Protestaktionen auf Bahngleisen oder an Bahnanlagen sind ein heikles Thema. Sie erfordern in den meisten Fällen einen Großeinsatz der Polizei und legen den Schienenverkehr für längere Zeit lahm. Für die Fahrgäste an den Bahnhöfen sind solche Protestaktionen mit Verspätungen, Umleitungen und Zugausfällen verbunden. Doch warum sind Bahngleise so häufig das Ziel entsprechender Aktionen? Besteht eine Gefahr für Reisende und Demonstranten? Und wie ist die rechtliche Lage?
Sitzblockaden und das Festketten an Bahngleisen
Eine Sitzblockade ist eine Form des politischen Protests, bei dem Verkehrswege durch auf dem Boden sitzende Demonstranten blockiert werden. Ein solcher Verkehrsweg kann auch die Gleisanlage einer Bahnstrecke sein. Die Gründe für eine Sitzblockade sind sehr verschieden: Von dem Protest gegen Kohlekraftwerke oder den Abtransport von Atommüll bis zu Aktionen gegen politische Veranstaltungen oder Demonstrationen entgegengesetzter politischer Lager. Dabei ist das primäre Ziel nicht immer, den Zugverkehr zu stören, sondern vor allem die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erzeugen. Handelt es sich um eine Aktion gegen Chemiekonzerne, gegen Kohlekraft oder Atomkraft, sind Reisende in der Regel nicht betroffen. Blockiert werden Strecken des Güterverkehrs, der Schaden entsteht also bei den entsprechenden Unternehmen. Werden Streckenabschnitte des Personenverkehrs blockiert, müssen Reisende jedoch mit langen Verzögerungen rechnen.
Bei einer angemeldeten Sitzblockade werden die Züge frühzeitig gestoppt und umgeleitet. Außerdem kann – wenn die Strecke elektrifiziert ist – der Strom auf dem Streckenabschnitt ausgeschaltet werden. Befinden sich Demonstranten unangemeldet auf den Gleisen, wird es mitunter gefährlich. Nicht immer kann der Fahrzeugführer rechtzeitig reagieren und den Zug zum Stehen bringen.
Die rechtliche Lage
Ob eine Sitzblockade nun legal ist oder nicht, ist nach der Rechtsprechung etwas schwammig. Friedliche, angemeldete Blockaden fallen in der Regel unter die Versammlungsfreiheit. Eine Sitzblockade wird auch dann nicht direkt illegal, wenn eine dritte Partei, in diesem Fall der Fahrer und die Reisenden im Zug, behindert werden. Erst, wenn sich die Demonstranten an die Gleise ketten, sich gegen die Auflösung der Blockade aktiv wehren oder wenn sie physische Blockaden errichten, machen sie sich wegen Nötigung strafbar. In den meisten Fällen hat dies eine Geldstrafe zur Folge, kann jedoch auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Sabotage an Bahnanlagen
Eine weitere Form des Protests ist die Sabotage an Bahnanlagen. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Brandanschläge auf Signalanlagen verübt, mutmaßlich mit dem Ziel, die Anreise zu Demonstrationen zu verhindern. Entsprechende Ausfälle werden dank der automatischen Sicherungssysteme schnell bemerkt. Für Reisende besteht also keine Gefahr. Der Zugverkehr wird auf der Strecke gestoppt, bis die Schäden wieder behoben sind. Dies kann mitunter jedoch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Größere Gefahr geht von Gegenständen aus, die auf den Gleisen platziert werden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie auf unserem Blog.
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