorher unbedingt einen Rechtanwalt oder eine andere Rechtsberatung auf.
Verweis: Strafgesetzbuch § 265a sowie Eisenbahnverkehrsordnung § 5.