Eine der häufigsten Ursachen für Verspätungen im Bahnverkehr sind sogenannte Betriebsstörungen. Gibt es am Bahnsteig eine entsprechende Durchsage, bleibt offen, was genau passiert ist. Denn der Begriff Betriebsstörung fasst eine Vielzahl von Vorfällen auf der Bahnstrecke zusammen, die unerwartet auftreten können und den Verkehr für eine bestimmte Zeit einschränken.
Technische Störungen
Technische Störungen stellen den größten Teil der Betriebsstörungen dar. Immer wieder gibt es Komplikationen an der empfindlichen Leit- und Sicherheitstechnik, also zum Beispiel an Weichen oder Signalanlagen. Daher werden diese Komponenten besonders häufig kontrolliert und gewartet.
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Signalstörung
Die Signale an den Gleisen regeln den Zugverkehr, so wie es Ampeln im Straßenverkehr tun. Ursachen für eine Signalstörung können zum Beispiel defekte LED-Lampen, verkeilte Weichen oder Überschwemmungen nach starken Regenfällen sein. Die automatischen Sicherungssysteme sorgen dafür, dass der Zug zunächst stehen bleibt. Erst wenn das Problem beseitigt ist, darf der Zug weiterfahren.
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Weichenstörung
Weichen sind ein elementarer Teil des deutschlandweiten Schienennetzes. Sie kommen an zahlreichen Knotenpunkten zum Einsatz und dürfen ihren Dienst nie versagen. Zu einer Störung kann es kommen, wenn sich eine Weiche verkeilt (zum Beispiel aufgrund eines Steines oder Astes) oder wenn die Anlage extremen Wetterbedingungen ausgesetzt ist. Diese Störungen können meist schnell behoben werden. Längere Verzögerungen entstehen, wenn der Antriebsmotor der Weiche ausfällt oder im schlimmsten Fall eine technische Störung im Stellwerk vorliegt. Es muss ein Techniker gerufen werden, der den Schaden beheben kann.
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Oberleitungsstörung
Etwa 60 % der Strecken im deutschen Schienennetz sind mit Oberleitungen ausgestattet. In bestimmten Situationen sind sie besonders anfällig für Störungen. Extreme Wetterlagen oder Vogelflug können ein Grund dafür sein, warum die Strecke für eine bestimmte Zeit nicht mehr befahrbar ist. Reißt eine Oberleitung, nimmt die Instandsetzung viel Zeit in Anspruch.
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Stellwerkstörung
Stellwerke verschalten auf allen Bahnstrecken die zentralen Elemente des Zugsicherungssystems. Sie können sowohl ober- als auch unterirdisch liegen. Dass das Stellwerk „fälschlicherweise“ auf Rot schaltet, kann zum Beispiel an einer Weichen- oder Signalstörung liegen. Doch auch ein Fehler im Stellwerk selbst ist denkbar. Bei den elektronischen Systemen kann es an verschiedenen Stellen zu Fehlermeldungen kommen: Dementsprechend lässt sich nur schwer sagen, wie lange eine Stellwerkstörung andauert.
Liegengebliebener Zug
Trotz regelmäßiger Wartung und Überprüfung der Fahrzeuge im Zugverkehr kann es dazu kommen, dass ein Zug nothalten muss und nicht weiterfahren kann. Neben externen Faktoren wie einer Blockade auf der Strecke können Störungen in der Elektronik oder den automatischen Sicherheitssystemen auftreten. Einige der Probleme können direkt vor Ort gelöst werden, für andere müssen Experten kommen. Im Extremfall wird der Zug abgeschleppt.
Rettungseinsatz auf den Gleisen
Kommt es auf der Fahrt zu einem medizinischen Notfall oder einer Situation, in der die Polizei oder Feuerwehr angefordert werden muss, erfahren Sie dies meist über die Durchsage. „Notarzteinsatz am Gleis“ ist beispielsweise eine Beschreibung, die in solchen Fällen verwendet wird. Befinden Sie sich selbst im entsprechenden Zug, sollten Sie Ruhe bewahren und auf Anweisungen des Personals warten. Erfahren Sie am Gleis von dem Rettungseinsatz, sollten Sie sich auf längere Wartezeiten und Fahrplanänderungen einstellen.
„Verzögerungen im Betriebsablauf“ – Was bedeutet das?
Immer wieder hört man im Bahnverkehr die Durchsage: Es gibt eine Verzögerung im Betriebsablauf. Mit dem Ausdruck sind meist kleinere Verspätungen gemeint. Dazu zählen zum Beispiel ein Personenstau im Eingangsbereich oder die verspätete Bereitstellung eines Zuges. In der Regel kann die Fahrt nach einer kurzen Pause fortgesetzt werden.
Die Entschädigungsleistungen der Bahngesellschaften
Wenn sich Ihre Fahrt aufgrund einer Betriebsstörung verzögert und die Ursache dafür bei der Bahngesellschaft liegt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Erreicht Ihr Zug den Zielbahnhof mit 60 Minuten Verspätung, erhalten Sie eine Entschädigung von 25 % des gezahlten Fahrpreises. Ab einer Verspätung von 120 Minuten beträgt die Rückzahlung 50 %. Wie Sie einen Antrag auf Entschädigung einreichen können und was zu beachten ist, erfahren Sie auf der Website des verantwortlichen Verkehrsunternehmens. Informationen zu Entschädigungsleistungen der Mitteldeutschen Regionalbahn erhalten Sie unter der Kategorie „Fahrgastrechte“.