Natürlich bemühen sich alle Bahnunternehmen Ihnen eine pünktliche und angenehme Fahrt zu ermöglichen. Doch manchmal gelingt dies nicht – Zugverspätung und Zugausfall sind die Folge. Welche Rechte Sie im Entschädigungsfall haben, zeigen wir Ihnen.
Falls sich durch Verspätungen oder Zugausfälle Ihre Reiseplanung ändert, können Sie als Fahrgast von Ihren gesetzlich festgeschriebenen Rechten Gebrauch machen. Laut EuGH-Urteil gelten diese auch bei höherer Gewalt wie Suizid, Unwetter oder Streikauswirkungen. Also dann, wenn nicht das Bahnunternehmen für die Verspätung verantwortlich ist. Welche Rechte Sie im Entschädigungsfall bei einer Zugverspätung haben, haben wir aufgelistet.
Entschädigungsfall bei Zugverspätung am Zielbahnhof
Trifft Ihr Zug am Zielbahnhof 60 Minuten oder mehr zu spät ein, erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent Ihrer Fahrkarte. Ab 120 Minuten Verspätung steht Ihnen ein Ausgleich der Fahrtkosten von 50 Prozent zu.
Für Zeitfahrkarten wie Länder-Tickets oder besondere Angebote gelten pauschale Entschädigungsbeträge, die je Verkehrsverbund variieren:
- Im Nahverkehr sind für die 2. Klasse etwa 1,50 Euro und der 1. Klasse zwischen 2,25 und 2,50 Euro veranschlagt.
- Im Fernverkehr für die 2. Klasse 5,00 und die 1. Klasse 7,50 Euro.
- Besitzen Sie eine Abo-Karte wie die BahnCard 100 oder ähnliche Vergünstigungen steht Ihnen im Verspätungsfall ein Ausgleich von 10,00 Euro (2. Klasse) bzw. 15,00 Euro (1. Klasse) zu.
Diese Beträge gelten ab 60 Minuten Verspätung.
Hinweis: Bei Zeitfahrkarten erhalten Sie eine maximale Entschädigung von 25 % des Zeitkartenpreises. Entschädigungsbeträge unter 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Hier sollten Sie mehrere Zeitkarten gesammelt einreichen.
Weiterfahrt mit einem anderen Zug oder weiteren Verkehrsmitteln
Ist eine Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten absehbar, dürfen Sie Ihre Bahnfahrt mit jedem anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug fortsetzen. Um Ihre Ankunftszeit zu verringern, dürfen Sie auch höherpreisige Züge nutzten. In diesem Fall müssen Sie jedoch vorerst die Kosten übernehmen und können sich diese im Anschluss erstatten lassen.
Sollte Ihr Zug planmäßig den Zielbahnhof erst zwischen 0 und 5 Uhr erreichen und hierbei 60 Minuten verspätet sein, dürfen Sie auch andere Verkehrsmittel nutzen. Dies gilt auch, wenn Sie mit der letzten planmäßigen Verbindung unterwegs sind und ohne andere Verkehrsmittel Ihr Ziel nicht bis Mitternacht erreichen könnten. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.
Hinweis: Falls Ihnen das Bahnunternehmen eine Möglichkeit zur Weiterfahrt organisiert, hat diese Vorrang vor selbstorganisierten Alternativen.
Wenden Sie sich daher zunächst an die Mitarbeiter des Bahnunternehmens mit dem Sie unterwegs sind. Diese regeln Ihre Weiterfahrt bzw. Übernachtung. Wenn Sie Ihre Weiterfahrt oder Übernachtung auf eigene Faust organisieren, haben Sie nur auf Kulanzbasis des Unternehmens die Möglichkeit, Ihre Auslagen wieder zu bekommen. Sie können keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtung verlangen, wenn Sie sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufsstelle- oder Informationsstelle oder Personal des genutzten Zuges bemüht haben.
Erstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch
Wird Ihr Zug am Zielbahnhof mehr als 60 Minuten verspätet eintreffen, können Sie sich einen Teil Ihrer Reisekosten erstatten lassen – bis maximal 80 Euro. Diese Erstattung greift bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust. Eine Erstattung erhalten Sie, wenn Sie aufgrund der Verspätung von Ihrer Reise zurücktreten. Brechen Sie Ihre Fahrt unterwegs ab, da sie durch die Verspätung sinnlos wird, können Sie die Fahrkosten auch für die bereits durchfahrene Strecke sowie die Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof beanspruchen. Nutzen Sie hingegen eine Teilstrecke, dann können Sie sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
Übernahme Übernachtungskosten
Ist aufgrund einer Verspätung die Weiterreise am selben Tag nicht zumutbar, kann eine Übernachtung erforderlich sein. In diesem Fall werden angemessene Übernachtungskosten erstattet. Die Bahngesellschaft kann Ihnen hierfür eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Diese hat Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Achtung: Für die verschiedenen Verkehrsverbünde und Landestarife können abweichende Regelungen gelten. Erkundigen Sie sich daher beim jeweiligen Verbund.
Wie werden Ansprüche Im entschädigungsfall bei zugverspätung geltend gemacht?
Bevor Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, muss geklärt werden, wer der Verursacher ist. Ist das Bahnunternehmen in der Verantwortung, wenden Sie sich an den jeweiligen Kundenservice. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Ausfüllen des Fahrgastrechteformular (online oder postalisch): Hierbei fügen Sie Ihre Fahrkarte entweder als Scan oder als Original bei.
- Anspruch im Servicecenter des jeweiligen Verkehrsunternehmens einfordern: Auch hier müssen Sie ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und mit Ihrem Fahrschein belegen.
Hinweis: Alle Rechte im Detail finden Sie hier.
Die wichtigsten Fragen rund um Ihre Reise mit dem Zug und wie sicher eine Bahnfahrt ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Haben Sie schon mal wegen einer Zugverspätung einen Entschädigungsfall wie Übernachtung oder eine Erstattung in Anspruch genommen? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar und lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben.